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Einlagensicherung Gemeinschaftskonto: was Ehepaaren zusteht
Sie und Ihr Partner haben 180.000 € auf einem gemeinsamen Konto und ein Einzelkonto bei derselben Bank. Ob alles gesichert ist, hängt an der Aufteilung.
Hier steht die Regel nach § 7 Abs. 4 EinSiG mit vier Rechenbeispielen für Ehepaare, dazu Sonderfälle wie GbR und WEG.
Die Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto schützt nicht das Konto, sondern jeden Inhaber: Jedem wird sein Anteil am Guthaben zugerechnet, im Zweifel zu gleichen Teilen, und jeder hat bei dieser Bank einen eigenen Anspruch bis 100.000 €. So steht es in § 7 Abs. 4 EinSiG. Für Ehepaare und Lebenspartner heißt das: Zwei Inhaber können bei einer Bank zusammen bis 200.000 € gesichert haben. Die Rechnung geht aber nur auf, wenn man die Einzelkonten derselben Personen bei derselben Bank mitzählt.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Beim Gemeinschaftskonto zählt der Anteil jedes Inhabers; fehlen besondere Bestimmungen, gelten gleiche Anteile (§ 7 Abs. 4 EinSiG).
- Zwei Inhaber haben bei einer Bank laut BaFin zusammen höchstens 200.000 € gesetzlich gesichert.
- Der Anteil am Gemeinschaftskonto wird mit den Einzelkonten des Inhabers bei derselben Bank addiert; ein Gemeinschaftskonto mit 80.000 € zählt laut EdB je 40.000 € pro Person.
- Beim Konto einer GbR hat laut EdB die Gesellschaft einen eigenen Anspruch bis 100.000 €, nicht jeder Gesellschafter.
Wie hoch ist die Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto?
Beim Gemeinschaftskonto ist jeder Inhaber mit seinem Anteil bis 100.000 € gesichert, bei zwei Inhabern also zusammen bis 200.000 €. Die BaFin nennt auf ihrer Verbraucherseite genau diesen Höchstbetrag für zwei Kontoinhaber. Die Banken schreiben es in den Informationsbogen für den Einleger: Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 € für jeden einzelnen Einleger.
Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 EinSiG. Maßgeblich ist der Anteil des einzelnen Kontoinhabers; fehlen besondere Bestimmungen, wird das Guthaben zu gleichen Anteilen zugerechnet. Dieselbe Regel steht in Art. 7 Abs. 2 der EU-Richtlinie 2014/49/EU und gilt damit auch bei Banken in anderen EU-Staaten.
Der Rechner unten arbeitet je Person und je Bank. Tragen Sie für jeden Partner seinen Anteil am Gemeinschaftskonto plus seine Einzelkonten bei derselben Bank ein.
Wie wird das Guthaben auf die Inhaber verteilt?
Ohne abweichende Vereinbarung teilt die Sicherungseinrichtung das Guthaben durch die Zahl der Inhaber. Die EdB rechnet in ihren Antworten vor: Ein Gemeinschaftskonto mit 80.000 € wird zu je 40.000 € auf zwei Inhaber verteilt, falls bei Kontoeröffnung nichts anderes vereinbart wurde.
Haben die Inhaber andere Anteile festgelegt, etwa weil ein Partner den größeren Teil eingezahlt hat, zählen diese Anteile. Das kann den Schutz verkleinern: Liegt bei einem Partner mehr als 100.000 €, ist der Überhang nicht gesichert, auch wenn beim anderen Partner noch Platz wäre. Ein ungenutzter Rahmen lässt sich nicht übertragen.
Wichtig ist der zweite Schritt: Der Anteil am Gemeinschaftskonto wird mit allen Einzelkonten desselben Inhabers bei derselben Bank zusammengerechnet. Die Grenze von 100.000 € gilt je Person und Institut, nicht je Konto. Die Grundregel dazu erklärt die Seite Einlagensicherung pro Person.
Rechenbeispiele: Einzelkonto plus Gemeinschaftskonto
Die Beispiele sind selbst gerechnet. Sie gehen von zwei Inhabern, einer Bank und der gesetzlichen Grenze von 100.000 € aus; die erhöhte Deckung nach § 8 Abs. 2 EinSiG ist nicht berücksichtigt.
| Konten bei einer Bank | Partner A | Partner B | Gesichert | Nicht gesichert |
|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftskonto 200.000 €, keine Einzelkonten | 100.000 € | 100.000 € | 200.000 € | 0 € |
| Gemeinschaftskonto 80.000 €, A hat Einzelkonto 70.000 € | 110.000 € | 40.000 € | 140.000 € | 10.000 € |
| Gemeinschaftskonto 150.000 €, B hat Tagesgeld 50.000 € | 75.000 € | 125.000 € | 175.000 € | 25.000 € |
| Gemeinschaftskonto 180.000 €, vereinbarte Anteile 70 zu 30 | 126.000 € | 54.000 € | 154.000 € | 26.000 € |
Quelle: § 7 Abs. 3 und 4, § 8 Abs. 1 EinSiG; EdB-Beispiel 80.000 € = je 40.000 €; BaFin-Verbraucherseite. Werte berechnet, Stand 01.10.2026.
Das zweite und dritte Beispiel zeigen den häufigsten Fehler: Das Paar sieht die Gesamtsumme und hält sie für gesichert, weil sie unter 200.000 € liegt. Gesichert ist aber nur, was bei jedem Partner einzeln unter 100.000 € bleibt. Im zweiten Beispiel ließe sich der Überhang beheben, indem A 10.000 € vom Einzelkonto auf ein Konto bei einer anderen Bank verlegt.
Das letzte Beispiel zeigt die Wirkung vereinbarter Anteile. Bei gleichen Anteilen wären es je 90.000 € gewesen und alles wäre gesichert (berechnet).

Was gilt beim freiwilligen Einlagensicherungsfonds?
Bei privaten Banken im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands gilt eine eigene Regel. Nach § 6 Abs. 11 des Statuts wird das Guthaben eines Gemeinschaftskontos den Inhabern zu gleichen Anteilen zugerechnet, unabhängig von der Kontoform. Zuerst sichert der Fonds die Einzeleinlagen eines Inhabers; nur der verbleibende Rahmen steht für seinen Anteil am Gemeinschaftsguthaben zur Verfügung.
Die Sicherungsgrenze des Fonds beträgt seit 2025 bis 8,75 % der Eigenmittel der Bank, höchstens 3 Mio. € je Person. Die Openbank Deutschland AG schreibt dazu ausdrücklich, dass bei Gemeinschaftskonten die Grenze je Inhaber gilt. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen des Fonds besteht nicht (§ 6 Abs. 19 Statut).
Fonds und EdB nennen auf ihren Websites einen Mindestschutz von 438.000 € je Einleger, bei Ehegatten jeweils. Im Statut ist diese Zahl nicht zu finden, ihre Herleitung bleibt offen. Mehr zum Fonds steht unter freiwillige Einlagensicherung.
Ehepaare und große Beträge: so nutzen Sie den Rahmen
Für ein Paar mit großem Vermögen ergeben sich je Bank bis zu 200.000 € gesetzlichen Schutz, wenn das Geld gleich verteilt ist. Einige Banken bieten dafür eigene Gemeinschaftsprodukte an: Bei der ING kann jeder Kunde bis zu fünf Einzel- und fünf Gemeinschafts-Festgelder führen, jedes mit 5.000 € bis 1.000.000 € (Konditionen seit 22.09.2026). Die TF Bank dagegen bietet laut Produktinformationsblatt keine Gemeinschaftskonten an.
Kommt das Geld aus dem Verkauf der gemeinsam bewohnten Wohnung, kann die erhöhte Deckung nach § 8 Abs. 2 EinSiG greifen: insgesamt bis zu 500.000 €, wenn der Entschädigungsfall binnen sechs Monaten nach Gutschrift eintritt. Da § 7 Abs. 4 jedem Inhaber seinen Anteil zurechnet, gilt diese Grenze nach unserer Lesart je Inhaber; ein ausdrückliches Rechenbeispiel der EdB dazu fand die Recherche nicht. Details unter Einlagensicherung über 100.000 Euro. Den Ablauf des Verkaufs selbst erklärt saxon-capital.de.
Sonderfälle: GbR, Wohnungseigentümer, Treuhand
- Konto einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Laut EdB ist es ein Konto der Gesellschaft mit eigenem Anspruch bis 100.000 €, kein Gemeinschaftskonto der Gesellschafter.
- Konten von Personengesellschaften, Sozietäten oder Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit: Die Informationsbögen von Deutscher Bank und norisbank fassen sie als Einlage eines einzigen Einlegers zusammen.
- Konto einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Die Mitglieder gelten als Kontoinhaber, ihre Anteile werden wie beim Gemeinschaftskonto zugerechnet (§ 7 Abs. 5 EinSiG).
- Offenes Treuhandkonto: Das Guthaben zählt beim Treugeber, wenn das Konto als Treuhandkonto gekennzeichnet und die Treuhand nachgewiesen ist (§ 7 Abs. 4a EinSiG).
Für die Anlegerentschädigung bei Wertpapiergeschäften gilt eine ähnliche Regel: Gemeinschaftskonten werden anteilig, sonst zu gleichen Teilen zugerechnet (§ 4 Abs. 5 AnlEntG). Die Höchstgrenze liegt dort aber bei 90 % der Forderung und 20.000 € je Anleger, siehe Einlagensicherung beim Depot.
So prüfen Paare ihre Absicherung
- Für jede Bank getrennt auflisten: Gemeinschaftskonten, Einzelkonten von A, Einzelkonten von B.
- Den Anteil am Gemeinschaftskonto bestimmen: gleiche Teile, wenn bei Eröffnung nichts anderes vereinbart wurde.
- Je Person und Bank addieren und mit 100.000 € vergleichen, Zinsen eingerechnet.
- Überhänge auf ein weiteres Institut verlegen; Marken derselben Bank zählen nicht als weiteres Institut.
Welche Namen zum selben Institut gehören, steht unter Einlagensicherung bei mehreren Banken. Banken, die größere Beträge annehmen, vergleicht die Tabelle auf der Seite Einlagensicherung. Geht es um ein gemeinsames Erbe, hilft der Überblick unter Geld geerbt, was tun.

Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung für Ehepaare?
Jeder Ehepartner hat bei jeder Bank einen eigenen Anspruch bis 100.000 €. Bei einem Gemeinschaftskonto ohne weitere Konten sind damit bis 200.000 € gesichert. Haben die Partner zusätzlich Einzelkonten bei derselben Bank, wird jeweils der Anteil am Gemeinschaftskonto mit dem Einzelkonto addiert. Was je Person über 100.000 € liegt, ist gesetzlich nicht gesichert, auch wenn beim Partner noch Platz wäre.
Sind auf einem Gemeinschaftskonto 200.000 Euro gesichert?
Ja, wenn das Konto zwei Inhaber hat, beide gleiche Anteile halten und keiner weitere Guthaben bei dieser Bank besitzt. Dann entfallen je 100.000 € auf jeden Inhaber, und die BaFin nennt 200.000 € als Höchstbetrag bei zwei Inhabern. Sobald ein Inhaber ein zusätzliches Tagesgeld bei derselben Bank führt, sinkt der gesicherte Teil seines Anteils entsprechend.
Wie wird ein Gemeinschaftskonto bei der Einlagensicherung aufgeteilt?
Maßgeblich ist der Anteil jedes Inhabers. Fehlen besondere Bestimmungen, gelten gleiche Anteile (§ 7 Abs. 4 EinSiG). Die EdB rechnet als Beispiel ein Gemeinschaftskonto mit 80.000 €, das zu je 40.000 € auf zwei Inhaber verteilt wird. Haben die Inhaber bei der Kontoeröffnung andere Anteile vereinbart, zählen diese. Der Fonds der privaten Banken rechnet dagegen stets zu gleichen Anteilen.
Zählt mein Einzelkonto zum Gemeinschaftskonto dazu?
Ja, bei derselben Bank. Ihr Anteil am Gemeinschaftskonto wird mit Ihren Einzelkonten addiert, denn die Grenze von 100.000 € gilt je Person und Institut. Beispiel (berechnet): Gemeinschaftskonto 80.000 €, dazu Ihr Einzelkonto 70.000 €. Ihnen werden 110.000 € zugerechnet, gesichert sind 100.000 €. Konten bei anderen Banken zählen getrennt.
Was gilt für das Konto einer Wohnungseigentümergemeinschaft?
Die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft gelten als Kontoinhaber (§ 7 Abs. 5 EinSiG). Ihre Anteile werden wie bei einem Gemeinschaftskonto zugerechnet. Jeder Eigentümer hat damit für seinen Anteil einen eigenen Anspruch, der mit seinen übrigen Guthaben bei derselben Bank zusammengerechnet wird. Das unterscheidet das WEG-Konto vom Konto einer GbR, die laut EdB einen eigenen Anspruch bis 100.000 € hat.
Gilt die erhöhte Deckung von 500.000 Euro auch für Gemeinschaftskonten?
Das Gesetz rechnet jedem Inhaber seinen Anteil zu (§ 7 Abs. 4 EinSiG) und gewährt die erhöhte Deckung bis insgesamt 500.000 € nach § 8 Abs. 2 EinSiG, etwa nach dem Verkauf einer selbst genutzten Wohnung. Nach unserer Lesart gilt die Grenze damit je Inhaber. Ein ausdrückliches Beispiel der EdB fand die Recherche nicht. Die Belege müssen Sie schriftlich einreichen, der Schutz endet sechs Monate nach Gutschrift.
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WeiterlesenQuellen
- § 7 Einlagensicherungsgesetz (Gemeinschaftskonto Abs. 4, WEG Abs. 5), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- § 8 Einlagensicherungsgesetz (Deckungssumme), Stand Abruf 01.10.2026
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: Fragen und Antworten, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- BaFin: Einlagensicherung und Anlegerentschädigung, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Statut des Einlagensicherungsfonds, Fassung Oktober 2023, Stand Oktober 2023, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsfonds: Informationen für Verbraucher, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
- Openbank: Einlagensicherung, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- ING: Festgeld, Stand Konditionen seit 22.09.2026, Abruf 01.10.2026
- Deutsche Bank: Informationsbogen für den Einleger, Stand Formular 251113, Abruf 01.10.2026
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