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Einlagensicherung mehrere Banken: welche Marken zusammenzählen

Sie haben 100.000 € bei der Postbank und 100.000 € bei der Deutschen Bank und halten beides für gesichert. Gesetzlich sind zusammen nur 100.000 € geschützt.

Hier stehen belegte Zuordnungen aus Informationsbögen und Impressum, ein Prüfweg in drei Schritten und Rechenbeispiele zum Verteilen.

Die Einlagensicherung bei mehreren Banken bringt nur dann mehr Schutz, wenn es wirklich verschiedene Kreditinstitute sind. Die Grenze von 100.000 € gilt je Einleger und Institut, und ein Institut kann unter mehreren Marken auftreten. Postbank und Deutsche Bank sind laut Informationsbogen ein Institut, comdirect und Commerzbank ebenso. Die norisbank gehört zwar zur Deutsche Bank Gruppe, ist aber eine eigene Bank mit eigener Grenze. Diese Seite zeigt die belegten Zuordnungen und wie Sie jede Bank selbst prüfen.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

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Kurz beantwortet

  • Die gesetzliche Grenze von 100.000 € gilt je Kreditinstitut; Einlagen bei mehreren Marken desselben Instituts werden addiert (§ 7 Abs. 3 EinSiG, Informationsbogen nach § 23a KWG).
  • Postbank, DSL Bank, FYRST und maxblue sind laut Informationsbogen der Deutsche Bank AG Marken dieses einen Instituts.
  • comdirect ist laut Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand Juli 2026) eine Marke der Commerzbank AG; beide zusammen sind bis 100.000 € gesichert.
  • Die norisbank GmbH gehört zur Deutsche Bank Gruppe, nennt sich im Informationsbogen aber als eigenes Kreditinstitut mit eigener Grenze von 100.000 €.

Welche Banken zählen bei der Einlagensicherung zusammen?

Zusammen zählen alle Marken und Niederlassungen desselben Kreditinstituts, getrennt zählen Banken mit eigener Erlaubnis, auch wenn sie zum selben Konzern gehören. Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 3 EinSiG die Gesamtforderung des Einlegers gegen das Kreditinstitut. Der Informationsbogen für den Einleger, den jede Bank nach § 23a Abs. 1 KWG vor Vertragsschluss und danach jährlich aushändigt, erklärt das so: Die Methode des Aufaddierens gilt auch, wenn ein Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt.

Ein Konzern ist also nicht automatisch ein Institut, und eine Marke ist nie ein eigenes. Für Ihre Planung zählt allein, welche Firma Ihr Vertragspartner ist. Der Rechner rechnet je Institut. Tragen Sie Guthaben bei Marken derselben Bank als eine Summe ein.

Deutsche Bank und Postbank: ein Institut

Der Informationsbogen der Deutsche Bank AG führt unter der Überschrift der Marken, die Teil des Kreditinstituts sind, vier Namen auf: Postbank als Niederlassung der Deutsche Bank AG, DSL Bank als Niederlassung der Deutsche Bank AG, FYRST und maxblue. Weiter heißt es dort, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einer oder mehreren dieser Marken bis 100.000 € gedeckt ist.

Wer also ein Girokonto bei der Postbank und ein Festgeld bei der Deutschen Bank hat, hat bei einem Institut Geld liegen. Ein Tagesgeld bei maxblue oder ein Geschäftskonto bei FYRST kommt hinzu, soweit es dieselbe Person betrifft. Gesichert ist die Deutsche Bank AG über die EdB und zusätzlich über den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands; dessen Grenze beziffert die Bank auf ihren Seiten nicht.

comdirect und Commerzbank: ein Institut

comdirect ist keine eigene Bank mehr. Das Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand Juli 2026) nennt sich selbst ein Dokument der Commerzbank AG, die unter der Marke comdirect Produkte anbietet, und schreibt: Mit comdirect oder Bank ist die Commerzbank AG gemeint. Eingetragen ist die Bank im Handelsregister Frankfurt am Main unter HRB 32000.

Für die Einlagensicherung heißt das: Tagesgeld bei comdirect und Festgeld bei der Commerzbank werden addiert und sind zusammen bis 100.000 € gesetzlich gesichert. Beide verweisen auf EdB und Einlagensicherungsfonds. Auch die Aktionen zeigen die Verbindung: Der Neugeld-Zins des Commerzbank Topzinskontos Plus gilt nur für Geld, das in den letzten sechs Monaten weder bei der Commerzbank noch bei comdirect lag.

norisbank: eigene Bank in der Deutsche Bank Gruppe

Die norisbank ist ein Gegenbeispiel. Ihr Impressum nennt die norisbank GmbH mit Sitz in Bonn, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 21185, und den Satz, dass sie ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe ist. Ihr eigener Informationsbogen sagt: Einlagen bei der norisbank GmbH sind durch die EdB geschützt, Obergrenze 100.000 € pro Einleger pro Kreditinstitut. Die norisbank taucht im Markenverzeichnis der Deutschen Bank nicht auf.

Damit hat die norisbank eine eigene gesetzliche Grenze neben der Deutschen Bank. Der Informationsbogen der norisbank trägt im Dateinamen die Kennung 290615 und ist womöglich eine ältere Fassung; inhaltlich deckt er sich mit der Rechtslage. Vor einer großen Einzahlung lohnt es sich, den aktuellen Bogen bei der Bank anzufordern.

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Weitere belegte Zuordnungen

Die Tabelle fasst zusammen, was die Primärquellen zu Marken, Töchtern und Partnerbanken sagen. Wo eine Zuordnung nur aus der Firma abgeleitet ist, steht es dabei.

Marken, Töchter und Partnerbanken bei der Einlagensicherung
NameKreditinstitutZählt zusammen mitGesetzliche Sicherung
Postbank, DSL Bank, FYRST, maxblueDeutsche Bank AGDeutsche BankEdB
comdirectCommerzbank AGCommerzbankEdB
norisbanknorisbank GmbH (Deutsche Bank Gruppe)keiner anderen BankEdB
Deutsche SkatbankVR-Bank Altenburger Land eGVR-Bank Altenburger LandBVR Institutssicherung
OpenbankOpenbank Deutschland AG, ehemals Santander Consumer Bank AGnicht mit der spanischen Openbank S.A.EdB
TF BankAvarda Bank AB (publ), Schweden; TF Bank ist ZweitfirmaAvarda Bank (abgeleitet aus der Firma)Riksgälden, bis 1.150.000 SEK
Raisin-Partnerbankenjeweilige Partnerbanknur Konten bei derselben PartnerbankSystem des Sitzlands
ZinsMarkt der Deutschen Bankjeweilige Partnerbank, z. B. Aareal Banknur Konten bei derselben PartnerbankEU-Sicherung der Partnerbank, nicht die der Deutschen Bank

Quelle: Informationsbögen für den Einleger von Deutsche Bank und norisbank, norisbank-Impressum, comdirect-PLV Juli 2026, Skatbank- und TF-Bank-Unterlagen, Raisin, Openbank. Abruf 01.10.2026.

Bei Plattformen wie Raisin und dem ZinsMarkt der Deutschen Bank ist der Vertragspartner jeweils die Partnerbank. Jede Partnerbank hat ihre eigene gesetzliche Grenze von 100.000 €. Laut Deutscher Bank entfällt beim ZinsMarkt der Schutz der Deutsche-Bank-Sicherung; es gilt nur die EU-harmonisierte Sicherung der Partnerbank. Welche weiteren Banken zu welchem System gehören, zeigt die Seite Einlagensicherung: Banken in der Übersicht.

Tochter oder Zweigstelle: der Unterschied bei ausländischen Banken

Bei Banken aus anderen EU-Staaten kommt eine zweite Frage hinzu. Eine Zweigstelle einer EWR-Bank in Deutschland ist über das System ihres Herkunftslands gesichert; ausgezahlt wird über das System in Deutschland, im Namen und auf Anweisung des Herkunftslands (Art. 14 RL 2014/49/EU). Eine Tochter mit eigener deutscher Erlaubnis ist dagegen selbst ein Kreditinstitut und gehört einem deutschen System an (§ 1 EinSiG).

Diese Trennung zwischen Tochter und Zweigstelle steht so nicht wörtlich im Gesetz, sie folgt aus beiden Normen. Das Beispiel Openbank zeigt, warum sie zählt: Die Openbank Deutschland AG ist ein deutsches Institut mit EdB und BdB-Fonds; die spanische Einlagensicherung ist für sie nicht zuständig.

So prüfen Sie selbst, welche Banken zusammengehören

  • Informationsbogen für den Einleger anfordern: Er nennt das Kreditinstitut, das Sicherungssystem und alle Marken, unter denen dasselbe Institut auftritt. Jede Bank muss ihn vor Vertragsschluss und mindestens einmal jährlich aushändigen (§ 23a Abs. 1 KWG).
  • Impressum oder Preisverzeichnis lesen: Dort stehen Firma, Rechtsform und Handelsregisternummer. Formulierungen wie eine Marke der oder Niederlassung der zeigen, dass es dasselbe Institut ist.
  • Kontoauszug prüfen: Ob eine Einlage entschädigungsfähig ist, bestätigt die Bank laut Art. 16 RL 2014/49/EU auch dort.
  • Im Zweifel schriftlich bei der Bank nachfragen und die Antwort aufbewahren.

Ein Hinweis, kein Beweis: Gemeinsame Werbung, gemeinsame Filialen oder ein gemeinsamer Konzernname sagen nichts darüber, ob zwei Banken ein Institut sind. Die norisbank gehört zur Deutsche Bank Gruppe und zählt trotzdem getrennt; die Postbank hat eigene Filialen und zählt trotzdem zur Deutschen Bank.

Geld auf mehrere Banken verteilen: Rechenbeispiel

Angenommen, Sie haben 300.000 € und verteilen sie zu je 100.000 € auf Postbank, Deutsche Bank und norisbank. Postbank und Deutsche Bank sind ein Institut, dort liegen 200.000 €, gesetzlich gesichert sind 100.000 €. Bei der norisbank sind die 100.000 € gesichert. Zusammen sind 200.000 € gesetzlich geschützt, 100.000 € nicht (berechnet). Der freiwillige Fonds der privaten Banken kann den Rest abdecken, aber ohne Rechtsanspruch.

Mit drei echten Instituten, etwa Deutsche Bank, norisbank und Commerzbank, wären alle 300.000 € gesetzlich gesichert (berechnet), solange Zinsen die Grenze nicht überschreiten. Paare können zusätzlich mit Gemeinschaftskonten arbeiten, siehe Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto. Die Grundregel je Person und Institut erklärt Einlagensicherung pro Person, die erhöhte Deckung nach Hausverkauf oder Abfindung Einlagensicherung über 100.000 Euro.

Banken, die größere Beträge annehmen, mit Zins und Stand vergleicht die Tabelle auf der Seite Einlagensicherung. Ob eine Verteilung für Ihre Lage passt, hängt auch davon ab, wie lange das Geld liegen soll.

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Häufige Fragen

Sind Deutsche Bank und Postbank bei der Einlagensicherung getrennt?

Nein. Die Postbank ist laut Informationsbogen der Deutsche Bank AG eine Niederlassung der Deutsche Bank AG und damit Teil desselben Kreditinstituts. Einlagen bei Postbank und Deutscher Bank werden addiert und sind zusammen bis 100.000 € je Person gesetzlich gesichert. Dasselbe gilt für DSL Bank, FYRST und maxblue. Zusätzlich ist die Deutsche Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands.

Zählen comdirect und Commerzbank bei der Einlagensicherung zusammen?

Ja. comdirect ist laut eigenem Preis- und Leistungsverzeichnis eine Marke der Commerzbank AG; mit comdirect ist dort die Commerzbank AG gemeint. Guthaben bei beiden werden addiert und sind zusammen bis 100.000 € je Person gesetzlich gesichert. Wer mehr Schutz will, braucht ein zweites, wirklich eigenständiges Institut. Beide Marken gehören zur EdB und zum Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands.

Ist die norisbank getrennt von der Deutschen Bank gesichert?

Ja. Die norisbank GmbH ist laut Impressum ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe, aber eine eigene Gesellschaft mit Sitz in Bonn. Ihr Informationsbogen nennt die norisbank GmbH als eigenes Kreditinstitut mit einer Obergrenze von 100.000 € pro Einleger. Im Markenverzeichnis der Deutschen Bank steht sie nicht. Guthaben bei norisbank und Deutscher Bank werden deshalb nicht addiert.

Wie verteile ich mein Geld auf mehrere Banken?

Teilen Sie den Betrag durch 100.000 €, dann kennen Sie die Mindestzahl der Institute. Prüfen Sie für jede Bank im Informationsbogen, ob sie eine Marke eines Instituts ist, bei dem Sie schon Geld haben. Lassen Sie je Institut Platz für Zinsen. Für 250.000 € brauchen Sie mindestens drei eigenständige Institute, wenn Sie nur auf den gesetzlichen Schutz bauen (berechnet).

Wie finde ich heraus, welche Banken zusammengehören?

Am sichersten über den Informationsbogen für den Einleger. Jede Bank muss ihn vor Vertragsschluss und jährlich aushändigen (§ 23a Abs. 1 KWG). Er nennt das Kreditinstitut, das Sicherungssystem und die Marken, unter denen dasselbe Institut auftritt. Ergänzend helfen Impressum und Preisverzeichnis mit Firma und Handelsregisternummer. Konzernzugehörigkeit allein sagt nichts, wie das Beispiel norisbank zeigt.

Zählen Banken über Raisin einzeln zur Einlagensicherung?

Ja. Bei Raisin ist Vertragspartner jeweils die Partnerbank, und jede Partnerbank ist über das System ihres Sitzlands bis 100.000 € je Person gesichert. Wer über Raisin bei drei verschiedenen Partnerbanken anlegt, hat drei getrennte Grenzen. Haben Sie bei einer dieser Banken schon direkt ein Konto, werden beide Guthaben addiert, weil es dasselbe Institut ist.

Weiterlesen

Quellen

  1. Deutsche Bank: Informationsbogen für den Einleger (Marken Postbank, DSL Bank, FYRST, maxblue), Stand Formular 251113, Abruf 01.10.2026
  2. norisbank: Informationsbogen für den Einleger, Stand Dateiname 290615, Abruf 01.10.2026
  3. norisbank: Impressum, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  4. comdirect: Preis- und Leistungsverzeichnis (Commerzbank AG), Stand Juli 2026, gültig ab 15.07.2026, Abruf 01.10.2026
  5. Commerzbank: Preise und Konditionen, Stand 01.10.2026
  6. § 7 Einlagensicherungsgesetz, Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
  7. § 23a Kreditwesengesetz (Informationsbogen), Stand zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 12.5.2026, Abruf 01.10.2026
  8. Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
  9. Deutsche Skatbank: Informationsbogen für den Einleger, Stand Formular 06.23, Abruf 01.10.2026
  10. TF Bank: Informationsbogen zur schwedischen Einlagegarantie, Stand Dateiname 20260701, Abruf 01.10.2026
  11. Openbank: Einlagensicherung, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  12. Deutsche Bank: ZinsMarkt, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  13. Raisin: Tagesgeld über Partnerbanken, Stand aktualisiert 01.10.2026

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