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Einlagensicherung über 100.000 Euro: wann bis 500.000 € gesichert sind

Der Erlös aus dem Hausverkauf oder die Abfindung liegt auf einem Konto. Nach sechs Monaten fällt der gesetzliche Schutz von 500.000 € auf 100.000 € zurück.

Hier stehen die Anlässe nach § 8 Abs. 2 EinSiG, die Fristen, der BdB-Fonds und eine Verteilung auf mehrere Banken.

Die Einlagensicherung über 100.000 Euro hinaus gibt es gesetzlich nur für bestimmte einmalige Beträge und nur für sechs Monate: Nach dem Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie, nach einer Abfindung, einer Scheidung oder anderen Lebensereignissen sind insgesamt bis zu 500.000 € gesichert (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Danach gilt wieder die Grenze von 100.000 € je Person und Bank. Was darüber liegt, schützt bei privaten Banken nur noch der Einlagensicherungsfonds, ohne Rechtsanspruch. Diese Seite zeigt, welche Beträge zählen, welche Fristen laufen und wie Sie einen großen Betrag praktisch verteilen.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau prüft ihr Tagesgeldkonto auf dem Tablet

Kurz beantwortet

  • Für Erlöse aus privat genutzten Wohnimmobilien, Abfindungen und andere Lebensereignis-Beträge gilt eine Deckung von insgesamt bis zu 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG).
  • Der erhöhte Schutz gilt nur, wenn der Entschädigungsfall bis zu sechs Monate nach der Gutschrift eintritt (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 EinSiG).
  • Beträge über 100.000 € müssen Sie schriftlich mit Belegen glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG); die Erstattungsfrist von sieben Arbeitstagen läuft erst ab Ihrer Anmeldung.
  • Ab 11.05.2028 muss die EU-Richtlinie 2026/804 umgesetzt sein: dann mindestens 500.000 € zusätzlich zu 100.000 €, bei Wohnimmobilien bis 2.500.000 €.

Ist Geld über 100.000 Euro bei der Bank gesichert?

Gesetzlich nur in Ausnahmefällen: Im Regelfall endet die Einlagensicherung bei 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG), für bestimmte einmalige Beträge steigt sie sechs Monate lang auf insgesamt bis zu 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Bei privaten Banken kommt der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands hinzu, bei Sparkassen und Volksbanken der Institutsschutz der Verbünde. Beide gewähren über die gesetzlichen Beträge hinaus keinen durchsetzbaren Anspruch, den die Recherche belegen konnte.

Für Sie heißt das: Ein Betrag über 100.000 € ist dauerhaft nur dann gesetzlich gesichert, wenn er auf mehrere Institute verteilt ist. Die erhöhte Deckung verschafft Zeit, um das zu tun. Der Rechner zeigt, wie viel bei einer Bank gesichert wäre.

Welche Beträge fallen unter die erhöhte Deckung?

§ 8 Abs. 2 Nr. 1 EinSiG nennt vier Gruppen von Beträgen, die nicht regelmäßig gezahlt werden. Die Deckung steigt nur, wenn und soweit gerade diese Gutschrift das Guthaben über 100.000 € hebt.

  • Buchst. a: Beträge aus Immobiliengeschäften mit privat genutzten Wohnimmobilien, also etwa der Kaufpreis für die selbst bewohnte Wohnung.
  • Buchst. b: Beträge, die soziale, gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen und an Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder Tod geknüpft sind.
  • Buchst. c: Versicherungsleistungen oder Entschädigungen für Gesundheitsschäden durch Gewalttaten oder für zu Unrecht erlittene Strafverfolgung.
  • Buchst. d: vergleichbare Zahlungen nach dem Recht anderer Staaten.

Was unter Buchst. b fällt, konkretisiert der Katalog in § 8 Abs. 3 Nr. 1 bis 9: Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Auszahlungen von Wertguthaben, Beamten- und Soldatenversorgung, Kapitalauszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung, Riester-Verträgen und Versorgungswerken, Sozialplanleistungen, Abfindungen nach dem Kündigungsschutzgesetz, aus Aufhebungsvertrag oder Tarifvertrag sowie Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich. Abs. 4 nennt für Buchst. c Ansprüche aus unerlaubter Handlung, nach dem StrEG und dem OEG.

Eine Erbschaft steht in keinem der Kataloge. Buchst. b verlangt Beträge, die einen sozialen, gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllen; ob ein geerbtes Guthaben dazu zählt, ist nach dem Wortlaut zweifelhaft, und eine Aussage der EdB dazu fand die Recherche nicht. Wer ein großes Erbe auf dem Konto hat, sollte deshalb nicht auf die 500.000 € bauen und das Geld früh verteilen. Wege dazu unter Erbe anlegen.

Wie lange gilt der Schutz bis 500.000 Euro?

Der Schutz gilt bis zu sechs Monate nach der Gutschrift (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a EinSiG). Konnte über den Betrag zunächst nicht verfügt werden, beginnen die sechs Monate erst an dem Tag, ab dem er erstmals übertragen werden darf (Buchst. b). Tritt der Entschädigungsfall später ein, gilt wieder die Grenze von 100.000 €.

Die Tabelle zeigt, wie die Regel wirkt. Die Werte sind selbst gerechnet und folgen dem Wortlaut wenn und soweit: Gesichert ist der Teil, um den gerade die besondere Gutschrift das Guthaben über 100.000 € hebt, insgesamt höchstens 500.000 €.

Erhöhte Deckung nach § 8 Abs. 2 EinSiG in Beispielen
Fall bei einer BankEintritt EntschädigungsfallGesetzlich gesichert
Erlös selbst genutzte Wohnung 420.000 €, sonst kein Guthaben4 Monate nach Gutschrift420.000 €
Erlös selbst genutzte Wohnung 420.000 €, sonst kein Guthaben8 Monate nach Gutschrift100.000 €
Ersparnisse 80.000 €, dazu Abfindung 150.000 €2 Monate nach Gutschrift230.000 €
Ersparnisse 150.000 €, dazu Abfindung 100.000 €2 Monate nach Gutschrift200.000 €
Erlös selbst genutzte Wohnung 650.000 €1 Monat nach Gutschrift500.000 €

Quelle: § 8 Abs. 1 und 2 EinSiG, gesetze-im-internet.de, Stand Abruf 01.10.2026. Werte berechnet nach unserer Lesart des Wortlauts; im Einzelfall entscheidet die Sicherungseinrichtung.

Im vierten Fall lagen schon vor der Abfindung 150.000 € auf dem Konto. Die 50.000 € über der Grenze stammen nicht aus der besonderen Gutschrift und bleiben deshalb ungesichert. Im letzten Fall greift die Obergrenze von 500.000 €; die übrigen 150.000 € sind gesetzlich ungesichert (berechnet).

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Großen Betrag auf mehrere Banken verteilen

Raisin vermittelt Tages- und Festgeld von Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. Jede Partnerbank sichert gesetzlich bis 100.000 €, einige deutsche Partnerbanken nehmen mehr an.

Raisin/WeltSparen

Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.

Im Vergleich ansehen

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Was Sie im Entschädigungsfall tun müssen

Bis 100.000 € zahlt die Sicherungseinrichtung von selbst, ohne Antrag. Für alles darüber müssen Sie handeln: Die Beträge der erhöhten Deckung sind gesondert schriftlich und unter Nachweis der Tatsachen glaubhaft zu machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG). Die EdB verlangt dafür Belege, die BVR Institutssicherung betont, dass es über 100.000 € keine automatische Entschädigung gibt.

Die Erstattungsfrist von sieben Arbeitstagen beginnt für diese Beträge erst mit dem Zugang Ihrer Anmeldung (§ 14 Abs. 3 Satz 2 EinSiG). Außerdem darf die Sicherungseinrichtung die Erstattung der erhöhten Beträge aufschieben (§ 15 Abs. 2 EinSiG). Rechnen Sie also damit, dass das Geld über 100.000 € später kommt als der Grundbetrag.

  • Kaufvertrag und Abrechnung des Notars bei einem Wohnungsverkauf aufbewahren.
  • Aufhebungsvertrag, Vergleich oder Abrechnung des Arbeitgebers bei einer Abfindung aufbewahren.
  • Kontoauszug mit dem Datum der Gutschrift sichern, denn daran hängt die Frist von sechs Monaten.

Freiwilliger Schutz: BdB-Fonds und Institutssicherung

Bei privaten Banken, die Mitglied im Bankenverband sind, sichert zusätzlich der Einlagensicherungsfonds. Seit 01.01.2025 liegt seine Grenze bei 8,75 % der Eigenmittel der jeweiligen Bank, höchstens 3 Mio. € je Privatperson; ab 01.01.2030 sinkt der Deckel auf 1 Mio. € (§ 6 Abs. 8 Statut, Fassung Oktober 2023). Neu aufgenommene Banken sichern in den ersten Jahren nur 250.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht nicht (§ 6 Abs. 19 Statut), und der Fonds zahlt nur, soweit die gesetzliche Sicherung nicht leistet.

Die konkrete Grenze je Bank veröffentlicht der Bankenverband auf bankenverband.de; der Abruf scheiterte bei unserer Recherche. Beziffert haben sie nur ING und Openbank mit 3 Mio. € je Person. Sparkassen und Genossenschaftsbanken schützen vor allem das Institut selbst, damit kein Entschädigungsfall eintritt; einen Rechtsanspruch des Einlegers über die gesetzlichen Beträge hinaus nennen DSGV und BVR nicht. Mehr dazu unter freiwillige Einlagensicherung.

Was ändert die EU-Richtlinie 2026/804?

Die Richtlinie (EU) 2026/804 ist am 20.04.2026 im Amtsblatt erschienen und muss bis 11.05.2028 umgesetzt werden. Danach ergänzt der Schutz für vorübergehend hohe Guthaben die Grunddeckung: mindestens 500.000 € für sechs Monate zusätzlich zu den 100.000 €. Für Wohnimmobiliengeschäfte gilt eine Obergrenze von 2.500.000 €, und auch Geld, das kurz vor dem Kauf einer selbst genutzten Wohnung bereitliegt, wird erfasst. Was kurzfristig heißt, legt jeder Staat selbst fest.

Den Nachweis muss der Einleger führen (neuer Art. 7a), und für die erhöhten Beträge darf die Erstattung bis zu 20 Arbeitstage nach Eingang vollständiger Unterlagen dauern. Einen deutschen Gesetzentwurf fand die Recherche bis 01.10.2026 nicht. Bis zur Umsetzung gilt § 8 EinSiG mit insgesamt bis zu 500.000 €.

So verteilen Sie einen Betrag über 100.000 Euro

Die sicherste Lösung ohne Rechtsunsicherheit bleibt die Verteilung auf mehrere Institute, je höchstens 100.000 € einschließlich Zinsen. Die sechs Monate der erhöhten Deckung reichen, um Konten zu eröffnen und Festgeld anzulegen.

Bei der Auswahl helfen die Bedingungen der Banken. ING, Commerzbank, Deutsche Bank, norisbank, Skatbank und Openbank nehmen laut Primärquelle mehr als 100.000 € an. Zwei Anbieter eignen sich nicht: C24 verzinst Tagesgeld nur bis 100.000 € und nimmt Festgeld nur bis 100.000 € je Kunde an. Die TF Bank sichert in Schweden bis 1.150.000 SEK, erstattet in SEK und darf Guthaben darüber auf das Referenzkonto zurücküberweisen.

Eine Plattform wie Raisin bündelt Angebote von Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern unter einem Login. Gesetzlich gilt die Grenze je Partnerbank. Einige deutsche Partnerbanken nehmen über Raisin Festgeld bis 500.000 € oder 1.000.000 € an, gestützt auf BdB-Fonds oder BVR-Sicherungseinrichtung; für die Zinssätze waren die Einzelangebote ohne Login nicht abrufbar. Die Vergleichstabelle steht auf der Seite Einlagensicherung.

Kommt das Geld aus einem Hausverkauf, finden Sie die Anlagewege unter Geld anlegen nach Hausverkauf; den Verkauf selbst und die Spekulationsfrist erklärt saxon-capital.de. Bei einer Abfindung hilft Abfindung anlegen. Ob die erhöhte Deckung in Ihrem Fall greift, entscheidet im Ernstfall die Sicherungseinrichtung anhand Ihrer Belege.

Frau prüft ihr Tagesgeldkonto auf dem Tablet: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Was passiert mit Geld über 100.000 Euro auf dem Konto?

Im Regelfall ist der Teil über 100.000 € je Person und Bank gesetzlich nicht gesichert. Ausnahme: Stammt er aus einem Wohnungsverkauf, einer Abfindung oder einem anderen Lebensereignis nach § 8 Abs. 2 EinSiG, sind sechs Monate lang insgesamt bis zu 500.000 € gesichert. Bei privaten Banken kann zusätzlich der freiwillige Fonds zahlen, ohne Rechtsanspruch. Sonst bleibt nur eine Forderung im Insolvenzverfahren.

Wie lege ich 100.000 Euro sicher an?

Gesetzlich voll gesichert sind 100.000 € bei einer einzigen Bank nur, wenn auch die Zinsen darin Platz haben. Wer genau 100.000 € anlegt, liegt nach der ersten Zinsgutschrift darüber. Sicherer ist es, einen Teil bei einem zweiten Institut anzulegen. Welche Anlageformen für 100.000 € neben Tages- und Festgeld in Frage kommen und was sie kosten, steht auf der Seite 100.000 Euro anlegen.

Gilt die erhöhte Einlagensicherung auch für ein Erbe?

Das ist nicht sicher. Die Kataloge in § 8 Abs. 3 und 4 EinSiG nennen keine Erbschaft. Buchst. b verlangt Beträge, die einen sozialen, gesetzlich vorgesehenen Zweck erfüllen und an ein Lebensereignis wie den Tod geknüpft sind, etwa Versorgungsleistungen. Ob ein geerbtes Bankguthaben darunter fällt, ist nach dem Wortlaut zweifelhaft. Verteilen Sie ein großes Erbe deshalb früh auf mehrere Institute.

Muss ich die 500.000 Euro beantragen?

Ja. Bis 100.000 € erstattet die Sicherungseinrichtung ohne Antrag. Beträge darüber müssen Sie gesondert schriftlich und mit Nachweisen glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG), etwa mit Kaufvertrag oder Aufhebungsvertrag und dem Kontoauszug der Gutschrift. Die Frist von sieben Arbeitstagen läuft für diese Beträge erst ab Zugang Ihrer Anmeldung, und die Erstattung darf nach § 15 Abs. 2 EinSiG aufgeschoben werden.

Welche Bank sichert mehr als 100.000 Euro ab?

Gesetzlich sichert jede Bank in der EU 100.000 € je Person. Mehr gibt es bei privaten Banken über den Einlagensicherungsfonds: seit 2025 bis 8,75 % der Eigenmittel, höchstens 3 Mio. € je Person, ohne Rechtsanspruch. ING und Openbank nennen diese 3 Mio. € ausdrücklich. Sparkassen und Volksbanken setzen auf Institutsschutz. Wer einen Rechtsanspruch will, verteilt auf mehrere Institute.

Wann ändert sich die Einlagensicherung über 100.000 Euro?

Die EU-Richtlinie 2026/804 muss bis 11.05.2028 in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach kommen für sechs Monate mindestens 500.000 € zusätzlich zu den 100.000 € hinzu, bei Wohnimmobilien bis 2.500.000 €. Auch Geld, das kurz vor einem Wohnungskauf auf dem Konto liegt, ist dann erfasst. Einen deutschen Gesetzentwurf gab es bis 01.10.2026 nicht, es gilt weiter § 8 EinSiG.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 8 Einlagensicherungsgesetz (Deckungssumme, erhöhte Deckung), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
  2. § 14 Einlagensicherungsgesetz (Erstattung), Stand Abruf 01.10.2026
  3. § 15 Einlagensicherungsgesetz (Aufschub), Stand Abruf 01.10.2026
  4. Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: Fragen und Antworten, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  5. BVR Institutssicherung GmbH, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  6. Statut des Einlagensicherungsfonds, Fassung Oktober 2023, Stand Oktober 2023, Abruf 01.10.2026
  7. Bankenverband: Reform des Einlagensicherungsfonds, Stand 21.11.2024, Abruf 01.10.2026
  8. Richtlinie (EU) 2026/804 (CMDI-Reform), Stand ABl. vom 20.4.2026, Abruf 01.10.2026
  9. Raisin: Deutsche Partnerbanken, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  10. C24: Bedingungen Festgeld, Stand 07.07.2026, Abruf 01.10.2026
  11. TF Bank: AGB Tagesgeld, Stand 17.06.2026, Abruf 01.10.2026

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