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Lebensversicherung Auszahlung im Todesfall: wer bekommt was?

Der Partner ist gestorben, und die Lebensversicherung will Unterlagen. Gleichzeitig fragen Sie sich, ob auf die Summe Erbschaftsteuer anfällt und ob ein Erbschein nötig ist.

Hier steht, wem die Summe zusteht, was der Versicherer verlangen darf und ab welchem Betrag Erbschaftsteuer fällig wird.

Lebensversicherung, Auszahlung im Todesfall: Das Geld bekommt der Bezugsberechtigte, nicht automatisch der Erbe. Wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist, erwirbt den Anspruch direkt vom Versicherer. Einkommensteuer fällt darauf nicht an, Erbschaftsteuer schon, wenn die Freibeträge überschritten sind. Diese Seite erklärt Bezugsrecht, Erbnachweis und Steuer mit den Zahlen aus Gesetz und BMF-Schreiben.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

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Kurz beantwortet

  • Ein widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt den Anspruch mit dem Tod der versicherten Person (§ 159 Abs. 2 VVG); die Summe fällt dann nicht in den Nachlass.
  • Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an (BMF-Schreiben vom 01.10.2009, Rz. 22 und 24).
  • Erbschaftsteuer kann anfallen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG); Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Steuerklasse II und III 20.000 € (§ 16 ErbStG).
  • Der Erwerb ist dem Finanzamt binnen 3 Monaten anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG).

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Wer bekommt die Lebensversicherung im Todesfall?

Die Lebensversicherung im Todesfall bekommt, wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist. Der Versicherungsnehmer darf diese Person nach § 159 Abs. 1 VVG ohne Zustimmung des Versicherers bestimmen und ändern. Ein widerruflich eingesetzter Bezugsberechtigter erwirbt das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (§ 159 Abs. 2 VVG), ein unwiderruflich eingesetzter schon mit der Bezeichnung (§ 159 Abs. 3 VVG).

Weil der Anspruch direkt beim Bezugsberechtigten entsteht, gehört die Summe nicht zum Nachlass. Das Testament ändert daran nichts. Das Erbschaftsteuergesetz beschreibt genau diesen Fall: Als Erwerb von Todes wegen gilt jeder Vermögensvorteil, „der auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tode von einem Dritten unmittelbar erworben wird“ (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

Ist kein Bezugsberechtigter genannt oder erwirbt er das Recht nicht, etwa weil er vorher verstorben ist, steht die Leistung dem Versicherungsnehmer zu (§ 160 Abs. 3 VVG). War der Versicherungsnehmer zugleich die verstorbene Person, fällt sie damit in den Nachlass und geht an die Erben.

  • Mehrere Bezugsberechtigte ohne Anteile: gleiche Teile; fällt einer weg, wächst sein Anteil den anderen zu (§ 160 Abs. 1 VVG).
  • „Die Erben“ als Bezugsberechtigte: im Zweifel die beim Tod berufenen Erben nach ihren Erbteilen. Eine Ausschlagung der Erbschaft hat auf die Berechtigung keinen Einfluss (§ 160 Abs. 2 VVG).
  • Fiskus als Erbe: erhält kein Bezugsrecht nach dieser Regel (§ 160 Abs. 4 VVG).

Zahlt die Lebensversicherung ohne Erbschein?

Ein Bezugsberechtigter braucht für die Auszahlung keinen Erbschein, weil er nicht als Erbe erwirbt, sondern aus dem Vertrag. Der Versicherer darf aber nachprüfen, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und ob Sie die berechtigte Person sind. Welche Unterlagen er dafür verlangt, steht in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags; üblich sind Sterbeurkunde, Versicherungsschein und Nachweis der Identität.

Anders, wenn die Leistung in den Nachlass fällt. Dann zahlt der Versicherer an die Erben und will einen Erbnachweis sehen. Der Erbschein ist nach §§ 2353 und 2365 BGB der Nachweis mit Richtigkeitsvermutung. Bei Banken hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch ein eröffnetes Testament genügen kann, wenn es die Erbfolge eindeutig belegt (BGH XI ZR 440/15). Ob ein Versicherer das genauso handhabt, regeln seine Bedingungen; fragen Sie nach, bevor Sie einen Erbschein beantragen.

Liegt das Geld noch auf einem Konto des Verstorbenen oder in einem Schließfach, gelten die Regeln der Bank. Einen Überblick gibt Bankschließfach im Todesfall.

Fällt auf die Todesfallleistung Steuer an?

Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an. Nach Rz. 24 des BMF-Schreibens vom 01.10.2009 unterfällt die Leistung im Todesfall bei einer Kapitalversicherung nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG; für die Todesfallleistung einer Rentenversicherung gilt nach Rz. 22 dasselbe. Der Versicherer zieht deshalb keine Kapitalertragsteuer ab.

Erbschaftsteuer kann dagegen anfallen, weil der Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerb von Todes wegen gilt. Ob tatsächlich Steuer zu zahlen ist, hängt von der Steuerklasse und dem persönlichen Freibetrag ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Geschwister, Nichten und Neffen sowie nicht verheiratete Partner nur 20.000 Euro (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Überlebende Ehegatten und Lebenspartner erhalten zusätzlich den Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro. Er wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt, etwa einer Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 17 Abs. 1 ErbStG). Kinder bekommen je nach Alter 52.000 bis 10.300 Euro, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (§ 17 Abs. 2 ErbStG).

Freibeträge und Steuersätze für die Todesfallsumme
Beziehung zur verstorbenen PersonSteuerklasseFreibetragSteuersatz bis 75.000 € / bis 300.000 €
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 € + bis 256.000 € Versorgungsfreibetrag7 % / 11 %
Kind, StiefkindI400.000 €7 % / 11 %
EnkelI200.000 €7 % / 11 %
Eltern (Erwerb von Todes wegen)I100.000 €7 % / 11 %
Geschwister, Nichte, NeffeII20.000 €15 % / 20 %
nicht verheiratete Partnerin, FreundIII20.000 €30 % / 30 %

Quelle: §§ 15, 16, 17, 19 ErbStG, zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.06.2026; Abruf 01.10.2026. Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG nicht berücksichtigt.

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Wie viel Erbschaftsteuer kostet eine Lebensversicherung von 150.000 Euro?

Bei 150.000 Euro Todesfallsumme zahlt ein Kind oder ein Ehegatte keine Erbschaftsteuer, wenn keine weiteren Erwerbe hinzukommen, weil der Freibetrag höher ist. Für Nichte oder Neffe sind nach Abzug von 20.000 Euro 130.000 Euro mit 20 Prozent zu versteuern, das sind 26.000 Euro. Für eine nicht verheiratete Partnerin sind es 30 Prozent auf 130.000 Euro, also 39.000 Euro (berechnet nach § 16 und § 19 Abs. 1 ErbStG, ohne andere Erwerbe).

Der Unterschied zwischen Ehe und Partnerschaft ohne Trauschein ist hier am größten. Wer ein Paar ohne Trauschein absichern will, sollte die Vertragsgestaltung vor dem Ernstfall prüfen lassen. Nach dem Wortlaut erfasst § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Verträge, die der Erblasser geschlossen hat. Ist der überlebende Partner selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler eines Vertrags auf das Leben des anderen, liegt nach dem Wortlaut kein solcher Vertrag des Erblassers vor. Ob das im Einzelfall trägt, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Beispiel: 150.000 € Todesfallsumme, keine weiteren Erwerbe
EmpfängerFreibetragsteuerpflichtigSatzErbschaftsteuer
Ehegatte500.000 €0 €0 €
Kind400.000 €0 €0 €
Neffe20.000 €130.000 €20 %26.000 €
Lebensgefährtin20.000 €130.000 €30 %39.000 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 19 ErbStG; Versorgungsfreibetrag beim Ehegatten nicht benötigt.

Was ist dem Finanzamt zu melden?

Jeder Erwerb von Todes wegen ist binnen drei Monaten, nachdem Sie davon erfahren haben, schriftlich dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Das gilt auch für die Lebensversicherung, selbst wenn am Ende keine Steuer anfällt. Das Finanzamt bestimmt dann, ob es eine Steuererklärung verlangt; die Frist dafür beträgt mindestens einen Monat (§ 31 Abs. 1 ErbStG).

Ausführlicher zu Anzeige, Fristen und Formular: Geerbtes Geld dem Finanzamt melden und Erbschaftsteuer-Freibeträge.

Rechtslage in Bewegung: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. Oktober 2026 über einen Normenkontrollantrag Bayerns zu Freibeträgen und Steuersätzen (1 BvF 1/23) und am 13. Oktober 2026 über die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvR 804/22). Bis zu einer Entscheidung gelten die Werte aus §§ 16 und 19 ErbStG unverändert; die Bundesregierung plant laut BT-Drs. 21/4304 keine Änderung.

Was gilt bei Krankenkasse und Einlagensicherung?

Die Krankenkasse verlangt auf die Todesfallleistung einer privaten Kapitallebensversicherung keine Beiträge, auch nicht bei freiwillig Versicherten. Der Einnahmenkatalog des GKV-Spitzenverbands (Stand 26.05.2026) bewertet sie als Vermögensverschiebung. Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung an Hinterbliebene können dagegen Versorgungsbezüge sein; Details auf Lebensversicherung Auszahlung und Krankenkasse.

Für das Konto, auf dem die Summe landet, gilt: Gesetzlich gesichert sind 100.000 Euro je Person und Bank. § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EinSiG erhöht die Deckung für sechs Monate auf bis zu 500.000 Euro, aber nur für Beträge mit sozialem, gesetzlich vorgesehenem Zweck, die an Ereignisse wie den Tod geknüpft sind. Der Beispielkatalog in Abs. 3 nennt Sozialleistungen und Betriebsrenten, die Todesfallsumme einer privaten Lebensversicherung nicht. Ob sie darunter fällt, ist deshalb nicht eindeutig. Wer länger plant oder mehr erhält, verteilt auf mehrere Banken, siehe Einlagensicherung über 100.000 Euro.

Was tun mit dem Geld nach dem Todesfall?

In den ersten Wochen nach einem Todesfall muss nichts angelegt werden. Ein Tagesgeldkonto unter der Grenze der Einlagensicherung genügt, bis Steuer, Erbschaft und laufende Kosten geklärt sind. Danach helfen die Schritte auf Lebensversicherung ausgezahlt: Geld anlegen und, wenn zugleich ein Erbe zu ordnen ist, Geld geerbt: was tun?. Gehört eine Immobilie zum Nachlass, helfen Haus geerbt: was tun? und Geerbte Immobilie verkaufen: Steuer.

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Häufige Fragen

Fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Nicht, wenn eine bezugsberechtigte Person eingetragen ist. Sie erwirbt den Anspruch mit dem Tod direkt vom Versicherer (§ 159 Abs. 2 VVG), am Nachlass vorbei. Fehlt ein Bezugsrecht oder erwirbt die eingetragene Person nicht, steht die Leistung dem Versicherungsnehmer zu (§ 160 Abs. 3 VVG) und fällt, wenn er der Verstorbene ist, in den Nachlass. Erbschaftsteuerlich zählt die Summe in beiden Fällen.

Muss ich auf die Lebensversicherung im Todesfall Einkommensteuer zahlen?

Nein. Nach dem BMF-Schreiben vom 01.10.2009 unterfällt die Leistung im Todesfall nicht der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, für Kapitalversicherungen nach Rz. 24, für Rentenversicherungen nach Rz. 22. Der Versicherer behält deshalb keine Kapitalertragsteuer ein. Möglich ist aber Erbschaftsteuer nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, wenn der persönliche Freibetrag überschritten ist.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung?

Das hängt von der Steuerklasse ab. Nach Abzug des Freibetrags gelten in Steuerklasse I bis 75.000 Euro 7 Prozent, bis 300.000 Euro 11 Prozent, in Steuerklasse II 15 bzw. 20 Prozent und in Steuerklasse III 30 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Bei 150.000 Euro zahlt ein Neffe nach unserer Rechnung 26.000 Euro, eine nicht verheiratete Partnerin 39.000 Euro, Ehegatte und Kind nichts.

Bekomme ich die Lebensversicherung ohne Erbschein?

Als eingetragene bezugsberechtigte Person ja, denn Sie erwerben aus dem Vertrag und nicht als Erbe. Der Versicherer verlangt dann Nachweise zum Todesfall und zu Ihrer Person, welche genau, regeln seine Bedingungen. Fällt die Leistung in den Nachlass, will er einen Erbnachweis. Ob ein eröffnetes Testament genügt, sollten Sie vorher beim Versicherer erfragen.

Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?

Sind „die Erben“ als Bezugsberechtigte eingetragen, ändert eine Ausschlagung nichts an Ihrer Berechtigung (§ 160 Abs. 2 Satz 2 VVG). Sie können die Erbschaft ausschlagen und trotzdem die Versicherungssumme erhalten. Ist eine bestimmte Person namentlich eingetragen, erwirbt sie ohnehin aus dem Vertrag. Steuerlich bleibt es ein Erwerb von Todes wegen.

Wie schnell muss ich die Lebensversicherung dem Finanzamt melden?

Binnen drei Monaten, nachdem Sie vom Erwerb erfahren haben, schriftlich beim zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Anzeige ist auch nötig, wenn wegen des Freibetrags keine Steuer anfällt. Das Finanzamt kann danach eine Steuererklärung anfordern und setzt dafür eine Frist von mindestens einem Monat (§ 31 Abs. 1 ErbStG).

Weiterlesen

Quellen

  1. § 159 VVG Bezugsberechtigung, Stand Abruf 01.10.2026
  2. § 160 VVG Auslegung der Bezugsberechtigung, Stand Abruf 01.10.2026
  3. § 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
  4. § 16 ErbStG Freibeträge, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
  5. § 17 ErbStG Besonderer Versorgungsfreibetrag, Stand Abruf 01.10.2026
  6. § 19 ErbStG Steuersätze, Stand Abruf 01.10.2026
  7. § 30 ErbStG Anzeige des Erwerbs, Stand Abruf 01.10.2026
  8. BMF-Schreiben vom 01.10.2009, EStH 2024 Anhang 22a I, Stand i. d. F. v. 09.08.2019, Abruf 01.10.2026
  9. BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15, Stand 05.04.2016, Abruf 01.10.2026
  10. BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026, Stand 30.07.2026, Abruf 01.10.2026
  11. GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen nach § 240 SGB V, Stand 26.05.2026, Abruf 01.10.2026

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