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Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten: Rechnung mit Zahlen

Die Geschwister wollen verkaufen, die Bank rät zum Behalten, und Sie wissen nicht, was am Ende im Jahr wirklich übrig bleibt. Ein Fehlgriff bindet Hunderttausende Euro.

Diese Seite rechnet beide Wege für eine Wohnung mit 350.000 € durch und zeigt, welche Fristen und Steuern die Entscheidung kippen.

Ob Sie eine geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten, entscheidet weniger der Bauch als vier Zahlen: der Ertrag nach Kosten und Steuer, die Steuerfristen, Ihr Bedarf an flüssigem Geld und wie viel Arbeit Sie übernehmen wollen. Für eine geerbte, vermietete Wohnung im Wert von 350.000 € ergibt unsere Beispielrechnung nach Steuer 8.394 € im Jahr beim Vermieten und 7.967 € beim Verkauf mit Anlage als Festgeld. Der Abstand ist klein; die Unterschiede liegen im Risiko, in der Arbeit und in den Fristen. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau öffnet die Vorhänge in einem hellen Wohnzimmer

Kurz beantwortet

  • Beispielrechnung, 350.000 € Wohnung: Vermieten bringt nach Kosten und 30 % Einkommensteuer 8.394 € im Jahr (2,40 %), Verkauf plus Festgeld 3,10 % nach Abgeltungsteuer 7.967 € (2,28 %), berechnet von geld-was-nun.de.
  • Der Erbe übernimmt das Kaufdatum des Erblassers: Lag dessen Kauf mehr als 10 Jahre zurück, ist der Verkaufsgewinn einkommensteuerfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG).
  • Wer als Kind ins Familienheim einzieht und es binnen 10 Jahren verkauft oder vermietet, verliert die Erbschaftsteuerbefreiung rückwirkend (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
  • Vermietete Wohnungen gehen nur mit 90 % ihres Werts in die Erbschaftsteuer ein (§ 13d ErbStG); die Steuer darauf kann bis zu 10 Jahre zinslos gestundet werden (§ 28 Abs. 3 ErbStG).

Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten: Was ist besser?

Keines von beiden ist grundsätzlich besser; es hängt davon ab, ob Sie Geld brauchen, ob Steuerfristen laufen und ob Sie Vermieter sein wollen. Vermieten bringt laufende Einnahmen und behält die Chance auf Wertsteigerung, bindet aber Kapital in einem einzigen Objekt und macht Arbeit. Verkaufen macht das Geld flüssig und verteilbar, kostet aber Provision und Notar und beendet die Mieteinnahmen.

Für die Entscheidung brauchen Sie keine Prognose, sondern eine ehrliche Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen. Das folgende Beispiel zeigt, wie sie aufgebaut ist.

Wir haben eine vermietete Wohnung für 350.000 € geerbt: verkaufen oder vermieten?

Nach unserer Beispielrechnung bleiben beim Vermieten rund 8.394 € im Jahr nach Steuer, beim Verkauf und Anlage als Festgeld rund 7.967 €. Die Annahmen: 85 Quadratmeter, 12,50 € Kaltmiete je Quadratmeter, der Erblasser hat die Wohnung 2005 für 200.000 € gekauft und seitdem vermietet, Gebäudeanteil 160.000 €, Baujahr nach 1924.

Vermieten: 12.750 € Jahreskaltmiete minus 2 Prozent Mietausfall (255 €), 600 € Verwaltung und 1.275 € Instandhaltung (15 € je Quadratmeter) ergeben 10.620 € vor Steuer. Steuerlich gehen zusätzlich 3.200 € Abschreibung ab, weil der Erbe die AfA des Erblassers fortführt (§ 11d EStDV, 2 Prozent nach § 7 Abs. 4 EStG). Zu versteuern sind 7.420 €; bei angenommenen 30 Prozent Grenzsteuersatz sind das 2.226 € Steuer. Es bleiben 8.394 €, das sind 2,40 Prozent auf 350.000 €.

Verkaufen: Nach 3,57 Prozent Maklerprovision für den Verkäufer (Annahme, die Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt) bleiben 337.505 €. Der Gewinn ist steuerfrei, weil der Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurückliegt. Als Festgeld für zehn Jahre zu 3,10 Prozent (Commerzbank, Stand 14.09.2026) bringt der Betrag 10.463 € Zinsen. Nach 1.000 € Sparer-Pauschbetrag und 26,375 Prozent Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag bleiben 7.967 €, also 2,28 Prozent auf 350.000 €.

Beispielrechnung geerbte Wohnung 350.000 €, ein Jahr
PostenVermietenVerkaufen und Festgeld
Einnahme12.750 € Kaltmiete10.463 € Zinsen auf 337.505 €
Kosten2.130 € Ausfall, Verwaltung, Instandhaltung12.495 € Provision einmalig
Steuerpflichtig7.420 € nach 3.200 € AfA9.463 € nach Pauschbetrag
Steuer2.226 € bei 30 %2.496 € Abgeltungsteuer und Soli
Netto im Jahr8.394 €7.967 €
Rendite auf 350.000 €2,40 %2,28 %
WertänderungWohnung kann steigen oder fallenNominal fest, keine Kursschwankung

Berechnet von geld-was-nun.de, Rechenweg im Text. Miete, Kosten, Provision und Steuersatz sind Annahmen; Festgeldzins Commerzbank laut Preisaushang 14.09.2026. Keine Prognose, keine Anlageberatung.

Die Rechnung kippt schnell. Liegt die Miete bei 10 € statt 12,50 € je Quadratmeter, sinkt der Ertrag beim Vermieten unter den Festgeldwert. Steht eine Sanierung an, kostet ein Jahr Leerstand die ganze Jahresmiete. Umgekehrt steigt der Vorteil des Vermietens, wenn der persönliche Steuersatz niedrig ist. Und die Inflation lag im September 2026 nach vorläufigen Zahlen bei 3,3 Prozent (Destatis); beide Wege liegen in diesem Beispiel darunter.

Entscheidungstabelle: Was spricht wofür?

Die Tabelle stellt die Punkte gegenüber, die in der Praxis den Ausschlag geben. Sie ersetzt keine Rechnung mit Ihren Zahlen, zeigt aber, wo Sie hinschauen müssen.

Verkaufen oder vermieten nach Kriterien
KriteriumSpricht für VerkaufenSpricht für Vermieten
Kauf durch den Erblassermehr als 10 Jahre her: Gewinn steuerfreiweniger als 10 Jahre: Warten bis Fristende spart Einkommensteuer
Familienheim als Kind bezogennach Ablauf von 10 Jahren Selbstnutzunginnerhalb der 10 Jahre droht Nachversteuerung bei Verkauf und bei Vermietung
Erbschaftsteuer fälligErlös deckt die SteuerStundung bis 10 Jahre zinslos möglich, § 28 Abs. 3 ErbStG
Bedarf an GeldKredit tilgen, Geschwister auszahlen, Reservekein Bedarf in den nächsten Jahren
Zustandhoher Sanierungsstau, kein Budgetvermietbar ohne große Investition
Mehrere Erbenkeine Einigung über Verwaltungalle wollen behalten, Mehrheit für Verwaltung
VermögenWohnung ist über 50 % des Vermögensübriges Vermögen breit verteilt
Aufwandkeine Zeit für Mieter, Abrechnung, ReparaturenHausverwaltung oder eigene Erfahrung vorhanden

Zusammenstellung geld-was-nun.de nach § 23 EStG, §§ 13, 13d, 28 ErbStG; Stand 01.10.2026.

Welche Steuerfristen kippen die Entscheidung?

Zwei Zehnjahresfristen sind entscheidend. Erstens die Spekulationsfrist: Der Erbe übernimmt den Anschaffungszeitpunkt des Erblassers (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Hat die Mutter 2019 gekauft, ist ein Verkaufsgewinn bis 2029 steuerpflichtig, außer die Wohnung wurde zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Die Einzelheiten und ein Rechenbeispiel stehen unter Geerbte Immobilie verkaufen: Steuer.

Zweitens das Familienheim: Kinder erben das Elternhaus erbschaftsteuerfrei, wenn sie unverzüglich einziehen, bis 200 Quadratmeter Wohnfläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Die Befreiung fällt rückwirkend weg, wenn sie das Haus binnen zehn Jahren nicht mehr selbst bewohnen. Vermieten nach drei Jahren ist dabei genauso schädlich wie verkaufen, außer zwingende Gründe wie Pflegebedürftigkeit hindern an der Selbstnutzung.

Frau öffnet die Vorhänge in einem hellen Wohnzimmer: Details

Ich bin 58, wohne zur Miete und habe die Wohnung meiner Mutter geerbt: einziehen, vermieten oder verkaufen?

Wer einzieht, spart die eigene Miete und kann die Erbschaftsteuer über das Familienheim vermeiden, muss dann aber zehn Jahre bleiben. Die Ersparnis lässt sich direkt mit dem Ergebnis oben vergleichen: Zahlen Sie heute 1.000 € Kaltmiete im Monat, sind das 12.000 € im Jahr ohne Steuer. Beim Vermieten bleiben in unserem Beispiel 8.394 €, beim Verkauf 7.967 €.

Hat die Mutter selbst darin gewohnt und ziehen Sie nicht ein, ist auch ein Verkauf kurz nach dem Erbfall oft einkommensteuerfrei: Die Eigennutzung des Erblassers wird dem Erben zugerechnet (BMF-Schreiben vom 05.10.2000, Rz. 26). Ob die Bedingung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ erfüllt ist, hängt an den Daten; das klärt im Zweifel eine Steuerberatung.

Was beim Verkauf mit dem Erlös passiert

Für den Erlös gilt die Reihenfolge jedes großen Geldeingangs: erst sicher parken, dann Steuer und Reserve klären, dann anlegen. Gesetzlich geschützt sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Der erhöhte Schutz bis 500.000 € für sechs Monate gilt für Beträge aus Geschäften mit privat genutzten Wohnimmobilien (§ 8 Abs. 2 EinSiG); ob eine geerbte, vermietete Wohnung darunter fällt, ist nicht eindeutig. Sicher ist die Verteilung auf mehrere Banken. Wie Sie den Erlös danach aufteilen, zeigt Geld anlegen nach Hausverkauf; wo er bis dahin liegt, Hausverkauf: Geld auf welches Konto.

Was beim Vermieten auf Sie zukommt

Als Erbe treten Sie in den bestehenden Mietvertrag ein (§ 1922 BGB), mit Kaution, Mietpreis und Kündigungsschutz. Eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ist um höchstens 20 Prozent in drei Jahren möglich, in Gebieten mit angespanntem Markt um 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Vermieten Sie günstig an Angehörige, ziehen Sie Werbungskosten nur voll ab, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete erreicht (§ 21 Abs. 2 EStG).

Steuerlich führen Sie die Abschreibung des Erblassers fort, und Renovierungen sind oft sofort abziehbar. Was davon gilt und wann die 15-Prozent-Grenze greift, steht unter Geerbte Immobilie vermieten. Wer die geerbte Wohnung mit einem Wertpapierdepot vergleichen will, findet die allgemeine Gegenüberstellung unter Immobilie oder ETF.

Wenn mehrere Erben entscheiden

Bei mehreren Erben braucht der Verkauf die Zustimmung aller, weil nur gemeinschaftlich verfügt werden kann (§ 2040 BGB). Für die laufende Vermietung reicht dagegen eine Mehrheit nach Erbteilen (§ 2038 Abs. 2, § 745 BGB). Daraus entsteht oft Streit: Die Mehrheit vermietet, die Minderheit will Geld sehen. Wege aus dieser Lage, von der Auszahlung bis zur Teilungsversteigerung, zeigt Erbengemeinschaft: Immobilie verkaufen. Den Ablauf ab dem Erbfall finden Sie unter Haus geerbt: was tun.

Frau öffnet die Vorhänge in einem hellen Wohnzimmer: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Lohnt es sich, eine geerbte Wohnung zu vermieten statt zu verkaufen?

Das hängt von Miete, Kosten und Steuersatz ab. In unserer Beispielrechnung für 350.000 € bleiben beim Vermieten 8.394 € im Jahr nach Steuer, beim Verkauf und Festgeld zu 3,10 Prozent 7.967 €. Der Abstand ist klein. Vermieten bietet Chancen auf Wertsteigerung, aber auch Leerstand, Reparaturen und Arbeit. Verkaufen macht das Geld verfügbar und verteilbar. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich eine geerbte Wohnung sofort verkaufe?

Einkommensteuer nur, wenn der Kauf durch den Erblasser weniger als zehn Jahre zurückliegt und keine Eigennutzung vorlag. Der Erbe übernimmt das Kaufdatum des Erblassers (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Erbschaftsteuer fällt unabhängig vom Verkauf an, wenn der Wert den Freibetrag übersteigt. Beim Familienheim, in das ein Kind eingezogen ist, führt ein Verkauf binnen zehn Jahren zur Nachversteuerung.

Wie hoch ist die Mietrendite einer geerbten Wohnung für 350.000 €?

Bei 12,50 € Kaltmiete auf 85 Quadratmetern sind es 12.750 € im Jahr, also 3,64 Prozent brutto. Nach Mietausfall, Verwaltung und Instandhaltung bleiben 10.620 € oder 3,03 Prozent vor Steuer, nach 30 Prozent Steuer 2,40 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Ihre Zahlen weichen ab; maßgeblich sind die tatsächliche Miete und das Hausgeld, das nicht auf Mieter umgelegt werden kann.

Kann ich die Erbschaftsteuer stunden, wenn ich die geerbte Wohnung nicht verkaufen will?

Ja, wenn die Wohnung Wohnzwecken dient und Sie die Steuer nur durch einen Verkauf aufbringen könnten. Dann wird sie auf Antrag bis zu zehn Jahre gestundet, beim Erwerb von Todes wegen ohne Zinsen (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Die Stundung endet, sobald Sie die Wohnung verkaufen oder sie dauerhaft nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird.

Was bringt der Verkauf einer geerbten Wohnung für 350.000 € als Festgeld?

Nach 3,57 Prozent Maklerprovision bleiben 337.505 €. Zu 3,10 Prozent für zehn Jahre (Commerzbank, Stand 14.09.2026) bringt das 10.463 € Zinsen im Jahr. Nach 1.000 € Pauschbetrag und 26,375 Prozent Abgeltungsteuer mit Soli bleiben 7.967 € (berechnet). Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Bank, deshalb verteilt man den Betrag auf mehrere Banken.

Wir sind drei Erben und uneinig: Kann die Mehrheit die Wohnung vermieten?

Ja, die laufende Verwaltung, also auch die Vermietung, kann die Mehrheit nach Erbteilen beschließen (§ 2038 Abs. 2, § 745 Abs. 1 BGB). Den Verkauf muss dagegen jeder Miterbe mittragen (§ 2040 BGB). Jeder kann aber jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); im Streit endet das in der Teilungsversteigerung, die meist weniger bringt als ein freier Verkauf.

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