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Sterbevierteljahr: drei Monate volle Rente und wie Sie den Vorschuss beantragen

Mit dem Tod Ihres Partners fällt seine Rente weg, Bestattung und laufende Kosten bleiben. Der reguläre Rentenantrag dauert, und das Konto muss trotzdem reichen.

Hier steht, wie Sie das Sterbevierteljahr als Vorschuss in einer Summe bekommen, welche Frist gilt und was Sie beilegen müssen.

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Sterbemonat; in diesen drei Monaten zahlt die Rentenversicherung die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen und rechnet kein eigenes Einkommen an (§ 67 Nr. 5 und 6, § 97 Abs. 1 SGB VI). War Ihr Partner schon Rentner, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen: das Dreifache der Rente des Sterbemonats in einer Summe. Hier stehen Ablauf, Formular, Unterlagen, ein Rechenbeispiel und was danach kommt.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau Mitte fünfzig steckt ein unterschriebenes Formular in einen Umschlag

Kurz beantwortet

  • Im Sterbevierteljahr gibt es drei Monate lang Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen, bei kleiner wie großer Witwenrente (Rentenartfaktor 1,0, § 67 SGB VI).
  • Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet, auch kein hohes Gehalt (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI).
  • Den Vorschuss beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service der Deutschen Post; er beträgt das Dreifache der Rente des Sterbemonats.
  • Der Vorschuss ersetzt den Rentenantrag nicht; den Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) stellen Sie zusätzlich beim Rentenversicherungsträger.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr sind die drei Kalendermonate nach dem Monat, in dem Ihr Ehepartner gestorben ist; in dieser Zeit erhalten Sie als Witwenrente die volle Rente des Verstorbenen. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt es so: Für diese Zeit wird sowohl die große als auch die kleine Witwenrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet. Erst danach sinkt die Witwenrente auf 55 oder 25 Prozent (§ 67 Nr. 5 und 6 SGB VI).

Gedacht ist die Regel als Übergang: Der Haushalt soll Zeit haben, sich auf das niedrigere Einkommen einzustellen. Sie gilt für Witwen, Witwer und überlebende eingetragene Lebenspartner. Für die Witwenrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten gibt es kein Sterbevierteljahr (DRV-Broschüre 7/2026).

3 Monate

volle Rente des Verstorbenen nach dem Sterbemonat

30 Tage

Frist für den Vorschussantrag beim Renten Service

0 €

Einkommensanrechnung im Sterbevierteljahr

Wie beantrage ich den Vorschuss für das Sterbevierteljahr?

Sie beantragen den Vorschuss mit dem Änderungsformular des Renten Service der Deutschen Post, ausgedruckt und unterschrieben, zusammen mit dem Original der Sterbeurkunde, innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod. Die Anschrift lautet Deutsche Post AG, NL Renten Service, 13497 Berlin. Das Formular heißt Änderungsanzeige und steht im Downloadcenter des Renten Service; dort ist der Antrag auf Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr ausdrücklich genannt. Auch Bestattungsinstitute können den Antrag für Sie stellen.

  • Original der Sterbeurkunde, in der Sie als Ehegatte oder Lebenspartner genannt sind.
  • Bankverbindung, auch wenn sie sich nicht geändert hat. Ohne sie gibt der Renten Service den Antrag zur Ergänzung zurück.
  • Wohnsitz in Deutschland der Witwe oder des Witwers.
  • Ehe von mindestens einem Jahr zum Zeitpunkt des Todes.
  • Der Verstorbene war Rentner, und seine Rente ging nicht an einen Sozialhilfeträger. Bei Rentensplitting entscheidet der Rentenversicherungsträger selbst.

Wer die 30 Tage verpasst, verliert das Geld nicht: Der Antrag ist dann zusammen mit dem Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger möglich, die schnelle Bearbeitung über den Renten Service ist aber nicht garantiert (Renten Service, FAQ). Eine feste Bearbeitungsdauer nennen weder Renten Service noch Rentenversicherung.

Der Vorschussantrag gilt zwar als Rentenantrag, reicht aber für die Berechnung der Witwenrente nicht aus. Stellen Sie den formellen Antrag zusätzlich, sonst endet die Zahlung nach dem Vorschuss.

Wie hoch ist der Vorschuss? Ein Beispiel mit 1.800 € Rente

Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente, ohne einige Bestandteile wie den Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung und den Kindererziehungsleistungsbetrag (Renten Service, FAQ). Er wird in einer Summe ausgezahlt.

Ein Beispiel: Ihr Mann bezog 1.800 € Rente brutto und starb am 14. März 2026. Für März wird noch seine eigene Rente gezahlt. Für April, Mai und Juni bekommen Sie als Witwenrente je die volle Rente, zusammen 5.400 € brutto. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für März gezahlten Monatsrente. Ab Juli 2026 folgt die große Witwenrente mit 55 Prozent, also 990 €, oder die kleine mit 450 €. Ab Juli rechnet die Rentenversicherung auch Ihr eigenes Einkommen an. Beispielrechnung von geld-was-nun.de.

Zahlungen nach einem Tod am 14. März 2026, Rente des Mannes 1.800 € brutto
MonatZahlungHöhe bruttoEinkommen angerechnet?
März 2026 (Sterbemonat)Rente des Verstorbenen1.800 €nein
April bis Juni 2026Sterbevierteljahr, Rentenartfaktor 1,03 × 1.800 €nein
ab Juli 2026, große Witwenrente55 %990 €ja, über 1.122,53 € netto
ab Juli 2026, kleine Witwenrente25 %, bis 24 Monate450 €ja, über 1.122,53 € netto

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 67, 97 SGB VI und DRV-Broschüre Nr. 202, 7/2026. Vor Kranken- und Pflegeversicherung, ohne Abschlag und Kinderzuschlag.

Frau Mitte fünfzig steckt ein unterschriebenes Formular in einen Umschlag: Details

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Mein Mann war noch nicht in Rente: Gibt es trotzdem ein Sterbevierteljahr?

Ja, das Sterbevierteljahr gilt auch dann, nur ohne Vorschuss über den Renten Service. Bezog der Verstorbene noch keine Rente, beginnt die Witwenrente schon am Todestag (§ 99 Abs. 2 SGB VI). Gerechnet wird mit der Rente, auf die er zum Todestag Anspruch gehabt hätte, einschließlich einer Zurechnungszeit und gemindert um einen Abschlag, wenn er vor 65 starb (DRV-Broschüre 7/2026).

Die DRV nennt ein Beispiel: Ein Versicherter ohne Rente stirbt am 2. Januar 2026; seine Frau erhält die Witwenrente in voller Höhe seiner Versichertenrente vom 2. Januar bis 30. April 2026. Das Sterbevierteljahr ist dann also etwas länger als drei Monate, weil der angebrochene Sterbemonat dazukommt. Den Antrag stellen Sie direkt beim Rentenversicherungsträger, siehe Witwenrente beantragen.

Ich verdiene 4.000 € brutto: Bekomme ich im Sterbevierteljahr trotzdem die volle Rente?

Ja. Im Sterbevierteljahr wird Einkommen nicht angerechnet, solange der Rentenartfaktor mindestens 1,0 beträgt (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Sie erhalten drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen, egal wie hoch Ihr Gehalt ist.

Ab dem vierten Monat sieht es anders aus. Bei 4.000 € brutto zählen 2.400 € Netto, ohne Kinder liegen Sie 1.277,47 € über dem Freibetrag, die Witwenrente sinkt um 510,99 € im Monat. Aus 990 € großer Witwenrente würden 479,01 €. Wie die Kürzung je Einkommen aussieht, zeigt der Hinzuverdienst-Rechner.

Was passiert nach dem Sterbevierteljahr?

  • Die Rente sinkt auf 55 Prozent (große Witwenrente), 60 Prozent nach altem Recht, oder 25 Prozent (kleine Witwenrente), siehe große und kleine Witwenrente.
  • Der Kinderzuschlag beginnt mit dem vierten Kalendermonat, wenn Sie Kinder bis zum dritten Lebensjahr erzogen haben (§ 78a SGB VI).
  • Die Einkommensanrechnung beginnt: Freibetrag 1.122,53 € netto ab Juli 2026, plus 238,11 € je waisenrentenberechtigtes Kind.
  • Die 24 Monate der kleinen Witwenrente laufen ab dem Monat nach dem Tod; das Sterbevierteljahr zählt mit.
  • Bei einer späteren Abfindung wegen Wiederheirat werden die Zahlungen aus dem Sterbevierteljahr nicht berücksichtigt (DRV-Broschüre 7/2026).

Was sollten Sie in den ersten Wochen sonst erledigen?

Neben dem Vorschuss und dem Rentenantrag stehen Konto, Erbe und Versicherungen an. Eine ausgezahlte Lebensversicherung des Partners und ihre Steuerfolgen erklärt Lebensversicherung im Todesfall. Wie Sie mit geerbtem Geld umgehen, ohne Fristen zu verpassen, steht unter Geld geerbt: was tun?. Für die Erbschaftsteuer als Ehepartner gelten 500.000 € Freibetrag; die Details finden Sie unter Erbschaftsteuer Ehepartner.

Frau Mitte fünfzig steckt ein unterschriebenes Formular in einen Umschlag: Überblick

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Sterbevierteljahr?

Das Sterbevierteljahr dauert bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat des Todes. Stirbt Ihr Partner im März, umfasst es April, Mai und Juni. War er noch nicht in Rente, beginnt die Witwenrente schon am Todestag, das Sterbevierteljahr schließt dann den Rest des Sterbemonats ein.

Wie beantrage ich das Sterbevierteljahr?

War Ihr Partner Rentner, beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod den Vorschuss beim Renten Service der Deutschen Post, 13497 Berlin, mit der Änderungsanzeige, der Original-Sterbeurkunde und Ihrer Bankverbindung. Zusätzlich stellen Sie den Antrag auf Hinterbliebenenrente (R0500) beim Rentenversicherungsträger. Bestattungsinstitute helfen beim Vorschussantrag.

Wie hoch ist das Sterbevierteljahr?

Die Witwenrente im Sterbevierteljahr ist so hoch wie die Rente des Verstorbenen, denn der Rentenartfaktor beträgt 1,0. Der Vorschuss beträgt das Dreifache der für den Sterbemonat gezahlten Monatsrente, ohne Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Kindererziehungsleistung. Bei 1.800 € Rente stehen Ihnen für die drei Monate 5.400 € brutto zu.

Wird im Sterbevierteljahr mein Einkommen angerechnet?

Nein. Solange der Rentenartfaktor 1,0 beträgt, also im Sterbevierteljahr, wird kein eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet (§ 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Erst ab dem vierten Monat nach dem Sterbemonat gilt der Freibetrag von 1.122,53 € netto ab Juli 2026 mit 40 Prozent Anrechnung darüber.

Muss ich den Vorschuss zurückzahlen?

Nein, der Vorschuss ist Teil der Witwenrente. Stellt die Rentenversicherung später fest, dass zu viel gezahlt wurde, behält sie den Betrag von der späteren Witwenrente ein (Renten Service, FAQ). Eine Überzahlung kann etwa entstehen, wenn die Voraussetzungen für die Witwenrente doch nicht vorliegen.

Gibt es das Sterbevierteljahr auch für Kinder?

Nein. Das Sterbevierteljahr gibt es nur für die Witwen- und Witwerrente und die Rente an eingetragene Lebenspartner. Waisen bekommen ihre Waisenrente von Anfang an mit dem normalen Rentenartfaktor von 0,1 für Halbwaisen und 0,2 für Vollwaisen (§ 67 Nr. 7 und 8 SGB VI). Auf Waisenrenten wird kein Einkommen angerechnet.

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