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Bankschließfach im Todesfall: wer öffnen darf, was die Bank meldet
Ihr Vater hatte ein Schließfach, die Bank lässt Sie nicht heran und verlangt Papiere. Gleichzeitig läuft die Frist von 3 Monaten für Ihre Anzeige beim Finanzamt.
Hier steht, welcher Erbnachweis reicht, wer mit Vollmacht öffnen darf und was die Bank binnen 1 Monat meldet.
Ein Bankschließfach geht im Todesfall samt Inhalt auf die Erben über, die Bank öffnet es aber erst, wenn Sie Ihr Erbrecht nachweisen oder eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt. Ein Erbschein ist dafür nicht zwingend: Nach zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs genügt in der Regel auch ein eröffnetes Testament, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt. Dem Finanzamt meldet die Bank binnen eines Monats nur, dass ein Schließfach besteht, und den Versicherungswert, soweit sie ihn kennt (§ 1 Abs. 3 ErbStDV). Den Inhalt bewerten Sie selbst.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Der Schließfachvertrag und der Inhalt gehen mit dem Tod auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB); mehrere Erben handeln gemeinsam (§§ 2032, 2038 BGB).
- Ein Erbschein ist nicht zwingend: Eine Klausel, die ihn generell verlangt, ist unwirksam (BGH XI ZR 401/12 vom 08.10.2013); ein eindeutiges eröffnetes Testament reicht (BGH XI ZR 440/15 vom 05.04.2016).
- Die Bank meldet binnen 1 Monat nur das Bestehen des Fachs und, soweit bekannt, den Versicherungswert (§ 33 Abs. 1 ErbStG, § 1 Abs. 3 ErbStDV).
- Erben und Bank können den Schließfachvertrag binnen 1 Monat nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 580 BGB).
Was passiert mit einem Bankschließfach im Todesfall?
Im Todesfall geht der Mietvertrag über das Bankschließfach mit allen Rechten auf die Erben über, ebenso das Eigentum am Inhalt. Das folgt aus der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB. Das Fach wird nicht automatisch gekündigt und die Bank räumt es nicht von sich aus.
Gibt es mehrere Erben, gehört der Nachlass allen gemeinsam (§ 2032 BGB). Sie verwalten ihn gemeinschaftlich (§ 2038 BGB), und die Bank darf nur an alle Erben zusammen leisten (§ 2039 BGB). In der Praxis heißt das: Entweder kommen alle Erben zur Öffnung, oder einer handelt mit Vollmacht der anderen.
Bankunabhängige Anbieter regeln das teils anders. CitySafes schreibt in seinen Mietbedingungen (Version März 2026), dass der Vertrag mit dem Tod des Mieters endet. Welche Regel für ein bestimmtes Fach gilt, steht in den Bedingungen, die der Verstorbene unterschrieben hat.
Wer darf das Schließfach nach dem Tod öffnen?
Öffnen dürfen die Erben mit Erbnachweis, Bevollmächtigte mit einer Vollmacht über den Tod hinaus und überlebende Mitmieter, soweit die Bankbedingungen das vorsehen. Die Unterschiede zeigt die Tabelle.
| Situation | Wer darf an das Fach | Grundlage |
|---|---|---|
| Ein Erbe | der Erbe mit Erbnachweis | § 1922 Abs. 1 BGB; Nr. 5 AGB-Sparkassen bzw. AGB-Banken |
| Mehrere Erben | alle gemeinsam oder einer mit Vollmacht der übrigen | §§ 2032, 2038, 2039 BGB |
| Vollmacht über den Tod hinaus | der Bevollmächtigte, bis ein Erbe widerruft | § 168 Satz 1, § 672 Satz 1 BGB |
| Schrankfachvollmacht bei mehreren Mietern | nur wirksam, wenn alle Mieter sie erteilt haben; Widerruf durch einen Mieter beendet sie | Sparkassen-Bedingungen Nr. 6; BVR-Sonderbedingungen Nr. 5 |
| Fach mit mehreren Mietern | überlebende Mitmieter können ohne Mitwirkung der Erben kündigen | BVR-Sonderbedingungen Nr. 6 Abs. 2 |
Quelle: BGB (gesetze-im-internet.de), AGB-Sparkassen Fassung Mai 2025 (Ostsächsische Sparkasse Dresden), BVR-Sonderbedingungen für die Vermietung von Schrankfächern Fassung März 2016 (Raiffeisenbank Regenstauf), Abruf 01.10.2026.
Eine Vollmacht über den Tod hinaus erlischt im Zweifel nicht mit dem Tod, weil sich ihr Erlöschen nach dem zugrunde liegenden Auftrag richtet und dieser im Zweifel fortbesteht (§ 168 Satz 1, § 672 Satz 1 BGB). Die Commerzbank schreibt auf ihrer Produktseite ebenso, dass Vollmachten im Todesfall nicht erlöschen und die Erben sie widerrufen können. Die Volksbanken bitten um eine Vollmacht auf Bankvordruck und können andere Vollmachten zurückweisen (BVR-Sonderbedingungen Nr. 5).
Nach einer älteren Fassung der Bedingungen der Sparkasse Vogtland (Januar 2018) kann der überlebende Ehegatte als Mitmieter das Fach auflösen oder auf sich umschreiben lassen. Ob Ihre Sparkasse das heute genauso regelt, steht in der aktuellen Schrankfachvereinbarung.
Braucht man einen Erbschein für das Bankschließfach?
Nein, ein Erbschein ist nicht zwingend, wenn ein eröffnetes Testament oder ein Erbvertrag die Erbfolge eindeutig belegt. Die AGB der Sparkassen erlauben es ausdrücklich, den im Testament mit Eröffnungsniederschrift Bezeichneten als berechtigt anzusehen (Nr. 5 Abs. 1 und 2 AGB-Sparkassen, Fassung Mai 2025). Die AGB-Banken der Genossenschaftsbanken verlangen einen Nachweis „in geeigneter Weise“ und lassen Testament mit Eröffnungsniederschrift grundsätzlich genügen (Nr. 5).
Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass eine Klausel, nach der eine Sparkasse nach dem Tod des Kunden generell einen Erbschein verlangen kann, gegenüber Verbrauchern unwirksam ist (BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12). 2016 folgte, dass ein Erbe sein Erbrecht auch mit einem eröffneten eigenhändigen Testament belegen kann, wenn es die Erbfolge mit der nötigen Eindeutigkeit nachweist (BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15).
Ein Widerspruch in der Praxis: Die Commerzbank nennt auf ihrer Schließfach-Seite für Erben Erbschein, Sterbeurkunde und Ausweis. Nach den beiden Urteilen und Nr. 5 der AGB reicht grundsätzlich auch ein eröffnetes Testament. Fehlt ein Testament oder ist es unklar, bleibt der Erbschein des Nachlassgerichts (§ 2353 BGB), für den die gesetzliche Richtigkeitsvermutung gilt (§ 2365 BGB). Ob Ihr Testament eindeutig genug ist, klärt im Zweifel das Nachlassgericht oder eine Kanzlei für Erbrecht.
Meldet die Bank das Schließfach dem Finanzamt?
Ja, die Bank zeigt dem Erbschaftsteuer-Finanzamt in der Regel binnen eines Monats, nachdem sie vom Todesfall erfahren hat, alles an, was sie für den Verstorbenen verwahrt (§ 33 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 ErbStG). § 33 ErbStG selbst nennt Schließfächer nicht. Die Regel für Schließfächer steht in der Durchführungsverordnung: Bei Sachen unter Verschluss oder Mitverschluss des Verstorbenen genügt die Mitteilung, dass das Fach besteht, und, soweit bekannt, der Versicherungswert (§ 1 Abs. 3 ErbStDV).
Im amtlichen Vordruck (Muster 1) kreuzt die Bank unter Nr. 4 an, ob der Verstorbene kein, ein oder mehrere Schließfächer hatte, und trägt den Versicherungswert in Euro ein. Den Inhalt muss die Bank nicht auflisten. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn weitere Personen Mitmieter sind (§ 1 Abs. 2 ErbStDV). Verstöße der Bank ahndet das Finanzamt als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße (§ 33 Abs. 4 ErbStG).
Frist der Bank für die Anzeige ab Kenntnis vom Todesfall (§ 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ErbStG)
Bis zu diesem Wert darf die Anzeige unterbleiben (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 ErbStDV)
Frist der Erben für ihre eigene Anzeige ab Kenntnis vom Erwerb (§ 30 Abs. 1 ErbStG)
Die Wertgrenze von 5.000 € in § 1 Abs. 4 ErbStDV wirft beim Schließfach eine offene Frage auf: Die Bank kennt meist nur den Versicherungswert, nicht den Inhalt. Wie die Grenze bei unbekanntem Inhalt anzuwenden ist, ergibt sich aus dem Normtext nicht. Unabhängig davon ist das Schließfach über das Kontenabrufsystem auffindbar: Banken speichern die Nummer des Fachs, Eröffnungs- und Beendigungstag sowie Inhaber und Verfügungsberechtigte (§ 24c Abs. 1 Nr. 1 KWG).

Ein eigenes Fach für das Erbe
Trisor vermietet Schließfächer ohne Bankkonto ab 14,95 € im Monat, mit 5.000 € Grunddeckung und zubuchbarer Versicherung bis 500.000 € im Tarif Standard oder Premium.
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Bankunabhängige Wertschließfächer. Das kleine Fach kostet im Tarif Basic 14,95 € im Monat, versichert sind 5.000 € je Vertrag, mehr gegen Aufpreis.
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Was Erben selbst dem Finanzamt melden
Die Meldung der Bank ersetzt Ihre eigene Anzeige nicht. Erben zeigen den Erwerb binnen drei Monaten nach Kenntnis schriftlich beim Erbschaftsteuer-Finanzamt an (§ 30 Abs. 1 ErbStG). In die Anzeige gehören unter anderem Gegenstand und Wert des Erwerbs (§ 30 Abs. 4 ErbStG). Weil die Bank den Inhalt nicht bewertet, liegt die Bewertung von Schmuck, Münzen, Bargeld oder Urkunden bei Ihnen. Ausnahmen von der Anzeigepflicht, etwa bei einem gerichtlich eröffneten Testament, erklärt die Seite geerbtes Geld dem Finanzamt melden.
Ob Steuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab, für Kinder sind es 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Die übrigen Freibeträge stehen unter Erbschaftsteuer Freibeträge. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen; bis zu einer Entscheidung gelten die Werte unverändert.
Schritt für Schritt: das Schließfach eines Verstorbenen auflösen
Für die Öffnung selbst schreibt das Gesetz keine Form vor. Aus den Bankbedingungen und den Fristen ergibt sich diese Reihenfolge.
- Bank informieren: Sterbeurkunde vorlegen und fragen, welche Mieter und Bevollmächtigten eingetragen sind und welche Bedingungen für das Fach gelten.
- Erbnachweis vorlegen: eröffnetes Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift, sonst Erbschein. Bei mehreren Erben eine Vollmacht der übrigen mitbringen.
- Inhalt aufnehmen: Bei der Öffnung jedes Stück notieren und fotografieren. Die Liste brauchen Sie für die Anzeige beim Finanzamt und für die Teilung unter den Erben.
- Über das Fach entscheiden: Erben und Bank können binnen eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 580 BGB). Als Mieter können Sie bei Sparkassen und Volksbanken auch sonst jederzeit kündigen (Sparkassen-Bedingungen Nr. 1, BVR Nr. 6).
- Inhalt sicher unterbringen: Bargeld auf ein Konto mit Einlagensicherung, Gold und Urkunden in ein eigenes Fach oder ein Depot.
Bargeld, Gold und Wertpapiere aus dem Schließfach
Bargeld aus dem Nachlass ist auf einem Konto bis 100.000 € je Person und Bank gesetzlich gesichert (§ 8 Abs. 1 EinSiG). § 8 Abs. 2 EinSiG erhöht die Deckung für sechs Monate auf insgesamt bis zu 500.000 € bei Beträgen, die an Lebensereignisse wie den Tod geknüpft sind und einen sozialen, gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllen; ob ein geerbtes Guthaben darunter fällt, ist nach dem Wortlaut nicht eindeutig. Wie das funktioniert, steht unter Einlagensicherung über 100.000 €.
Für geerbte Münzen und Barren gelten eigene Steuerfragen, etwa die Spekulationsfrist beim Verkauf; mehr dazu unter Gold geerbt. Gehört zum Nachlass auch ein Haus, finden Sie Hinweise zum Verkauf auf saxon-capital.de.
Fach weiterführen oder neu mieten
Wer die Wertsachen nicht verkaufen will, kann das Fach des Verstorbenen auf sich umschreiben lassen, wenn die Bank zustimmt, oder ein eigenes Fach mieten. Viele Banken binden neue Fächer an ein Girokonto. Bei Anbietern ohne Bank geht es ohne Konto: Trisor vermietet ab 14,95 € im Monat mit 5.000 € Grunddeckung, Degussa versichert 50.000 €, pro aurum 30.000 € je Fach inklusive. Einen Vergleich finden Sie unter Schließfach ohne Bank, die Bankpreise unter Bankschließfach Kosten und den Überblick unter Schließfach mieten.

Häufige Fragen
Wird ein Bankschließfach nach dem Tod gesperrt?
Das Gesetz kennt keine Sperre, aber die Bank öffnet das Fach nach dem Todesfall nur noch für Berechtigte. Das sind Erben mit Erbnachweis, Bevollmächtigte mit einer Vollmacht über den Tod hinaus und, je nach Bedingungen, überlebende Mitmieter. Mehrere Erben müssen gemeinsam handeln oder einen von ihnen bevollmächtigen (§§ 2038, 2039 BGB). Ohne Nachweis bleibt das Fach zu.
Darf ich mit einer Vollmacht nach dem Tod an das Schließfach?
Ja, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Nach § 168 Satz 1 und § 672 Satz 1 BGB erlischt sie im Zweifel nicht mit dem Tod. Jeder Erbe kann sie aber widerrufen. Bei Fächern mit mehreren Mietern gilt eine Schrankfachvollmacht nur, wenn alle Mieter sie erteilt haben, und der Widerruf durch einen Mieter beendet sie (Sparkassen Nr. 6, BVR Nr. 5).
Weiß das Finanzamt, was im Schließfach liegt?
Nicht durch die Bank. Sie meldet nach § 1 Abs. 3 ErbStDV nur, dass ein Schließfach besteht, und den Versicherungswert, soweit bekannt. Den Inhalt nennen die Erben selbst in ihrer Anzeige nach § 30 ErbStG, die Gegenstand und Wert des Erwerbs enthalten muss. Die Frist dafür beträgt drei Monate ab Kenntnis vom Erbfall.
Muss die Bank ein Schließfach unter 5.000 € melden?
Nach § 1 Abs. 4 Nr. 2 ErbStDV darf die Anzeige unterbleiben, wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 5.000 € nicht übersteigt. Beim Schließfach kennt die Bank aber meist nur den Versicherungswert. Wie die Grenze bei unbekanntem Inhalt anzuwenden ist, regelt der Verordnungstext nicht. Für Ihre eigene Anzeige nach § 30 ErbStG gilt diese Grenze ohnehin nicht.
Kann die Bank einen Erbschein für das Schließfach verlangen?
Nicht generell. Der BGH hat eine Sparkassen-Klausel, die stets einen Erbschein verlangt, gegenüber Verbrauchern für unwirksam erklärt (XI ZR 401/12, 08.10.2013). Ein eröffnetes eigenhändiges Testament genügt, wenn es die Erbfolge eindeutig nachweist (XI ZR 440/15, 05.04.2016). Die Commerzbank nennt auf ihrer Produktseite dennoch den Erbschein; legen Sie dort das eröffnete Testament mit Eröffnungsniederschrift vor.
Wie schnell kann ich das Schließfach nach dem Tod kündigen?
Erben und Vermieter dürfen binnen eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 580 BGB). Daneben erlauben die Bedingungen von Sparkassen, Volksbanken und HypoVereinsbank dem Mieter, jederzeit zu kündigen. Vor dem Vertragsende muss das Fach geräumt sein, sonst öffnet die Bank es nach ihren Bedingungen ohne Sie.
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WeiterlesenQuellen
- § 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026, Abruf 01.10.2026
- § 1 ErbStDV Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Stand zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.6.2026, Abruf 01.10.2026
- ErbStDV mit Muster 1, Stand Abruf 01.10.2026
- § 30 ErbStG Anzeige des Erwerbs, Stand Abruf 01.10.2026
- § 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge, Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026, Abruf 01.10.2026
- § 2032 BGB Erbengemeinschaft, Stand Abruf 01.10.2026
- § 168 BGB Erlöschen der Vollmacht, Stand Abruf 01.10.2026
- § 580 BGB Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters, Stand Abruf 01.10.2026
- BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12, Stand 08.10.2013, Abruf 01.10.2026
- BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15, Stand 05.04.2016, Abruf 01.10.2026
- AGB-Sparkassen, Ostsächsische Sparkasse Dresden (PDF), Stand Fassung Mai 2025, Abruf 01.10.2026
- BVR-Sonderbedingungen für die Vermietung von Schrankfächern, Raiffeisenbank Regenstauf (PDF), Stand Fassung März 2016, Abruf 01.10.2026
- Commerzbank: Bankschließfach, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- § 24c KWG Automatisierter Abruf von Kontoinformationen, Stand zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026, Abruf 01.10.2026
- § 8 EinSiG Deckungssumme, Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
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