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Einlagensicherung Banken Übersicht: System, Sitzland, Fonds

Sie wollen 300.000 € auf mehrere Banken verteilen und wissen nicht, welche Bank wie gesichert ist und welche zusammengehören.

Die Tabelle nennt für 12 Banken Sitzland, gesetzliches System und Fonds, dazu den Prüfweg für jede weitere Bank.

Einlagensicherung bei Banken im Überblick: Diese Übersicht zeigt für 12 häufig genutzte Banken, welches gesetzliche System sie sichert, in welchem Land es sitzt und ob ein freiwilliger Fonds hinzukommt. Gesetzlich gilt in der EU überall die Grenze von 100.000 € je Einleger und Institut. Unterschiede gibt es beim Sitzland, bei der Währung der Erstattung und bei der freiwilligen Sicherung darüber.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

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Kurz beantwortet

  • Jede Bank in der EU gehört einem gesetzlichen System an, das 100.000 € je Einleger und Institut erstattet, in der Regel binnen sieben Arbeitstagen.
  • In Deutschland gibt es drei gesetzliche Systeme: die EdB für private Banken, das Sicherungssystem der Sparkassen und die BVR Institutssicherung für Genossenschaftsbanken.
  • Bei Zweigstellen ausländischer EU-Banken gilt das System des Herkunftslandes (Art. 14 RL 2014/49/EU); TF Bank etwa ist in Schweden bis 1.150.000 SEK gesichert, Erstattung in SEK.
  • Der freiwillige Fonds der privaten Banken sichert bis 3 Mio. € je Person, gilt aber nicht für alle: Laut EdB-Liste sind C24, Raisin Bank und Trade Republic nur gesetzlich gesichert.

Welche Einlagensicherung hat meine Bank?

Welche Einlagensicherung Ihre Bank hat, steht im Informationsbogen für Einleger, den jede Bank vor Beginn der Geschäftsbeziehung und danach mindestens einmal jährlich aushändigen muss (§ 23a Abs. 1 KWG). Der Bogen folgt einem EU-weiten Muster (Anhang I RL 2014/49/EU). Er nennt das zuständige System, die Obergrenze von 100.000 € je Einleger und Institut, die Erstattungsfrist und die Währung. Zusätzlich führt er die Marken auf, die zum selben Institut gehören.

Den freiwilligen Schutz nennt der Bogen nicht. Den finden Sie auf der Einlagensicherungsseite der Bank oder in den Listen von EdB und Einlagensicherungsfonds. Den Überblick über Grenzen, Fristen und Ausnahmen gibt der Hub Einlagensicherung.

Übersicht: 12 Banken mit Sicherungssystem und Sitzland

Die Tabelle nennt nur Angaben aus Informationsbögen, Preisverzeichnissen und den Listen der Sicherungseinrichtungen. Eine Rangfolge ist damit nicht verbunden: Gesetzlich ist jede Bank gleich bis 100.000 € gesichert.

Einlagensicherung ausgewählter Banken
Bank (Institut)SitzlandGesetzliches SystemFreiwilliger SchutzHinweis
ING (ING-DiBa AG)DeutschlandEdB, 100.000 €Einlagensicherungsfonds, laut Bank bis 3 Mio. € je KundeEinlagensicherung ING
Commerzbank AGDeutschlandEdB, 100.000 €Einlagensicherungsfonds, Grenze von der Bank nicht beziffertcomdirect ist Marke derselben AG
comdirectDeutschlandEdB über Commerzbank AGEinlagensicherungsfondszählt mit Commerzbank zusammen
Deutsche Bank AGDeutschlandEdB, 100.000 €Einlagensicherungsfonds, nicht beziffertPostbank, DSL Bank, FYRST, maxblue sind Marken desselben Instituts
norisbank GmbHDeutschlandEdB, 100.000 €Einlagensicherungsfonds, nicht beziffertDeutsche-Bank-Gruppe, eigener Informationsbogen
Openbank Deutschland AGDeutschlandEdB, 100.000 €Einlagensicherungsfonds, laut Bank 3 Mio. € je Personnicht die spanische Openbank S.A.
C24 Bank GmbHDeutschlandEdB, 100.000 €laut EdB-Liste nur EdB-gesichertFestgeld höchstens 100.000 € je Kunde
Deutsche SkatbankDeutschlandBVR InstitutssicherungSicherungseinrichtung des BVR, nicht beziffertMarke der VR-Bank Altenburger Land eG
Sparda-Bank Hamburg eGDeutschlandBVR InstitutssicherungSicherungseinrichtung des BVR, nicht beziffertGenossenschaftsbank
Raisin Bank AGDeutschlandEdB, 100.000 €laut EdB-Liste nur EdB-gesichertPartnerbanken: System des jeweiligen Sitzlandes
TF Bank (Avarda Bank AB)SchwedenRiksgälden, 1.150.000 SEKnicht gefundenErstattung in SEK
Trade Republic Bank GmbHDeutschlandEdB, 100.000 €laut EdB-Liste nur EdB-gesichertEinlagensicherung Trade Republic

Quelle: Informationsbögen und Einlagensicherungsseiten der Banken, Preisverzeichnisse, Liste der zugeordneten Banken der EdB; Stand Abruf 01.10.2026

Zwei Zeilen zeigen, warum Marken wichtig sind. comdirect ist eine Marke der Commerzbank AG, Guthaben bei beiden werden für die 100.000 € zusammengerechnet. Der Informationsbogen der Deutschen Bank AG nennt Postbank, DSL Bank, FYRST und maxblue als Teil desselben Instituts. Die norisbank GmbH gehört zwar zur Deutsche-Bank-Gruppe, hat aber einen eigenen Informationsbogen und steht als eigenes Institut in der EdB-Liste. Wie Sie solche Fälle sicher einordnen, erklärt die Seite Einlagensicherung mehrere Banken.

Welche Sicherungssysteme gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es drei gesetzliche Systeme und daneben freiwillige Einrichtungen. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist zuständig für private Banken und für öffentlich-rechtliche Banken außerhalb der Institutssicherung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und die BVR Institutssicherung GmbH der Genossenschaftsbanken sind nach § 43 EinSiG als Einlagensicherungssysteme anerkannt.

Für alle drei gelten dieselben gesetzlichen Regeln: 100.000 € je Einleger und Institut (§ 8 Abs. 1 EinSiG), alle Konten, Währungen und Orte zusammengerechnet (§ 7 Abs. 3 EinSiG), Erstattung spätestens sieben Arbeitstage nach Feststellung durch die BaFin und ohne Antrag (§ 14 Abs. 3 EinSiG). Für Beträge aus dem Verkauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie oder aus Lebensereignissen wie einer Abfindung gilt befristet eine erhöhte Deckung bis insgesamt 500.000 €, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach Gutschrift eintritt (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Die freiwilligen Einrichtungen und ihre Grenzen beschreibt die Seite freiwillige Einlagensicherung.

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Große Beträge auf mehrere Banken verteilen

Raisin bündelt Tages- und Festgeld von Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern in einem Konto. Jede Partnerbank hat ihre eigene Einlagensicherung bis 100.000 €, das Sitzland steht beim Angebot.

Raisin/WeltSparen

Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.

Im Vergleich ansehen

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Wie sind Einlagen bei ausländischen Banken gesichert?

Bei einer Zweigstelle einer Bank aus einem anderen EU-Land sichert das System des Herkunftslandes, ausgezahlt wird aber über das System in Deutschland (Art. 14 Abs. 1 und 2 RL 2014/49/EU). Die EdB beschreibt das so: Kunden einer deutschen Zweigstelle einer EU-Bank werden über die EdB entschädigt, Geld und Anweisungen kommen aus dem Heimatland. Eine Tochterbank mit eigener deutscher Erlaubnis ist dagegen selbst Kreditinstitut und gehört einem deutschen System an. Das ist eine Ableitung aus § 1 EinSiG, keine ausdrückliche Normaussage.

Die TF Bank zeigt die praktische Folge. Ihr Tagesgeld und Festgeld liegen bei der schwedischen Avarda Bank AB, gesichert von der schwedischen Reichsschuldenverwaltung Riksgälden bis 1.150.000 SEK, erstattet wird in SEK. Der Euro-Wert schwankt mit dem Wechselkurs, und die Bank darf Guthaben über dieser Grenze auf das Referenzkonto zurücküberweisen. Für Beträge um oder über 100.000 € ist das Konto deshalb ungeeignet. Die Openbank Deutschland AG ist dagegen ein deutsches Institut mit EdB und Fonds, nicht die spanische Openbank S.A.

  • Grenze: Im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum mindestens 100.000 € je Einleger, laut BaFin können die Regeln im Detail abweichen.
  • Erhöhte Deckung: Die Richtlinie erlaubt 3 bis 12 Monate ohne festen Betrag (Art. 6 Abs. 2 RL 2014/49/EU), Deutschland hat sechs Monate und 500.000 € gewählt.
  • Reform: Die Richtlinie (EU) 2026/804 muss bis 11.05.2028 umgesetzt werden; danach kommen mindestens 500.000 € zur Grunddeckung hinzu.
  • Außerhalb Europas gibt nur die jeweilige Sicherungseinrichtung Auskunft (BaFin).

Was bedeutet „nur EdB-gesichert“ in der Liste?

„Nur EdB-gesichert“ heißt, dass die Bank nur der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung angehört und nicht dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Der Schutz endet dann bei 100.000 € je Einleger, abgesehen von der befristeten erhöhten Deckung. Die Liste der zugeordneten Banken auf edb-banken.de ordnet jede Bank einer Gruppe zu, etwa Großbanken, Regionalbanken, Auslandsbanken oder „Sonstige Banken, nur EdB-gesichert“. Am 01.10.2026 umfasste sie 157 Einträge.

Die Liste der mitwirkenden Institute des Fonds hatte am selben Tag 100 Einträge. 10 davon waren Zweigniederlassungen ausländischer EU-Banken, bei denen der Fonds über die Sicherung des Herkunftslandes hinaus schützt. Bei 3 Instituten war eine Grenze unter 438.000 € vermerkt. Laut beiden Listen gehören ING-DiBa, Commerzbank, Deutsche Bank, norisbank und Openbank dem Fonds an, C24, Raisin Bank, Trade Republic und Scalable Capital Bank nicht.

So prüfen Sie die Einlagensicherung jeder Bank selbst

Mit diesen Schritten ordnen Sie auch Banken ein, die nicht in der Tabelle stehen.

  • Informationsbogen für Einleger öffnen: Er steht meist auf der Einlagensicherungsseite der Bank oder im Online-Banking.
  • Institut und Marken notieren: Alle dort genannten Marken zählen gemeinsam zur Grenze von 100.000 €.
  • Sitzland prüfen: Nennt der Bogen ein ausländisches System, gilt dessen Recht und gegebenenfalls dessen Währung.
  • EdB-Liste aufrufen: Fondsmitglied oder „nur EdB-gesichert“.
  • Kontoauszug ansehen: Er bestätigt, ob Einlagen erstattungsfähig sind (Art. 16 Abs. 3 RL 2014/49/EU).

Wer einen größeren Betrag verteilt, rechnet je Institut: Was über 100.000 € liegt, gehört zur nächsten Bank. Rechenbeispiel (berechnet): 300.000 € sind gesetzlich voll gesichert, wenn sie auf drei verschiedene Institute zu je 100.000 € verteilt sind; zwei Marken desselben Instituts zählen dabei als eine Bank. Plattformen wie Raisin vermitteln Tages- und Festgeld bei Partnerbanken, jede mit eigener Sicherung ihres Sitzlandes. Laut Raisin liegt der Höchstbetrag beim Tagesgeld in der Regel bei 100.000 €, einzelne deutsche Partnerbanken nehmen Festgeld bis 500.000 € oder 1 Mio. € an. Banken mit Annahme über 100.000 € und Zinsen mit Stand vergleicht der Hub unter Vergleich. Was beim Parken eines Verkaufserlöses gilt, steht unter Hausverkauf: Geld auf welches Konto.

Der Rechner zeigt, welcher Teil Ihres Guthabens bei einer einzelnen Bank gesetzlich gesichert ist.

Frau prüft ihr Tagesgeldkonto auf dem Tablet: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Welche Bank hat die beste Einlagensicherung?

Gesetzlich gibt es keinen Unterschied: Jede Bank in der EU ist bis 100.000 € je Einleger gesichert. Unterschiede liegen im Sitzland, in der Währung der Erstattung und im freiwilligen Schutz darüber. Private Banken im Einlagensicherungsfonds sichern bis 3 Mio. € je Person, aber ohne Rechtsanspruch. Eine Rangfolge geben wir deshalb nicht, sondern nennen die Merkmale je Bank.

Gibt es eine Liste aller Banken mit Einlagensicherung?

Ja, für private Banken. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken veröffentlicht auf edb-banken.de eine Liste der zugeordneten Banken, am 01.10.2026 mit 157 Einträgen, und markiert, wer zusätzlich im freiwilligen Fonds ist. Der Fonds führt eine eigene Liste der mitwirkenden Institute. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind über ihre Verbände gesichert, nicht über die EdB.

Ist mein Geld bei einer ausländischen Bank sicher?

Bei einer Bank aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt mindestens der Schutz von 100.000 € je Einleger, allerdings nach dem Recht und dem System des Herkunftslandes. Bei schwedischen Banken wird zum Beispiel in SEK erstattet, die TF Bank nennt eine Grenze von 1.150.000 SEK. Prüfen Sie den Informationsbogen, bevor Sie größere Beträge anlegen.

Sind Deutsche Bank und Postbank bei der Einlagensicherung eine Bank?

Ja. Der Informationsbogen für Einleger der Deutsche Bank AG nennt Postbank, DSL Bank, FYRST und maxblue als Marken desselben Instituts. Guthaben bei diesen Marken werden zusammengerechnet und unterliegen gemeinsam der Grenze von 100.000 €. Die norisbank GmbH ist dagegen ein eigenes Institut mit eigenem Informationsbogen, obwohl sie zur Deutsche-Bank-Gruppe gehört.

Welche Einlagensicherung haben Sparkassen und Volksbanken?

Sparkassen gehören dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an, Volks- und Raiffeisenbanken der BVR Institutssicherung GmbH. Beide sind nach § 43 EinSiG als gesetzliche Systeme anerkannt und schützen vorrangig das Institut selbst. Greift das nicht, gilt der gesetzliche Anspruch bis 100.000 € je Einleger. Bei Genossenschaftsbanken kommt eine freiwillige Sicherungseinrichtung hinzu, deren Betrag nicht beziffert ist.

Was heißt „nur EdB-gesichert“?

Die Bank gehört der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken an, aber nicht dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Gesichert sind dann 100.000 € je Einleger, befristet bis 500.000 € bei Beträgen aus Hausverkauf oder Abfindung; ob ein Erbe dazu zählt, ist nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 EinSiG nicht eindeutig. Am 01.10.2026 waren laut EdB-Liste zum Beispiel C24 Bank, Raisin Bank, Trade Republic und Scalable Capital Bank so gekennzeichnet.

Weiterlesen

Quellen

  1. EdB: Zugeordnete Banken (Liste mit Fondsmitgliedschaft), Stand Abruf 01.10.2026
  2. Einlagensicherungsfonds: Mitwirkende Institute, Stand Abruf 01.10.2026
  3. Deutsche Bank AG: Informationsbogen für den Einleger (PDF), Stand Formularkennung 251113, Abruf 01.10.2026
  4. ING-DiBa AG: Einlagensicherung, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  5. Openbank Deutschland: Einlagensicherung, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  6. TF Bank: Informationsbogen zur schwedischen Einlagegarantie (PDF), Stand Dateiname 20260701, Abruf 01.10.2026
  7. C24 Bank: Informationsbogen für Einleger, Stand 01.11.2024, Abruf 01.10.2026
  8. Skatbank: Informationsbogen für den Einleger (PDF), Stand Formular 06.23, Abruf 01.10.2026
  9. Raisin: Deutsche Partnerbanken, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  10. Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand Ursprungsfassung ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
  11. KWG § 23a (Informationsbogen), Stand zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026, Abruf 01.10.2026
  12. EdB: So entschädigen wir, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026

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