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Abfindung in Rente einzahlen: gesetzlich nach § 187a oder privat
Sie wollen die Abfindung für die Rente sichern, doch Rentenpunkte, Basisrente und Fondspolice klingen gleich. Einmal eingezahlt, kommt das Geld nicht als Kapital zurück.
Hier stehen beide Wege mit Steuerfolgen und Kosten, dazu offen, welche Rolle Horizon65 und Nextwiser spielen.
Abfindung in Rente einzahlen kann zweierlei heißen: Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, die Abschläge einer vorzeitigen Altersrente ausgleichen, oder ein Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung. Beide Wege binden das Geld, beide haben eigene Steuerregeln. Diese Seite stellt sie mit Paragraph nebeneinander und sagt offen, was die Anbieter Horizon65 und Nextwiser sind: Vermittler, keine Vermögensverwalter.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Nach § 187a SGB VI können Abschläge einer vorzeitigen Altersrente bis zur Regelaltersgrenze durch Beiträge ausgeglichen werden; Teilzahlungen sind zulässig, eine Erstattung gibt es nicht (Abs. 3).
- Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, begrenzt auf einen Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG.
- Private Rentenversicherung mit Kapitalauszahlung: Nur die Hälfte des Ertrags ist steuerpflichtig, wenn nach dem 62. Lebensjahr und nach 12 Jahren Laufzeit ausgezahlt wird (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG).
- Nextwiser nennt eine Effektivkostenquote von durchschnittlich 0,5 bis 0,99 % p. a. zuzüglich Fondskosten; Horizon65 veröffentlicht keine Konditionen.
Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?
Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.
Kann ich meine Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen?
Ja, auf zwei Wegen: als Ausgleichszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung nach § 187a SGB VI oder als Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung. Der erste Weg erhöht Ihre gesetzliche Rente, genauer: Er gleicht Abschläge aus, die bei einem früheren Rentenbeginn entstehen. Der zweite Weg ist ein Vertrag mit einem Versicherer, etwa fondsgebunden, mit Kosten und Kursrisiko.
Aus der Abfindung selbst entstehen keine Rentenansprüche. Eine echte Abfindung ist kein Arbeitsentgelt und deshalb beitragsfrei in der Rentenversicherung, so die Rechtliche Anweisung der Deutschen Rentenversicherung zu § 14 SGB IV. Wer die Lücke der letzten Berufsjahre schließen will, muss also selbst einzahlen.
Beide Wege haben eine Gemeinsamkeit: Das Geld ist danach gebunden. Für Rücklagen, die Sie in den nächsten Jahren brauchen könnten, sind sie nicht gedacht. Den Teil, der verfügbar bleiben soll, behandelt die Übersicht Abfindung anlegen.
Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI: Rentenpunkte kaufen
§ 187a Abs. 1 Satz 1 SGB VI erlaubt es, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Rentenminderungen, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen, durch Beiträge auszugleichen. Im Alltag heißt das „Rentenpunkte kaufen“, rechtlich sind es Beiträge für ausgeglichene Entgeltpunkte.
Voraussetzung ist eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung nach § 109 Abs. 5 Satz 4 SGB VI über die Höhe der nötigen Beitragszahlung. In dieser Auskunft erklären Sie, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen zu wollen (§ 187a Abs. 1 Satz 2). Ein berechtigtes Interesse für diese Auskunft besteht erst ab dem Mindestalter, das § 187a Abs. 1a SGB VI nennt.
Eingezahlt werden kann höchstens der Betrag, der die höchstmögliche Minderung ausgleicht (§ 187a Abs. 2). Teilzahlungen sind zulässig, eine Erstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht (§ 187a Abs. 3). Sobald Sie eine Altersrente ohne Abschläge beziehen könnten, ist die Ausgleichszahlung nicht mehr zulässig (§ 187a Abs. 1 Satz 3).
Was ein ausgeglichener Entgeltpunkt kostet, steht in der persönlichen Auskunft. Einen aktuellen Betrag belegt unsere Recherche nicht; wir nennen deshalb keinen.
- Steuer bei Einzahlung: Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, bis zum Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG.
- Teilzahlungen: Wer über mehrere Jahre zahlt, kann den Höchstbetrag mehrerer Jahre nutzen.
- Bindung: keine Erstattung, das Geld wird zu Rente.
- Kursrisiko: keins, es handelt sich um Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag
Bei einer privaten Rentenversicherung zahlen Sie die Abfindung als Einmalbeitrag an einen Versicherer. Bei fondsgebundenen Tarifen hängt das Ergebnis von der Kursentwicklung ab; Kursverluste sind möglich. Am Ende steht eine lebenslange Rente oder, bei Kapitalwahlrecht, eine Einmalzahlung.
Für die Kapitalauszahlung aus Verträgen ab 2005 gilt § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Steuerpflichtig ist der Unterschied zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen. Nur die Hälfte davon ist anzusetzen, wenn nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach zwölf Jahren Laufzeit ausgezahlt wird (Satz 2). Für Verträge, die nach dem 31.12.2011 geschlossen wurden, gilt das 62. Lebensjahr (§ 52 Abs. 28 Satz 7 EStG). Der hälftige Ertrag wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG).
Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Wer mit 55 Jahren einen neuen Vertrag abschließt, erreicht die zwölf Jahre Laufzeit mit 67. Erst dann greift der hälftige Ansatz. Bei früherer Auszahlung ist der volle Ertrag steuerpflichtig. Ohne ausreichenden Mindesttodesfallschutz entfällt der hälftige Ansatz ebenfalls (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 EStG).
Beim Auszahlen zieht der Versicherer Kapitalertragsteuer von 25 % auf den vollen Unterschiedsbetrag ab (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Die Halbierung wirkt erst in der Einkommensteuererklärung. Wie sich Rente und Kapital vergleichen lassen, zeigt die Seite Rente oder Kapitalauszahlung.

Basisrente: Sonderausgabe, aber nur als Rente
Eine dritte Variante nennt § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG: Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur eine monatliche, lebenslange Leibrente vorsieht. Diese Beiträge sind wie gesetzliche Rentenbeiträge Sonderausgaben, im Rahmen desselben Höchstbetrags nach § 10 Abs. 3 EStG.
Der Preis ist die fehlende Flexibilität. Eine Kapitalauszahlung sieht dieser Vertragstyp nicht vor. Wer eine Sofortrente gegen Einmalbeitrag erwägt, findet die Abwägung auf der Seite Sofortrente gegen Einmalzahlung.
Horizon65 und Nextwiser: Vermittler, keine Vermögensverwalter
Beide Namen tauchen bei der Suche nach „Abfindung für Rente anlegen“ auf. Beide verwalten kein Vermögen im Sinne der Finanzportfolioverwaltung. Horizon65 ist Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und Versicherungsmakler nach § 34d GewO; eine BaFin-Erlaubnis fand sich in der Unternehmensdatenbank nicht. Nextwiser (Waywiser Technologies GmbH) ist Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO; das Produkt ist ein ETF-Portfolio in einem Versicherungsmantel, also eine fondsgebundene Versicherung.
| Merkmal | Horizon65 | Nextwiser |
|---|---|---|
| Rolle | Finanzanlagenvermittler § 34f, Versicherungsmakler § 34d GewO; keine BaFin-Erlaubnis gefunden | Versicherungsmakler § 34d Abs. 1 GewO; nicht in der BaFin-Datenbank |
| Produkt | Simulations-App plus Vermittlung von Fonds, Rentenplänen und Versicherungen; ETF-Sparpläne „demnächst“ | ETF-Strategien im Versicherungsmantel; Produktgeber Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G. (BaFin-ID 10001099) |
| Kosten | nicht veröffentlicht; App kostenlos, Gebühren für Dienstleistungen ohne Höhe | Effektivkostenquote ø 0,5 bis 0,99 % p. a. zzgl. ETF- und Fondskosten |
| Einmalanlage | nicht gefunden | nicht gefunden; Sparplan im Antrag 25 bis 1.500 € im Monat |
| Verwahrung | laut FAQ ein nicht benanntes BaFin-reguliertes Unternehmen | beim Versicherer |
| Aufsicht Vermittler | Gewerbeerlaubnis, Haftungsdach keins genannt | IHK Limburg laut Impressum, Footer nennt IHK Köln |
Quelle: Impressum, Erstinformation, FAQ und Antragsstrecke der Anbieter sowie BaFin-Unternehmensdatenbank, Abruf 01.10.2026. Keine Testnote, keine Rangfolge.
Zwei Widersprüche nennen wir offen. Nextwiser schreibt auf der Autopilot-Seite, die jährliche Gesamtkostenquote liege „unter 1%“, in den FAQ dagegen „in der Regel unter 0,9 %“ und an anderer Stelle 0,5 bis 0,99 % zuzüglich Fondskosten. Bei 0,99 % plus Fondskosten wäre die 1-%-Aussage nicht mehr erfüllt. Die verbindliche Quote steht erst im persönlichen Antragsangebot. Und: Der Footer nennt die IHK Köln, Impressum und Erstinformation die IHK Limburg als Aufsichtsbehörde.
Bei Horizon65 fehlen veröffentlichte Konditionen ganz. Die FAQ sagen, die App sei kostenlos und für Dienstleistungen würden Gebühren erhoben, separat oder durch Abzug von den ersten Monatszahlungen. Für den Insolvenzfall verweist Horizon65 auf den Sicherungsfonds der Lebensversicherer nach §§ 124 ff. VAG. Die Vergütung von Nextwiser ist laut Erstinformation eine Courtage, die in den Produktkosten steckt.
Kosten: Versicherungsmantel oder Depot
Ein Versicherungsmantel kostet Geld, und Fondskosten kommen hinzu. Wer prüfen will, was dieselbe Summe in einer Vermögensverwaltung ohne Versicherung kosten würde, nutzt den Rechner unten. Er rechnet die Verwaltungsgebühr laut Staffel plus laufende Produktkosten aus den Kosteninformationen der Anbieter. Versicherungsprodukte sind dort bewusst nicht aufgeführt, weil sie andere Steuerregeln und eine andere Bindung haben.
Lassen Sie sich vor jedem Abschluss den Kostenausweis vorlegen. Nach Art. 24 Abs. 4 MiFID II und § 63 Abs. 7 WpHG müssen Wertpapierdienstleister alle Kosten vorab zusammengefasst und mit ihrer Wirkung auf die Rendite ausweisen. Für Versicherungsanlageprodukte gibt es das Basisinformationsblatt des Versicherers; bei Nextwiser war es für den Volkswohl-Bund-Tarif öffentlich nicht auffindbar.
Welcher Weg zu welcher Lage passt
Eine Empfehlung für Ihren Fall geben wir nicht. Die Tabelle zeigt die Merkmale, an denen Sie die Wege messen können.
| Kriterium | Ausgleichszahlung § 187a SGB VI | Private Rentenversicherung | Depot oder Vermögensverwaltung |
|---|---|---|---|
| Zugriff auf das Geld | keine Erstattung | nach Vertrag | je nach Anbieter jederzeit kündbar |
| Steuer bei Einzahlung | Sonderausgabe § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG | Sonderausgabe nur als Basisrente (Buchst. b) | keine |
| Steuer auf Erträge | Rente nach Einkommensteuerrecht | Kapital: Hälfte des Ertrags nach 62. Lebensjahr und 12 Jahren | Abgeltungsteuer 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG) |
| Kursrisiko | keins | bei Fondspolicen ja | ja |
| Kosten | laut DRV-Auskunft | Mantel plus Fondskosten | Rechner oben |
Eigene Zusammenstellung nach § 187a SGB VI, §§ 10, 20, 32d EStG, Abruf 01.10.2026.
Die Ausgleichszahlung passt zu Menschen, die sicher früher in Rente gehen wollen und Abschläge vermeiden möchten. Eine private Police passt eher, wenn lebenslange Zahlungen gewollt sind und die Kosten bekannt sind. Ein Depot passt, wenn das Geld verfügbar bleiben soll und Kursschwankungen tragbar sind.
Wie sich eine Einzahlung im Jahr der Abfindung auf die Fünftelregelung auswirkt, steht auf Abfindung: Steuern sparen. Wer kurz vor dem Ruhestand steht, liest Abfindung kurz vor der Rente. Ob die Rechnung in Ihrem Fall aufgeht, klärt die Deutsche Rentenversicherung mit der Auskunft und eine Steuerberatung.

Häufige Fragen
Kann ich die Abfindung steuerfrei in die Rentenversicherung einzahlen?
Steuerfrei wird die Abfindung nicht, sie bleibt eine steuerpflichtige Entschädigung. Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, auch eine Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI, sind aber Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen bis zum Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG. Dasselbe gilt für eine Basisrente, nicht für eine gewöhnliche private Rentenversicherung.
Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich doch nicht früher in Rente gehe?
Nein. Nach § 187a Abs. 3 Satz 3 SGB VI erfolgt eine Erstattung gezahlter Beiträge nicht. Die Beiträge bleiben in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie sie sich bei einem späteren Rentenbeginn auswirken, beantwortet die Deutsche Rentenversicherung in der Auskunft. Wer unsicher ist, ob er wirklich früher geht, kann Teilzahlungen nutzen, die das Gesetz ausdrücklich zulässt.
Was kostet eine Rentenversicherung über Nextwiser?
Nextwiser selbst nimmt nach eigenen Angaben kein Entgelt. Die Kosten stecken in der Effektivkostenquote des Versicherungsprodukts, laut FAQ durchschnittlich 0,5 bis 0,99 % pro Jahr zuzüglich ETF- und Fondskosten. Die genaue Quote hängt von Produkt, Alter und Betrag ab und steht erst im persönlichen Antragsangebot. Die Angaben auf der Website widersprechen sich teilweise, siehe Tabelle oben.
Ist Horizon65 ein Robo-Advisor?
Nein. Horizon65 beschreibt sich als App zur Simulation der Altersvorsorge und vermittelt als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und Versicherungsmakler nach § 34d GewO Fonds, Rentenpläne und Versicherungen. In den FAQ verneint Horizon65 selbst, das Geld der Kunden zu verwalten. Konditionen und Gebührenhöhe waren am 01.10.2026 nicht veröffentlicht.
Wie wird die Auszahlung einer privaten Rentenversicherung versteuert?
Bei Kapitalauszahlung aus Verträgen ab 2005 ist der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen steuerpflichtig. Nur die Hälfte zählt, wenn Sie bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag zwölf Jahre lief (bei Abschluss nach 2011). Der Versicherer zieht zunächst 25 % Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ab, die Halbierung kommt erst mit der Steuererklärung.
Lohnt sich die Einzahlung der Abfindung in die Rente?
Das hängt von drei Dingen ab: ob Sie das Geld in den nächsten Jahren brauchen, ob Sie sicher früher in Rente gehen und welche Kosten ein Vertrag hat. Eine Ausgleichszahlung bindet das Geld ohne Erstattung, eine Police kostet laufend Gebühren, ein Depot schwankt im Kurs. Eine individuelle Empfehlung gibt diese Seite nicht, die Kriterien stehen in der Tabelle.
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WeiterlesenQuellen
- § 187a SGB VI Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Altersrente, Stand Abruf 01.10.2026
- § 10 EStG Sonderausgaben, Stand Abruf 01.10.2026
- § 20 EStG Kapitalvermögen (Versicherungsleistungen), Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 52 EStG Anwendungsvorschriften (Abs. 28), Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen, Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 43 EStG Kapitalerträge mit Steuerabzug, Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- DRV rvRecht: Gemeinsame Rechtliche Anweisung zu § 14 SGB IV, Abfindungen, Stand Dokumentstand 15.11.2017, Abruf 01.10.2026
- Horizon65: Impressum, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Horizon65: FAQ Kosten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Nextwiser: FAQ, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Nextwiser: Impressum, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- § 63 WpHG Kosteninformation, Stand WpHG zul. geänd. durch Art. 11 G v. 26.05.2026, Abruf 01.10.2026
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