Start · Witwenrente · Witwenrente und Minijob: Wann der 603-Euro-Job die Rente kürzt
Witwenrente und Minijob: Wann der 603-Euro-Job die Rente kürzt
Sie wollen neben Witwenrente und eigener Rente einen Minijob annehmen und fürchten, dass die Rentenversicherung einen großen Teil davon wieder abzieht.
Hier sehen Sie, wann der Minijob zählt, warum die Befreiung von Rentenbeiträgen teuer werden kann und wie viel am Ende bleibt.
Witwenrente und Minijob vertragen sich gut: Ein Minijob über 603 € im Monat allein liegt immer unter dem Freibetrag von 1.122,53 € und kürzt die Witwenrente nicht. Gekürzt wird erst, wenn eine eigene Rente, ein Hauptjob oder Zinsen dazukommen. Dann entscheidet ein Detail, das kaum jemand kennt: Ein von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijob zählt mit dem vollen Betrag, ein Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen nur mit 60 Prozent (§ 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV). Hier stehen die Regeln, die Rechnung und was Sie vor der Unterschrift klären sollten.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr); allein liegt ein Minijob damit immer unter dem Freibetrag von 1.122,53 € netto.
- Ein von der Rentenversicherungspflicht befreiter Minijob zählt ohne Pauschale, also mit 603 €; mit eigenen Rentenbeiträgen zählt er wie Arbeitslohn mit 361,80 € (§ 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV).
- Liegt Ihr Gesamteinkommen über dem Freibetrag, kostet die Befreiung 96,48 € Witwenrente im Monat; der eigene Rentenbeitrag von 3,6 % beträgt 21,71 €.
- Die Befreiung gilt für die ganze Dauer des Minijobs und lässt sich nicht zurücknehmen (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
Wird ein Minijob auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, ein Minijob ist Arbeitsentgelt und zählt bei der Einkommensanrechnung mit, aber allein führt er nie zu einer Kürzung. Die Verdienstgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 € im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 € (Minijob-Zentrale). Der Freibetrag für die Witwenrente liegt ab Juli 2026 bei 1.122,53 € netto. Selbst ohne Pauschale bleibt der Minijob also 519,53 € darunter.
Eine Kürzung entsteht erst, wenn weitere Einkünfte dazukommen: eine eigene Altersrente, ein Hauptjob, eine Betriebsrente oder Zinsen. Dann werden alle Netto-Beträge zusammengezählt, und vom Teil über dem Freibetrag werden 40 Prozent angerechnet (§ 97 Abs. 2 SGB VI).
Minijob-Grenze im Monat seit 1. Januar 2026
Freibetrag netto für die Witwenrente ab Juli 2026
mehr Kürzung im Monat durch die Befreiung, wenn Sie über dem Freibetrag liegen
Befreit oder mit Rentenbeiträgen: Warum macht das bei der Witwenrente einen Unterschied?
Der Unterschied liegt in der Pauschale: Arbeitslohn wird um 40 Prozent gekürzt, bevor er mit dem Freibetrag verglichen wird. Für Beschäftigte, die nach § 172 Abs. 3 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit oder versicherungsfrei sind, schreibt § 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV ausdrücklich vor, dass ihr Arbeitsentgelt nicht gekürzt wird. Das sind befreite Minijobber und Minijobber, die nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente beziehen.
Für einen Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen gilt dagegen die normale Pauschale von 40 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung führt in ihrer Broschüre 7/2026 nur den befreiten und den versicherungsfreien Minijob als Fall ohne Abzug. Aus 603 € werden so 361,80 €. Die Zahl hat mit Ihrem tatsächlichen Lohn nichts zu tun, sie ist eine gesetzliche Rechengröße.
| Art des Minijobs | Pauschale | zählt im Monat | eigener Rentenbeitrag |
|---|---|---|---|
| mit Rentenversicherungspflicht (Regelfall ohne Antrag) | 40 % | 361,80 € | 3,6 %, 21,71 € |
| von der Rentenversicherungspflicht befreit | keine | 603,00 € | 0 € |
| versicherungsfrei nach Regelaltersgrenze mit voller Altersrente | keine | 603,00 € | 0 € |
Pauschalen nach § 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV und § 172 Abs. 3 SGB VI, Eigenanteil 3,6 % für Minijobs im Gewerbe laut Minijob-Zentrale; Beträge berechnet von geld-was-nun.de.
Ich bekomme 1.000 € eigene Rente und Witwenrente: Lohnt sich ein Minijob für 603 €?
Ja, er lohnt sich, mit Rentenbeiträgen deutlich mehr als befreit. Ihre eigene Rente zählt nach 14 Prozent Pauschale mit 860 €. Mit einem befreiten Minijob kommen Sie auf 1.463 €, also 340,47 € über dem Freibetrag; die Witwenrente sinkt um 136,19 € im Monat. Mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob kommen Sie auf 1.221,80 €, das sind 99,27 € über dem Freibetrag; die Witwenrente sinkt nur um 39,71 €.
Unterm Strich: Befreit bleiben Ihnen vom Minijob 603 € minus 136,19 € Kürzung, also 466,81 €. Mit Rentenbeiträgen bleiben 603 € minus 21,71 € Beitrag minus 39,71 € Kürzung, also 541,58 €, und Sie erwerben zusätzlich eigene Rentenansprüche. Beispielrechnung von geld-was-nun.de mit eigener Rente ab 2011, Stand 07.10.2026.
| Minijob befreit | Minijob mit Rentenbeiträgen | |
|---|---|---|
| eigene Rente nach 14 % Pauschale | 860,00 € | 860,00 € |
| Minijob nach Pauschale | 603,00 € | 361,80 € |
| anrechenbares Netto | 1.463,00 € | 1.221,80 € |
| über dem Freibetrag von 1.122,53 € | 340,47 € | 99,27 € |
| Kürzung der Witwenrente (40 %) | 136,19 € | 39,71 € |
| eigener Rentenbeitrag 3,6 % | 0,00 € | 21,71 € |
| vom Minijob bleiben netto | 466,81 € | 541,58 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 97 SGB VI und § 18b Abs. 5 SGB IV. Ohne Steuern.

Hinzuverdienst planen, bevor Sie unterschreiben
Videokurs „Die Hinzuverdienstgrenze leicht erklärt“
Partnerangebot · WerbungVideokurs von Inga Krauss, selbst mit 40 Jahren verwitwet: rund 3,5 Stunden zu Hinzuverdienstgrenze, Einkommensarten und Steuern. 149 € einmalig, 30 Tage Zugriff (Abruf 07.10.2026).
Kursinhalt und Preis ansehen ↗Ob Minijob, Teilzeit oder mehr Stunden: Der Videokurs von Inga Krauss erklärt, wie Hinzuverdienstgrenze, Vorjahresprinzip und Steuern zusammenwirken. Die Rechnung für Ihren Minijob steht oben.
Werbehinweis: Der Knopf ist ein Partnerlink über Digistore24. Kaufen Sie dort, erhalten wir eine Provision; der Preis bleibt für Sie gleich. Mehr dazu.
Ich arbeite 25 Stunden und will zusätzlich einen Minijob: Was passiert mit der Witwenrente?
Liegen Sie mit dem Hauptjob schon über dem Freibetrag, kostet jeder Euro aus dem Minijob 40 Cent Witwenrente, wenn er befreit ist, und 24 Cent, wenn Sie Rentenbeiträge zahlen. Ein Beispiel: 2.000 € brutto im Hauptjob ergeben 1.200 € Netto. Mit befreitem Minijob kommen Sie auf 1.803 € und eine Kürzung von 272,19 €. Mit Rentenbeiträgen sind es 1.561,80 € und 175,71 € Kürzung.
Der Unterschied beträgt wieder 96,48 €. Das ist kein Zufall: 603 € mal 40 Prozent Pauschale mal 40 Prozent Anrechnung ergeben immer genau diesen Betrag, sobald Ihr übriges Einkommen den Freibetrag schon erreicht. Liegen Sie insgesamt darunter, spielt die Befreiung für die Witwenrente keine Rolle.
Was muss ich beachten, bevor ich den Minijob-Vertrag unterschreibe?
- Befreiungsantrag erst nach der Rechnung abgeben. Der Antrag ist freiwillig, wird beim Arbeitgeber abgegeben und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
- Mehrere Minijobs werden einheitlich behandelt. Der Antrag kann nur für alle Minijobs gemeinsam gestellt werden.
- Die Grenze von 603 € einhalten. Darüber beginnt der Übergangsbereich bis 2.000 €; dann gilt der Verdienst als normaler Arbeitslohn mit 40 Prozent Pauschale.
- Einkommen melden. Neues Einkommen müssen Sie der Rentenversicherung mitteilen. Angerechnet wird es in der Regel ab dem nächsten 1. Juli nach dem Jahr, in dem Sie es erzielt haben (§ 18d Abs. 1 SGB IV).
- Im Sterbevierteljahr zählt nichts. In den drei Monaten nach dem Sterbemonat wird kein Einkommen angerechnet.
Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, ist im Minijob versicherungsfrei und kann darauf verzichten, um wieder Beiträge zu zahlen (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Ob dann für die Witwenrente die 40-Prozent-Pauschale gilt, folgt aus dem Wortlaut des § 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV, ist aber eine Auslegung von uns. Lassen Sie sich das vor dem Verzicht von Ihrem Rentenversicherungsträger bestätigen.
Minijob, Teilzeit oder mehr Stunden: Was bleibt von jedem zusätzlichen Euro?
Von jedem Euro Bruttolohn über dem Freibetrag zieht die Rentenversicherung 24 Cent von der Witwenrente ab, beim befreiten Minijob 40 Cent. Dazu kommen Steuern und Sozialabgaben auf den Lohn selbst. Mehr zu arbeiten bringt also immer mehr Geld, aber weniger, als der Stundenlohn verspricht.
Ein Wechsel lohnt sich vor allem zum 1. Juli: Weil die Rentenversicherung mit dem Vorjahreseinkommen rechnet, wirkt eine Stundenerhöhung erst im Folgejahr auf die Witwenrente. Sinkt Ihr Einkommen um mindestens 10 Prozent, etwa beim Wechsel von Teilzeit auf Minijob, können Sie die Minderung sofort geltend machen (§ 18d Abs. 2 SGB IV). Die Bruttogrenzen je Kinderzahl stehen in der Freibetrag-Tabelle, den eigenen Fall rechnen Sie im Rechner unten oder auf der Seite Witwenrente Hinzuverdienst-Rechner.
Zählt ein Minijob nach altem Recht?
Ja. Auch nach altem Recht ist Arbeitsentgelt Erwerbseinkommen und wird angerechnet (§ 114 Abs. 1 SGB IV). Pauschalen und Freibetrag sind für den Minijob dieselben. Was nach altem Recht wegfällt, sind Betriebsrenten, private Renten und Vermögenseinkünfte; die Übersicht steht auf der Seite Witwenrente: brutto oder netto. Wie die eigene Altersrente wirkt, erklärt die Seite Witwenrente und eigene Rente.

Häufige Fragen
Wird der Minijob auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, der Verdienst zählt als Einkommen. Allein liegt ein Minijob mit höchstens 603 € im Monat aber immer unter dem Freibetrag von 1.122,53 € netto, die Witwenrente bleibt dann ungekürzt. Erst zusammen mit einer eigenen Rente, einem Hauptjob oder Zinsen kann der Freibetrag überschritten werden. Dann werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet.
Wie viel darf ich als Witwe im Minijob verdienen?
Im Minijob dürfen Sie 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen, 7.236 € im Jahr. Für die Witwenrente ist das allein unschädlich. Wer daneben eine eigene Rente bekommt, sollte vorher rechnen: Mit 1.000 € eigener Rente und befreitem Minijob sinkt die Witwenrente um 136,19 €, mit Rentenbeiträgen im Minijob um 39,71 € im Monat.
Soll ich mich im Minijob von der Rentenversicherung befreien lassen?
Wenn Sie Witwenrente bekommen und mit anderen Einkünften über dem Freibetrag liegen, kostet die Befreiung meist mehr, als sie spart. Befreit zählt der Minijob voll, mit Beiträgen nur zu 60 Prozent. Bei 603 € sind das 96,48 € weniger Kürzung im Monat gegen 21,71 € Eigenbeitrag. Die Befreiung lässt sich für diesen Job nicht zurücknehmen.
Muss ich den Minijob der Rentenversicherung melden?
Ja. Wer Witwenrente bezieht, muss neues Einkommen der Rentenversicherung mitteilen, auch einen Minijob. Angerechnet wird in der Regel das Einkommen des Vorjahres ab dem nächsten 1. Juli. Bleiben Sie mit allem unter dem Freibetrag, ändert sich nichts an der Zahlung. Verschweigen kann zu Rückforderungen führen.
Zählt der Minijob zur Witwenrente brutto oder netto?
Beim befreiten Minijob zählt der volle Verdienst, also brutto gleich netto, weil keine Pauschale abgezogen wird. Beim Minijob mit Rentenbeiträgen zieht die Rentenversicherung wie beim normalen Lohn 40 Prozent ab. Aus 603 € werden dann 361,80 € anrechenbares Einkommen.
Gilt das auch für einen Minijob im Privathaushalt?
Ja, auch Minijobs im Privathaushalt sind rentenversicherungspflichtig, und Sie können sich befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Für die Witwenrente gilt dieselbe Regel: Befreit zählt der Verdienst voll, mit Beiträgen nach 40 Prozent Pauschale. Ihr Eigenanteil ist im Haushalt höher als im Gewerbe, weil der Arbeitgeber dort nur 5 statt 15 Prozent trägt (§ 172 Abs. 3 und 3a SGB VI).
Weiterlesen

Witwenrente Hinzuverdienst-Rechner: Was bleibt von der Rente?
Freibetrag 1.122,53 € netto ab Juli 2026, 40 % Anrechnung, Pauschalen je Einkommensart: Rechner mit Fallbeispielen.
Weiterlesen
Witwenrente und eigene Rente: Wie viel wird angerechnet?
Eigene Rente bis 1.305,27 € brutto ohne Kürzung, darüber 40 % Anrechnung: Tabelle, Beispiele, Steuer, Krankenversicherung.
Weiterlesen
Witwenrente Hinzuverdienst: brutto oder netto?
Lohn minus 40 %, Rente minus 14 %, Zinsen minus 30 %, Miete minus 25 %: alle Pauschalen und was nach altem Recht nicht zählt.
Weiterlesen
Große und kleine Witwenrente: Wer welche bekommt und wie hoch sie ist
Kleine 25 % für 24 Monate, große 55 % unbefristet, altes Recht 60 %: Voraussetzungen, Altersgrenze 2026, Abschlag und Kinderzuschlag.
WeiterlesenQuellen
- § 18b SGB IV: Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens, Abs. 5 Nr. 1, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 172 SGB VI: Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung, Abs. 3, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 6 SGB VI: Befreiung von der Versicherungspflicht, Abs. 1b, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 5 SGB VI: Versicherungsfreiheit, Abs. 4, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 97 SGB VI: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes, Stand abgerufen 07.10.2026
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (603 €, Eigenanteil 3,6 %), Stand abgerufen 07.10.2026
- Minijob-Magazin: Neue Verdienstgrenze in 2026 (Mindestlohn 13,90 €, 7.236 € im Jahr), Stand abgerufen 07.10.2026
- DRV-Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten, Nr. 202 (Pauschalen S. 32), Stand 21. Auflage 7/2026
Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.