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Witwenrente Hinzuverdienst: brutto oder netto?

Ihr Lohnzettel zeigt ein anderes Netto als der Rentenbescheid. Wer das nicht durchschaut, kann den Bescheid nicht prüfen.

Hier steht jede Pauschale mit Paragraph, dazu Zinsen, Mieten, Lebensversicherung und altes Recht, mit Rechenbeispielen.

Beim Witwenrente Hinzuverdienst zählt weder brutto noch Ihr Netto vom Lohnzettel, sondern ein pauschales Netto: Die Rentenversicherung zieht vom Brutto einen festen Prozentsatz je Einkommensart ab, beim Arbeitslohn 40 Prozent, bei der eigenen Rente 14 Prozent, bei Zinsen 30 Prozent (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Dieses Netto vergleicht sie mit dem Freibetrag von 1.122,53 € ab Juli 2026. Hier finden Sie alle Pauschalen, die Regeln für Zinsen, Mieten und Lebensversicherungen und den Unterschied zum alten Recht.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau um die fünfzig sortiert am Fenster Lohnabrechnungen und Briefe

Kurz beantwortet

  • Gezählt wird ein Pauschal-Netto: Brutto minus festem Prozentsatz je Einkommensart, nicht Ihr tatsächliches Netto (§ 18b Abs. 5 SGB IV).
  • Arbeitslohn minus 40 %, Gewinn aus Selbständigkeit minus 39,8 %, eigene gesetzliche Rente minus 14 % (Beginn vor 2011: 13 %).
  • Zinsen und Dividenden zählen nach Abzug von 1.000 € Sparer-Pauschbetrag mit 70 %, Mieteinnahmen nach Werbungskosten mit 75 %.
  • Nach altem Recht (Ehe vor 2002, ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren) zählen Betriebsrenten, private Renten, Zinsen und Mieten gar nicht (§ 114 SGB IV).

Wird der Hinzuverdienst bei der Witwenrente brutto oder netto gerechnet?

Netto, aber pauschal: Die Rentenversicherung nimmt Ihr Bruttoeinkommen und zieht einen gesetzlich festen Prozentsatz ab, beim Arbeitslohn 40 Prozent. Ihre tatsächliche Lohnsteuer, Ihre Steuerklasse und Ihre Krankenkasse spielen keine Rolle. Das Ergebnis heißt in den Bescheiden oft fiktives Netto.

Ein Beispiel aus dem Faltblatt der Deutschen Rentenversicherung: Eine Verkäuferin verdient 2.500 € brutto, abgezogen werden pauschal 40 Prozent, angesetzt werden 1.500 €. Auf ihrem Konto landen je nach Steuerklasse und Kirchensteuer andere Beträge. Für die Witwenrente zählen nur die 1.500 €.

40 %

Pauschale für Arbeitslohn

14 %

Pauschale für die eigene gesetzliche Rente ab Beginn 2011

30 %

Pauschale für Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer

Welche Pauschale gilt für welche Einkommensart?

Für jede Einkommensart steht in § 18b Abs. 5 SGB IV ein eigener Prozentsatz. Bei Renten und Pensionen hängt er davon ab, ob die Leistung vor 2011 oder später begonnen hat, weil sich seitdem die Besteuerung geändert hat.

Pauschalabzüge für die Einkommensanrechnung, neues Recht
EinkommensartAbzug, Beginn ab 2011Abzug, Beginn vor 2011Rechtsgrundlage
Arbeitslohn aus Beschäftigung40 %40 %§ 18b Abs. 5 Nr. 1
Minijob, von der Rentenversicherung befreit oder versicherungsfreikein Abzugkein Abzug§ 18b Abs. 5 Nr. 1 mit § 172 Abs. 3 SGB VI
Arbeitslohn neben Altersvollrente nach der Regelaltersgrenze30,5 %30,5 %§ 18b Abs. 5 Nr. 1 b
Beamtenbezüge27,5 %27,5 %§ 18b Abs. 5 Nr. 1 a
Gewinn aus Selbständigkeit39,8 %39,8 %§ 18b Abs. 5 Nr. 2
eigene gesetzliche Rente14 %13 %§ 18b Abs. 5 Nr. 8
Ruhegehalt (Pension)25 %23,7 %§ 18b Abs. 5 Nr. 4
Rente einer berufsständischen Versorgung29,6 %27,5 %§ 18b Abs. 5 Nr. 3
Betriebsrente, nachgelagert versteuert23 %21,2 %§ 18b Abs. 5 Nr. 5
Betriebsrente aus versteuerten Beiträgen17,5 %17,5 %§ 18b Abs. 5 Nr. 5
private Rente aus Lebens- oder Rentenversicherung12,7 %12,7 %§ 18b Abs. 5 Nr. 6
Zinsen, Dividenden mit Abgeltungsteuer30 %30 %§ 18b Abs. 5 Nr. 7
Mieteinnahmen, Veräußerungsgewinne25 %25 %§ 18b Abs. 5 Nr. 7
Elterngeldminus 300 €minus 300 €§ 18b Abs. 5a

Quelle: § 18b SGB IV und § 172 SGB VI auf gesetze-im-internet.de, abgerufen 07.10.2026; Übersicht in der DRV-Broschüre Nr. 202, 7/2026, S. 32 f.

Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld haben eigene Regeln: Abgezogen werden die Beiträge, die Sie selbst tragen, und gegebenenfalls zusätzlich 10 Prozent (§ 18b Abs. 5 Satz 2 SGB IV). Das rechnet die Rentenversicherung mit der Bescheinigung der Zahlstelle aus.

Welche Einkommen zählen gar nicht?

Gar nicht angerechnet werden die Riester-Rente, Hinterbliebenenleistungen wie die Witwen-Betriebsrente aus dem Vertrag des Verstorbenen, Bürgergeld, Wohngeld, Blindengeld, BAföG und das Pflegegeld, das eine Pflegeperson bis zur Höhe des gesetzlichen Pflegegelds weiterbekommt (§ 18a Abs. 1 Satz 2 SGB IV, DRV-Broschüre 7/2026). Auch das Erbe selbst ist kein Einkommen, nur die Erträge daraus.

Kinderzuschüsse und vergleichbare kindbezogene Leistungen bleiben ebenfalls außer Betracht (§ 18a Abs. 3 Satz 2 SGB IV). Die Waisenrente Ihrer Kinder ist deren Einkommen, nicht Ihres.

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Ich habe 150.000 € geerbt und bekomme 4.000 € Zinsen im Jahr: Wird das auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, nach neuem Recht zählen davon 175 € im Monat als Einkommen. Rechenweg: 4.000 € minus 1.000 € Sparer-Pauschbetrag ergeben 3.000 €. Davon werden 30 Prozent abgezogen, bleiben 2.100 €, geteilt durch 12 sind das 175 € im Monat (§ 18a Abs. 4 und § 18b Abs. 2 und 5 SGB IV).

Haben Sie daneben 2.000 € Arbeitslohn (1.200 € Netto), liegen Sie mit 1.375 € um 252,47 € über dem Freibetrag, die Witwenrente sinkt um 100,99 € im Monat. Ohne die Zinsen wären es 30,99 €. Die Zinsen kosten in diesem Beispiel also 70 € Witwenrente im Monat, 840 € im Jahr. Beispielrechnung von geld-was-nun.de, keine Anlageberatung.

Daraus folgt kein Rat, das Geld unverzinst liegen zu lassen: Von 4.000 € Zinsen bleiben auch nach 840 € weniger Witwenrente und nach Abgeltungsteuer mehr als ohne Anlage. Wie Sie ein Erbe sicher parken, steht unter Erbe auf Tagesgeld oder Festgeld. Nach altem Recht spielen Zinsen keine Rolle.

Wie Vermögenseinkommen angesetzt wird
Einnahme im JahrAbzug vorabPauschalezählt im Monat
4.000 € Zinsen1.000 € Sparer-Pauschbetrag30 %175,00 €
2.500 € Zinsen1.000 € Sparer-Pauschbetrag30 %87,50 €
6.000 € Mietüberschuss nach Werbungskostenkeiner25 %375,00 €
800 € Zinsen1.000 € Sparer-Pauschbetrag30 %0,00 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach § 18a Abs. 4 und § 18b Abs. 5 Nr. 7 SGB IV sowie § 20 Abs. 9 EStG, Stand 07.10.2026.

Zählt die Auszahlung einer Lebensversicherung als Einkommen?

Nur der Ertrag zählt, also der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen, und das auch dann, wenn er nur zur Hälfte steuerpflichtig ist (§ 18a Abs. 4 Nr. 1 SGB IV). Bei Verträgen, die vor 2005 begonnen haben, zählt der Ertrag nicht, wenn die Versicherung wegen Todes zahlt. Eine einmalige Zahlung wird auf zwölf Monate verteilt: Ein Zwölftel gilt in den zwölf Monaten nach der Auszahlung als monatliches Einkommen (§ 18b Abs. 1 und 2 SGB IV).

Ein Beispiel: Zahlt Ihre eigene Kapitallebensversicherung 60.000 € aus und haben Sie 48.000 € eingezahlt, sind 12.000 € Ertrag. Nach Abzug von 1.000 € Sparer-Pauschbetrag und der Pauschale von 25 oder 30 Prozent zählen ein Jahr lang rund 640 bis 690 € im Monat (berechnet von geld-was-nun.de). Das kann die Witwenrente in diesem Jahr deutlich kürzen; danach endet die Anrechnung. Was die Lebensversicherung des Verstorbenen angeht, lesen Sie Lebensversicherung im Todesfall.

Welche Pauschale die Rentenversicherung auf Ihren Vertrag anwendet, hängt von der Besteuerung ab und steht im Bescheid. Fragen Sie im Zweifel dort nach, bevor Sie eine Auszahlung zeitlich planen.

Was zählt nach altem Recht?

Nach altem Recht zählen nur Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen wie Lohn, Gewinn, Krankengeld, eigene gesetzliche Renten und Pensionen (§ 114 Abs. 1 und 3 SGB IV). Betriebsrenten, private Renten, Zusatzrenten wie die VBL, Zinsen, Dividenden und Mieten bleiben unberücksichtigt. Das alte Recht gilt, wenn Ihr Partner vor 2002 gestorben ist oder Sie vor 2002 geheiratet haben und einer von Ihnen vor dem 2. Januar 1962 geboren ist.

Auch einige Pauschalen sind anders: Für Pensionen gelten 43,6 Prozent Abzug (Beginn vor 2011: 42,7 Prozent), für berufsständische Renten 31 Prozent (vor 2011: 29 Prozent), für knappschaftliche Renten 25 Prozent (§ 114 Abs. 4 SGB IV). Für Lohn und gesetzliche Rente bleibt es bei 40 und 14 Prozent. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt in ihren FAQ: Eine Lebensversicherung wird nach altem Recht nicht angerechnet.

Wie prüfe ich meinen Rentenbescheid?

  • Suchen Sie im Bescheid die Anlage zur Einkommensanrechnung. Dort stehen jede Einkommensart, ihr Bruttobetrag, die Pauschale und das Netto.
  • Vergleichen Sie den Bruttobetrag mit Ihrem Vorjahreseinkommen geteilt durch 12, beim Lohn mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld (§ 18b Abs. 2 SGB IV).
  • Prüfen Sie die Pauschale mit der Tabelle oben, vor allem bei Renten mit Beginn vor 2011 und bei Betriebsrenten.
  • Prüfen Sie den Freibetrag: 1.122,53 € ab Juli 2026 plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtes Kind.
  • Stimmt etwas nicht, legen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch ein. Diese Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

Den kompletten Rechenweg mit Ihren Zahlen zeigt der Rechner unten. Wie der Freibetrag nach Kinderzahl aussieht, steht in der Freibetrag-Tabelle, wie die eigene Rente wirkt, auf der Seite Witwenrente und eigene Rente.

Frau um die fünfzig sortiert am Fenster Lohnabrechnungen und Briefe: Überblick

Häufige Fragen

Ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Witwenrente brutto oder netto?

Die Grenze ist ein Nettobetrag: 1.122,53 € im Monat ab Juli 2026. Verglichen wird aber nicht Ihr Netto vom Lohnzettel, sondern das Brutto minus einer gesetzlichen Pauschale, beim Arbeitslohn 40 Prozent. Deshalb entspricht die Grenze einem Bruttolohn von 1.870,88 €. Steuerklasse und tatsächliche Abzüge spielen keine Rolle.

Werden Zinsen auf die Witwenrente angerechnet?

Nach neuem Recht ja. Von den Zinsen und Dividenden eines Jahres wird der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € abgezogen, vom Rest pauschal 30 Prozent, und ein Zwölftel davon zählt als monatliches Einkommen. 4.000 € Zinsen ergeben so 175 € im Monat. Nach altem Recht werden Zinsen nicht angerechnet.

Werden Mieteinnahmen auf die Witwenrente angerechnet?

Nach neuem Recht ja, mit dem Überschuss nach Werbungskosten, also nach Zinsen, Abschreibung und Kosten, wie im Steuerbescheid. Davon werden 25 Prozent abgezogen und ein Zwölftel angesetzt. 6.000 € Überschuss im Jahr zählen mit 375 € im Monat. Ein Verlust aus Vermietung wird mit anderen Vermögenseinkünften verrechnet. Nach altem Recht zählen Mieten nicht.

Wird die Betriebsrente auf die Witwenrente angerechnet?

Ihre eigene Betriebsrente zählt nach neuem Recht, abzüglich 23 Prozent, wenn sie nachgelagert versteuert wird und nach 2010 begann, sonst 21,2 oder 17,5 Prozent. 500 € Betriebsrente zählen dann mit 385 €. Die Hinterbliebenen-Betriebsrente aus dem Vertrag des Verstorbenen wird nicht angerechnet. Nach altem Recht zählt keine Betriebsrente.

Was ist das fiktive Netto bei der Witwenrente?

Fiktives Netto nennt man das Einkommen nach Abzug der gesetzlichen Pauschale, das die Rentenversicherung mit dem Freibetrag vergleicht. Es weicht von Ihrem echten Netto ab, weil die Pauschale Steuern und Beiträge nur schätzt. Beim Lohn sind es immer 60 Prozent des Bruttos, bei der eigenen Rente 86 Prozent.

Wird ein Minijob bei der Witwenrente brutto oder netto gerechnet?

Ein Minijob, für den Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, zählt mit dem vollen Betrag, also ohne Pauschale. Zahlen Sie im Minijob Rentenbeiträge, gilt er als normaler Arbeitslohn mit 40 Prozent Abzug. Bei 603 € sind das 603 € oder 361,80 €. Mehr dazu auf der Seite Witwenrente und Minijob.

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