Start · Immobilie · Erbengemeinschaft: Immobilie verkaufen, Miterben auszahlen, teilen

Erbengemeinschaft: Immobilie verkaufen, Miterben auszahlen, teilen

Zwei wollen verkaufen, einer blockiert, und das Haus verliert jeden Winter an Substanz. Ohne Einigung droht die Versteigerung unter Wert.

Hier stehen alle Wege aus der Erbengemeinschaft mit Paragraph, eine Auszahlung in Euro und die Grenzen der Teilungsversteigerung.

Eine Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur verkaufen, wenn alle Miterben zustimmen, weil sie über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen kann (§ 2040 BGB). Blockiert einer, bleiben drei Wege: ein Miterbe zahlt die anderen aus, ein Miterbe verkauft seinen Erbteil, wobei die übrigen zwei Monate lang ein Vorkaufsrecht haben (§§ 2033, 2034 BGB), oder einer beantragt die Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG). Diese Seite zeigt, wer was entscheiden darf, wie eine Auszahlung gerechnet wird und was eine Versteigerung bringt.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Geschwister im Gespräch im Garten

Kurz beantwortet

  • Verkaufen kann die Erbengemeinschaft nur gemeinsam (§ 2040 BGB); vermieten und verwalten kann die Mehrheit nach Erbteilen (§ 2038 Abs. 2, § 745 BGB).
  • Ein Miterbe kann seinen ganzen Erbteil notariell verkaufen (§ 2033 BGB); die anderen haben 2 Monate ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).
  • Jeder Miterbe kann ohne Gerichtsurteil die Teilungsversteigerung beantragen (§§ 180, 181 ZVG); im ersten Termin wird der Zuschlag unter 50 % des Verkehrswerts versagt (§ 85a ZVG).
  • Beispiel: Haus 420.000 €, Kredit 60.000 €, drei Erben: Wer übernimmt, zahlt den beiden anderen je 120.000 € (berechnet); Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG).

Wie verkauft eine Erbengemeinschaft eine Immobilie?

Alle Miterben unterschreiben gemeinsam den notariellen Kaufvertrag. Bis zur Teilung gehört der Nachlass allen gemeinsam, keiner besitzt einen Bruchteil am Haus (§ 2032 BGB). Deshalb kann nur die Gemeinschaft als Ganzes verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Eine vorherige Eintragung der Erben im Grundbuch ist für den Verkauf nicht nötig (§ 40 Abs. 1 GBO); der Notar braucht aber den Erbnachweis.

Aus dem Erlös werden zuerst die Schulden des Nachlasses beglichen, etwa der Restkredit, Steuern des Erblassers oder Beerdigungskosten (§ 2046 BGB). Der Rest wird nach Erbquoten verteilt. Einen Ablaufplan ab dem Erbfall finden Sie unter Haus geerbt: was tun.

Wer in der Erbengemeinschaft was entscheidet
MaßnahmeWer entscheidetRechtsgrundlage
Immobilie verkaufenalle Miterben gemeinsam§ 2040 Abs. 1 BGB
Vermieten, Mieter auswählen, laufende VerwaltungMehrheit nach Größe der Erbteile§ 2038 Abs. 2, § 745 Abs. 1 BGB
Notmaßnahme, etwa Rohrbruch oder Sturmschadenjeder Miterbe allein§ 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB
Eigenen Erbteil verkaufender Miterbe allein, notariell§ 2033 Abs. 1 BGB
Auseinandersetzung verlangenjeder Miterbe jederzeit§ 2042 Abs. 1 BGB
Teilungsversteigerung beantragenjeder Miterbe, ohne Titel§§ 180, 181 ZVG

Quelle: BGB und ZVG auf gesetze-im-internet.de, Abruf 01.10.2026. Abweichende Anordnungen im Testament bleiben vorbehalten.

Wir sind drei Geschwister, einer will das Haus nicht verkaufen: Was können wir tun?

Sie können ihn nicht zum Verkauf zwingen, aber die Auseinandersetzung verlangen, und die führt im Streit zur Teilungsversteigerung (§ 2042 Abs. 2, § 753 Abs. 1 BGB). Weil eine Versteigerung meist allen schadet, lohnt es sich, die Wege vorher der Reihe nach durchzugehen.

Erstens die Übernahme: Wer das Haus behalten will, zahlt die anderen aus. Das klärt die Lage am schnellsten, setzt aber Geld oder eine Finanzierung voraus. Zweitens der Erbteilsverkauf: Wer aussteigen will, verkauft seinen ganzen Erbteil, notfalls an einen Dritten. Drittens die Teilungsversteigerung: Sie beendet die Gemeinschaft auch gegen den Willen eines Miterben, kostet aber Zeit und oft Geld.

Bis dahin können Sie die Verwaltung mit Mehrheit regeln. Wohnt der blockierende Bruder selbst im Haus, kann jeder Miterbe eine Benutzungsregelung verlangen, die dem Interesse aller entspricht (§ 745 Abs. 2 BGB); sein Recht auf einen Anteil an den Nutzungen darf keinem ohne Zustimmung genommen werden (§ 745 Abs. 3 Satz 2 BGB). Daraus kann ein Nutzungsentgelt folgen. Die Lasten wie Grundsteuer und Versicherung tragen alle nach Anteilen.

Ich übernehme das Haus für 420.000 € und zahle zwei Geschwister aus: Wie viel bekommt jeder?

Bei einem Kredit von 60.000 € bekommt jeder 120.000 €, denn jeder erhält den Anteil am Nettowert, der seiner Erbquote entspricht. Das Beispiel mit drei Geschwistern zu je einem Drittel: Das Haus ist 420.000 € wert, auf ihm liegt ein Kredit über 60.000 €, auf dem Konto sind 30.000 €. Die Schwester übernimmt das Haus samt Kredit. Der Hausanteil netto beträgt 360.000 €, je Drittel 120.000 €; das Konto wird mit je 10.000 € geteilt. Die Schwester zahlt jedem Bruder 120.000 € (berechnet).

Den Wert legen die Erben fest. Der Grundbesitzwert des Finanzamts bindet sie nicht. Bei Streit hilft ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines zertifizierten Sachverständigen; was das kostet, steht unter Geerbte Immobilie bewerten. Die Auseinandersetzung wird notariell beurkundet; die Eintragung der Übernehmerin im Grundbuch ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall eingeht, auch nach einer Erbauseinandersetzung (KV 14110 Anm. 1 GNotKG).

Beispiel Auszahlung, drei Erben zu je einem Drittel
PostenBetrag
Verkehrswert Haus (Annahme)420.000 €
minus Restkredit60.000 €
Hausanteil netto360.000 €
Anteil je Erbe am Haus120.000 €
Kontoguthaben je Erbe10.000 €
Zahlung der Übernehmerin an jeden Bruder120.000 €
Grunderwerbsteuer0 €, § 3 Nr. 3 GrEStG

Berechnet von geld-was-nun.de. Wert und Schulden sind Annahmen; Notar- und Grundbuchkosten der Auseinandersetzung nicht enthalten.

Geschwister im Gespräch im Garten: Details

Was die Auszahlung steuerlich bedeutet

Für die Finanzverwaltung ist die Zahlung aus eigenem Geld ein Kauf: Die Schwester erwirbt zwei Drittel entgeltlich, die Brüder verkaufen (BMF-Schreiben vom 14.03.2006, geändert am 27.12.2018). Für die gekauften Anteile beginnt bei ihr eine neue Zehnjahresfrist. Die Brüder versteuern einen Gewinn, wenn der Kauf durch den Erblasser höchstens zehn Jahre zurückliegt und keine Eigennutzung vorlag (§ 23 EStG). Die Übernahme des Kredits gilt nach dem BMF-Schreiben nicht als Entgelt.

Die Erbschaftsteuer berührt die Auszahlung nicht; jeder versteuert seinen Erbteil. Wer das Haus als Familienheim übernimmt und dafür Vermögen an Miterben abgibt, hat Sonderregeln (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 3 und 4 ErbStG). Ein Rechenbeispiel zur Einkommensteuer steht unter Geerbte Immobilie verkaufen: Steuer.

Erbteil verkaufen: Wie funktioniert das?

Ein Miterbe kann nur seinen ganzen Anteil am Nachlass verkaufen, nicht seinen Anteil am Haus (§ 2033 Abs. 2 BGB). Der Vertrag muss notariell beurkundet werden (§ 2033 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Käufer tritt an die Stelle des Verkäufers in die Erbengemeinschaft ein.

Verkauft er an einen Dritten, haben die übrigen Miterben ein Vorkaufsrecht. Die Frist beträgt zwei Monate (§ 2034 BGB). Ist der Anteil schon übertragen, können sie das Recht gegenüber dem Käufer ausüben; der Verkäufer muss sie unverzüglich benachrichtigen (§ 2035 BGB). Käufer von Erbteilen kalkulieren den Streit mit ein; der Preis liegt deshalb häufig unter dem rechnerischen Anteil.

Teilungsversteigerung: Was passiert, und was bringt sie?

Jeder Miterbe kann beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft beantragen, ohne vorher ein Urteil zu erstreiten (§§ 180, 181 Abs. 1 ZVG). Das Gericht setzt den Verkehrswert fest, nötigenfalls nach einem Sachverständigengutachten (§ 74a Abs. 5 ZVG). Der Erlös geht an die Erbengemeinschaft; über seine Verteilung müssen sich die Erben danach noch einigen.

Für den Preis gibt es Untergrenzen nur im ersten Termin. Erreicht das höchste Gebot nicht die Hälfte des Verkehrswerts, wird der Zuschlag versagt (§ 85a Abs. 1 ZVG). Unter sieben Zehnteln kann ein Berechtigter die Versagung beantragen (§ 74a Abs. 1 ZVG). Im nächsten Termin gelten beide Grenzen nicht mehr. Ein Miterbe kann die einstweilige Einstellung für höchstens sechs Monate beantragen, einmal wiederholbar (§ 180 Abs. 2 ZVG).

Preisgrenzen in der Teilungsversteigerung bei 400.000 € Verkehrswert
TerminGrenzeBetragRechtsgrundlage
erster TerminZuschlag versagt unter 50 %200.000 €§ 85a Abs. 1 ZVG
erster Termin, auf AntragVersagung unter 70 % möglich280.000 €§ 74a Abs. 1 ZVG
weiterer Terminkeine Grenze aus §§ 74a, 85aauch darunter§ 74a Abs. 4, § 85a Abs. 2 ZVG

Berechnet von geld-was-nun.de nach ZVG, Abruf 01.10.2026.

Ersteigern kann auch ein Miterbe. Für alle anderen bedeutet die Versteigerung ein Verfahren über viele Monate, Gerichts- und Gutachterkosten aus dem Erlös und Bieter, die ohne Innenbesichtigung kalkulieren. Ob ein freier Verkauf mehr bringt, hängt vom Objekt und vom Markt ab. Sicher ist: Beim freien Verkauf bestimmen die Erben Preis, Käufer und Zeitpunkt selbst.

Den Erlös verteilen und sichern

Nach dem Verkauf liegt der Erlös meist zuerst auf einem Konto der Erbengemeinschaft, von dem nur alle gemeinsam verfügen. Wie die Bank solche Konten führt und wie die Einlagensicherung sie zählt, steht unter Erbengemeinschaft Konto. Sobald jeder seinen Anteil hat, gilt die übliche Reihenfolge: auf Banken verteilen, gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG), dann Steuer und Reserve abziehen, dann anlegen. Weiter geht es unter Erbe anlegen und Geld anlegen nach Hausverkauf. Bei verfahrenen Lagen klärt eine Rechtsberatung den Einzelfall.

Geschwister im Gespräch im Garten: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Kann ein Miterbe den Verkauf des geerbten Hauses verhindern?

Er kann einen freihändigen Verkauf verhindern, weil die Erben nur gemeinschaftlich verfügen können (§ 2040 BGB). Er kann aber nicht verhindern, dass ein anderer Miterbe die Auseinandersetzung verlangt (§ 2042 BGB) und die Teilungsversteigerung beantragt (§ 180 ZVG). Er kann sie nur aufschieben: Auf Antrag stellt das Gericht das Verfahren bis zu sechs Monate ein, einmal wiederholbar.

Wie viel muss ich meinen zwei Geschwistern zahlen, wenn ich das Haus für 420.000 € übernehme?

Bei drei gleichen Erbteilen und einem Kredit von 60.000 € beträgt der Nettowert 360.000 €, also je 120.000 € an jeden Bruder oder jede Schwester, wenn Sie den Kredit übernehmen (berechnet). Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 3 GrEStG). Steuerlich ist die Zahlung für Sie ein Kauf von zwei Dritteln mit neuer Zehnjahresfrist.

Kann ich meinen Anteil am geerbten Haus einfach verkaufen?

Nur Ihren ganzen Erbteil, nicht den Anteil am Haus allein (§ 2033 Abs. 2 BGB). Der Vertrag muss notariell beurkundet werden. Verkaufen Sie an einen Dritten, haben Ihre Miterben zwei Monate lang ein Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB). Der Käufer tritt in die Erbengemeinschaft ein und übernimmt damit auch den Streit; das drückt in der Regel den Preis.

Was bringt eine Teilungsversteigerung bei einem Haus für 400.000 €?

Das ist offen. Im ersten Termin wird der Zuschlag unter 200.000 €, also unter 50 Prozent des Verkehrswerts, versagt (§ 85a ZVG); unter 280.000 € kann ein Berechtigter die Versagung beantragen (§ 74a ZVG). Im zweiten Termin gelten diese Grenzen nicht mehr. Kosten für Gericht und Gutachten gehen vom Erlös ab, und die Verteilung unter den Erben ist danach noch zu klären.

Mein Bruder wohnt kostenlos im geerbten Haus, muss er Miete zahlen?

Er muss nicht automatisch zahlen, aber jeder Miterbe kann eine Benutzungsregelung verlangen, die dem Interesse aller entspricht (§ 745 Abs. 2 BGB, über § 2038 Abs. 2 BGB). Das Recht der anderen auf ihren Anteil an den Nutzungen darf ohne Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (§ 745 Abs. 3 Satz 2 BGB). Daraus kann ein Nutzungsentgelt ab dem Zeitpunkt folgen, an dem Sie es verlangen.

Darf die Mehrheit der Erben das Haus vermieten?

Ja. Vermietung und laufende Verwaltung sind Verwaltungsmaßnahmen, über die die Mehrheit entscheidet, berechnet nach der Größe der Erbteile (§ 2038 Abs. 2, § 745 Abs. 1 BGB). Eine wesentliche Veränderung, etwa ein Umbau in Ferienwohnungen, kann die Mehrheit nicht beschließen (§ 745 Abs. 3 BGB). Notwendige Reparaturen zur Erhaltung darf jeder allein veranlassen.

Wie lange kann eine Erbengemeinschaft bestehen bleiben?

Unbegrenzt, solange keiner die Auseinandersetzung verlangt. Jeder Miterbe kann sie jederzeit fordern (§ 2042 Abs. 1 BGB), außer der Erblasser hat sie im Testament ausgeschlossen oder es gibt eine Vereinbarung unter den Erben. Praktisch bleibt eine Erbengemeinschaft oft Jahre bestehen, wenn eine Immobilie vermietet ist und sich alle über die Verwaltung einig sind.

Weiterlesen

Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.