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Witwenrente Freibetrag 2026: Tabelle nach Kinderzahl

Im Internet stehen alte Freibeträge neben neuen, mal brutto, mal netto. Wer danach seine Arbeitszeit plant, liegt schnell um 100 € daneben.

Hier stehen die amtlichen Werte 2025 und 2026 nach Kinderzahl und die passende Bruttogrenze für jede Einkommensart.

Der Witwenrente Freibetrag liegt vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 bei 1.122,53 € Nettoeinkommen im Monat und steigt je Kind mit Anspruch auf Waisenrente um 238,11 €. Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 waren es 1.076,86 € und 228,42 € je Kind. Die Tabellen unten zeigen beide Zeiträume für null bis vier Kinder, dazu die Bruttobeträge, die Sie je Einkommensart erreichen dürfen, bevor die Witwenrente sinkt. Alle Werte folgen aus § 97 SGB VI und dem amtlichen Rentenwert.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Mann Mitte fünfzig vergleicht im hellen Arbeitszimmer zwei Tabellen

Kurz beantwortet

  • Freibetrag ab 1. Juli 2026: 1.122,53 € netto im Monat, das ist 26,4-mal der Rentenwert von 42,52 € (§ 97 Abs. 2 SGB VI, RWBestV 2026).
  • Je Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 € dazu: mit einem Kind 1.360,64 €, mit zwei Kindern 1.598,75 €.
  • Vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 galten 1.076,86 € und 228,42 € je Kind (Rentenwert 40,79 €).
  • Beim Arbeitslohn entspricht der Freibetrag 2026 einem Brutto von 1.870,88 € ohne Kinder und 2.267,73 € mit einem Kind (DRV 7/2026).

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?

Der Freibetrag bei der Witwenrente beträgt ab 1. Juli 2026 1.122,53 € netto im Monat, plus 238,11 € für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Er gilt für Witwen, Witwer, überlebende eingetragene Lebenspartner und Bezieher einer Erziehungsrente gleichermaßen. Nur das Einkommen oberhalb dieses Betrags wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Ein Kind zählt mit, wenn es Waisenrente bekommt oder sie nur deshalb nicht bekommt, weil es nicht das Kind des Verstorbenen ist (§ 97 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Waisenrente gibt es bis 18 Jahre, in Schule, Ausbildung oder Studium bis 27 Jahre (§ 48 Abs. 4 SGB VI).

Freibetrag Witwenrente vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027
Kinder mit WaisenrenteFreibetrag nettoentspricht Arbeitslohn brutto
keins1.122,53 €1.870,88 €
1 Kind1.360,64 €2.267,73 €
2 Kinder1.598,75 €2.664,58 €
3 Kinder1.836,86 €3.061,43 €
4 Kinder2.074,97 €3.458,28 €

Freibetrag nach § 97 Abs. 2 SGB VI mit Rentenwert 42,52 € (RWBestV 2026); Bruttowerte für 0 und 1 Kind laut DRV-Broschüre 7/2026, ab 2 Kindern berechnet von geld-was-nun.de (Freibetrag geteilt durch 0,6).

Witwenrente Hinzuverdienst Tabelle 2025: Welche Werte galten bis Juni 2026?

Bis zum 30. Juni 2026 lag der Freibetrag bei 1.076,86 € netto, je Kind kamen 228,42 € dazu. Grundlage war der Rentenwert von 40,79 € ab 1. Juli 2025. Diese Werte brauchen Sie, wenn Sie einen Bescheid aus dem ersten Halbjahr 2026 prüfen oder eine Rückforderung für diesen Zeitraum nachrechnen.

Freibetrag Witwenrente vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026
Kinder mit WaisenrenteFreibetrag nettoentspricht Arbeitslohn brutto
keins1.076,86 €1.794,77 €
1 Kind1.305,28 €2.175,47 €
2 Kinder1.533,70 €2.556,17 €
3 Kinder1.762,12 €2.936,87 €
4 Kinder1.990,54 €3.317,57 €

Freibetrag nach § 97 Abs. 2 SGB VI mit Rentenwert 40,79 € (RWBestV 2025, DRV-Meldung 02.07.2025); Bruttowerte berechnet von geld-was-nun.de.

Zwischen beiden Zeiträumen stieg der Freibetrag ohne Kinder um 45,67 € netto. Das entspricht 76,11 € mehr Arbeitslohn brutto, den Sie ab Juli 2026 ohne Kürzung verdienen dürfen.

Welche Bruttogrenze gilt für eigene Rente, Betriebsrente oder Selbständigkeit?

Die Bruttogrenze hängt von der Pauschale der Einkommensart ab: Eine eigene gesetzliche Rente darf 2026 ohne Kinder bis 1.305,27 € brutto betragen, ein Gewinn aus Selbständigkeit bis 1.864,67 € im Monat. Je kleiner die Pauschale, desto niedriger die Grenze, weil mehr vom Brutto als Netto gilt. Die Pauschalen stehen in § 18b Abs. 5 SGB IV.

Bruttogrenzen 2026 je Einkommensart, nur eine Einkommensart
EinkommensartPauschaleohne Kinder1 Kind2 Kinder
Arbeitslohn40 %1.870,88 €2.267,73 €2.664,58 €
Gewinn aus Selbständigkeit39,8 %1.864,67 €2.260,20 €2.655,73 €
Beamtenbezüge27,5 %1.548,32 €1.876,74 €2.205,17 €
Betriebsrente, nachgelagert versteuert, Beginn ab 201123 %1.457,83 €1.767,06 €2.076,30 €
eigene gesetzliche Rente, Beginn ab 201114 %1.305,27 €1.582,14 €1.859,01 €
eigene gesetzliche Rente, Beginn vor 201113 %1.290,26 €1.563,95 €1.837,64 €
Minijob, von der Rentenversicherung befreitkeine1.122,53 €1.360,64 €1.598,75 €

Berechnet von geld-was-nun.de: Freibetrag 2026 geteilt durch (1 minus Pauschale), Pauschalen nach § 18b Abs. 5 SGB IV. Gilt nur, wenn Sie keine weiteren Einkünfte haben.

Haben Sie mehrere Einkünfte, werden die Netto-Beträge zusammengezählt und erst die Summe mit dem Freibetrag verglichen. Eine eigene Rente von 1.000 € (860 € netto) und ein befreiter Minijob über 603 € ergeben zusammen 1.463 € und liegen damit 340,47 € über dem Freibetrag. Wie sich Minijob und Rente vertragen, steht auf der Seite Witwenrente und Minijob.

Wie wird der Freibetrag berechnet und wann steigt er?

Der Freibetrag ist das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts, der Kinderzuschlag das 5,6-Fache (§ 97 Abs. 2 SGB VI). Die Bundesregierung legt den Rentenwert jedes Jahr per Verordnung fest. Ab 1. Juli 2026 sind es 42,52 € (§ 1 RWBestV 2026), vorher 40,79 € (§ 1 RWBestV 2025). Steigt der Rentenwert, steigt der Freibetrag am selben Tag mit.

Seit dem 1. Juli 2024 gilt ein einheitlicher Rentenwert für Ost und West (RWBestV 2024 nennt nur noch einen Wert, § 255a SGB VI ist weggefallen). Frühere Tabellen mit getrennten Freibeträgen für die neuen Bundesländer sind deshalb überholt. Für das Einkommen gilt eine Verzögerung: Ab 1. Juli 2026 rechnet die Rentenversicherung den neuen Freibetrag gegen das Einkommen aus 2025 (§ 18b Abs. 2 und § 18d Abs. 1 SGB IV).

26,4 ×

Rentenwert ergibt den Grundfreibetrag

5,6 ×

Rentenwert je Kind mit Waisenrente

42,52 €

Rentenwert ab 1. Juli 2026

Mann Mitte fünfzig vergleicht im hellen Arbeitszimmer zwei Tabellen: Details

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Ich habe zwei Kinder in Ausbildung und verdiene 2.800 € brutto: Bleibt meine Witwenrente ungekürzt?

Nein, sie sinkt um 32,50 € im Monat, solange beide Kinder Waisenrente bekommen. 2.800 € minus 40 Prozent ergeben 1.680 € Netto. Der Freibetrag mit zwei Kindern liegt bei 1.598,75 €. Darüber liegen 81,25 €, davon 40 Prozent sind 32,50 €.

Endet die Ausbildung des älteren Kindes und damit seine Waisenrente, gilt nur noch der Freibetrag mit einem Kind von 1.360,64 €. Dann liegen 319,36 € darüber, die Kürzung steigt auf 127,74 €. Diese Beispielrechnung ist von geld-was-nun.de; prüfen Sie Ihren Fall mit dem Hinzuverdienst-Rechner.

Wann fällt der Kinderzuschlag im Freibetrag weg?

Der Zuschlag von 238,11 € entfällt in dem Monat, in dem die Waisenrente des Kindes endet. Das ist der Fall mit 18 Jahren, wenn das Kind dann nicht mehr in Schule oder Ausbildung ist, spätestens mit 27 Jahren (§ 48 Abs. 4 SGB VI).

Bis 27 läuft die Waisenrente weiter, solange das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung mit mehr als 20 Stunden pro Woche macht, einen Freiwilligendienst leistet oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten höchstens vier Monate pausiert. Für ein Kind, das wegen einer Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, gilt ebenfalls die Grenze von 27 Jahren.

Planen Sie deshalb mit dem Ende der Ausbildung: Bricht ein Kind das Studium ab oder legt eine Pause von mehr als vier Monaten ein, sinkt Ihr Freibetrag um 238,11 € und die Witwenrente um bis zu 95,24 € im Monat. Teilen Sie das Ende der Ausbildung der Rentenversicherung mit, sonst droht eine Rückforderung.

Brutto oder netto: Welche Zahl vergleiche ich mit dem Freibetrag?

Mit dem Freibetrag wird das pauschalierte Netto verglichen, nicht Ihr Bruttolohn und nicht Ihr Auszahlungsbetrag. Deshalb stehen in den Tabellen oben zwei Spalten. Wer 1.870,88 € brutto verdient, hat nach Steuern und Abgaben tatsächlich mehr oder weniger als 1.122,53 € auf dem Konto, für die Rentenversicherung zählen aber genau 1.122,53 €. Die Pauschalen für alle Einkommensarten und die Besonderheiten bei Zinsen und Mieten erklärt die Seite Witwenrente: Hinzuverdienst brutto oder netto.

Gilt der Freibetrag auch im ersten Vierteljahr und nach altem Recht?

In den drei Monaten nach dem Sterbemonat gilt gar keine Grenze, denn im Sterbevierteljahr wird kein Einkommen angerechnet (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI in Verbindung mit § 67 SGB VI). Danach greift der Freibetrag.

Nach altem Recht ist der Freibetrag derselbe, es zählen aber weniger Einkommensarten: Betriebsrenten, private Renten, Zinsen und Mieten bleiben unberücksichtigt (§ 114 SGB IV). Das alte Recht gilt, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Wer die große Witwenrente nach altem Recht bekommt, erhält zudem 60 statt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen; mehr dazu unter große und kleine Witwenrente.

Mann Mitte fünfzig vergleicht im hellen Arbeitszimmer zwei Tabellen: Überblick

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für die Witwenrente ab Juli 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Freibetrag 1.122,53 € netto im Monat. Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente kommen 238,11 € dazu. Die Werte gelten bis zum 30. Juni 2027 und folgen aus dem Rentenwert von 42,52 €. Beim Arbeitslohn entspricht der Grundfreibetrag einem Brutto von 1.870,88 €.

Wie hoch war der Freibetrag für die Witwenrente 2025?

Vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 lag der Freibetrag bei 1.076,86 € netto im Monat, je waisenrentenberechtigtes Kind kamen 228,42 € dazu. Grundlage war der Rentenwert von 40,79 €. Für die erste Jahreshälfte 2025 galt noch der niedrigere Wert aus 2024.

Wie viel darf ich mit einem Kind zur Witwenrente verdienen?

Mit einem Kind, das Waisenrente bekommt, liegt der Freibetrag ab Juli 2026 bei 1.360,64 € netto. Beim Arbeitslohn sind das 2.267,73 € brutto im Monat. Verdienen Sie mehr, werden 40 Prozent des Nettos über 1.360,64 € angerechnet. Endet die Waisenrente des Kindes, sinkt der Freibetrag wieder auf 1.122,53 €.

Steigt der Freibetrag 2027 wieder?

Der Freibetrag steigt, wenn der Rentenwert zum 1. Juli 2027 erhöht wird, denn er ist immer das 26,4-Fache davon. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, steht erst in der Rentenwertbestimmungsverordnung 2027 fest. Bis dahin gelten 1.122,53 € und 238,11 € je Kind.

Ist der Freibetrag für die Witwenrente brutto oder netto?

Der Freibetrag ist ein Nettobetrag. Verglichen wird er mit Ihrem Einkommen nach der gesetzlichen Pauschale, beim Arbeitslohn also mit 60 Prozent des Bruttos. Ihr tatsächlicher Auszahlungsbetrag spielt keine Rolle. Deshalb entspricht der Freibetrag von 1.122,53 € einem Bruttolohn von 1.870,88 €.

Gibt es für Witwer einen anderen Freibetrag?

Nein. Witwen, Witwer und überlebende eingetragene Lebenspartner haben denselben Freibetrag von 1.122,53 € ab Juli 2026 und denselben Zuschlag von 238,11 € je Kind. Auch die Anrechnung von 40 Prozent und die Pauschalen sind gleich (§ 97 SGB VI).

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