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Witwenrente Hinzuverdienst-Rechner: Was bleibt von der Rente?

Sie arbeiten oder bekommen eine eigene Rente und wissen nicht, wie viel davon die Witwenrente kürzt.

Der Rechner rechnet wie die Rentenversicherung: Pauschale je Einkommensart, Freibetrag 1.122,53 €, Kinder, altes Recht, 40 Prozent.

Mit dem Witwenrente Hinzuverdienst-Rechner sehen Sie in einer Minute, ob und wie stark Ihr eigenes Einkommen die Witwenrente kürzt. Seit dem 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 € Nettoeinkommen im Monat anrechnungsfrei, für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente 238,11 € mehr (§ 97 SGB VI, Rentenwert 42,52 €). Vom Netto darüber zieht die Rentenversicherung 40 Prozent von der Witwenrente ab. Netto ist dabei kein Lohnzettel-Netto, sondern Brutto minus einer gesetzlichen Pauschale, beim Arbeitslohn 40 Prozent. Die Regeln gelten genauso für Witwer und eingetragene Lebenspartner.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau Anfang fünfzig rechnet am Küchentisch mit Laptop und Taschenrechner

Kurz beantwortet

  • Freibetrag vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027: 1.122,53 € Nettoeinkommen im Monat, je Kind mit Anspruch auf Waisenrente 238,11 € mehr (§ 97 Abs. 2 SGB VI, RWBestV 2026).
  • Vom Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet; bei 1.700 € Netto ohne Kinder waren das 2025 genau 249,26 € (Beispiel der DRV).
  • Netto heißt pauschal gekürzt: Arbeitslohn minus 40 %, eigene gesetzliche Rente minus 14 %, nachgelagert versteuerte Betriebsrente minus 23 %, Kapitalerträge minus 30 % (§ 18b Abs. 5 SGB IV).
  • Ohne Kinder bleibt Arbeitslohn bis 1.870,88 € brutto im Monat ohne Kürzung, mit einem Kind bis 2.267,73 € (DRV-Broschüre 7/2026).

Witwenrente-Rechner: Wie viel wird von meiner Witwenrente abgezogen?

Abgezogen werden 40 Prozent des Nettoeinkommens, das über dem Freibetrag von 1.122,53 € liegt; liegt Ihr Netto darunter, bleibt die Witwenrente ungekürzt. Tragen Sie unten den Bruttobetrag Ihrer Witwenrente aus dem Bescheid ein und jedes eigene Einkommen mit seinem Bruttobetrag. Die Pauschalen zieht der Rechner selbst ab, so wie es § 18b Abs. 5 SGB IV vorschreibt.

Voreingestellt ist ein Arbeitslohn von 2.500 € brutto. Das ist das Beispiel aus dem Faltblatt der Deutschen Rentenversicherung: 40 Prozent Pauschale ergeben 1.500 € Netto. Ändern Sie die Felder, das Ergebnis rechnet sofort neu.

Wie viel darf ich 2026 zur Witwenrente hinzuverdienen?

Ohne Kinder dürfen Sie 2026 so viel verdienen, dass Ihr pauschaliertes Netto 1.122,53 € im Monat nicht übersteigt; beim Arbeitslohn sind das 1.870,88 € brutto. Darüber wird die Witwenrente nicht gestrichen, sondern nur um 40 Prozent des Mehrbetrags gekürzt. Eine harte Grenze, ab der alles wegfällt, gibt es nicht.

Der Freibetrag hängt am aktuellen Rentenwert: 26,4-mal 42,52 € ergibt 1.122,53 €. Er steigt deshalb mit jeder Rentenerhöhung zum 1. Juli. Für jedes eigene Kind, das Waisenrente bekommt oder nur deshalb keine bekommt, weil es nicht vom Verstorbenen stammt, kommen 5,6 Rentenwerte dazu, also 238,11 € (§ 97 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Alle Werte nach Kinderzahl und für 2025 stehen in der Tabelle zum Witwenrente-Freibetrag.

1.122,53 €

Freibetrag netto im Monat ab 1. Juli 2026 (26,4 × 42,52 €)

238,11 €

zusätzlich je Kind mit Anspruch auf Waisenrente

40 %

des Nettos über dem Freibetrag werden angerechnet

1.870,88 €

Arbeitslohn brutto ohne Kürzung, ohne Kinder (DRV)

So rechnet die Rentenversicherung in vier Schritten

Die Einkommensanrechnung ist die Kürzung einer Witwen- oder Witwerrente um 40 Prozent des eigenen Nettoeinkommens oberhalb eines Freibetrags. Sie steht in § 97 SGB VI. Welche Einkommen zählen, regelt § 18a SGB IV, wie hoch sie angesetzt werden, § 18b SGB IV.

  • Schritt 1, Einkommen sammeln: Lohn, Gewinn aus Selbständigkeit, eigene Renten, Betriebsrenten, private Renten, Zinsen, Dividenden und Mieten werden zusammengezählt (§ 18b Abs. 1 SGB IV).
  • Schritt 2, Pauschale abziehen: Jede Einkommensart wird um ihren festen Prozentsatz gekürzt, Arbeitslohn um 40 %, eigene Rente um 14 % (Beginn vor 2011: 13 %). Das Ergebnis ist das anrechenbare Netto.
  • Schritt 3, Freibetrag abziehen: 1.122,53 € plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtes Kind.
  • Schritt 4, 40 Prozent anrechnen: Vom Rest werden 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Höher als die Witwenrente selbst kann die Kürzung nicht werden; dann ruht die Rente ganz.

Wie die Pauschalen je Einkommensart aussehen und warum der Lohnzettel nicht zählt, erklärt die Seite Witwenrente: Hinzuverdienst brutto oder netto.

Wie stark kürzt welcher Bruttolohn die Witwenrente?

Bei 2.500 € Bruttolohn und ohne Kinder sinkt die Witwenrente ab Juli 2026 um 150,99 € im Monat. Die Tabelle zeigt weitere Löhne. Gerechnet ist mit der Pauschale von 40 Prozent für Arbeitnehmer, ohne weitere Einkünfte.

Kürzung der Witwenrente nach Bruttolohn, ohne Kinder, ab 1. Juli 2026
Bruttolohn im Monatanrechenbares Nettoüber dem FreibetragKürzung der Witwenrente
1.870,88 €1.122,53 €0,00 €0,00 €
2.000 €1.200,00 €77,47 €30,99 €
2.500 €1.500,00 €377,47 €150,99 €
3.000 €1.800,00 €677,47 €270,99 €
3.500 €2.100,00 €977,47 €390,99 €
4.000 €2.400,00 €1.277,47 €510,99 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach § 97 SGB VI und § 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV, Rentenwert 42,52 € (RWBestV 2026). Kürzung höchstens bis zur Höhe der Witwenrente.

Jeder Euro Bruttolohn über der Grenze kostet also 24 Cent Witwenrente: 60 Cent bleiben nach der Pauschale, davon werden 40 Prozent angerechnet. Wer mehr arbeitet, hat am Monatsende trotzdem mehr Geld, nur weniger, als der Lohnzettel verspricht.

Frau Anfang fünfzig rechnet am Küchentisch mit Laptop und Taschenrechner: Details

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Ich bin 52, verdiene 3.200 € brutto und habe ein Kind: Wie viel Witwenrente bleibt?

Von 800 € Witwenrente bleiben 576,26 € brutto, die Kürzung beträgt 223,74 € im Monat. Rechenweg: 3.200 € minus 40 % Pauschale ergeben 1.920 € Netto. Der Freibetrag mit einem waisenrentenberechtigten Kind liegt bei 1.360,64 €. Darüber liegen 559,36 €, davon 40 Prozent sind 223,74 €.

Maßgeblich ist der Durchschnitt des Vorjahres einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld (§ 18b Abs. 2 SGB IV). Hat das Kind die Schule beendet und bekommt keine Waisenrente mehr, fällt der Kinderzuschlag im Freibetrag weg; die Kürzung steigt dann um 95,24 €. Diese Beispielrechnung ist von geld-was-nun.de und ersetzt keinen Bescheid.

Ich bin 66, habe 1.250 € eigene Rente und 300 € Betriebsrente: Wird meine Witwenrente gekürzt?

Ja, nach neuem Recht um 73,39 € im Monat; gilt für Sie das alte Recht, wird nichts gekürzt. Nach neuem Recht zählt die eigene Rente mit 86 Prozent (1.075 €) und die Betriebsrente mit 77 Prozent (231 €). Zusammen sind das 1.306 €, also 183,47 € über dem Freibetrag. 40 Prozent davon sind 73,39 €; von 950 € Witwenrente bleiben 876,61 €.

Das alte Recht gilt, wenn Sie vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben und einer von beiden vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder wenn der Partner vor 2002 gestorben ist (§ 114 SGB IV). Dann zählen Betriebsrenten, private Renten und Vermögenseinkommen nicht. Es bleibt nur die eigene Rente mit 1.075 €, und die liegt unter dem Freibetrag. Mehr zu diesem Fall steht auf der Seite Witwenrente und eigene Rente.

Drei Fallbeispiele im Vergleich
Fallanrechenbares NettoFreibetragKürzungWitwenrente danach
52 Jahre, 3.200 € Lohn, 1 Kind, 800 € Witwenrente1.920,00 €1.360,64 €223,74 €576,26 €
66 Jahre, 1.250 € Rente, 300 € Betriebsrente, 950 € Witwenrente, neues Recht1.306,00 €1.122,53 €73,39 €876,61 €
wie oben, altes Recht1.075,00 €1.122,53 €0,00 €950,00 €

Berechnet von geld-was-nun.de, Stand 07.10.2026, Rentenbeginn der eigenen Renten nach 2010. Beträge brutto vor Kranken- und Pflegeversicherung.

Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Nicht angerechnet werden die Riester-Rente, alle Hinterbliebenenleistungen, Bürgergeld, Wohngeld und Blindengeld sowie das Pflegegeld, das eine Pflegeperson weiterreicht (§ 18a Abs. 1 Satz 2 SGB IV, DRV-Broschüre 7/2026). Auch eine Betriebsrente, die Sie als Hinterbliebene aus der Betriebsrente des Verstorbenen bekommen, bleibt außen vor. Ein Erbe selbst ist kein Einkommen. Angerechnet werden aber die Zinsen und Dividenden, die es bringt, wenn Sie neues Recht haben.

Wer nach einer Erbschaft Geld anlegt, sollte das wissen: 100.000 € zu 2,5 % Zinsen bringen 2.500 € im Jahr. Nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € und 30 % Pauschale zählen 87,50 € im Monat als Einkommen. Liegen Sie schon über dem Freibetrag, kostet das 35 € Witwenrente im Monat. Wie Sie ein Erbe ordnen, steht unter Geld geerbt: was tun? und Erbe anlegen.

Wann ändert die Rentenversicherung die Kürzung?

Die Kürzung wird einmal im Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt, mit dem Einkommen des Vorjahres (§ 18d Abs. 1 SGB IV). Für den Zeitraum ab 1. Juli 2026 zählt also der Verdienst von 2025, auch wenn er inzwischen gestiegen ist. Eine Gehaltserhöhung wirkt deshalb erst ein Jahr später auf die Witwenrente.

Sinkt Ihr laufendes Einkommen um mindestens 10 Prozent unter den angerechneten Wert, kann die Rentenversicherung das sofort berücksichtigen (§ 18d Abs. 2 SGB IV). Das betrifft etwa den Wechsel in Teilzeit, das Ende eines Jobs oder einen Gewinneinbruch als Selbständige. Teilen Sie die Änderung schriftlich mit Nachweis mit. Beim ersten Bescheid gilt dasselbe: Liegt Ihr laufendes Einkommen mindestens 10 Prozent unter dem des Vorjahres, wird das laufende angesetzt (§ 18b Abs. 3 SGB IV).

In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat wird gar nichts angerechnet. Dieses Sterbevierteljahr zahlt die Rentenversicherung in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen.

Einkommensänderungen müssen Sie der Rentenversicherung mitteilen. Wer zu viel bekommen hat, muss zurückzahlen.

Was der Rechner nicht kann und wer Ihren Fall verbindlich prüft

Der Rechner bildet die häufigen Einkommensarten ab. Nicht enthalten sind knappschaftliche Renten, Krankengeld und Arbeitslosengeld mit ihren Beitragsabzügen, Elterngeld, ausländische Renten und die Rangfolge bei mehreren Hinterbliebenenrenten (§ 97 Abs. 3 SGB VI). Ob altes oder neues Recht gilt, steht in Ihrem Bescheid.

Verbindlich rechnet nur Ihr Rentenversicherungsträger. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten kostenlos, das Servicetelefon erreichen Sie unter 0800 1000 4800. Bei Streit über einen Bescheid helfen zugelassene Rentenberater. Wenn Sie die Zusammenhänge zwischen Hinzuverdienst, Anrechnung und Steuer in Ruhe verstehen wollen, hilft der Videokurs im Kasten unten. Er ist ein Zusatz zu den Zahlen auf dieser Seite, keine Beratung im Einzelfall.

Mit dem Erbe des Partners kommt oft noch Steuer dazu. Wie die Witwenrente den Versorgungsfreibetrag mindert, steht auf der Seite Erbschaftsteuer Ehepartner.

Frau Anfang fünfzig rechnet am Küchentisch mit Laptop und Taschenrechner: Überblick

Häufige Fragen

Wie viel darf ich zur Witwenrente 2026 dazuverdienen?

Ohne Kinder bleiben vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 monatlich 1.122,53 € Nettoeinkommen anrechnungsfrei. Beim Arbeitslohn entspricht das 1.870,88 € brutto, weil die Rentenversicherung pauschal 40 Prozent abzieht. Mit einem waisenrentenberechtigten Kind steigt der Freibetrag auf 1.360,64 €, das sind 2.267,73 € brutto. Darüber wird die Witwenrente um 40 Prozent des Mehrbetrags gekürzt, nicht gestrichen.

Wird die Witwenrente vom Brutto oder Netto berechnet?

Vom Netto, aber nicht vom Netto auf Ihrem Lohnzettel. Die Rentenversicherung zieht vom Brutto eine feste Pauschale ab: 40 Prozent beim Arbeitslohn, 39,8 Prozent beim Gewinn aus Selbständigkeit, 14 Prozent bei der eigenen gesetzlichen Rente, 23 Prozent bei nachgelagert versteuerten Betriebsrenten (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Ihre tatsächlichen Steuern und Beiträge spielen keine Rolle.

Ich verdiene 2.000 € brutto. Wird meine Witwenrente gekürzt?

Ja, aber nur wenig. 2.000 € minus 40 Prozent Pauschale ergeben 1.200 € Netto. Das sind 77,47 € mehr als der Freibetrag von 1.122,53 €. Davon werden 40 Prozent angerechnet, die Witwenrente sinkt ab Juli 2026 um 30,99 € im Monat. Mit einem Kind, das Waisenrente bekommt, bliebe sie ungekürzt.

Wird meine eigene Altersrente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, die eigene gesetzliche Rente zählt als Einkommen, gekürzt um 14 Prozent Pauschale, bei Rentenbeginn vor 2011 um 13 Prozent. Ohne weitere Einkünfte bleibt eine eigene Rente bis 1.305,27 € brutto ohne Folgen für die Witwenrente. Liegt sie darüber, werden 40 Prozent des Nettos über 1.122,53 € angerechnet. Das gilt auch nach altem Recht.

Ab wann gilt der neue Freibetrag von 1.122,53 €?

Der Freibetrag von 1.122,53 € gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Er ergibt sich aus 26,4-mal dem aktuellen Rentenwert von 42,52 €, festgelegt in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 lag er bei 1.076,86 €. Die Rentenversicherung passt die Anrechnung zum 1. Juli automatisch an.

Gilt die Einkommensanrechnung auch für Witwer?

Ja. § 97 SGB VI behandelt Witwenrente und Witwerrente gleich, ebenso die Rente an überlebende eingetragene Lebenspartner. Freibetrag, Pauschalen und die Anrechnung von 40 Prozent sind identisch. Nur bei Todesfällen vor 1986 gab es für Witwer Sonderregeln, die heute kaum noch eine Rolle spielen.

Kann die Witwenrente durch Einkommen ganz wegfallen?

Sie kann ruhen, wenn 40 Prozent des Nettos über dem Freibetrag so hoch sind wie die Witwenrente selbst. Bei 800 € Witwenrente und ohne Kinder ist das ab einem Netto von 3.122,53 € der Fall, beim Arbeitslohn ab rund 5.204 € brutto. Der Anspruch bleibt bestehen; sinkt das Einkommen, wird wieder gezahlt.

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