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Erbe anlegen: ein Plan für geerbtes Geld in vier Schritten

Sie haben geerbt und spüren die Verantwortung: Das Geld soll nicht an Wert verlieren, und doch rät Ihnen jeder Berater etwas anderes.

Diese Seite führt in vier Schritten zur eigenen Aufteilung, mit Kosten von fünf Vermögensverwaltern aus deren Preisverzeichnissen und allen Risiken.

Ein Erbe anlegen heißt zuerst ordnen, dann aufteilen: Fristen und Steuer klären, das Geld sicher parken, einen sicheren und einen renditeorientierten Teil festlegen und erst dann Anbieter nach Kosten auswählen. Auf Konten sind 100.000 € je Person und Bank gesetzlich gesichert (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Für den renditeorientierten Teil reichen die laufenden Kosten der Vermögensverwalter laut Preisverzeichnis von 0,56 Prozent im Jahr bei Whitebox Global bis 1,49 Prozent bei Estably ohne Gewinnbeteiligung (beides berechnet).

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau sortiert die Unterlagen ihrer verstorbenen Mutter

Kurz beantwortet

  • Vor dem Anlegen: Anzeige beim Finanzamt binnen 3 Monaten (§ 30 ErbStG) und Freibetrag prüfen, Kind 400.000 €, Ehegatte 500.000 €, Geschwister 20.000 € (§ 16 ErbStG).
  • Auf Konten gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG); ob ein Erbe unter den erhöhten Schutz bis 500.000 € fällt, ist nicht eindeutig geregelt.
  • Aufteilung: ein sicherer Teil für Ausgaben der nächsten Jahre auf Tagesgeld und Festgeld, ein renditeorientierter Teil in breit gestreuten Fonds mit Kursrisiko.
  • Kosten p. a. laut Preisverzeichnis: Whitebox Global 0,56 % (berechnet), LIQID 0,67 bis 0,82 % bei 100.000 €, froots 1,17 % (berechnet), Estably ab 1,49 % plus 10 % Gewinnbeteiligung (berechnet).

Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?

Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Wie lege ich ein Erbe richtig an?

Ein Erbe richtig anlegen gelingt in vier Schritten, die aufeinander aufbauen: erst die Pflichten erledigen, dann das Geld sicher parken, dann aufteilen und zuletzt umsetzen. Wer die Reihenfolge umdreht, unterschreibt womöglich einen Vertrag, bevor feststeht, wie viel Steuer fällig wird oder ob die Miterben einverstanden sind. Für die Anlage selbst gibt es keine gesetzliche Frist.

Ob Sie von einer Erbschaft sprechen, Geld aus einer Erbschaft anlegen oder ein Erbe sinnvoll anlegen wollen, die Fragen sind dieselben: Was brauche ich wann? Wie viel Schwankung halte ich aus? Was kostet die Umsetzung? Die folgenden Abschnitte beantworten sie der Reihe nach.

  • Schritt 1, ordnen: Anzeige beim Finanzamt, Erbnachweis, Einigung der Erbengemeinschaft, Steuer schätzen.
  • Schritt 2, parken: Geld auf Tagesgeld bei Banken mit deutscher oder europäischer Einlagensicherung, höchstens 100.000 € je Bank.
  • Schritt 3, aufteilen: sicheren und renditeorientierten Teil mit Beträgen festlegen.
  • Schritt 4, umsetzen: selbst in Fonds investieren oder einen Vermögensverwalter nach Kosten auswählen.

Schritt 1: Fristen und Steuer klären

Die Bank des Verstorbenen meldet Konten und Depots binnen eines Monats dem Finanzamt (§ 33 ErbStG). Ihre eigene Anzeige ist binnen drei Monaten nach Kenntnis fällig (§ 30 Abs. 1 ErbStG), außer ein Gericht oder Notar hat das Testament eröffnet und es geht weder um Grundbesitz noch um Auslandsvermögen. Alle Fristen in der richtigen Reihenfolge enthält die Checkliste Geld geerbt: was tun; wie die Anzeige aussieht, zeigt Geerbtes Geld beim Finanzamt melden.

Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 20.000 € für Geschwister, Nichten, Neffen und unverheiratete Partner (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Darüber gelten 7 bis 50 Prozent je nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG). Die Steuer ist vom Erbe abzuziehen, bevor Sie planen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen; der Ausgang ist offen. Die vollständige Tabelle steht unter Erbschaftssteuer Freibetrag.

Bei mehreren Erben gehört das Geld bis zur Teilung allen gemeinsam, und die Bank zahlt nur an alle zusammen aus (§§ 2032, 2039 BGB). Angelegt werden kann erst, was Ihnen allein gehört.

Schritt 2: das Geld sicher parken

Bis die Aufteilung steht, gehört das Geld auf täglich verfügbares Tagesgeld. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 100.000 € je Person und Bank, gerechnet über alle Konten bei diesem Institut (§ 8 Abs. 1, § 7 Abs. 3 EinSiG). Bei privaten deutschen Banken kommt der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands hinzu: höchstens 8,75 Prozent der Eigenmittel der Bank, gedeckelt auf 3 Mio. € je Privatperson, ab 2030 auf 1 Mio. €, und ohne Rechtsanspruch.

Für Erben ist ein Punkt offen. § 8 Abs. 2 EinSiG erhöht den Schutz für sechs Monate auf bis zu 500.000 €, unter anderem für Beträge, die an das Lebensereignis Tod geknüpft sind. Das Gesetz verlangt aber Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen, und der Beispielkatalog in Abs. 3 nennt Erbschaften nicht. Wer sicher planen will, verteilt deshalb auf mehrere Banken mit je höchstens 100.000 €. Hintergründe unter Einlagensicherung über 100.000 Euro.

Zinsen sind Momentaufnahmen. Am 01.10.2026 zahlte die ING auf dem Extra-Konto 3,20 Prozent für vier Monate bis 250.000 €, danach 0,75 Prozent; die Commerzbank zahlte im Topzinskonto Plus 2,25 Prozent für zwölf Monate auf Neugeld bis 1 Mio. €. Die C24 verzinst nur bis 100.000 €, die TF Bank begrenzt Guthaben auf 1.150.000 SEK. Für große Beträge sind beide ungeeignet.

Schritt 3: in sicher und renditeorientiert aufteilen

Die Aufteilung entscheidet mehr über das Ergebnis als die Wahl des Anbieters. Der sichere Teil deckt alles, was Sie in den nächsten Jahren mit Betrag und Zeitpunkt brauchen, dazu eine Rücklage. Er liegt auf Tagesgeld oder gestaffeltem Festgeld und schwankt nicht. Der renditeorientierte Teil ist Geld, das Sie voraussichtlich viele Jahre nicht anfassen müssen. Er geht in breit gestreute Fonds, etwa eine Mischung aus Aktien- und Anleihenfonds, und kann zwischenzeitlich deutlich an Wert verlieren.

Diese Fragen helfen bei der Grenze:

  • Welche Ausgaben stehen fest, etwa Tilgung eines Kredits, Sanierung, Ausbildung der Kinder, Auto?
  • Wie viele Monatsausgaben soll die Rücklage decken, wenn Einkommen wegfällt?
  • Leben Sie von Lohn oder Rente, oder soll das Erbe laufend etwas beisteuern?
  • Wie lange können Sie den renditeorientierten Teil liegen lassen, ohne verkaufen zu müssen?
  • Was tun Sie, wenn dieser Teil ein Jahr lang deutlich im Minus steht?
Drei Beispiel-Aufteilungen für 250.000 € nach Steuer
BeispielSicherer TeilRenditeorientierter TeilRückgang bei minus 30 % im Fondsteil
A: Hauskredit tilgen, Rente in fünf Jahren175.000 €75.000 €22.500 € (9 % des Erbes)
B: keine großen Ausgaben, Rente vorhanden125.000 €125.000 €37.500 € (15 %)
C: berufstätig, Anlagedauer über 15 Jahre50.000 €200.000 €60.000 € (24 %)

Selbst gerechnet. Angenommenes Szenario ohne Kosten, Zinsen und Steuern; keine Prognose und keine Empfehlung.

Das Szenario mit minus 30 Prozent ist keine Vorhersage, sondern eine Probe: Würden Sie in Beispiel C bei einem Minus von 60.000 € ruhig bleiben? Wenn nicht, passt eine Aufteilung mit kleinerem Fondsteil besser zu Ihnen. Wer aus dem Erbe ein regelmäßiges Zusatzeinkommen beziehen will, findet die Rechnung unter Entnahmeplan.

Schritt 4: selbst anlegen oder verwalten lassen

Den renditeorientierten Teil können Sie selbst über ein Depot in wenige breit gestreute Indexfonds investieren. Das verlangt, dass Sie selbst umschichten und in Kursrückgängen bei Ihrem Plan bleiben. Alternativ übernimmt ein Vermögensverwalter die Entscheidungen im Rahmen einer vereinbarten Strategie. Diese Finanzportfolioverwaltung braucht eine Erlaubnis der BaFin nach § 32 KWG oder § 15 WpIG; Verwalter aus Österreich oder Liechtenstein arbeiten in Deutschland über eine Notifizierung ihrer Heimataufsicht.

In beiden Fällen liegen die Wertpapiere in einem Depot auf Ihren Namen. Sie gehören Ihnen und sind bei einer Insolvenz der Bank aussonderungsfähig (§ 6 DepotG, § 47 InsO), ETFs sind zusätzlich Sondervermögen (§ 92 KAGB). Kann eine Bank Wertpapiere nicht herausgeben, zahlt die Anlegerentschädigung 90 Prozent, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG). Kursverluste deckt keine dieser Sicherungen.

Frau sortiert die Unterlagen ihrer verstorbenen Mutter: Details

Fünf Vermögensverwalter für ein Erbe im Vergleich

Die Tabelle vergleicht fünf Verwalter nach Merkmalen aus Vertrag, Preisverzeichnis und Kosteninformation. Die Reihenfolge ist alphabetisch und keine Rangfolge nach Qualität. Gesamtkosten weisen nur wenige Anbieter selbst aus; berechnete Werte sind gekennzeichnet und rechnen Gebühr plus durchschnittliche Produktkosten, ohne Spreads und ohne Gewinnbeteiligung.

Vermögensverwalter im Vergleich, Stand 01.10.2026
AnbieterMindestanlageGebühr p. a.Produktkosten p. a.Gesamtkosten p. a.Depotbank, Aufsicht
Estably (Modern Value, Best of Funds)50.000 €1,19 % bis 0,79 % ab 1 Mio. €, zzgl. 0,30 % Bankspesen und 10 % GewinnbeteiligungModern Value keine ausgewiesen, Best of Funds 0,50 % bis 0,80 %Modern Value 1,49 % bei 100.000 € (berechnet)Baader Bank, LLB oder St. Galler KB; FMA Liechtenstein
FollowMyMoney (MyInvestor)5.000 € je Strategie0,49 % inkl. MwSt plus 0,175 % oder 0,25 % Transaktionspauschale, 19 % Gewinnbeteiligung über Hürdenicht gefunden0,665 % oder 0,74 % ohne Produktkosten (berechnet)Baader Bank; BaFin
froots1.500 €1,00 % in Jahr 0 bis 5, dann 0,95 % und 0,90 %, all-inØ 0,17 %1,17 % (berechnet)Schelhammer Capital Bank, Wien; FMA Österreich
LIQID CORE Global100.000 €0,60 % unter 250.000 €, 0,55 %, 0,50 % ab 500.000 €, 0,40 % ab 1 Mio. €, inkl. USt0,07 % bis 0,22 %0,67 % bis 0,82 % bei 100.000 € (Kosteninformation)Upvest oder V-Bank, widersprüchlich; BaFin
Whitebox Global / Value25 € / 5.000 €Global 0,35 %; Value 0,95 % bis 0,35 %, inkl. MwStØ 0,21 % / Ø 0,22 %Global 0,56 %, Value bei 100.000 € 0,82 % (berechnet)flatexDEGIRO Bank; BaFin

Quelle: Vertragsbedingungen, Preis- und Leistungsverzeichnisse, Kostenseiten der Anbieter und BaFin-Unternehmensdatenbank, Abruf 01.10.2026.

Zu fünf Punkten widersprechen sich die Unterlagen. FollowMyMoney wirbt mit reinen Performance-Gebühren, das Preisverzeichnis nennt zusätzlich 0,49 Prozent Service-Entgelt und die Transaktionspauschale der Baader Bank; die Mindestanlage steht im Preisverzeichnis mit 5.000 €, in den Bedingungen nur als Platzhalter. froots nennt auf der Website eine Volumenstaffel bis 0,70 Prozent, der Vertrag nur die Staffel nach Dauer; ob Kunden mit Steuersitz in Deutschland aufgenommen werden, war nicht zu finden. LIQID nennt auf der Website Upvest als Verwahrer, in der Produktinformation die V-Bank. Bei Estably nennt eine Seite drei Depotbanken, eine andere zwei.

In Euro, selbst gerechnet für 300.000 € im Jahr: Whitebox Global 1.680 €, LIQID CORE Global 1.860 € bis 2.310 €, FollowMyMoney 1.995 € oder 2.220 € ohne Produktkosten und Gewinnbeteiligung, froots 3.510 €, Estably Modern Value 4.170 € ohne Gewinnbeteiligung. Der Rechner zeigt die Kosten aller ausgewerteten Verwalter für Ihren Betrag.

Was eine Gewinnbeteiligung kostet

Zwei der fünf Anbieter verlangen zusätzlich einen Anteil am Gewinn. Bei Estably sind es 10 Prozent auf erzielte Gewinne nach Kosten, nur wenn ein neuer Höchststand erreicht ist. Bei FollowMyMoney sind es 19 Prozent inklusive Mehrwertsteuer auf die Wertentwicklung über einer Hürde von 0 bis 4 Prozent je Strategie, mit Höchststandsregel und Neustart nach fünf Jahren; die Hälfte geht an den jeweiligen Star-Investor.

Ein angenommenes Beispiel, keine Prognose: Steigt ein Depot von 100.000 € in einem Jahr um 8.000 € und liegt die Hürde bei 4 Prozent, fallen bei FollowMyMoney 19 Prozent auf 4.000 € an, also 760 € (selbst gerechnet). In einem Jahr ohne Gewinn fällt nichts an, die festen Gebühren bleiben. Die Gewinnbeteiligung macht die Kosten schwer vorhersehbar; sie gehört zu den Kosten, die vor Vertragsschluss offenzulegen sind.

Risiken beim Anlegen eines Erbes

  • Kursverlust: Der renditeorientierte Teil kann über Jahre unter dem eingezahlten Betrag liegen. Weder Einlagensicherung noch Anlegerentschädigung decken das.
  • Kosten: 0,6 Prozentpunkte Unterschied im Jahr kosten bei 300.000 € über zehn Jahre 18.000 € (selbst gerechnet, ohne Wertentwicklung).
  • Verfügbarkeit: Festgeld ist bis Laufzeitende gebunden; Fonds lassen sich verkaufen, im falschen Moment aber mit Verlust.
  • Konzentration: Ein geerbtes Depot mit wenigen Einzelaktien oder ein großer Goldbestand trägt ein höheres Einzelrisiko als ein breit gestreuter Fonds.
  • Recht im Ausland: Bei froots gelten österreichisches Recht und Gerichtsstand Wien, Estably untersteht der Aufsicht in Liechtenstein, Sicherungen teils in Schweizer Franken.

Erbe: Immobilie oder ETF?

Ob ein Erbe in eine Immobilie oder in ETFs fließt, entscheiden weniger erhoffte Renditen als Betrag, Zeitraum und Aufwand: Eine Wohnung bindet viel Geld an einem Ort und lässt sich nur mit Notar verkaufen, ein ETF-Depot ist breit gestreut und börsentäglich verkäuflich. Sicher wie ein Konto ist keines von beiden, Immobilienpreise schwanken ebenso wie Kurse. Die ausführliche Abwägung mit Kosten und Steuern steht unter Immobilie oder ETF.

Vermietete Immobilie und ETF-Depot im Vergleich
Merkmalvermietete ImmobilieETF-Depot
Steuer auf den Verkaufsgewinnsteuerfrei nach mehr als 10 Jahren Haltedauer (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)25 % Abgeltungsteuer plus Soli, unabhängig von der Haltedauer (§ 32d Abs. 1 EStG)
Steuerfreier BetragFreigrenze: Gesamtgewinn unter 1.000 € im Jahr (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG)Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, Paare 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG)
Verkaufmit Notar und Grundbuchumschreibungbörsentäglich über die Depotbank
Schutz bei InsolvenzEigentum im GrundbuchSondervermögen der Fondsgesellschaft (§ 92 Abs. 1 KAGB)
Streuungein Objekt an einem Ortviele Unternehmen in einem Fonds

Quelle: §§ 20, 23, 32d EStG, § 92 KAGB, Abruf 01.10.2026.

Wer eine Immobilie kaufen will, kann das Erbe als Eigenkapital einsetzen; was das für Kreditbetrag und Zins heißt, steht unter Erbe als Eigenkapital. Wer in ETFs investieren will, findet Einmalanlage, gestaffelten Einstieg und Kosten unter Erbe in ETF investieren. Durchgerechnete Fälle nach Betrag und Lebenslage zeigt Erbe anlegen: Fallbeispiele.

Vor jeder dieser Entscheidungen steht die Erbschaftsteuer, denn sie muss aus dem Erbe bezahlt werden. Wie viel bei Ihrem Betrag und Verwandtschaftsgrad anfällt, rechnet Erbschaftsteuer berechnen vor.

Sonderfälle: Depot, Gold, Immobilie

Nicht jedes Erbe kommt als Kontoguthaben. Ein geerbtes Wertpapierdepot können Sie behalten und auf ein eigenes Depot übertragen; die Anschaffungsdaten gehen dabei mit (§ 43a Abs. 2 EStG). Wann Steuer anfällt und wie Sie das Depot prüfen, steht unter Depot geerbt. Physisches Gold ist nach mehr als einem Jahr steuerfrei verkäuflich, die Haltezeit des Verstorbenen zählt mit: Gold geerbt. Lag es im Schließfach, hilft Bankschließfach im Todesfall.

Ein geerbtes Haus bleibt für Ehegatten und Kinder unter Bedingungen steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Wer es verkaufen will, findet Ablauf und Steuerfragen bei Saxon Capital. Ist der Verkauf erledigt, geht es mit dem Erlös weiter wie auf Geld anlegen nach Hausverkauf beschrieben.

Vor der Unterschrift

Jeder Anbieter muss vor Vertragsschluss alle Kosten zusammengefasst als Euro-Betrag und Prozentsatz zeigen, dazu ihre Wirkung auf die Rendite (Art. 50 DelVO (EU) 2017/565, § 63 Abs. 7 WpHG). Nach einer Anlageberatung erhalten Sie eine Geeignetheitserklärung (§ 64 Abs. 4 WpHG). Prüfen Sie die Erlaubnis in der BaFin-Unternehmensdatenbank, die Depotbank, die Kündigungsfrist und ob eine Gewinnbeteiligung vereinbart ist.

Wir sind keine Anlageberater und vermitteln nichts; diese Seite nennt Kriterien und Kosten, keine Empfehlung für Ihren Fall. Steuerfragen im Einzelfall klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung. Beispiele nach Betrag finden Sie unter 100.000 Euro anlegen, 200.000 Euro anlegen und 500.000 Euro anlegen; Gebühren im Detail unter Vermögensverwaltung Kosten.

Frau sortiert die Unterlagen ihrer verstorbenen Mutter: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Wie lege ich 100.000 € aus einem Erbe sinnvoll an?

Zuerst Steuer und Fristen klären, dann aufteilen. Was Sie in den nächsten Jahren brauchen, bleibt auf Tagesgeld oder Festgeld; 100.000 € sind bei einer einzigen Bank gesetzlich voll gesichert (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Was länger liegen kann, kommt in breit gestreute Fonds, selbst verwaltet oder über einen Verwalter. Bei 100.000 € nennt LIQID laut Kosteninformation 0,67 bis 0,82 Prozent im Jahr, Whitebox Global kostet 0,56 Prozent (berechnet).

Wo ist geerbtes Geld am sichersten?

Auf Konten bei Banken mit deutscher oder europäischer Einlagensicherung, höchstens 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Wertpapiere im Depot sind ebenfalls geschützt, weil sie Ihnen gehören und bei einer Bankpleite ausgesondert werden (§ 47 InsO); vor Kursverlusten schützt das aber nicht. Sicherheit und Ertrag schließen sich teilweise aus, deshalb die Aufteilung in einen sicheren und einen renditeorientierten Teil.

Muss ich ein Erbe sofort anlegen?

Nein, für die Anlage gibt es keine gesetzliche Frist. Fristen gibt es für die Anzeige beim Finanzamt (drei Monate, § 30 ErbStG) und für eine mögliche Ausschlagung (§ 1944 BGB). Bis die Aufteilung feststeht, kann das Geld auf Tagesgeld liegen, verteilt auf Banken mit höchstens 100.000 € je Bank. Aktionszinsen wie 3,20 Prozent bei der ING gelten nur vier Monate, danach sinkt der Satz auf 0,75 Prozent.

Was kostet eine Vermögensverwaltung für ein Erbe?

Laut Preisverzeichnissen zwischen 0,56 Prozent im Jahr (Whitebox Global, berechnet) und 1,49 Prozent (Estably Modern Value bei 100.000 €, berechnet, ohne Gewinnbeteiligung). LIQID nennt bei 100.000 € 0,67 bis 0,82 Prozent, froots kommt auf 1,17 Prozent (berechnet). Bei 300.000 € sind das 1.680 € bis 4.170 € im Jahr. Gewinnbeteiligungen von 10 oder 19 Prozent kommen bei Estably und FollowMyMoney hinzu.

Gilt die erhöhte Einlagensicherung bis 500.000 € für Erbschaften?

Das ist nicht eindeutig geregelt. § 8 Abs. 2 EinSiG nennt den Tod als Lebensereignis, verlangt aber Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen; der Katalog in Abs. 3 nennt Erbschaften nicht. Für Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gilt der erhöhte Schutz dagegen ausdrücklich. Für die sichere Planung rechnen Erben mit 100.000 € je Bank.

Soll ich das Erbe selbst anlegen oder einen Verwalter beauftragen?

Das hängt davon ab, ob Sie die Arbeit selbst machen wollen. Wer selbst in wenige breit gestreute Indexfonds investiert, zahlt Fonds-, Order- und Depotkosten und muss selbst umschichten. Ein Verwalter übernimmt das gegen eine Gebühr von laut Preisverzeichnissen 0,35 bis 1,19 Prozent plus Produktkosten. Den Kursverlust trägt in beiden Fällen der Anleger; eine bessere Rendite ist durch den Verwalter nicht gesichert.

Was mache ich mit einem geerbten Depot oder Gold?

Ein Depot können Sie behalten und auf ein eigenes Depot übertragen; Steuer fällt erst beim Verkauf auf den Gewinn an, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer (§ 32d EStG). Physisches Gold ist nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei verkäuflich, die Zeit des Verstorbenen wird angerechnet (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Beide Fälle haben eigene Seiten mit Bewertung, Steuer und Kosten.

Quellen

  1. § 30 ErbStG Anzeige des Erwerbs, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
  2. § 16 ErbStG Freibeträge, Stand Abruf 01.10.2026
  3. BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026, Stand 30.07.2026
  4. § 8 EinSiG Deckungssumme, Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
  5. Statut des Einlagensicherungsfonds, Stand Fassung Oktober 2023
  6. ING Extra-Konto, Verbraucherschutzinformationen, Stand 01.10.2026
  7. Commerzbank Tagesgeld, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  8. LIQID Vertragsbedingungen mit Preisverzeichnis, Stand September 2026
  9. Whitebox: Höhe der Gebühren, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  10. froots Vermögensverwaltungsvertrag, Stand September 2026
  11. Estably Kosten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  12. FollowMyMoney Preis- und Leistungsverzeichnis, Stand Version 2.0
  13. FollowMyMoney MyInvestor, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  14. § 4 AnlEntG Entschädigungsanspruch, Stand Abruf 01.10.2026
  15. § 63 WpHG Kosteninformation, Stand zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 26.05.2026, Abruf 01.10.2026
  16. BaFin-Merkblatt Finanzportfolioverwaltung, Stand Juli 2018
  17. Einkommensteuergesetz § 23 (private Veräußerungsgeschäfte), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  18. Einkommensteuergesetz § 20 (Gewinnermittlung Abs. 4, Sparer-Pauschbetrag Abs. 9), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  19. § 92 KAGB Sondervermögen, Stand Abruf 01.10.2026
  20. Einkommensteuergesetz § 32d (Abgeltungsteuer), Stand Abruf 01.10.2026

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