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Lebensversicherung ausgezahlt: Geld prüfen, parken, anlegen

Die Lebensversicherung ist ausgezahlt, das Geld liegt auf dem Girokonto. Der Versicherer hat 25 % Steuer einbehalten, und Sie wissen nicht, ob das stimmt.

Hier stehen die Schritte in der richtigen Reihenfolge: Steuer prüfen, Geld sicher parken, Anlagekosten vergleichen. Mit Paragraph und Preisverzeichnis.

Ist Ihre Lebensversicherung ausgezahlt, entscheiden die ersten Wochen über Steuer, Sicherheit und Kosten. Diese Seite ordnet die Schritte: zuerst die Abrechnung des Versicherers prüfen, dann das Geld innerhalb der Einlagensicherung parken, danach eine Anlage wählen, deren Kosten Sie kennen.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Mann um die sechzig liest einen Brief der Versicherung

Kurz beantwortet

  • Der Versicherer zieht 25 % Kapitalertragsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag vom vollen Ertrag ab; ein hälftiger Ansatz nach 12 Jahren und ab 60 bzw. 62 Jahren wirkt erst in der Steuererklärung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG).
  • Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, bleiben nach zwölf Jahren Laufzeit und laufender Beitragszahlung steuerfrei (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG).
  • Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG); die befristete Deckung bis 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG) nennt Betriebsrenten ausdrücklich, eine private Lebensversicherung nicht.
  • Vermögensverwaltung kostet laut Anbieterunterlagen zwischen rund 0,56 % (Whitebox Global) und 1,17 % (froots, Jahre 1 bis 5) im Jahr, bei 100.000 € also 560 bis 1.170 € (berechnet).

Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?

Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Lebensversicherung ausgezahlt: was nun?

Wenn die Lebensversicherung ausgezahlt wird, sind drei Dinge zu tun, und zwar in dieser Reihenfolge: die Abrechnung des Versicherers auf den Steuerabzug prüfen, das Geld auf ein gesichertes Konto legen und erst dann über die Anlage entscheiden. Wer die Reihenfolge umdreht, legt womöglich Geld fest, das später für eine Steuernachzahlung oder einen Krankenkassenbeitrag fehlt.

Die meisten Fragen nach einer Auszahlung drehen sich zuerst um Steuer und Krankenkasse, erst danach um die Anlage. Das zeigt die Auswertung der Google-Vorschläge zu „lebensversicherung ausgezahlt“: Steuer, Steuererklärung und Krankenkasse stehen dort vorn. Für jede dieser Fragen gibt es eine eigene Seite. Hier finden Sie den Überblick und die Wege dorthin.

Lebensversicherung wird ausgezahlt: was tun vor dem Termin?

Bevor die Lebensversicherung ausgezahlt wird, schreibt der Versicherer meist einige Wochen vorher und fragt nach Konto, Steuerdaten und gegebenenfalls nach der Wahl zwischen Rente und Kapital. Diese Zeit lässt sich nutzen, denn manche Entscheidungen sind nach der Auszahlung nicht mehr möglich.

  • Kapitalwahlrecht prüfen: Bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entscheiden Sie vor dem Fälligkeitstermin, ob Sie Rente oder Kapital wollen. Nach der Auszahlung ist der Weg zurück nur über einen neuen Vertrag möglich.
  • Freistellungsauftrag: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro (§ 20 Abs. 9 EStG). Ein Freistellungsauftrag beim Versicherer verhindert, dass auf diesen Teil Steuer einbehalten wird; was nicht ausgeschöpft ist, lässt sich auch in der Steuererklärung geltend machen.
  • Vertragsdaten sammeln: Abschlussdatum, Summe der eingezahlten Beiträge und Ihr Alter bei Auszahlung bestimmen die Steuer. Fordern Sie eine Aufstellung an, wenn sie nicht im Schreiben steht.
  • Zielkonto wählen: Lassen Sie den Betrag auf ein Tagesgeldkonto oder ein Konto bei einer Bank überweisen, bei der Sie insgesamt unter 100.000 Euro liegen. Dann müssen Sie das Geld nicht sofort weiterbewegen.
  • Direktversicherung erkennen: Steht der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Vertrag oder wurde der Beitrag aus dem Gehalt umgewandelt, handelt es sich um betriebliche Altersversorgung. Dann gelten andere Steuer- und Krankenkassenregeln (§ 22 Nr. 5 EStG, § 229 SGB V).

Gibt es mehrere Verträge mit unterschiedlichen Auszahlungsterminen, lohnt eine kurze Übersicht mit Termin, erwartetem Betrag und Vertragsart. So sehen Sie früh, ob in einem Kalenderjahr mehrere Erträge zusammenkommen und ob die Einlagensicherung einer Bank überschritten würde.

Was zieht der Versicherer von der Auszahlung ab?

Der Versicherer zieht bei Verträgen ab 2005 Kapitalertragsteuer von 25 Prozent auf den Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen ab (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer (§ 4 Satz 1 SolZG) und, wenn Sie Kirchenmitglied sind, Kirchensteuer als Zuschlag (§ 51a Abs. 2b EStG).

Wichtig ist eine Besonderheit, die viele übersehen: Beim Abzug bleibt die Halbierung des Ertrags unberücksichtigt. So steht es ausdrücklich in § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG. Wer die Bedingungen für den hälftigen Ansatz erfüllt (Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und nach dem 60. Geburtstag, bei Abschluss ab 2012 nach dem 62.), bekommt zu viel gezahlte Steuer erst über die Einkommensteuererklärung zurück. Die Erklärung lohnt sich also, auch wenn sie nicht Pflicht ist.

Bei Verträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt das alte Recht weiter (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Die Zinsen bleiben steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Beiträge laufend gezahlt wurden. Die Finanzverwaltung verlangt zusätzlich mindestens fünf Jahre laufende Beitragszahlung (BMF-Schreiben vom 22.08.2002, Rdnr. 12). Den genauen Prozentsatz des geforderten Todesfallschutzes für diese Altverträge konnten wir in den amtlich abgedruckten Quellen nicht belegen. Das klärt im Zweifel das Finanzamt.

Steuer auf die Auszahlung nach Vertragsart
VertragWas ist steuerpflichtig?SteuersatzNorm
Abschluss vor 2005, mind. 12 Jahre, laufende Beiträgenichts (Zinsen steuerfrei)0 %§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a. F., § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG
Abschluss ab 2005, Auszahlung vor 12 Jahren oder vor 60/62voller Ertrag (Auszahlung minus Beiträge)25 % Abgeltungsteuer plus Soli§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1, § 32d Abs. 1 EStG
Abschluss 2005 bis 2011, nach 12 Jahren und ab 60halber Ertragpersönlicher Steuersatz§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2, § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG
Abschluss ab 2012, nach 12 Jahren und ab 62halber Ertragpersönlicher Steuersatz§ 52 Abs. 28 Satz 7 EStG
Leistung im Todesfallnicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStGggf. ErbschaftsteuerBMF 01.10.2009 Rz. 22, 24; § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG

Quelle: EStG in der Fassung vom 29.06.2026, BMF-Schreiben vom 01.10.2009 (EStH 2024, Anhang 22a), Abruf 01.10.2026. Sparer-Pauschbetrag 1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung (§ 20 Abs. 9 EStG).

Wohin mit dem Geld in den ersten Wochen?

Für die ersten Wochen eignet sich ein Tagesgeldkonto bei einer Bank mit deutscher oder europäischer Einlagensicherung. Gesetzlich gesichert sind 100.000 Euro je Person und Bank, gerechnet über alle Konten bei diesem Institut (§ 8 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 EinSiG). Liegt mehr auf einem Konto, verteilen Sie den Betrag auf mehrere Banken oder nutzen eine Bank mit zusätzlicher freiwilliger Sicherung.

Für Beträge aus Lebensereignissen gibt es eine befristete Sonderdeckung. Nach § 8 Abs. 2 EinSiG sind bis zu 500.000 Euro geschützt, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift eintritt. Genannt sind unter anderem Ruhestand, Renteneintritt und Tod. Im Beispielkatalog stehen ausdrücklich Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung (§ 8 Abs. 3 EinSiG). Eine private Lebensversicherung nennt der Katalog nicht ausdrücklich; ob sie im Einzelfall darunter fällt, müssten Sie im Ernstfall schriftlich glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG). Sicherer ist deshalb die Verteilung unter 100.000 Euro je Bank.

Zwei Hinweise aus der Anbieterrecherche: Bei C24 werden Zinsen nur bis 100.000 Euro gezahlt, und die TF Bank ist über die schwedische Einlagensicherung mit einer Obergrenze von 1.150.000 schwedischen Kronen gesichert. Für Beträge über 100.000 Euro sind beide deshalb wenig geeignet. ING und Openbank beziffern die freiwillige Sicherung des Bankenverbands mit 3 Mio. Euro je Kunde. Alles Weitere steht auf Einlagensicherung und Einlagensicherung über 100.000 Euro.

100.000 €

gesetzliche Einlagensicherung je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG)

500.000 €

befristete Sonderdeckung, sechs Monate ab Gutschrift, etwa für Betriebsrenten-Auszahlungen; private Lebensversicherung nicht genannt (§ 8 Abs. 2 und 3 EinSiG)

3 Mio. €

freiwillige Sicherung des BdB-Fonds je Privatkunde, laut ING und Openbank (Abruf 01.10.2026)

Mann um die sechzig liest einen Brief der Versicherung: Details

Lebensversicherung ausgezahlt: wie anlegen?

Wie Sie die ausgezahlte Lebensversicherung anlegen, hängt vor allem davon ab, wann Sie das Geld wieder brauchen. Wir geben keine persönliche Empfehlung, aber drei Fragen helfen bei der Aufteilung.

Erstens: Welcher Teil wird in den nächsten ein bis drei Jahren gebraucht, etwa für eine Anschaffung, eine Renovierung oder als Polster bis zur Rente? Dieser Teil gehört auf Tagesgeld oder Festgeld, wo der Betrag nicht schwankt. Zweitens: Welcher Teil kann zehn Jahre oder länger liegen bleiben? Für diesen Teil kommen breit gestreute Aktien- und Anleihefonds in Frage, selbst gekauft oder über eine Vermögensverwaltung. Drittens: Wie würden Sie reagieren, wenn dieser Teil in einem schlechten Börsenjahr deutlich an Wert verliert? Kursverluste sind bei Wertpapieren möglich, und niemand kann sagen, wann sie sich wieder ausgleichen.

Aus diesen Antworten ergibt sich die Aufteilung zwischen sicherem und renditeorientiertem Teil. Eine feste Formel dafür gibt es nicht. Ein Beispiel zur Veranschaulichung, keine Empfehlung: Von 100.000 Euro bleiben 30.000 Euro auf Tagesgeld, 70.000 Euro gehen in eine Vermögensverwaltung mit gemischter Strategie. Wer eine monatliche Ergänzung zur Rente braucht, findet das Prinzip auf Entnahmeplan und Von Zinsen leben.

  • Tagesgeld: täglich verfügbar, gesichert bis 100.000 € je Bank, Zins variabel und oft nur für Neugeld befristet.
  • Festgeld: fester Zins für eine feste Laufzeit, während der Laufzeit keine Verfügung (z. B. ING Festgeld laut Verbraucherinformation vom 01.10.2026).
  • Vermögensverwaltung oder Robo-Advisor: ein Anbieter legt nach einer vereinbarten Strategie in Fonds an; Kosten im Jahr laut Kosteninformation, Kursverluste möglich.
  • Eigenes ETF-Depot: niedrige laufende Kosten, aber Sie entscheiden und überwachen selbst.

Was kostet die Anlage über eine Vermögensverwaltung?

Eine Vermögensverwaltung kostet bei den hier genannten Anbietern zwischen rund 0,56 und 1,17 Prozent des Anlagebetrags im Jahr, Verwaltungsgebühr und Fondskosten zusammengerechnet. Die Werte sind selbst gerechnet aus der Gebühr laut Anbieter und den durchschnittlichen Produktkosten; eine Kosteninformation des Anbieters für genau Ihren Betrag ersetzen sie nicht.

Bei 100.000 Euro sind das nach unserer Rechnung 560 Euro im Jahr bei Whitebox Global (0,35 % Pauschalgebühr inkl. MwSt. plus Ø 0,21 % Produktkosten), 820 Euro bei Whitebox Value (0,60 % ab 100.000 € plus Ø 0,22 %) und 1.170 Euro bei froots (1,00 % in den ersten fünf Jahren laut Vertrag plus Ø 0,17 %). Der Rechner zeigt die Kosten für Ihren Betrag. Mehr zur Einordnung auf Vermögensverwaltung: Kosten und im Vermögensverwaltung-Vergleich.

Welche Anbieter kommen nach der Auszahlung in Frage?

Die Tabelle vergleicht die Anbieter, die wir auf den Seiten zur Lebensversicherung nennen, nach harten Merkmalen aus ihren Unterlagen. Sie ist keine Rangfolge. Zwei der Anbieter sind keine Vermögensverwalter, sondern Vermittler; das steht jeweils dabei.

Anbieter nach Merkmalen, Abruf 01.10.2026
AnbieterArtMindestanlageGebühr p. a.Produktkosten p. a.Depotbank / ProduktgeberAufsicht
Whitebox GlobalVermögensverwaltung25 €0,35 % inkl. MwSt.Ø 0,21 %flatexDEGIRO Bank SEBaFin, Wertpapierinstitut
Whitebox ValueVermögensverwaltung5.000 €0,95 % bis 0,35 % je nach Volumen, ab 100.000 € 0,60 %Ø 0,22 %flatexDEGIRO Bank SEBaFin, Wertpapierinstitut
frootsVermögensverwaltung1.500 € oder 75 €/Monat1,00 % (Jahre 0 bis 5), 0,95 %, 0,90 % all-inØ 0,17 %Schelhammer Capital Bank, WienFMA Österreich, in DE notifiziert
Horizon65Vermittler (§ 34f, § 34d GewO)nicht veröffentlichtnicht veröffentlichtnicht veröffentlichtnicht genanntkeine BaFin-Erlaubnis gefunden
NextwiserVersicherungsmakler (§ 34d GewO), fondsgebundene Versicherungnicht gefundenkein eigenes Entgelt; Effektivkosten Ø 0,5 bis 0,99 % zzgl. Fondskostennicht gefundenVolkswohl Bund LebensversicherungIHK (Makler), BaFin (Versicherer)

Quelle: Preis- und Vertragsunterlagen der Anbieter, BaFin-Unternehmensdatenbank (Stand der Daten 30.09.2026), Abruf 01.10.2026. Gebühren ohne Gewähr, maßgeblich ist die Kosteninformation vor Abschluss.

Offene Punkte aus den Unterlagen: froots nennt auf der Website zusätzlich eine Staffel nach Volumen, der Vermögensverwaltungsvertrag (Stand September 2026) nur die Staffel nach Kundenjahren. Ob froots Kunden mit Wohnsitz in Deutschland aufnimmt und wie die Kapitalertragsteuer abgeführt wird, war in den Primärquellen nicht zu finden; der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Horizon65 beschreibt sich als App zur Simulation der Altersvorsorge mit Vermittlung von Fonds, Rentenplänen und Versicherungen; Konditionen sind nicht veröffentlicht, und auf die Frage, ob Horizon65 Geld verwaltet, antwortet das Unternehmen selbst mit Nein. Nextwiser gibt die Gesamtkosten einmal mit „unter 1 %“ und an anderer Stelle mit „in der Regel unter 0,9 %“ an; als Aufsicht nennt die Fußzeile die IHK Köln, das Impressum die IHK Limburg.

Rente statt Einmalzahlung: lohnt der Blick?

Wer bei einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht noch wählen kann, sollte die Rentenoption prüfen, bevor er das Kapital abruft. Wird eine lebenslange Rente gewählt, gilt § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nicht; besteuert wird dann nur der Ertragsanteil der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG, bei Rentenbeginn mit 67 Jahren 17 Prozent.

Umgekehrt lässt sich ausgezahltes Kapital auch nachträglich in eine Rente tauschen, über eine Sofortrente gegen Einmalbeitrag. Was dabei gilt, steht auf Sofortrente gegen Einmalzahlung. Eine Abfindung kurz vor der Rente folgt ähnlichen Überlegungen, siehe Abfindung kurz vor der Rente.

Was ist mit Erbschaft, Haus und Schließfach?

Kommt die Auszahlung zusammen mit einem Erbe, gelten für das Erbe die Freibeträge des Erbschaftsteuergesetzes. Einen Überblick gibt Erbe anlegen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen; bis zu einer Entscheidung gelten die bisherigen Werte.

Wer das Geld für den Kauf oder die Sanierung einer Immobilie einplant oder parallel ein Haus verkauft, findet die Fragen zu Verkauf und Spekulationsfrist bei Saxon Capital. Für Wertsachen und Dokumente rund um die Auszahlung siehe Schließfach mieten.

Mann um die sechzig liest einen Brief der Versicherung: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Muss ich eine ausgezahlte Lebensversicherung in der Steuererklärung angeben?

Pflicht ist die Erklärung nur in bestimmten Fällen, sinnvoll ist sie oft. Der Versicherer zieht 25 Prozent Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ab, auch wenn nur die Hälfte steuerpflichtig wäre (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG). Die Halbierung nach zwölf Jahren und ab 60 bzw. 62 Jahren wirkt erst in der Veranlagung. Wer sie beantragt, bekommt zu viel gezahlte Steuer zurück, wenn der persönliche Steuersatz unter dem Abzug liegt.

Ist die Auszahlung einer Lebensversicherung von 2004 steuerfrei?

Ja, wenn der Vertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, mindestens zwölf Jahre lief und die Beiträge laufend gezahlt wurden. Dann bleiben die Zinsen nach altem Recht steuerfrei (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG mit § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.). Die Finanzverwaltung verlangt mindestens fünf Jahre laufende Beitragszahlung. Maßgeblich ist das Datum des Vertragsabschlusses, nicht das der ersten Zahlung.

Wie lange ist die Auszahlung auf dem Konto über 100.000 Euro geschützt?

Gesetzlich sind 100.000 Euro je Person und Bank gesichert. Für Beträge aus Lebensereignissen wie Ruhestand oder Tod erhöht § 8 Abs. 2 EinSiG die Deckung auf bis zu 500.000 Euro, aber nur, wenn der Entschädigungsfall innerhalb von sechs Monaten nach der Gutschrift eintritt. Ausdrücklich genannt sind Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung, eine private Lebensversicherung nicht. Wer sichergehen will, verteilt den Betrag auf mehrere Banken.

Wird bei der Auszahlung Krankenkassenbeitrag fällig?

Das hängt von Vertrag und Versicherungsstatus ab. Pflichtversicherte zahlen auf eine private Lebensversicherung keinen Beitrag, weil sie nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen nach §§ 226 und 237 SGB V gehört. Eine Direktversicherung über den Arbeitgeber ist dagegen ein Versorgungsbezug: Ein Hundertzwanzigstel gilt zehn Jahre lang als monatliche Einnahme (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Freiwillig Versicherte zahlen nach dem GKV-Katalog auf den Kapitalertrag.

Kann ich die ausgezahlte Lebensversicherung in eine Rente umwandeln?

Ja, über eine Sofortrente gegen Einmalbeitrag bei einem Lebensversicherer. Die Rente wird dann mit dem Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt, bei 67 Jahren mit 17 Prozent (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG). Das Kapital ist danach in der Regel nicht mehr frei verfügbar. Ansprüche bei Lebensversicherern schützt der Sicherungsfonds nach § 223 VAG.

Wie viel kostet es, 100.000 Euro verwalten zu lassen?

Bei den hier verglichenen Vermögensverwaltungen nach unserer Rechnung zwischen rund 560 und 1.170 Euro im Jahr, Verwaltungsgebühr und durchschnittliche Fondskosten zusammen. Am günstigsten ist Whitebox Global mit 0,35 Prozent Gebühr plus 0,21 Prozent Produktkosten, am teuersten froots mit 1,00 plus 0,17 Prozent in den ersten fünf Jahren. Kursverluste sind in jeder Strategie möglich, die Kosten fallen trotzdem an.

Quellen

  1. § 20 Einkommensteuergesetz (Kapitalvermögen, Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 9), Stand zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  2. § 52 Einkommensteuergesetz (Abs. 28, Altverträge vor 2005), Stand zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  3. § 43 Einkommensteuergesetz (Kapitalertragsteuer), Stand Abruf 01.10.2026
  4. BMF-Schreiben vom 01.10.2009 zur Besteuerung von Versicherungserträgen, EStH 2024 Anhang 22a, Stand i. d. F. v. 09.08.2019, Abruf 01.10.2026
  5. § 8 Einlagensicherungsgesetz (Deckungssumme), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
  6. Whitebox: Höhe der Gebühren, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  7. froots Vermögensverwaltungsvertrag, Stand September 2026, Abruf 01.10.2026
  8. Horizon65: Erstinformation, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  9. Nextwiser: FAQ, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  10. BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026 (1 BvF 1/23), Stand 30.07.2026, Abruf 01.10.2026
  11. § 229 SGB V (Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen), Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.07.2026, Abruf 01.10.2026
  12. § 22 Einkommensteuergesetz (Ertragsanteil von Leibrenten), Stand zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026

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