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Abfindung kurz vor der Rente: was rentennahe Jahrgänge prüfen
Kurz vor der Rente greifen bei einer Abfindung Arbeitslosengeld, Steuer und Rentenbeginn ineinander. Ein Fehler im Vertrag kostet Monate ohne Leistung oder dauerhafte Abschläge.
Diese Seite ordnet die Schritte: Ruhen und Sperrzeit, Fünftelregelung im Rentenjahr, Abschläge ausgleichen, Geld für die Entnahme anlegen.
Eine Abfindung kurz vor der Rente folgt denselben Gesetzen wie in jedem Alter, sie wirkt aber anders. Der Anteil, mit dem die Arbeitsagentur die Abfindung beim Ruhen des Arbeitslosengelds ansetzt, sinkt mit Alter und Betriebszugehörigkeit. Die Fünftelregelung kann im Jahr des Rentenbeginns stärker wirken. Und Abschläge einer vorzeitigen Rente lassen sich mit Beiträgen ausgleichen. Diese Seite ordnet die Schritte für rentennahe Jahrgänge.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Der Anteil der Abfindung, der beim Ruhen des Arbeitslosengelds zählt, sinkt nach § 158 SGB III mit Alter und Betriebszugehörigkeit bis auf die Untergrenze von 25 %; das Ruhen dauert längstens ein Jahr.
- Eine Sperrzeit dauert zwölf Wochen und mindert die Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 159 Abs. 3, § 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).
- Die Fünftelregelung nach § 34 EStG gibt es seit 01.01.2025 nur über die Steuererklärung; sie wirkt stärker in einem Jahr mit niedrigem übrigem Einkommen.
- Bis zu 500.000 € einer Abfindung sind nach § 8 Abs. 2 EinSiG gesetzlich gesichert, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach Gutschrift eintritt.
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Was gilt bei einer Abfindung kurz vor der Rente?
Für eine Abfindung kurz vor der Rente gelten keine Sonderparagraphen, aber drei Regeln wirken stärker als bei Jüngeren: der Anrechnungsanteil beim Ruhen des Arbeitslosengelds, die Fünftelregelung im Jahr des Rentenbeginns und der Ausgleich von Rentenabschlägen nach § 187a SGB VI. Wer mit einem Aufhebungsvertrag oder einem Sozialplan für rentennahe Jahrgänge aus dem Job geht, plant deshalb in dieser Reihenfolge:
- Vertrag: Kündigungsfrist, Auszahlungsdatum und wichtiger Grund für die Arbeitsagentur.
- Brücke: Arbeitslosengeld, ob und wie lange es ruht, ob eine Sperrzeit droht.
- Krankenversicherung: wer Sie in einer Ruhenszeit versichert.
- Steuer: Zuflussjahr und Antrag auf die Fünftelregelung.
- Rente: Rentenbeginn und, falls früher, Ausgleich der Abschläge.
- Anlage: Geld für die Jahre bis zur Rente und danach getrennt planen.
Arbeitslosengeld als Brücke: Ruhen und Anrechnung
Das Arbeitslosengeld ruht wegen einer Abfindung nur, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers endet (§ 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III). Ein Aufhebungsvertrag, der die Frist einhält, löst kein Ruhen aus. Ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, etwa durch Tarifvertrag, setzt das Gesetz eine fiktive Frist an: 18 Monate bei zeitlich unbegrenztem Ausschluss, ein Jahr bei Kündbarkeit nur gegen Abfindung (§ 158 Abs. 1 Satz 3 und 4).
Das Ruhen dauert „längstens ein Jahr“ und endet spätestens an dem Tag, an dem Sie einen bestimmten Anteil der Abfindung als Arbeitsentgelt verdient hätten. Der Anteil beginnt bei 60 % und sinkt für je fünf Jahre Betriebszugehörigkeit und je fünf Lebensjahre nach Vollendung des 35. Lebensjahres um je 5 %, er beträgt aber nie weniger als 25 % (§ 158 Abs. 2 SGB III). Kurz vor der Rente ist die Untergrenze schnell erreicht: Ab 60 Jahren genügen dafür zehn Jahre Betriebszugehörigkeit, wie die Beispiele zeigen.
| Alter | Betriebszugehörigkeit | Rechnung | Anteil |
|---|---|---|---|
| 57 Jahre | 8 Jahre | 60 % minus 5 % minus 20 % | 35 % |
| 55 Jahre | 20 Jahre | 60 % minus 20 % minus 20 %, Untergrenze | 25 % |
| 62 Jahre | 10 Jahre | 60 % minus 10 % minus 25 % | 25 % |
| 61 Jahre | 30 Jahre | 60 % minus 30 % minus 25 %, Untergrenze | 25 % |
Berechnet nach § 158 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 SGB III, angenommene Beispielwerte, Bruttobetrag der Abfindung (BA-Merkblatt 17, Stand Dezember 2025). Die genaue Berechnung regeln die Fachlichen Weisungen zu § 158, gültig ab 01.03.2026.
Ein vereinfachtes Beispiel mit angenommenen Werten: 80.000 € Abfindung, Anteil 25 %, also 20.000 €. Bei 5.000 € Bruttoverdienst im Monat wären das rechnerisch vier Monate. Ist die fiktive Kündigungsfrist kürzer, endet das Ruhen früher. Die Arbeitsagentur rechnet im Einzelfall genauer.
In einer Ruhenszeit zahlt die Arbeitsagentur keine Krankenversicherung für Sie. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V nennt nur das Ruhen wegen Sperrzeit und Urlaubsabgeltung. Was dann gilt, steht auf der Seite Abfindung und Krankenversicherung.
Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag mit 61 oder 62 Jahren
Wer das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag selbst löst und ohne wichtigen Grund arbeitslos wird, bekommt eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, Abs. 3 SGB III). Sie mindert die Anspruchsdauer zusätzlich um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Kurz vor der Rente zählt jeder Monat der Brücke, deshalb wiegt die Sperrzeit hier schwer.
Einen wichtigen Grund erkennt die Arbeitsagentur nach FW 159.1.2.1.1 (gültig ab 01.07.2026) unter anderem an, wenn eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit drohte, sie zum selben oder früheren Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist gewirkt hätte, Sie nicht unkündbar waren und die Abfindung bis zu 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt. Wer tariflich unkündbar ist, erfüllt diese Fallgruppe nicht. Bei höheren Abfindungen muss die drohende Kündigung rechtmäßig gewesen sein. Eine Untergrenze von 0,25 Monatsgehältern enthält die geltende Weisung nicht.
Steuer: Fünftelregelung im Jahr des Rentenbeginns
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG setzt auf Ihr übriges Einkommen im Jahr der Auszahlung auf. Je niedriger es ist, desto stärker wirkt die Ermäßigung. Kurz vor der Rente kann das Jahr nach dem Jobende ein solches Jahr sein: kein Gehalt mehr, eventuell Arbeitslosengeld, im Rentenjahr dann die Rente als übriges Einkommen.
Zwei Dinge sind zu beachten. Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen; ab mehr als 410 € im Jahr wird die Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Und seit dem 01.01.2025 zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne Fünftelregelung ab, die Ermäßigung gibt es nur mit der Erklärung.
Wie die Formel rechnet, steht auf Abfindung versteuern. Welches Zuflussjahr günstiger ist und wie Sie die Zusammenballung wahren, steht auf Abfindung: Steuern sparen.

Rentenabschläge mit der Abfindung ausgleichen
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt Abschläge. § 187a SGB VI erlaubt, diese Rentenminderungen bis zur Regelaltersgrenze durch Beiträge auszugleichen. Voraussetzung ist eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung über die nötige Zahlung, in der Sie die vorzeitige Rente ankündigen. Teilzahlungen sind zulässig, eine Erstattung gibt es nicht.
Die Beiträge sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, bis zum Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG. Fallen sie ins Jahr der Abfindung, senken sie das übrige Einkommen, auf das die Fünftelregelung aufsetzt. Alle Einzelheiten und den Vergleich mit privaten Rentenversicherungen enthält die Seite Abfindung in Rente einzahlen.
Anlegen für die Entnahme: sicherer Teil und Wertpapiere
Kurz vor der Rente hat das Geld zwei Aufgaben: die Jahre bis zur Rente überbrücken und später die Rente ergänzen. Eine Möglichkeit ist, beides zu trennen. Was Sie in den nächsten Jahren sicher brauchen, liegt auf Tages- oder Festgeld. Was erst später gebraucht wird, kann in Wertpapiere gehen, mit dem Risiko von Kursverlusten. Je kürzer der Zeitraum bis zur Entnahme, desto weniger Zeit bleibt, um Verluste aufzuholen.
Für den sicheren Teil zählt die Einlagensicherung: 100.000 € je Person und Bank, für eine Abfindung nach § 8 Abs. 2 EinSiG bis zu 500.000 €, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach Gutschrift eintritt. Dafür müssen Sie den Anlass schriftlich glaubhaft machen (§ 8 Abs. 5). Danach hilft die Verteilung auf mehrere Banken, siehe Einlagensicherung über 100.000 €. Zinsen sind Momentaufnahmen: Die ING zahlte im Extra-Konto 3,20 % für vier Monate auf bis zu 250.000 €, danach 0,75 % (Stand 01.10.2026).
Für den Wertpapierteil gilt: Wertpapiere im Depot gehören Ihnen und fallen bei einer Bankinsolvenz nicht in die Insolvenzmasse (§ 47 InsO). Gegen Kursverluste schützt keine Sicherung. Wie Sie aus dem Depot eine monatliche Zahlung machen, zeigt die Seite Entnahmeplan, wie weit Zinsen allein reichen, die Seite Von Zinsen leben. Was eine Vermögensverwaltung bei Ihrem Betrag kostet, rechnet der Rechner.
Horizon65, Nextwiser und Sofortrente
Für Menschen kurz vor der Rente werben auch Vermittler von Altersvorsorgeprodukten. Horizon65 ist Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und Versicherungsmakler nach § 34d GewO und veröffentlicht keine Konditionen. Nextwiser ist Versicherungsmakler nach § 34d GewO; das Produkt ist ein ETF-Portfolio im Versicherungsmantel der Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G., mit einer Effektivkostenquote von durchschnittlich 0,5 bis 0,99 % p. a. zuzüglich Fondskosten laut FAQ. Beide sind keine Vermögensverwalter.
Eine Versicherung kann eine lebenslange Rente zusagen, kostet aber laufend und bindet das Geld. Wer eine Sofortrente gegen Einmalbeitrag erwägt, liest Sofortrente gegen Einmalzahlung. Fordern Sie in jedem Fall Kostenausweis und Basisinformationsblatt an, bevor Sie unterschreiben.
Checkliste für rentennahe Jahrgänge
- Kündigungsfrist im Vertrag einhalten, damit das Arbeitslosengeld nicht wegen der Abfindung ruht.
- Wichtigen Grund für den Aufhebungsvertrag schriftlich festhalten, etwa die angekündigte betriebsbedingte Kündigung.
- Auszahlungsjahr festlegen und die Steuererklärung für dieses Jahr einplanen.
- Rentenauskunft und, bei früherem Rentenbeginn, Auskunft zur Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI anfordern.
- Krankenversicherung für eine mögliche Ruhenszeit mit der Kasse klären.
- Abfindung zunächst auf Konten mit Einlagensicherung parken und erst dann über die Aufteilung entscheiden.
Die Übersicht aller Schritte von der Auszahlung bis zur Anlage steht im Ratgeber Abfindung anlegen. Im Einzelfall klären Arbeitsagentur, Rentenversicherung und Steuerberatung verbindlich, was für Sie gilt.

Häufige Fragen
Wird die Abfindung mit 62 auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Gekürzt wird das Arbeitslosengeld nicht, es kann aber ruhen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Mit 62 Jahren liegen fünf volle Fünfjahresschritte nach dem 35. Lebensjahr, der Anteil sinkt allein dadurch von 60 auf 35 %. Mit zehn oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht er die Untergrenze von 25 % der Abfindung. Das Ruhen dauert längstens ein Jahr.
Bekomme ich mit 61 Jahren eine Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag?
Das Alter allein schützt nicht vor einer Sperrzeit. Entscheidend ist ein wichtiger Grund. Nach den Fachlichen Weisungen zu § 159 SGB III liegt er unter anderem vor, wenn eine Arbeitgeberkündigung sicher drohte, die Kündigungsfrist eingehalten wird, Sie nicht unkündbar waren und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt. Sonst drohen zwölf Wochen Sperrzeit und eine kürzere Anspruchsdauer.
Wann ist die Abfindung kurz vor der Rente steuerlich am günstigsten?
In dem Jahr, in dem Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen am niedrigsten ist, denn darauf setzt die Fünftelregelung auf. Das kann das Jahr nach dem Jobende sein. Arbeitslosengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz, eine Rente zählt zum übrigen Einkommen. Rechnen Sie beide Jahre mit dem BMF-Steuerrechner durch und beantragen Sie die Fünftelregelung über die Steuererklärung.
Kann ich mit der Abfindung Rentenabschläge ausgleichen?
Ja, mit einer Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI. Grundlage ist eine Auskunft der Deutschen Rentenversicherung über die Höhe der nötigen Beiträge, in der Sie erklären, die vorzeitige Rente nehmen zu wollen. Sie können in Teilbeträgen zahlen. Eine Erstattung gibt es nicht. Die Beiträge sind Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag nach § 10 Abs. 3 EStG.
Wohin mit der Abfindung bis zum Rentenbeginn?
Den Betrag, den Sie bis zur Rente sicher brauchen, können Sie auf Tages- oder Festgeld legen, verteilt so, dass die Einlagensicherung greift: 100.000 € je Person und Bank, für eine Abfindung in den ersten sechs Monaten nach Gutschrift bis zu 500.000 €. Was erst später gebraucht wird, kann in Wertpapiere gehen, mit Kursrisiko. Eine individuelle Empfehlung gibt diese Seite nicht.
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- § 158 SGB III Ruhen bei Entlassungsentschädigung, Stand SGB III zul. geänd. durch Art. 1a G v. 24.07.2026, Abruf 01.10.2026
- BA-Merkblatt 17: Berücksichtigung von Entlassungsentschädigungen, Stand Dezember 2025
- Fachliche Weisungen der BA zu § 158 SGB III, Stand gültig ab 01.03.2026
- § 159 SGB III Sperrzeit, Stand SGB III zul. geänd. durch Art. 1a G v. 24.07.2026, Abruf 01.10.2026
- § 148 SGB III Minderung der Anspruchsdauer, Stand SGB III zul. geänd. durch Art. 1a G v. 24.07.2026, Abruf 01.10.2026
- Fachliche Weisungen der BA zu § 159 SGB III, Stand gültig ab 01.07.2026
- § 34 EStG Außerordentliche Einkünfte, Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 46 EStG Veranlagung, Stand EStG zul. geänd. durch Art. 7 G v. 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 8 EinSiG Deckungssumme, Stand EinSiG zul. geänd. durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
- ING Extra-Konto: Konditionen, Stand 01.10.2026
- § 47 InsO Aussonderung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 187a SGB VI Ausgleichszahlung bei vorzeitiger Altersrente, Stand Abruf 01.10.2026
- § 5 SGB V Versicherungspflicht, Stand Abruf 01.10.2026
- Nextwiser: FAQ, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Horizon65: Erstinformation, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
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