Start · Witwenrente · Witwenrente und eigene Rente: Wie viel wird angerechnet?
Witwenrente und eigene Rente: Wie viel wird angerechnet?
Sie haben ein Leben lang für die eigene Rente gearbeitet, und nun kürzt genau diese Rente die Witwenrente. Wie viel, steht nirgends verständlich.
Hier sehen Sie die Grenze von 1.305,27 €, die Kürzung je Rentenhöhe, die Steuer auf beide Renten und die Ausnahmen nach altem Recht.
Bei Witwenrente und eigener Rente zählt Ihre eigene gesetzliche Rente als Einkommen, gekürzt um eine Pauschale von 14 Prozent, bei Rentenbeginn vor 2011 um 13 Prozent (§ 18b Abs. 5 Nr. 8 SGB IV). Ohne weitere Einkünfte bleibt die Witwenrente bis zu einer eigenen Rente von 1.305,27 € brutto ungekürzt. Darüber werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet. Hier stehen die Grenze, eine Tabelle, Beispiele für Paare, die beide Rente bekamen, die Steuer auf beide Renten und die Regeln nach altem Recht.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Die eigene gesetzliche Rente zählt mit 86 Prozent ihres Bruttobetrags, bei Rentenbeginn vor 2011 mit 87 Prozent (§ 18b Abs. 5 Nr. 8 SGB IV).
- Ohne weitere Einkünfte bleibt die Witwenrente ab Juli 2026 bis zu einer eigenen Rente von 1.305,27 € brutto ungekürzt.
- Bei 1.500 € eigener Rente sinkt die Witwenrente um 66,99 € im Monat, bei 2.000 € um 238,99 € (berechnet, ohne Kinder).
- Beide Renten sind beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner und steuerpflichtig; Betriebsrenten und private Renten zählen nach altem Recht nicht mit.
Wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, die eigene Alters- oder Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird angerechnet, nach neuem wie nach altem Recht. Sie gilt als Erwerbsersatzeinkommen (§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IV). Die Rentenversicherung zieht vom Bruttobetrag 14 Prozent ab, bei Rentenbeginn vor 2011 13 Prozent, und vergleicht das Ergebnis mit dem Freibetrag von 1.122,53 €.
Anders als beim Arbeitslohn zählt bei der Rente nicht das Vorjahr, sondern der laufende Betrag (§ 18b Abs. 4 SGB IV). Rentenerhöhungen zum 1. Juli wirken deshalb sofort. Der Freibetrag steigt am selben Tag mit dem Rentenwert, so dass sich beide Effekte bei einer gleich hohen Erhöhung weitgehend ausgleichen.
Pauschale für die eigene Rente bei Beginn ab 2011
eigene Rente brutto ohne Kürzung der Witwenrente, ohne Kinder
Grenze mit einem waisenrentenberechtigten Kind
Wie viel wird bei welcher eigenen Rente gekürzt?
Bis zu einer eigenen Rente von 1.305,27 € brutto bleibt die Witwenrente ungekürzt, darüber kostet jeder Euro eigene Rente 34,4 Cent Witwenrente. Das ergibt sich aus 86 Prozent mal 40 Prozent Anrechnung. Die Tabelle gilt ohne Kinder, ohne weitere Einkünfte und für Rentenbeginn ab 2011.
| eigene Rente brutto | anrechenbar (86 %) | über dem Freibetrag | Kürzung der Witwenrente |
|---|---|---|---|
| 1.000 € | 860,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.200 € | 1.032,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.400 € | 1.204,00 € | 81,47 € | 32,59 € |
| 1.600 € | 1.376,00 € | 253,47 € | 101,39 € |
| 1.800 € | 1.548,00 € | 425,47 € | 170,19 € |
| 2.000 € | 1.720,00 € | 597,47 € | 238,99 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 97 SGB VI und § 18b Abs. 5 Nr. 8 SGB IV, Freibetrag 1.122,53 € (RWBestV 2026).
Ich bin 68, habe 1.500 € eigene Rente und 1.000 € Witwenrente: Wie viel bleibt?
Es bleiben 933,01 € Witwenrente brutto, die Kürzung beträgt 66,99 € im Monat. Rechenweg: 1.500 € minus 14 Prozent ergeben 1.290 €. Das sind 167,47 € über dem Freibetrag von 1.122,53 €, davon 40 Prozent sind 66,99 €. Zusammen beziehen Sie 2.433,01 € Rente brutto.
Hat Ihre eigene Rente vor 2011 begonnen, zieht die Rentenversicherung nur 13 Prozent ab. Dann zählen 1.305 €, die Kürzung steigt auf 72,99 €. Von beiden Renten gehen noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Beispielrechnung von geld-was-nun.de.
Wir waren beide Rentner: Was bekomme ich, wenn mein Mann 2.000 € Rente hatte und ich 1.100 €?
Sie bekommen eine große Witwenrente von 1.100 € brutto, also 55 Prozent von 2.000 €, und die Witwenrente wird nicht gekürzt. Ihre eigene Rente zählt mit 946 €, das liegt unter dem Freibetrag. In den drei Monaten nach dem Sterbemonat erhalten Sie sogar die volle Rente Ihres Mannes von 2.000 € als Witwenrente, das ist das Sterbevierteljahr.
Zusammen haben Sie danach 2.200 € statt bisher 3.100 € Haushaltsrente. Bei Ehen nach altem Recht beträgt die große Witwenrente 60 Prozent, hier also 1.200 € (§ 255 Abs. 1 SGB VI). Wie die Höhe genau entsteht und wann es nur die kleine Witwenrente gibt, steht unter große und kleine Witwenrente. Beispielrechnung ohne Abschlag, weil der Verstorbene älter als 65 war.

Zwei Renten, ein Plan
Excel-Berechnungshilfe Hinterbliebenenrente
Partnerangebot · WerbungExcel-Tabelle von Inga Krauss: Rentenpunkte, Rentenart und Einkommen eintragen und verschiedene Einkommenshöhen durchspielen. 79 € einmalig, kein Abo (Abruf 07.10.2026).
Berechnungshilfe ansehen ↗Mentoring-Einzelstunde zur Hinterbliebenenrente
Partnerangebot · Werbung60 Minuten mit Inga Krauss per Video zu Ihrer Witwenrente und Einkommensanrechnung, 179 € einmalig (Abruf 07.10.2026). Rechtsverbindlich entscheidet die Rentenversicherung.
Termin und Preis ansehen ↗Wer Rentenbeginn, Anrechnung und Steuer für mehrere Jahre durchspielen will, kann das mit der Excel-Berechnungshilfe von Inga Krauss tun oder es in einer Einzelstunde mit ihr besprechen. Verbindlich bleibt der Bescheid der Rentenversicherung.
Werbehinweis: Die Knöpfe sind Partnerlinks über Digistore24. Kaufen Sie dort, erhalten wir eine Provision; der Preis bleibt für Sie gleich. Mehr dazu.
Meine eigene Rente beginnt erst später: Ab wann wird sie angerechnet?
Eine Einkommenserhöhung berücksichtigt die Rentenversicherung erst ab dem nächsten 1. Juli (§ 18d Abs. 1 SGB IV). Beginnt Ihre eigene Altersrente zum Beispiel am 1. August, führt sie nach dem Wortlaut des Gesetzes erst ab dem folgenden 1. Juli zu einer Kürzung. Fällt gleichzeitig ein Arbeitslohn weg, kann sich die Anrechnung schon vorher ändern, wenn Ihr Einkommen dadurch um mindestens 10 Prozent sinkt (§ 18d Abs. 2 SGB IV).
Für die Wahl des Rentenbeginns kann dieser Zeitpunkt also mehrere hundert Euro ausmachen. Lassen Sie sich den konkreten Termin vor dem Antrag vom Rentenversicherungsträger bestätigen; die kostenlose Beratung erreichen Sie unter 0800 1000 4800. Teilen Sie den Rentenbeginn in jedem Fall mit.
Wie wird eine Betriebsrente oder Pension neben der Witwenrente angerechnet?
Eine eigene Betriebsrente zählt nach neuem Recht mit 77 Prozent, wenn sie nachgelagert versteuert wird und nach 2010 begann; bei Beitragsfinanzierung aus versteuertem Lohn mit 82,5 Prozent (§ 18b Abs. 5 Nr. 5 SGB IV). Eine eigene Beamtenpension zählt mit 75 Prozent, bei Beginn vor 2011 mit 76,3 Prozent. Private Renten aus einer Lebens- oder Rentenversicherung zählen mit 87,3 Prozent, die Riester-Rente gar nicht.
Die Betriebsrente oder Hinterbliebenenversorgung, die Sie aus dem Vertrag Ihres verstorbenen Partners bekommen, wird nicht angerechnet. Alle Pauschalen im Überblick stehen auf der Seite Witwenrente: brutto oder netto.
Was gilt nach altem Recht?
Nach altem Recht wird die eigene gesetzliche Rente genauso angerechnet, Betriebsrenten, private Renten und Zusatzrenten wie die VBL aber nicht (§ 114 SGB IV). Für Pensionen gilt eine höhere Pauschale von 43,6 Prozent, bei Beginn vor 2011 42,7 Prozent. Das alte Recht gilt, wenn Ihr Partner vor 2002 gestorben ist oder Sie vor 2002 geheiratet haben und einer von Ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.
Viele Paare, die heute beide Rente beziehen, fallen darunter. Die Deutsche Rentenversicherung nennt in ihrem Faltblatt das Beispiel eines Witwers, verheiratet seit 1987, die Ehefrau vor dem 2. Januar 1962 geboren und im November 2025 mit 64 Jahren gestorben: Für ihn gilt das alte Recht.
Muss ich Witwenrente und eigene Rente versteuern?
Ja, beide Renten sind einkommensteuerpflichtig, und zwar mit ihrem jeweiligen Besteuerungsanteil (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Für die eigene Rente richtet er sich nach dem Jahr Ihres Rentenbeginns, 2026 sind es 84 Prozent.
Für die Witwenrente gilt eine Sonderregel, wenn sie auf die Rente des Verstorbenen folgt: Vom Jahr ihres Beginns wird die Laufzeit der Rente des Verstorbenen abgezogen (Satz 8 der Vorschrift). Hat Ihr Mann seit 2015 Rente bezogen und ist 2026 gestorben, gilt für Ihre Witwenrente das Jahr 2015 mit einem Besteuerungsanteil von 70 Prozent. Ob am Ende Steuer anfällt, hängt vom Gesamteinkommen ab; das klärt das Finanzamt oder eine Lohnsteuerhilfe.
| Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil |
|---|---|
| bis 2005 | 50,0 % |
| 2010 | 60,0 % |
| 2015 | 70,0 % |
| 2020 | 80,0 % |
| 2025 | 83,5 % |
| 2026 | 84,0 % |
Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, Tabelle in der Fassung auf gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026.
Beide Renten sind außerdem beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (DRV-Broschüre 7/2026). Rechnen Sie Ihren Fall mit dem Rechner unten durch; er zeigt die Anrechnung brutto, ohne Steuern und Beiträge.

Häufige Fragen
Wie viel eigene Rente darf ich neben der Witwenrente haben?
Ohne weitere Einkünfte und ohne Kinder bleibt die Witwenrente ab Juli 2026 bis zu einer eigenen Rente von 1.305,27 € brutto ungekürzt. Begann Ihre Rente vor 2011, liegt die Grenze bei 1.290,26 €. Liegt die eigene Rente höher, werden 40 Prozent des Betrags über dem Freibetrag angerechnet, die Witwenrente fällt also nicht weg.
Wird die eigene Rente brutto oder netto angerechnet?
Angerechnet wird ein pauschales Netto: Die Rentenversicherung zieht vom Bruttobetrag der eigenen Rente 14 Prozent ab, bei Rentenbeginn vor 2011 13 Prozent. Ihre tatsächlichen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern spielen keine Rolle. Aus 1.500 € Rente werden so 1.290 € anrechenbares Einkommen.
Wird meine Witwenrente gekürzt, wenn ich selbst in Rente gehe?
Nur, wenn Ihre eigene Rente zusammen mit anderen Einkünften nach Pauschale über dem Freibetrag von 1.122,53 € liegt. Eine Einkommenserhöhung berücksichtigt die Rentenversicherung erst ab dem nächsten 1. Juli (§ 18d Abs. 1 SGB IV). Fällt mit dem Rentenbeginn ein Arbeitslohn weg, kann die Kürzung auch sinken.
Wie hoch ist die Witwenrente, wenn beide Rentner waren?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 Prozent. Bei 2.000 € Rente des Mannes sind das 1.100 € oder 1.200 €. Davon wird eigenes Einkommen über dem Freibetrag zu 40 Prozent abgezogen. Eine eigene Rente von 1.100 € zählt mit 946 € und liegt darunter, es gibt also keine Kürzung.
Wird die Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?
Nein, umgekehrt. Ihre eigene Altersrente wird durch die Witwenrente nicht gekürzt. Gekürzt werden kann nur die Witwenrente, und zwar durch Ihr eigenes Einkommen einschließlich der eigenen Rente. Ein Familienhöchstbetrag existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht.
Muss ich für Witwenrente und eigene Rente eine Steuererklärung machen?
Das hängt von der Höhe beider Renten und Ihrer übrigen Einkünfte ab. Beide sind mit ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, die Witwenrente oft mit dem günstigeren Anteil aus dem Rentenbeginn des Verstorbenen. Die Rentenversicherung meldet beide Renten automatisch an das Finanzamt. Ob Sie eine Erklärung abgeben müssen, klärt das Finanzamt oder eine Lohnsteuerhilfe.
Weiterlesen

Witwenrente Hinzuverdienst-Rechner: Was bleibt von der Rente?
Freibetrag 1.122,53 € netto ab Juli 2026, 40 % Anrechnung, Pauschalen je Einkommensart: Rechner mit Fallbeispielen.
Weiterlesen
Witwenrente Hinzuverdienst: brutto oder netto?
Lohn minus 40 %, Rente minus 14 %, Zinsen minus 30 %, Miete minus 25 %: alle Pauschalen und was nach altem Recht nicht zählt.
Weiterlesen
Witwenrente und Minijob: Wann der 603-Euro-Job die Rente kürzt
603-Euro-Job neben Witwenrente: allein keine Kürzung, mit eigener Rente schon. Befreiung von Rentenbeiträgen kostet bis zu 96 € im Monat.
Weiterlesen
Große und kleine Witwenrente: Wer welche bekommt und wie hoch sie ist
Kleine 25 % für 24 Monate, große 55 % unbefristet, altes Recht 60 %: Voraussetzungen, Altersgrenze 2026, Abschlag und Kinderzuschlag.
Weiterlesen
Sterbevierteljahr: drei Monate volle Rente und wie Sie den Vorschuss beantragen
Drei Monate volle Rente des Verstorbenen ohne Einkommensanrechnung, Vorschuss binnen 30 Tagen beim Renten Service: Ablauf und Beispiel.
WeiterlesenQuellen
- § 18a SGB IV: Art des zu berücksichtigenden Einkommens, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 18b SGB IV: Höhe des Einkommens, Pauschalen, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 18d SGB IV: Einkommensänderungen, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 114 SGB IV: Einkommen nach altem Recht, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 255 SGB VI: Rentenartfaktor 0,6 nach altem Recht, Stand abgerufen 07.10.2026
- § 22 EStG: Besteuerungsanteil und Folgerenten, Stand abgerufen 07.10.2026
- DRV-Faltblatt Hinterbliebenenrente: So viel können Sie hinzuverdienen, Nr. 208, Stand 23. Auflage 7/2026
- DRV-Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten, Nr. 202, Stand 21. Auflage 7/2026
- Deutsche Rentenversicherung: FAQ Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung, Stand abgerufen 07.10.2026
Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.