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Abfindung anlegen: in vier Schritten vom Girokonto zur Anlage
Die Abfindung liegt auf dem Girokonto, die Steuer ist offen, der Job vielleicht weg. Ein falscher Schritt kostet Gebühren, Kursverluste oder den Schutz über 100.000 €.
Hier steht die Reihenfolge: erst sichern, dann Steuer klären, dann aufteilen und Anbieter nach Kosten aus Preisverzeichnissen vergleichen.
Eine Abfindung anlegen heißt, eine große Summe zu ordnen, die in einer unruhigen Zeit kommt: Jobende, offene Steuer, vielleicht Arbeitslosengeld. Diese Seite führt in vier Schritten vom Girokonto zur Anlage. Sie zeigt, wie lange die erhöhte Einlagensicherung gilt, warum die Steuer erst später feststeht, wie Sie den Betrag aufteilen und was Vermögensverwalter laut ihren Preisverzeichnissen kosten.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Eine Abfindung ist nach § 8 Abs. 2 EinSiG bis zu 500.000 € gesetzlich gesichert, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach Gutschrift eintritt; sonst gelten 100.000 € je Person und Bank.
- Die Fünftelregelung nach § 34 EStG gibt es seit 01.01.2025 nur über die Steuererklärung; bis zum Bescheid fehlt ein Teil des Geldes auf dem Konto.
- Vermögensverwalter kosten bei 100.000 € laut Preisverzeichnissen rund 0,56 % (Whitebox Global, berechnet) bis 1,49 % p. a. (Estably Modern Value, berechnet, zzgl. Performance Fee).
- Wertpapiere im Depot gehören Ihnen und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank (§ 47 InsO); gegen Kursverluste schützt keine Sicherung.
Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?
Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.
Wie lege ich eine Abfindung sinnvoll an?
Eine Abfindung legen Sie in vier Schritten an: Geld sichern, Steuer und Liquidität klären, den Betrag in einen sicheren und einen renditeorientierten Teil aufteilen, dann Anbieter nach Kosten auswählen. Die Reihenfolge ist wichtiger als das einzelne Produkt. Wer zuerst anlegt und dann merkt, dass Lohnsteuer erstattet wird oder das Arbeitslosengeld ruht, muss Wertpapiere womöglich zur Unzeit verkaufen.
- Schritt 1, sichern: Abfindung zunächst auf Konten mit Einlagensicherung, die erhöhte Deckung für sechs Monate nutzen.
- Schritt 2, klären: Fünftelregelung über die Steuererklärung, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Rentenbeginn. Die Unterseiten Abfindung versteuern und Abfindung und Krankenversicherung gehen ins Detail.
- Schritt 3, aufteilen: Was Sie in den nächsten Jahren brauchen, bleibt sicher. Was länger liegen kann, darf schwanken.
- Schritt 4, vergleichen: Vermögensverwalter nach Gebühr, Produktkosten, Mindestanlage, Depotbank und Kündigung prüfen.
Wir sind keine Anlageberater und vermitteln nichts. Die Seite nennt Kriterien und Beispiele, keine Empfehlung für Ihren Fall. Wo es auf den Einzelfall ankommt, klärt das eine Steuerberatung oder ein Berater mit Erlaubnis.
Schritt 1: Die Abfindung auf dem Konto sichern
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt 100.000 € je Einleger und Bank, gerechnet über alle Konten dort (§ 8 Abs. 1, § 7 Abs. 3 EinSiG). Für eine Abfindung gilt eine Ausnahme: Nach § 8 Abs. 2 EinSiG steigt die Deckung auf insgesamt bis zu 500.000 €, wenn der Entschädigungsfall bis zu sechs Monate nach der Gutschrift eintritt. § 8 Abs. 3 EinSiG nennt Abfindungen ausdrücklich, darunter solche nach §§ 1a, 9, 13 und 14 KSchG, § 113 BetrVG, aus Aufhebungsvertrag und Tarifvertrag.
Die erhöhte Deckung kommt nicht automatisch. Sie müssen den Anlass im Entschädigungsfall gesondert schriftlich glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG). Bewahren Sie deshalb Aufhebungsvertrag, Vergleich und Kontoauszug mit der Gutschrift auf. Nach sechs Monaten gilt wieder die Grenze von 100.000 €. Bis dahin sollte die Aufteilung auf mehrere Banken oder Anlageformen stehen.
Private Banken sichern zusätzlich über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands. Seit 01.01.2025 gelten dort höchstens 8,75 % der Eigenmittel der Bank, gedeckelt auf 3 Mio. € für Privatpersonen; einen Rechtsanspruch gibt es nicht (§ 6 Abs. 8 und 19 Statut). Einzelne Angebote taugen nicht für große Beträge: C24 verzinst nur bis 100.000 €, die TF Bank sichert in schwedischen Kronen bis 1.150.000 SEK.
gesetzliche Einlagensicherung je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG)
erhöhte Deckung für Abfindungen (§ 8 Abs. 2 EinSiG)
nach Gutschrift gilt die erhöhte Deckung
Die Einzelheiten zu Gemeinschaftskonten und zur Verteilung auf Banken stehen auf Einlagensicherung über 100.000 € und im Ratgeber Einlagensicherung.
Schritt 2: Steuer, Arbeitslosengeld und Krankenkasse klären
Seit 01.01.2025 zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung ab. Art. 5 Nr. 2 des Wachstumschancengesetzes hat die Regel dafür in § 39b Abs. 3 EStG aufgehoben. Die Ermäßigung nach § 34 EStG gibt es nur noch mit der Einkommensteuererklärung, ohne andere Pflicht per Antrag nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Bis der Bescheid kommt, fehlt Ihnen also ein Teil des Geldes, der später zurückfließt. Planen Sie diesen Betrag nicht fest in eine langfristige Anlage ein.
Wer nach dem Jobende Arbeitslosengeld beantragt, prüft zwei Dinge: Ruht der Anspruch nach § 158 SGB III, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde? Droht eine Sperrzeit von zwölf Wochen nach § 159 SGB III? In beiden Fällen leben Sie eine Zeit lang von der Abfindung, das Geld muss also verfügbar sein.
Auf eine echte Abfindung fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt eine Sonderregel, und in einer Ruhenszeit zahlt die Arbeitsagentur keine Krankenversicherung. Welche Gestaltungen beim Zuflussjahr legal Steuern sparen, steht auf Abfindung: Steuern sparen.
Schritt 3: Sicheren und renditeorientierten Teil trennen
Die Aufteilung folgt drei Fragen: Wie viel Geld brauchen Sie in den nächsten Jahren sicher, etwa als Rücklage, für eine Lücke beim Arbeitslosengeld oder für geplante Ausgaben? Wie lange kann der Rest liegen bleiben? Welchen vorübergehenden Kursverlust könnten Sie aushalten, ohne verkaufen zu müssen?
Der sichere Teil liegt auf Tages- oder Festgeld, verteilt so, dass die Einlagensicherung jeden Euro erfasst. Zinsen sind Momentaufnahmen und gelten oft nur für Neugeld oder wenige Monate. Zwei Beispiele mit Stand: Die ING zahlte im Extra-Konto 3,20 % für vier Monate auf bis zu 250.000 €, danach 0,75 % (Stand 01.10.2026). Das ING-Festgeld über zwölf Monate brachte ab 100.000 € 2,60 % (Festzinssätze seit 22.09.2026).
Der renditeorientierte Teil geht in Wertpapiere, selbst im Depot oder über eine Vermögensverwaltung. Er kann steigen und fallen. Eine Rendite verspricht hier niemand seriös, und wir tun es auch nicht.
| Teil | Zweck | Typische Produkte | Sicherung | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| Sicherer Teil | Rücklage, Lücke bis zu Arbeitslosengeld oder Rente, geplante Ausgaben | Tagesgeld, Festgeld | Einlagensicherung 100.000 € je Bank, sechs Monate bis 500.000 € | Kaufkraftverlust, Zinsen fallen nach Aktionszeit |
| Renditeorientierter Teil | Vermögen über viele Jahre | ETF-Depot, Vermögensverwaltung | Wertpapiere sind Eigentum, Aussonderung nach § 47 InsO | Kursverluste, keine Sicherung dagegen |
Eigene Zusammenstellung nach EinSiG, InsO und Konditionen der ING (Abruf 01.10.2026).
Ein Beispiel mit angenommenen Werten: 120.000 € Abfindung. 30.000 € bleiben für die nächsten Jahre auf Tages- und Festgeld. 90.000 € gehen in eine Vermögensverwaltung. Bei Whitebox Global kostete das 0,35 % Verwaltung plus durchschnittlich 0,21 % Produktkosten, zusammen 0,56 % oder rund 504 € im Jahr (berechnet aus Preisangaben, Abruf 01.10.2026). Andere Anbieter liegen höher oder verlangen mehr Mindestanlage, siehe Vergleich unten.
Für bestimmte Beträge gibt es eigene Ratgeber: 100.000 € anlegen und 50.000 € anlegen.
Was kostet eine Vermögensverwaltung für die Abfindung?
Eine Vermögensverwaltung kostet bei 100.000 € laut den Preisverzeichnissen der Anbieter zwischen rund 0,56 und 1,49 % pro Jahr, teils zuzüglich Performance Fee. Die Kosten bestehen aus zwei Teilen: der Verwaltungsgebühr des Anbieters und den laufenden Produktkosten der Fonds oder ETFs. Manche Anbieter rechnen Depot und Transaktionen in die Gebühr ein, andere berechnen Bankspesen extra.
Vor dem Vertrag muss der Anbieter alle Kosten offenlegen. Art. 24 Abs. 4 MiFID II und § 63 Abs. 7 WpHG verlangen eine zusammengefasste Darstellung der Gesamtkosten mit ihrer Wirkung auf die Rendite, Art. 50 DelVO (EU) 2017/565 einen Ausweis vorab und jährlich danach, jeweils in Euro und Prozent. Lassen Sie sich diesen Ausweis für Ihren Betrag geben. Viele Anbieter rechnen ihn auf ihren Seiten nur für 10.000 € oder 100.000 € vor.
Eine Vermögensverwaltung entscheidet selbst über die Anlage, dafür braucht sie eine BaFin-Erlaubnis nach § 32 KWG oder § 15 WpIG. Vermittler nach § 34f GewO dürfen nur Fonds vermitteln oder dazu beraten. Der Rechner zeigt die Kosten der Verwalter für Ihren Betrag, sortiert nach Kosten. Mehr zur Gebührenlogik auf Vermögensverwaltung Kosten und ab welchem Betrag sich eine Verwaltung rechnet auf Vermögensverwaltung ab 100.000 €.

Vermögensverwalter für die Abfindung im Vergleich
Die Tabelle vergleicht vier Anbieter nach Merkmalen aus Preisverzeichnissen, Verträgen und der BaFin-Datenbank. Sie ist nach Mindestanlage geordnet, nicht nach Qualität. Testnoten vergeben wir nicht.
| Anbieter | Mindestanlage | Verwaltung p. a. | Produktkosten p. a. | Kosten bei 100.000 € | Depotbank | Aufsicht | Kündigung durch Kunden |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Whitebox Global | 25 € | 0,35 % inkl. MwSt. | ø 0,21 % | 0,56 % (berechnet) | flatexDEGIRO Bank SE | BaFin, ID 10139603 | jederzeit |
| froots Flexibel anlegen | 1.500 € oder 75 € im Monat | 1,00 % all-in (Jahre 1 bis 5) | ø 0,17 % | 1,17 % (berechnet) | Schelhammer Capital Bank, Wien | FMA Österreich, in DE notifiziert | jederzeit |
| Whitebox Value | 5.000 € | 0,95 % bis 0,35 %, ab 100.000 € 0,60 % | ø 0,22 % | 0,82 % (berechnet) | flatexDEGIRO Bank SE | BaFin, ID 10139603 | jederzeit |
| Estably Modern Value | 50.000 € | 1,19 % zzgl. 0,30 % Bankspesen, ab 1 Mio. € 0,79 % | keine ausgewiesen | 1,49 % (berechnet) zzgl. 10 % Performance Fee | Baader Bank, LLB oder St. Galler KB | FMA Liechtenstein, in DE notifiziert | jederzeit |
| LIQID CORE Global | 100.000 € | 0,60 % inkl. USt, ab 250.000 € 0,55 % | 0,07 bis 0,22 % | 0,67 bis 0,82 % (Kosteninformation) | Upvest laut Website, V-Bank laut Produktinformation | BaFin, ID 10147869 | Frist zwei Wochen |
Quellen: LIQID Vertragsbedingungen (September 2026), Whitebox FAQ und Produktseiten (ohne Datum), froots Vermögensverwaltungsvertrag (September 2026), Estably Kostenseite (ohne Datum), BaFin-Unternehmensdatenbank; Abruf 01.10.2026. „Berechnet“ = Verwaltungsgebühr plus durchschnittliche Produktkosten, keine Anbieterangabe.
Einige Angaben widersprechen sich, wir nennen sie offen. LIQID: Die Website nennt Upvest als Verwahrer, die Produktinformationen vom August 2026 die V-Bank. Ob Gebühren des Verwahrers vollständig in der Verwaltungsgebühr stecken, bleibt offen. froots: Die Website zeigt eine Volumenstaffel bis 0,70 %, Vertrag und MiFID-Broschüre nennen nur 1,00 / 0,95 / 0,90 % nach Dauer der Kundenbeziehung. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht, Gerichtsstand Wien; ob deutsche Steuerinländer aufgenommen werden und wie die Kapitalertragsteuer abgeführt wird, war nicht zu finden. Estably: Die Depotbanken-Seite nennt drei Banken, Sicherheitsseite und FAQ zwei. Die Staffel bemisst sich am eingezahlten Betrag; einen MwSt.-Hinweis fanden wir nicht. Die Performance Fee von 10 % fällt nur bei neuem Höchststand an. Whitebox: Gebührensätze stehen nur auf Website und FAQ, der Vertrag stammt von Oktober 2021.
Weitere Anbieter wie OSKAR, comdirect, Raisin, bevestor oder Fidelity vergleicht der Ratgeber Vermögensverwaltung im Vergleich. Horizon65 und Nextwiser stehen bewusst nicht in dieser Tabelle: Sie sind Vermittler beziehungsweise ein Versicherungsmantel, keine Vermögensverwalter. Sie werden auf Abfindung in Rente einzahlen eingeordnet.
Selbst anlegen oder verwalten lassen?
Wer selbst ein ETF-Depot führt, zahlt die laufenden Kosten der Fonds und die Entgelte der Depotbank, aber keine Verwaltungsgebühr. Die Produktkosten der ETF-Portfolios im Vergleich oben liegen laut Anbietern bei durchschnittlich 0,17 % (froots) bis 0,22 % (Whitebox Value), bei LIQID je nach Risikoklasse zwischen 0,07 und 0,22 % pro Jahr. Bei einer Vermögensverwaltung kommt die Verwaltungsgebühr hinzu. Sie bezahlt Auswahl der Fonds, Umschichtung und Berichte.
Eine Verwaltung nimmt Ihnen Entscheidungen ab, auch in fallenden Märkten. Das kann helfen, wenn die Abfindung in einer belastenden Lebensphase kommt. Selbst anlegen setzt voraus, dass Sie eine Aufteilung festlegen und bei Kursverlusten daran festhalten. Der Unterschied zeigt sich in Prozent auf der Kostenseite und in Zeit, die Sie selbst aufwenden.
Eine Anlageberatung ist etwas Drittes: Sie bekommen eine persönliche Empfehlung, die Entscheidung bleibt bei Ihnen. Nach der Beratung erhalten Sie vor Vertragsschluss eine Geeignetheitserklärung auf einem dauerhaften Datenträger (§ 64 Abs. 4 WpHG). Wer berät, ohne Provisionen der Produktgeber zu behalten, arbeitet als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und wird nur von Ihnen bezahlt.
Risiken: was geschützt ist und was nicht
Wertpapiere im Depot gehören Ihnen, nicht der Bank. Im Regelfall der Sammelverwahrung erwerben Sie Miteigentum am Sammelbestand (§ 6 Abs. 1 DepotG). Wird die Bank insolvent, können Sie dieses Eigentum aussondern (§ 47 InsO), die Papiere fallen nicht in die Insolvenzmasse. Fondsanteile sind Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft (§ 92 Abs. 1, § 99 Abs. 3 KAGB).
Die Anlegerentschädigung greift nur, wenn ein Institut Gelder oder Wertpapiere nicht zurückgeben kann. Sie zahlt 90 % der Forderung, höchstens 20.000 € je Anleger und Institut (§ 4 Abs. 2 AnlEntG). Kursverluste, Beratungsfehler und Scheingewinne sind nicht gedeckt.
Das größte Risiko für den renditeorientierten Teil ist der Markt selbst. Aktien- und Anleihekurse können über Jahre unter dem Einstiegsniveau liegen. Einzelne Bausteine haben eigene Risiken: Ein Gold-ETC ist eine Schuldverschreibung, kein Sondervermögen. Bei Estably können Guthaben je nach Depotbank in Schweizer Franken gesichert sein. Wer die Abfindung in wenigen Jahren braucht, hat wenig Zeit, Verluste aufzuholen.
- Geschützt: Kontoguthaben bis zur Einlagensicherung, Wertpapiere als Eigentum, Fondsvermögen als Sondervermögen.
- Begrenzt geschützt: Forderungen aus Wertpapiergeschäften, 90 % bis 20.000 €.
- Nicht geschützt: Kursverluste, Fehlentscheidungen, Kosten.
Sonderfälle: Rente in Sicht oder Vorsorge gewünscht
Wer die Abfindung kurz vor dem Ruhestand bekommt, plant anders: Der Anrechnungsanteil beim Arbeitslosengeld sinkt mit dem Alter bis auf 25 % der Abfindung, Abschläge einer vorzeitigen Rente lassen sich nach § 187a SGB VI ausgleichen, und das Geld soll später in eine monatliche Entnahme münden. Alles dazu auf Abfindung kurz vor der Rente und Entnahmeplan.
Wer einen Teil fest für die Altersvorsorge binden will, findet die Wege über die gesetzliche Rentenversicherung und private Policen auf Abfindung in Rente einzahlen. Dort steht auch, was Horizon65 und Nextwiser kosten, soweit sie es veröffentlichen.
Fehler, die nach der Auszahlung Geld kosten
- Mehr als 100.000 € länger als sechs Monate bei einer einzigen Bank liegen lassen.
- Die Steuererklärung für das Auszahlungsjahr nicht abgeben und damit auf die Fünftelregelung verzichten.
- Den später erstatteten Steueranteil schon fest anlegen und dann für laufende Ausgaben verkaufen müssen.
- Wertpapiere kaufen, bevor Arbeitslosengeld, Sperrzeit und Krankenversicherung geklärt sind.
- Verträge ohne Kostenausweis für den eigenen Betrag unterschreiben.
- Einen Vermittler oder eine Fondspolice mit einer Vermögensverwaltung verwechseln.
- Auf Renditeversprechen hören; seriöse Anbieter nennen Kosten und Risiken, keine sicheren Erträge.

Häufige Fragen
Wie lege ich 100.000 € Abfindung an?
Zuerst sichern: 100.000 € liegen bei einer Bank genau an der gesetzlichen Grenze, für eine Abfindung gilt sechs Monate lang eine erhöhte Deckung bis 500.000 €. Dann den Teil bestimmen, den Sie in den nächsten Jahren brauchen, und auf Tages- oder Festgeld legen. Den Rest können Sie in Wertpapiere geben. Bei 100.000 € kosten Vermögensverwalter laut Preisverzeichnissen rund 0,56 bis 1,49 % pro Jahr.
Ist meine Abfindung auf dem Girokonto sicher?
Bis 100.000 € je Bank immer, darüber hinaus bis 500.000 €, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach Gutschrift eintritt (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Den Anlass müssen Sie dann schriftlich glaubhaft machen. Private Banken sind zusätzlich im freiwilligen Fonds des Bankenverbands, seit 2025 mit höchstens 3 Mio. € für Privatpersonen, aber ohne Rechtsanspruch. Nach sechs Monaten sollten größere Beträge verteilt sein.
Was kostet eine Vermögensverwaltung für eine Abfindung?
Bei 100.000 € laut Preisverzeichnissen und Kosteninformationen: Whitebox Global rund 0,56 % (berechnet), LIQID CORE Global 0,67 bis 0,82 %, Whitebox Value 0,82 % (berechnet), froots 1,17 % (berechnet) und Estably Modern Value 1,49 % (berechnet) plus 10 % Performance Fee. Bei höheren Beträgen sinken einige Staffeln. Den Wert für Ihren Betrag zeigt der Kostenrechner auf dieser Seite.
Kann ich eine Abfindung steuerfrei anlegen?
Die Abfindung selbst wird vor der Anlage versteuert, ermäßigt über die Fünftelregelung. Eine Anlage ändert daran nichts. Erträge aus der Anlage sind Kapitalerträge mit 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) plus Solidaritätszuschlag; steuerfrei bleiben Erträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 € im Jahr (§ 20 Abs. 9 EStG).
Muss ich die Abfindung sofort anlegen?
Nein. Die erhöhte Einlagensicherung gibt Ihnen sechs Monate Zeit, in denen bis zu 500.000 € gesetzlich geschützt sind. Nutzen Sie die Zeit, um Steuererstattung, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und Ihren Geldbedarf zu klären. Kurz vor Ablauf der sechs Monate sollte die Aufteilung auf mehrere Banken oder in Wertpapiere stehen, sonst gilt wieder die Grenze von 100.000 € je Bank.
Welche Rolle spielen Horizon65 und Nextwiser?
Beide verwalten kein Vermögen. Horizon65 ist Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler und veröffentlicht keine Konditionen. Nextwiser ist Versicherungsmakler; das Produkt ist ein ETF-Portfolio im Versicherungsmantel mit einer Effektivkostenquote von durchschnittlich 0,5 bis 0,99 % pro Jahr zuzüglich Fondskosten. Sie gehören deshalb nicht in denselben Vergleich wie Vermögensverwalter. Die Einordnung steht auf der Seite zur Rentenversicherung.
Quellen
- § 8 EinSiG Deckungssumme, Stand EinSiG zul. geänd. durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
- Statut des Einlagensicherungsfonds des BdB, Stand Fassung Oktober 2023, Abruf 01.10.2026
- § 34 EStG Außerordentliche Einkünfte, Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- Wachstumschancengesetz, BGBl. 2024 I Nr. 108, Art. 5, Stand 27.03.2024, Inkrafttreten Art. 5 am 01.01.2025
- DRV rvRecht: Gemeinsame Rechtliche Anweisung zu § 14 SGB IV, Abfindungen, Stand Dokumentstand 15.11.2017, Abruf 01.10.2026
- LIQID Vertragsbedingungen und Preisverzeichnis, Stand September 2026
- Whitebox: Höhe der Gebühren, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- froots Vermögensverwaltungsvertrag, Stand September 2026
- froots: Sicherheit und Kosten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Estably: Kosten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- ING Extra-Konto: Konditionen, Stand 01.10.2026
- ING Festgeld: Konditionen, Stand Festzinssätze seit 22.09.2026
- § 47 InsO Aussonderung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 4 AnlEntG Entschädigungsanspruch, Stand zul. geänd. durch Art. 8 G v. 09.04.2026, Abruf 01.10.2026
- § 92 KAGB Sondervermögen, Stand zul. geänd. durch Art. 3 G v. 09.04.2026, Abruf 01.10.2026
- § 63 WpHG Kosteninformation, Stand WpHG zul. geänd. durch Art. 11 G v. 26.05.2026, Abruf 01.10.2026
- BaFin-Unternehmensdatenbank: Whitebox GmbH, Stand Stand der Daten 30.09.2026
- § 64 WpHG Geeignetheitserklärung, Stand WpHG zul. geänd. durch Art. 11 G v. 26.05.2026, Abruf 01.10.2026
- § 34h GewO Honorar-Finanzanlagenberater, Stand GewO zul. geänd. durch Art. 1 G v. 20.07.2026, Abruf 01.10.2026
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