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Lebensversicherung Auszahlung: Was will die Krankenkasse?
Zwei Jahre nach der Auszahlung kommt Post von der Krankenkasse: Beiträge auf die Direktversicherung, 120 Monate lang. Wer das nicht einplant, hat das Geld schon angelegt.
Hier sehen Sie in einer Tabelle, welche Auszahlung beitragspflichtig ist, und rechnen Ihren Monatsbeitrag mit den Werten 2026 nach.
Lebensversicherung Auszahlung und Krankenkasse: Ob Beiträge fällig werden, hängt an zwei Fragen. Ist es eine private Versicherung oder eine Direktversicherung über den Arbeitgeber, und sind Sie pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert? Die Kombination entscheidet zwischen null Euro und einem Beitrag über zehn Jahre. Hier stehen die Regeln aus dem Sozialgesetzbuch und dem Einnahmenkatalog der Krankenkassen, mit Rechenbeispiel für 2026.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Pflichtversicherte zahlen auf eine private Lebensversicherung keine Beiträge; beitragspflichtig sind nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§§ 226, 237 SGB V).
- Eine Kapitalauszahlung aus der Direktversicherung zählt 120 Monate lang zu 1/120 als monatlicher Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
- 2026 bleiben in der Krankenversicherung 197,75 € im Monat frei (1/20 der Bezugsgröße von 3.955 €, § 226 Abs. 2 SGB V); in der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze.
- Freiwillig Versicherte zahlen laut GKV-Katalog auf den Kapitalertrag einer privaten Lebensversicherung, verteilt auf 12 Monate; im Todesfall nicht.
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Muss ich auf die Auszahlung der Lebensversicherung Krankenkassenbeiträge zahlen?
Auf die Auszahlung einer privaten Lebensversicherung zahlen Pflichtversicherte keine Krankenkassenbeiträge, auf eine Direktversicherung über den Arbeitgeber dagegen schon. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen in beiden Fällen, bei der privaten Kapitallebensversicherung allerdings nur auf den Ertrag.
Der Grund liegt in der Liste der beitragspflichtigen Einnahmen. Bei versicherungspflichtig Beschäftigten zählen nach § 226 Abs. 1 SGB V nur Arbeitsentgelt, gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Bei pflichtversicherten Rentnern sind es nach § 237 SGB V Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Eine private Lebensversicherung gehört nicht dazu. Eine Direktversicherung ist dagegen betriebliche Altersversorgung und damit Versorgungsbezug nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V.
Für freiwillige Mitglieder gilt etwas anderes. Hier zählt nach § 240 Abs. 1 SGB V die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“. Was das im Einzelnen umfasst, legt der GKV-Spitzenverband in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler und in einem Einnahmenkatalog fest (Stand 26.05.2026).
| Auszahlung | Pflichtversichert (auch Rentner) | Freiwillig gesetzlich versichert |
|---|---|---|
| Private Kapitallebensversicherung, Erlebensfall | beitragsfrei | ja, in Höhe des Kapitalertrags, 1/12 für 12 Monate |
| Private Kapitallebensversicherung, Todesfall | beitragsfrei | nein (Vermögensverschiebung) |
| Private Rentenversicherung, Kapitalleistung | beitragsfrei | ja, 1/120 für 120 Monate (BSG B 12 RK 28/08) |
| Direktversicherung, Kapitalleistung | ja, 1/120 für 120 Monate | ja, 1/120 für 120 Monate |
| Direktversicherung, privat fortgeführter Teil nach dem Ausscheiden | beitragsfrei, soweit allein aus eigenen Beiträgen als Versicherungsnehmer | ja (Leistung privater Altersvorsorge) |
Quelle: §§ 226, 229, 237, 240 SGB V; GKV-Spitzenverband, Katalog von Einnahmen nach § 240 SGB V, Stand 26.05.2026; Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler § 5 Abs. 3 und 4. Abruf 01.10.2026.
Wie wird eine Direktversicherung verbeitragt?
Wird eine Direktversicherung als Kapital ausgezahlt, verteilt die Krankenkasse den Betrag auf zehn Jahre. § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V bestimmt: Ein Einhundertzwanzigstel der Leistung gilt als monatlicher Zahlbetrag, längstens für 120 Monate. Das gilt auch, wenn die Kapitalzahlung schon vor dem Versicherungsfall vereinbart war.
Auf diesen Monatsbetrag zahlen Pflichtversicherte den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V) plus den Zusatzbeitrag ihrer Kasse, und zwar allein, ohne Arbeitgeberanteil (§ 248 Satz 1 SGB V). Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 beträgt laut Bekanntmachung des Bundesgesundheitsministeriums 2,9 Prozent; Ihre Kasse kann davon abweichen. Dazu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung nach § 55 SGB XI.
Entlastung bringt seit 2020 ein Freibetrag. Nach § 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V wird von Betriebsrenten und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße abgezogen. Die Bezugsgröße 2026 beträgt 3.955 Euro im Monat (§ 1 SVBezGrV 2026), der Freibetrag also 197,75 Euro (berechnet). Für die Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag nicht; § 57 Abs. 1 SGB XI verweist nur auf Satz 1 und 3 von § 226 Abs. 2 SGB V. Dort bleibt es bei einer Freigrenze: Liegen die Versorgungsbezüge darunter, ist nichts zu zahlen, liegen sie darüber, zählt der volle Betrag.
der Kapitalleistung gilt 120 Monate lang als monatlicher Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V)
Freibetrag in der Krankenversicherung 2026, berechnet aus 1/20 von 3.955 €
allgemeiner Beitragssatz plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
Rechenbeispiel 2026: 60.000 Euro aus der Direktversicherung
Ein selbst gerechnetes Beispiel für eine pflichtversicherte Person ohne weitere Betriebsrente: Die Direktversicherung zahlt 60.000 Euro aus. Ein Hundertzwanzigstel davon sind 500 Euro im Monat. Nach Abzug des Freibetrags von 197,75 Euro bleiben 302,25 Euro beitragspflichtig in der Krankenversicherung.
Mit 14,6 Prozent plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, zusammen 17,5 Prozent, ergibt das rund 52,89 Euro im Monat Krankenversicherungsbeitrag, über 120 Monate rund 6.347 Euro. In der Pflegeversicherung sind die vollen 500 Euro beitragspflichtig, weil sie über der Freigrenze liegen; den Satz entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Bei einer kleineren Auszahlung kann alles frei bleiben. 20.000 Euro ergeben 166,67 Euro im Monat. Das liegt unter 197,75 Euro, also fallen weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge an, solange keine anderen Versorgungsbezüge oder kein Arbeitseinkommen hinzukommen. Die Grenze gilt für alle Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen zusammen.
| Posten | 60.000 € | 20.000 € |
|---|---|---|
| monatlicher Betrag (1/120) | 500,00 € | 166,67 € |
| Freibetrag KV | 197,75 € | Freigrenze nicht überschritten |
| beitragspflichtig KV | 302,25 € | 0 € |
| KV-Beitrag bei 17,5 % | 52,89 € | 0 € |
| Summe über 120 Monate | 6.347 € | 0 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 226, 229, 241, 248 SGB V und § 1 SVBezGrV 2026; Zusatzbeitrag 2,9 % laut BMG-Bekanntmachung vom 07.11.2025 (BAnz AT 10.11.2025 B7). Ohne Pflegeversicherung.

Was gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Freiwillig Versicherte zahlen auch auf Einnahmen, die bei Pflichtversicherten frei bleiben. Für die private Kapitallebensversicherung im Erlebensfall gilt nach dem Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands: beitragspflichtig ist der Kapitalertrag, nicht die ganze Auszahlung. Als einmalige Einnahme wird er nach § 5 Abs. 3 Satz 3 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler ab dem Zufluss zwölf Monate lang mit je einem Zwölftel angesetzt.
Kapitalleistungen aus einer privaten Rentenversicherung, etwa einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, sind laut Katalog ebenfalls beitragspflichtig (BSG, Urteil vom 27.01.2010, B 12 RK 28/08). Hier greift § 5 Abs. 4 der Grundsätze: ein Hundertzwanzigstel des Zahlbetrags für 120 Monate. Der Freibetrag aus § 226 Abs. 2 SGB V gilt für freiwillige Mitglieder nicht (§ 3 Abs. 4 der Grundsätze).
Ein Beispiel ohne Gewähr für Ihre Kasse: 15.000 Euro Ertrag aus einer privaten Kapitallebensversicherung erhöhen die beitragspflichtigen Einnahmen zwölf Monate lang um 1.250 Euro (berechnet). Beiträge fallen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat (§ 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026 in Verbindung mit § 223 SGB V). Wer schon mit seinen übrigen Einnahmen an dieser Grenze liegt, zahlt also nichts zusätzlich.
Und wenn die Lebensversicherung im Todesfall zahlt?
Zahlt eine private Kapitallebensversicherung wegen des Todes der versicherten Person, verlangt die Krankenkasse auch bei freiwillig Versicherten keine Beiträge. Der Katalog bewertet das als Vermögensverschiebung. Für die Hinterbliebenen geht es dann vor allem um die Erbschaftsteuer, siehe Lebensversicherung Auszahlung im Todesfall.
Anders bei Hinterbliebenenleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung: Sie dienen der Hinterbliebenenversorgung und sind Versorgungsbezug nach § 229 Abs. 1 SGB V. Ob im Einzelfall Beiträge anfallen, klärt die Krankenkasse; sie bekommt die Meldung in der Regel von der Zahlstelle.
Wie lässt sich der Beitrag einplanen?
Ändern lässt sich die Beitragspflicht selten, planen lässt sie sich immer. Drei Punkte helfen.
- Vertragsart klären: Steht der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Vertrag oder wurde Gehalt umgewandelt, ist es eine Direktversicherung. Haben Sie den Vertrag nach dem Ausscheiden allein weitergeführt, ist der daraus erworbene Teil nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V beitragsfrei.
- Beitrag zurücklegen: Im Beispiel mit 60.000 Euro kostet die Krankenversicherung rund 6.347 Euro über zehn Jahre. Diesen Betrag sollten Sie nicht langfristig anlegen, sondern auf Tagesgeld oder Festgeld mit passender Laufzeit halten.
- Status prüfen: Wer kurz vor der Rente zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung wechselt, sollte vorher bei der Krankenkasse fragen, welche Einnahmen ab dann zählen. Bei einer Abfindung stellen sich ähnliche Fragen, siehe Abfindung und Krankenversicherung.
Privat Krankenversicherte zahlen ihren Beitrag nach Tarif, nicht nach Einnahmen. Für sie spielt die Auszahlung beim Krankenversicherungsbeitrag keine Rolle.
Was tun mit dem Geld nach Abzug der Beiträge?
Nach Steuer und Krankenkasse bleibt der Betrag, den Sie tatsächlich anlegen können. Die Steuerseite zeigt, was der Versicherer abzieht: Lebensversicherung Auszahlung: Steuer. Wie Sie den Rest zwischen sicherem und renditeorientiertem Teil aufteilen und was eine Vermögensverwaltung kostet, steht auf Lebensversicherung ausgezahlt: Geld anlegen. Wer statt Kapital eine Rente wählen kann, vergleicht auf Rente oder Einmalzahlung.

Häufige Fragen
Muss ich die Auszahlung der Lebensversicherung der Krankenkasse melden?
Bei einer Direktversicherung meldet in der Regel die Zahlstelle, also der Versicherer, die Kapitalleistung an die Krankenkasse. Bei einer privaten Lebensversicherung gibt es für Pflichtversicherte nichts zu melden, weil sie beitragsfrei ist. Freiwillig Versicherte müssen ihre Einnahmen auf Verlangen der Kasse nachweisen (§ 240 Abs. 1 SGB V, § 6 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler); dazu gehört der Kapitalertrag aus der Versicherung.
Wie lange zahlt man Krankenkasse auf eine Direktversicherung?
Zehn Jahre. Nach § 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V gilt ein Hundertzwanzigstel der Kapitalleistung als monatlicher Versorgungsbezug, längstens für 120 Monate. Bei 60.000 Euro sind das 500 Euro im Monat. Pflichtversicherte ziehen davon 2026 einen Freibetrag von 197,75 Euro ab, für die Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze in derselben Höhe.
Ist eine private Lebensversicherung für Rentner krankenversicherungsfrei?
Für pflichtversicherte Rentner ja. § 237 SGB V nennt als beitragspflichtig nur die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Eine private Lebensversicherung gehört nicht dazu. Für freiwillig versicherte Rentner gilt § 240 SGB V; dann ist laut Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands der Kapitalertrag im Erlebensfall beitragspflichtig, die Auszahlung im Todesfall nicht.
Gilt der Freibetrag auch für die Pflegeversicherung?
Nein. Der Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 sind das 197,75 Euro, gilt nur in der Krankenversicherung (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). § 57 Abs. 1 SGB XI übernimmt für die Pflegeversicherung nur die Freigrenze aus Satz 1. Liegen die Versorgungsbezüge über dieser Grenze, ist der volle Betrag pflegeversicherungspflichtig.
Was zählt bei einer gemischt finanzierten Direktversicherung?
Haben Sie die Direktversicherung nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen weitergeführt, bleibt der daraus erworbene Teil für Pflichtversicherte beitragsfrei (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, BVerfG 1 BvR 1660/08). Der Teil aus der Zeit beim Arbeitgeber bleibt Versorgungsbezug. Die Aufteilung nimmt der Versicherer vor; lassen Sie sie sich bescheinigen.
Fallen Beiträge auch an, wenn die Auszahlung unter 20.000 Euro liegt?
Oft nicht. Bei 20.000 Euro ergibt ein Hundertzwanzigstel 166,67 Euro im Monat und liegt damit unter der Grenze von 197,75 Euro für 2026. Solange keine weiteren Versorgungsbezüge wie eine Betriebsrente oder Arbeitseinkommen hinzukommen, sind dann weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Die Grenze wird jedes Jahr mit der Bezugsgröße neu festgesetzt.
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- § 229 SGB V Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen, Stand SGB V zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 24.07.2026, Abruf 01.10.2026
- § 226 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter, Stand Abruf 01.10.2026
- § 237 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner, Stand Abruf 01.10.2026
- § 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, Stand Abruf 01.10.2026
- § 241 und § 248 SGB V Beitragssatz, Stand Abruf 01.10.2026
- § 57 SGB XI Beitragspflichtige Einnahmen Pflegeversicherung, Stand Abruf 01.10.2026
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 1 Bezugsgröße, Stand Abruf 01.10.2026
- BMG: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026, Stand BAnz AT 10.11.2025 B7, Abruf 01.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V, Stand 26.05.2026, Abruf 01.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, Stand 01.01.2025, Abruf 01.10.2026
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