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Einlagensicherung: So viel Geld ist bei einer Bankpleite geschützt
Nach Erbe, Abfindung oder Hausverkauf liegt plötzlich mehr als 100.000 € auf einem Konto. Geht die Bank pleite, ersetzt das Gesetz im Regelfall nur 100.000 € je Person.
Hier stehen Grenzen, Fristen und Sicherungssysteme mit Paragraph, dazu Banken, die über 100.000 € annehmen, mit Zins und Stand.
Die Einlagensicherung ersetzt Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten bis 100.000 € je Einleger und Bank, wenn ein Institut seine Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Grundlage ist § 8 Abs. 1 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG). Wer nach einem Erbe, einer Abfindung oder einem Hausverkauf einen großen Betrag auf dem Konto hat, sollte wissen, welche Einlagen zählen, welches Sicherungssystem zahlt und ab welcher Summe ein Teil des Geldes ohne gesetzlichen Schutz dasteht. Diese Seite fasst die Regeln zusammen und führt zu den Einzelfragen.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut, alle Konten, Währungen und Orte zusammengerechnet (§ 8 Abs. 1, § 7 Abs. 3 EinSiG).
- Nach privatem Wohnimmobilienverkauf, Abfindung, Scheidung oder Ruhestand gilt bis zu sechs Monate nach Gutschrift eine Deckung von insgesamt bis zu 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG).
- Die Erstattung kommt spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin, ohne Antrag (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EinSiG).
- Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sichert seit 2025 bis 8,75 % der Eigenmittel einer Bank, höchstens 3 Mio. € je Person, aber ohne Rechtsanspruch.
Wie hoch ist die Einlagensicherung in Deutschland?
Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut. Der Betrag gilt nicht je Konto, sondern für die Gesamtforderung gegen die Bank, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort der Kontoführung (§ 7 Abs. 3 EinSiG). Zinsen bis zum Entschädigungsfall zählen mit, der Anspruch bleibt aber auf 100.000 € begrenzt (§ 7 Abs. 1 und 2 EinSiG).
Die Grenze ist in der ganzen EU gleich. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2014/49/EU legt 100.000 € für die Gesamtheit der Einlagen desselben Einlegers fest. Ausgezahlt wird immer in Euro; Fremdwährungsguthaben rechnet die Sicherungseinrichtung zum EZB-Referenzkurs am Tag der Feststellung um (§ 7 Abs. 7 EinSiG).
Was das für Ihren Fall heißt, zeigt der Rechner: Er teilt einen Betrag in den gesicherten und den ungesicherten Teil je Bank auf. Die Feinheiten, etwa wann zwei Marken als eine Bank zählen, stehen auf der Seite Einlagensicherung pro Person, pro Bank oder pro Konto.
| Regel | Wert | Norm |
|---|---|---|
| Deckung im Regelfall | 100.000 € je Einleger und Institut | § 8 Abs. 1 EinSiG |
| Erhöhte Deckung bei Lebensereignissen | insgesamt bis 500.000 €, bis sechs Monate nach Gutschrift | § 8 Abs. 2 EinSiG |
| Feststellung durch die BaFin | spätestens fünf Arbeitstage nach Kenntnis | § 10 Abs. 1 EinSiG |
| Erstattung | spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung | § 14 Abs. 3 Satz 1 EinSiG |
| Verjährung | fünf Jahre nach Unterrichtung | § 9 EinSiG |
| Bagatellausschluss | 24 Monate ohne Bewegung und Guthaben unter den Verwaltungskosten (laut EdB derzeit 20 €) | § 15 Abs. 1 EinSiG |
Quelle: EinSiG auf gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026; EdB-FAQ. Stand Abruf 01.10.2026.
Was ist die Einlagensicherung und was deckt sie?
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch. Jede Bank mit Einlagengeschäft in Deutschland muss einem anerkannten Sicherungssystem angehören (§ 1 EinSiG). Fällt die Bank aus, zahlt das System den Einlegern ihr Guthaben bis zur Grenze zurück.
Gesichert sind Einlagen: Guthaben auf Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch und Sparbrief, soweit sie zum Nennwert zurückzuzahlen sind. Ausgeschlossen sind unter anderem Inhaberschuldverschreibungen der Bank, Zertifikate und Einlagen anderer Banken, Versicherungen und staatlicher Stellen (§ 6 EinSiG, § 2 Abs. 3 EinSiG). Die EdB nennt Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate ausdrücklich als nicht geschützt.
Wertpapiere im Depot sind keine Einlagen. Sie gehören dem Kunden und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank (§ 47 InsO). Für Fälle, in denen eine Bank Wertpapiere nicht herausgeben kann, gilt die Anlegerentschädigung mit 90 %, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG). Das Geld auf dem Verrechnungskonto zum Depot ist dagegen eine Einlage. Mehr dazu unter Einlagensicherung beim Depot.
Welche Sicherungssysteme gibt es in Deutschland?
Welche Einrichtung zahlt, hängt von der Bankengruppe ab. Private Banken und öffentliche Banken außerhalb der Sparkassengruppe gehören zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene, von der BaFin nach § 43 EinSiG anerkannte Institutssicherungen. Welches System für Ihre Bank gilt, steht im Informationsbogen für den Einleger, den die Bank vor Vertragsschluss und danach jährlich aushändigt (§ 23a Abs. 1 KWG).
| System | Für welche Banken | Gesetzlicher Anspruch | Darüber hinaus |
|---|---|---|---|
| Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) | private Banken, z. B. ING, Commerzbank, Deutsche Bank | 100.000 €, erhöht bis 500.000 € | zusätzlich freiwilliger Fonds des Bankenverbands |
| Einlagensicherungsfonds des BdB (ESF) | Mitgliedsbanken des Bankenverbands | kein Rechtsanspruch (§ 6 Abs. 19 Statut) | seit 2025 bis 8,75 % der Eigenmittel, max. 3 Mio. € je Person |
| Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe | Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen | 100.000 €, erhöht bis 500.000 € | Institutsschutz; Anspruch über 100.000 € auf dsgv.de nicht genannt |
| BVR Institutssicherung GmbH | Volks- und Raiffeisenbanken, z. B. Skatbank, Sparda-Bank Hamburg | 100.000 €, erhöht bis 500.000 € | freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR, Betrag nicht beziffert |
Quelle: edb-banken.de, Statut des Einlagensicherungsfonds (Fassung Oktober 2023), dsgv.de, bvr-institutssicherung.de, BaFin. Stand Abruf 01.10.2026.
Für den Fonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken (VÖB) und den BdB-Fonds weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf Entschädigung gewähren. Die Seite der BVR Institutssicherung nennt noch eine Frist von 20 Arbeitstagen; das war die Regel bis 31.05.2016, gesetzlich gelten heute sieben Arbeitstage. Einzelheiten zu den Fonds stehen unter freiwillige Einlagensicherung.
Gilt die Grenze pro Person, pro Konto oder pro Bank?
Die 100.000 € gelten je Person und je Bank. Wer bei derselben Bank 90.000 € auf dem Sparkonto und 20.000 € auf dem Girokonto hat, bekommt 100.000 € erstattet; das Rechenbeispiel steht wörtlich im Informationsbogen der Deutschen Bank. Ein zweites Konto bei derselben Bank erhöht den Schutz nicht.
Bei einem Gemeinschaftskonto zählt der Anteil jedes Inhabers, im Zweifel zu gleichen Teilen (§ 7 Abs. 4 EinSiG). Zwei Inhaber können so zusammen bis 200.000 € gesichert haben, wenn sie bei dieser Bank keine weiteren Guthaben halten. Rechenbeispiele dazu: Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto.
Mehrere Marken einer Bank zählen als ein Institut. Postbank, DSL Bank, FYRST und maxblue sind laut Informationsbogen Marken der Deutsche Bank AG, comdirect ist eine Marke der Commerzbank AG. Eine Tochter mit eigener Banklizenz, etwa die norisbank GmbH, hat dagegen eine eigene Grenze. Welche Namen zusammengehören: Einlagensicherung bei mehreren Banken.
Was passiert, wenn eine Bank pleitegeht?
Zuerst stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest, unverzüglich und spätestens fünf Arbeitstage, nachdem sie davon erfahren hat (§ 10 Abs. 1 EinSiG). Ab dann hat die Sicherungseinrichtung sieben Arbeitstage Zeit für die Erstattung (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EinSiG). Einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Die EdB ermittelt die Einleger selbst und schreibt sie per Post an.
Nur Beträge der erhöhten Deckung über 100.000 € müssen Sie selbst schriftlich mit Belegen glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG). Für diese Beträge läuft die Frist von sieben Arbeitstagen erst ab Zugang Ihrer Anmeldung (§ 14 Abs. 3 Satz 2 EinSiG), und die Erstattung darf aufgeschoben werden (§ 15 Abs. 2 EinSiG).
Gedeckte Einlagen bis 100.000 € sind laut BaFin auch von einer Gläubigerbeteiligung (Bail-in) bei der Abwicklung einer Bank ausgenommen, in Einzelfällen bis 500.000 €. Dass Entschädigungsfälle vorkommen, zeigt die EdB auf ihrer Startseite: Die BaFin stellte am 10.03.2025 den Fall beim Bankhaus Obotritia fest, am 10.09.2026 meldete die EdB die Feststellung für die Frankfurter Filiale der Bank Sepah-Iran.
Prüfen können Sie den Schutz schon vorher. Der Informationsbogen für den Einleger nennt das zuständige System, die Grenze von 100.000 € und die Marken des Instituts. Ob eine bestimmte Einlage entschädigungsfähig ist, bestätigt die Bank laut Art. 16 RL 2014/49/EU auch auf dem Kontoauszug. Steht dort nichts, fragen Sie die Bank schriftlich, zu welchem Institut und zu welchem Sicherungssystem Ihr Konto gehört. Die Antwort gehört zu den Unterlagen, die Sie nach einem Erbe oder einer Abfindung ohnehin sammeln.

Betrag auf mehrere Banken verteilen
Raisin vermittelt Tages- und Festgeld mehrerer Partnerbanken über ein Konto. Jede Partnerbank hat ihre eigene gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 €.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Konditionen im VergleichWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Mehr als 100.000 €: erhöhte Deckung und freiwillige Fonds
Für bestimmte Beträge, die nicht regelmäßig fließen, steigt die gesetzliche Deckung auf insgesamt bis zu 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Dazu gehören Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, Beträge, die an Lebensereignisse wie Heirat, Scheidung, Ruhestand, Kündigung oder Tod geknüpft sind, etwa Abfindungen und Auszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung, sowie bestimmte Versicherungs- und Opferentschädigungen. Der Schutz gilt nur, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach der Gutschrift eintritt.
Bei privaten Banken kommt der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands hinzu. Er sichert seit 01.01.2025 bis 8,75 % der Eigenmittel der Bank, höchstens 3 Mio. € je Privatperson; ab 01.01.2030 sinkt der Deckel auf 1 Mio. € (§ 6 Abs. 8 Statut). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wie Sie einen Betrag über 100.000 € konkret absichern, steht unter Einlagensicherung über 100.000 Euro. Wer den Erlös aus einem Hausverkauf zwischenparkt, findet die Optionen unter Verkaufserlös parken; den Ablauf des Verkaufs selbst erklärt saxon-capital.de.
Wie sicher sind ausländische Banken?
Innerhalb des EWR müssen alle Staaten Einlagen bis 100.000 € absichern. Bei einer Zweigstelle einer EWR-Bank in Deutschland schützt das System des Herkunftslands; ausgezahlt wird über das System in Deutschland, im Namen und auf Anweisung des Herkunftslands (Art. 14 RL 2014/49/EU). Eine Tochter mit eigener deutscher Erlaubnis gehört dagegen einem deutschen System an.
Die Regeln können abweichen, sagt die BaFin, etwa bei der Währung. Die TF Bank zum Beispiel ist eine Zweitfirma der schwedischen Avarda Bank AB. Ihr Tagesgeld ist über die schwedische Einlagensicherung bis 1.150.000 SEK gesichert und wird in SEK erstattet. Der Euro-Gegenwert schwankt mit dem Wechselkurs. Welche Bank zu welchem System gehört, zeigt die Tabelle unter Einlagensicherung: Banken in der Übersicht.
Was ändert die EU-Reform ab 2028?
Die Richtlinie (EU) 2026/804 vom 30.03.2026 ist am 20.04.2026 im Amtsblatt erschienen. Deutschland muss sie bis 11.05.2028 umsetzen. Danach kommt die erhöhte Deckung von mindestens 500.000 € für sechs Monate zur Grunddeckung von 100.000 € hinzu, statt sie wie heute einzuschließen. Für Geld aus Wohnimmobiliengeschäften gilt eine Obergrenze von 2.500.000 €, und zwar auch für Kaufpreisgeld, das vor dem Erwerb einer selbst genutzten Wohnung bereitliegt.
Für Beträge der erhöhten Deckung erlaubt die Richtlinie dann eine längere Erstattungsfrist von höchstens 20 Arbeitstagen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Einen deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung fand die Recherche bis 01.10.2026 nicht. Bis dahin gilt § 8 EinSiG mit insgesamt bis zu 500.000 €.
Tagesgeld und Festgeld über 100.000 €: Banken im Vergleich
Die Tabelle zeigt Banken, deren Bedingungen wir am 01.10.2026 geprüft haben: ob sie mehr als 100.000 € annehmen und verzinsen, mit welchem Zins zu welchem Stand und welches System sichert. Zinsen sind Momentaufnahmen, viele Aktionssätze gelten nur für Neugeld oder wenige Monate. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
| Bank | Tagesgeld über 100.000 € | Festgeld über 100.000 € | Sicherung |
|---|---|---|---|
| ING | ja; 3,20 % für 4 Monate bis 250.000 €, darüber und danach 0,75 % (Stand 01.10.2026) | ja, 5.000 € bis 1 Mio. € je Festgeld, Staffel ab 100.000 € und 250.000 € (Zinsen seit 22.09.2026) | EdB + BdB-Fonds, laut ING bis 3 Mio. € |
| Commerzbank | ja; Topzinskonto Plus 2,25 % für 12 Monate auf Neugeld bis 1 Mio. €, sonst 0,75 % (Abruf 01.10.2026) | ja, 1.000 € bis 5 Mio. €, 1 Jahr 2,75 % (Stand 14.09.2026) | EdB + BdB-Fonds |
| comdirect | ja; Neukunden 1,5 %, mit Girokonto 1,75 %, bis 5 Mio. € (Abruf 01.10.2026) | je Anlage max. 100.000 €, mehrere Anlagen möglich | EdB + BdB-Fonds, ein Institut mit der Commerzbank |
| Deutsche Bank | ja, Flexgeld 0,50 % (Stand 01.06.2025) | ja; Neugeld 3,0 % für 12 Monate bis 250.000 € (Stand 01.10.2026) | EdB + BdB-Fonds |
| norisbank | ja; 2,50 % für Neukunden mit Girokonto, Website-Grenze 250.000 €, Aushang ohne Grenze (Stand 01.10.2026) | ja; 12 Monate 3,20 % (Aushang 01.10.2026) | EdB + BdB-Fonds |
| Openbank | ja, über 100.000 € aber 2,00 % statt 4,00 % (Stand 28.09.2026) | Höchstbetrag nicht gefunden | EdB + BdB-Fonds, laut Openbank 3 Mio. € |
| Skatbank | ja, 1,42 %, kein Höchstbetrag (Stand 24.09.2026) | ja, kein Höchstbetrag, 12 Monate 1,95 % | BVR-Institutssicherung |
| Sparda-Bank Hamburg | ja, 0,30 % ab 50.000 € (Stand 16.01.2026) | Höchstbetrag nicht gefunden | BVR-Institutssicherung |
| Raisin (Partnerbanken) | StartZins nur bis 50.000 €, sonst meist max. 100.000 € je Angebot | ausgewählte deutsche Partnerbanken bis 500.000 € bzw. 1 Mio. €; Zinsen nicht gefunden | je Partnerbank und Sitzland |
| TF Bank | nur bis 1.150.000 SEK | nur bis 1.150.000 SEK | Schweden, Erstattung in SEK |
| C24 | nein, Zinsen nur bis 100.000 € | nein, max. 100.000 € je Kunde | nur EdB |
Quelle: Preisaushänge, Konditionenseiten und Informationsbögen der Banken, Abruf 01.10.2026; Stand je Zelle. Selbst geprüft, keine Rangfolge.
Zwei Anbieter eignen sich laut ihren Bedingungen nicht für Beträge über 100.000 €: C24 verzinst im Tagesgeld nur bis 100.000 € und nimmt im Festgeld höchstens 100.000 € je Kunde an. Die TF Bank darf Guthaben über 1.150.000 SEK auf das Referenzkonto zurücküberweisen. Bei ING und Openbank ist die Grenze des BdB-Fonds beziffert, die übrigen Privatbanken verweisen nur auf den Fonds. Einzelheiten zur ING stehen unter Einlagensicherung bei der ING, zu Trade Republic unter Einlagensicherung bei Trade Republic.
So sichern Sie einen großen Betrag ab
Für Beträge über 100.000 € gibt es zwei Wege, die sich kombinieren lassen: das Geld auf mehrere Institute verteilen oder bei einer Bank mit freiwilliger Zusatzsicherung bleiben. Die gesetzliche Grenze gilt sicher, der Fonds ohne Rechtsanspruch.
- Informationsbogen lesen: Er nennt Institut, Sicherungssystem und die Marken, die zum selben Institut gehören.
- Je Institut höchstens 100.000 € einplanen, Zinsen eingerechnet, wenn Sie nur auf den gesetzlichen Schutz bauen wollen.
- Nach Hausverkauf, Abfindung oder Scheidung die Belege aufbewahren, denn die erhöhte Deckung bis 500.000 € gilt nur sechs Monate und nur nach schriftlicher Glaubhaftmachung.
- Für längerfristige Anlage prüfen, welcher Teil überhaupt als Einlage liegen soll; Wege dazu unter 100.000 Euro anlegen und Erbe anlegen.
Eine Plattform wie Raisin bündelt Tages- und Festgeld von Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. Vertragspartner und Sicherung ist jeweils die Partnerbank, die gesetzliche Grenze gilt also je Partnerbank. Das Raisin-Konto selbst ist ein unverzinstes Verrechnungskonto; Kosten für Tages- und Festgeldangebote nennt Raisin nicht. Ob eine Aufteilung für Ihre Lage passt, klärt im Zweifel eine unabhängige Beratung.

Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung pro Person?
Gesetzlich sind 100.000 € je Person und je Bank gesichert. Alle Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet, auch Tagesgeld, Festgeld und Fremdwährungskonten. Wer bei drei verschiedenen Banken je 100.000 € hat, ist dreimal bis 100.000 € gesichert. Bei bestimmten einmaligen Beträgen, etwa aus einem Hausverkauf oder einer Abfindung, gilt sechs Monate lang eine höhere Grenze von insgesamt bis zu 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG).
Was ist die Einlagensicherung einfach erklärt?
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung Ihres Bankguthabens, wenn die Bank zahlungsunfähig wird. Jede Bank in Deutschland muss einem Sicherungssystem angehören. Stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest, zahlt das System binnen sieben Arbeitstagen bis 100.000 € je Person aus. Ein Antrag ist dafür nicht nötig, nur für Beträge der erhöhten Deckung über 100.000 €.
Ist das Geld auf dem Girokonto auch gesichert?
Ja. Guthaben auf dem Girokonto ist eine Einlage und zählt zur Einlagensicherung. Es wird mit Tagesgeld, Festgeld und Sparbuch bei derselben Bank zusammengerechnet. Sind auf dem Girokonto 30.000 € und auf dem Tagesgeld 80.000 €, liegen bei dieser Bank 110.000 € (berechnet); gesetzlich gesichert sind davon 100.000 €, soweit keine erhöhte Deckung greift.
Gilt die Einlagensicherung auch für Sparkassen und Volksbanken?
Ja. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind über eigene Institutssicherungen geschützt, die die BaFin nach § 43 EinSiG als Einlagensicherungssystem anerkannt hat. Vorrangig sollen sie verhindern, dass ein Institut ausfällt. Gelingt das nicht, besteht der gesetzliche Anspruch bis 100.000 € beziehungsweise bis 500.000 € bei erhöhter Deckung. Einen Rechtsanspruch über diese Beträge hinaus nennen DSGV und BVR nicht.
Wie lange dauert die Auszahlung der Einlagensicherung?
Die Sicherungseinrichtung muss spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls zahlen (§ 14 Abs. 3 Satz 1 EinSiG). Die BaFin stellt den Fall spätestens fünf Arbeitstage nach Kenntnis fest. Für Beträge der erhöhten Deckung über 100.000 € beginnt die Frist erst, wenn Ihre schriftliche Anmeldung mit Belegen eingegangen ist, und die Zahlung kann aufgeschoben werden.
Sind Aktien und ETF durch die Einlagensicherung geschützt?
Nein, Wertpapiere sind keine Einlagen. Sie bleiben Eigentum des Kunden und fallen nicht in die Insolvenzmasse der Bank, der Kunde kann sie aussondern (§ 47 InsO). Kann eine Bank Wertpapiere nicht herausgeben, greift die Anlegerentschädigung mit 90 %, höchstens 20.000 €. Kursverluste deckt keine Sicherung. Das Geld auf dem Verrechnungskonto zum Depot ist dagegen eine normale Einlage.
Quellen
- § 8 Einlagensicherungsgesetz (Deckungssumme), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- § 7 Einlagensicherungsgesetz (Berechnung), Stand Abruf 01.10.2026
- § 14 Einlagensicherungsgesetz (Erstattung), Stand Abruf 01.10.2026
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: Fragen und Antworten, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Statut des Einlagensicherungsfonds, Fassung Oktober 2023, Stand Oktober 2023, Abruf 01.10.2026
- BaFin: Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- DSGV: Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- BVR Institutssicherung GmbH, Stand Satzung ab 1.1.2026, Abruf 01.10.2026
- Richtlinie (EU) 2026/804 (CMDI-Reform), Stand ABl. vom 20.4.2026, Abruf 01.10.2026
- Deutsche Bank: Informationsbogen für den Einleger, Stand Formular 251113, Abruf 01.10.2026
- Raisin: Tagesgeld über Partnerbanken, Stand aktualisiert 01.10.2026
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