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Direktversicherung Auszahlung und Krankenkasse: was 120 Monate kosten

80.000 € aus der Direktversicherung sind ausgezahlt. Zwei Monate später kommt der Bescheid: 106 € im Monat an die Krankenkasse, zehn Jahre lang, über 12.700 € insgesamt.

Hier rechnen Sie Ihren Beitrag mit den Werten 2026 nach und sehen, welcher Teil der Auszahlung beitragsfrei bleibt.

Die Auszahlung einer Direktversicherung bringt die Krankenkasse ins Spiel: Gesetzlich Versicherte zahlen zehn Jahre lang Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf ein Hundertzwanzigstel des Kapitals. Wie viel das in Euro ist, hängt von der Summe, vom Freibetrag 2026 und davon ab, ob Sie den Vertrag nach einem Jobwechsel selbst weiterbezahlt haben. Diese Seite rechnet Beträge von 30.000 € bis 150.000 € durch und zeigt, welcher Teil beitragsfrei bleibt. Private Lebensversicherungen behandelt Lebensversicherung Auszahlung: Krankenkasse.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Mann ordnet seine Unterlagen

Kurz beantwortet

  • Ein Hundertzwanzigstel der Kapitalauszahlung gilt 120 Monate lang als monatlicher Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
  • 2026 bleiben in der Krankenversicherung 197,75 € im Monat frei (1/20 der Bezugsgröße von 3.955 €, § 226 Abs. 2 SGB V); die Pflegeversicherung kennt nur eine Freigrenze.
  • Bei 80.000 € Auszahlung zahlen Pflichtversicherte rund 82,06 € Kranken- und 24,00 € Pflegeversicherung im Monat, über 120 Monate rund 12.727 € (berechnet, Werte 2026).
  • Was Sie nach dem Ausscheiden als Versicherungsnehmer selbst eingezahlt haben, bleibt für Pflichtversicherte beitragsfrei (BVerfG, 1 BvR 1660/08).

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Muss ich auf die Auszahlung meiner Direktversicherung Krankenkassenbeiträge zahlen?

Ja, als gesetzlich Krankenversicherter zahlen Sie auf die Auszahlung einer Direktversicherung zehn Jahre lang Beiträge, es sei denn, die Summe ist klein oder stammt aus eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden. Die Direktversicherung ist betriebliche Altersversorgung; ihre Leistungen gelten als Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Wird statt einer Rente Kapital gezahlt, gilt ein Hundertzwanzigstel davon als monatlicher Zahlbetrag, längstens für 120 Monate (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V).

Zwei Teile bleiben außen vor. Leistungen aus Riester-gefördertem Altersvorsorgevermögen nach § 92 EStG zählen nicht mit. Ebenso wenig Leistungen, die Sie nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer aus nicht vom Arbeitgeber finanzierten Beiträgen erworben haben (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V, zweiter Halbsatz). Privat krankenversicherte Rentner zahlen ihren Tarif unabhängig von der Auszahlung.

1/120

der Auszahlung zählt 120 Monate lang als monatlicher Versorgungsbezug

197,75 €

Freibetrag Krankenversicherung 2026 je Monat, berechnet aus 1/20 von 3.955 €

17,5 % + 3,6 %

KV inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026 plus Pflegeversicherung mit Kind; kinderlos 4,2 %

Wie hoch sind die Beiträge bei 30.000 bis 150.000 Euro?

Bei einer Auszahlung von 30.000 € sind es rund 18 € im Monat, bei 150.000 € rund 229 €, gerechnet für Pflichtversicherte mit Kind und den Werten 2026. In der Krankenversicherung ziehen Sie vom Monatsbetrag den Freibetrag von 197,75 € ab (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V) und zahlen auf den Rest den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % plus den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, allein und ohne Arbeitgeberanteil (§ 248 Satz 1 SGB V). Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt laut Bundesgesundheitsministerium 2,9 %.

In der Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht, weil § 57 Abs. 1 SGB XI nur Satz 1 und 3 von § 226 Abs. 2 SGB V übernimmt. Liegt der Monatsbetrag über 197,75 €, ist er voll pflegeversicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2025 3,6 %, für Kinderlose 4,2 %, mit Abschlägen ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren (§ 55 SGB XI, Beitragssatzanpassung 2025). Auch diesen Beitrag tragen Sie aus Versorgungsbezügen allein.

Direktversicherung: Beiträge je Monat mit Werten 2026
Auszahlung1/120 je MonatKV-pflichtig nach FreibetragKV 17,5 %PV 3,6 %zusammenüber 120 Monate
20.000 €166,67 €0 €0 €0 €0 €0 €
30.000 €250,00 €52,25 €9,14 €9,00 €18,14 €2.177 €
50.000 €416,67 €218,92 €38,31 €15,00 €53,31 €6.397 €
80.000 €666,67 €468,92 €82,06 €24,00 €106,06 €12.727 €
100.000 €833,33 €635,58 €111,23 €30,00 €141,23 €16.947 €
150.000 €1.250,00 €1.052,25 €184,14 €45,00 €229,14 €27.497 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 226, 229, 241, 248 SGB V, §§ 55, 57 SGB XI und § 1 SVBezGrV 2026; Zusatzbeitrag 2,9 % (Durchschnitt 2026), PV 3,6 % mit Kind. Ohne weitere Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen. Die 120-Monats-Summe unterstellt die Werte 2026 für alle Jahre.

Die Summe über zehn Jahre ist eine Näherung. Freibetrag und Zusatzbeitrag ändern sich jedes Jahr: Die Bezugsgröße wird jährlich neu festgesetzt, und eine Änderung des Zusatzbeitrags gilt für Versorgungsbezüge ab dem ersten Tag des zweiten Folgemonats (§ 248 Satz 3 SGB V). Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte mehr, bei 80.000 € also 28 € statt 24 € im Monat.

Ich bin 63, pflichtversichert, bekomme 80.000 € aus der Direktversicherung und 300 € Betriebsrente: was geht an die Krankenkasse?

In diesem Fall rund 169 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, weil Betriebsrente und Kapitalauszahlung zusammengerechnet werden und der Freibetrag nur einmal gilt. Der Rechenweg: 666,67 € aus der Direktversicherung plus 300 € Betriebsrente ergeben 966,67 € Versorgungsbezüge im Monat. Davon ziehen Sie einmal 197,75 € ab, es bleiben 768,92 € krankenversicherungspflichtig, bei 17,5 % also 134,56 €. In der Pflegeversicherung zählen die vollen 966,67 €, bei 3,6 % sind das 34,80 €. Zusammen 169,36 € (berechnet, Werte 2026).

Hinzu kommen die Beiträge auf die gesetzliche Rente, die über die Rentenversicherung laufen; sie sind hier nicht eingerechnet. Ein Beitragsdeckel ist die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat 2026 (§ 2 Abs. 2 SVBezGrV 2026); sie spielt bei üblichen Renten keine Rolle. Die Kasse erfährt von der Auszahlung über die Zahlstelle, also den Versicherer, und setzt den Beitrag per Bescheid fest.

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Ich habe die Direktversicherung nach dem Jobwechsel acht Jahre selbst bezahlt: muss ich darauf auch zahlen?

Für den selbst bezahlten Teil nein, wenn Sie Versicherungsnehmer geworden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.09.2010 entschieden (1 BvR 1660/08), dass Beiträge, die ein früherer Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden als Versicherungsnehmer zahlt, sich von einer privaten Lebensversicherung nicht unterscheiden. Der Gesetzgeber hat das in § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V übernommen. Entscheidend ist, dass der Vertrag auf Sie umgeschrieben wurde; zahlen Sie nur weiter, während der Arbeitgeber Versicherungsnehmer bleibt, reicht das nicht.

Ein Rechenbeispiel: Von 80.000 € Auszahlung entfallen laut Versicherer 30.000 € auf die private Zeit. Beitragspflichtig sind dann nur 50.000 €, also 416,67 € im Monat statt 666,67 €. Der Beitrag sinkt von 106,06 € auf 53,31 € im Monat, über zehn Jahre um rund 6.330 € (berechnet). Die Aufteilung nimmt der Versicherer vor; lassen Sie sie sich schriftlich bescheinigen und prüfen Sie den Bescheid der Krankenkasse daraufhin.

Gemischt finanzierte Direktversicherung, 80.000 €
Postenohne Aufteilungmit 30.000 € Privatanteil
beitragspflichtiger Betrag80.000 €50.000 €
1/120 je Monat666,67 €416,67 €
KV und PV je Monat106,06 €53,31 €
über 120 Monate12.727 €6.397 €

Berechnet von geld-was-nun.de, Werte 2026, KV 17,5 %, PV 3,6 %; BVerfG, Beschluss vom 28.09.2010, 1 BvR 1660/08; § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V.

Ab wann wird gezahlt, und was beendet die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht beginnt mit der Auszahlung und läuft höchstens 120 Monate (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V); den genauen ersten Monat nennt der Bescheid der Krankenkasse. Sie endet früher, wenn die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, etwa mit dem Tod des Mitglieds (§ 190 Abs. 1 SGB V). Hinterbliebene übernehmen die restlichen Monate nicht.

Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt ebenfalls das Hundertzwanzigstel, aber ohne den Freibetrag; zusätzlich zählt dort auch der privat fortgeführte Teil. Die Einzelheiten, auch zum Einnahmenkatalog der Kassen, stehen auf Lebensversicherung Auszahlung: Krankenkasse. Wer kurz vor der Rente zwischen Pflicht- und freiwilliger Versicherung wechselt, fragt am besten vor der Auszahlung bei der Kasse nach.

Kapital oder monatliche Betriebsrente: was ist bei der Krankenkasse günstiger?

Beitragspflichtig sind beide Wege, der Unterschied liegt in der Dauer. Eine laufende Betriebsrente wird lebenslang verbeitragt, das Kapital nur zehn Jahre lang. Wer die Wahl hat, sollte die Krankenkasse aber nicht allein entscheiden lassen: Rente und Kapital unterscheiden sich auch bei Steuer, Langlebigkeit und Vererbbarkeit. Die Abwägung zeigt Rente oder Einmalzahlung.

Wie die Auszahlung versteuert wird, hängt davon ab, wie die Beiträge gefördert wurden. Der Versicherer muss Ihnen den steuerpflichtigen Betrag nach Ablauf des Jahres nach amtlichem Muster mitteilen (§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG). Diese Mitteilung brauchen Sie für die Steuererklärung.

Wohin mit der Auszahlung, und wie viel gehört zurückgelegt?

Legen Sie zuerst die Krankenkassenbeiträge der zehn Jahre beiseite, bei 80.000 € also rund 12.700 €, und zwar ohne Kursrisiko. Für die Sicherung gilt bei der Direktversicherung eine Besonderheit: Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersversorgung stehen im Katalog der befristet erhöhten Einlagensicherung. Bis 500.000 € je Person und Bank sind sie sechs Monate nach Gutschrift gesichert, wenn Sie das im Entschädigungsfall schriftlich nachweisen (§ 8 Abs. 2, 3 und 5 EinSiG). Danach gelten wieder 100.000 €.

Wie Sie den Rest aufteilen und was Vermögensverwalter kosten, steht auf Lebensversicherung ausgezahlt: Geld anlegen. Wie viel auf Tagesgeld sinnvoll liegt, klärt Wie viel Geld auf Tagesgeld; die Regeln zur erhöhten Deckung erklärt Einlagensicherung über 100.000 Euro.

Paar mit Kaffee und Laptop am Tisch

Häufige Fragen

Wie viel Krankenkasse zahle ich auf 50.000 Euro Direktversicherung?

Rund 53 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, zehn Jahre lang, mit den Werten 2026. Ein Hundertzwanzigstel sind 416,67 €. Nach Abzug von 197,75 € Freibetrag zahlen Sie 17,5 % Krankenversicherung auf 218,92 €, also 38,31 €, und 3,6 % Pflegeversicherung auf die vollen 416,67 €, also 15 €. Über 120 Monate sind das rund 6.397 € (berechnet).

Wie lange muss man Krankenkassenbeiträge auf eine Direktversicherung zahlen?

Höchstens 120 Monate, also zehn Jahre ab der Auszahlung (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Die Pflicht endet früher, wenn die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, etwa mit dem Tod (§ 190 Abs. 1 SGB V). Danach ist das Kapital beitragsfrei, egal wie es angelegt ist. Eine laufende Betriebsrente wird dagegen lebenslang verbeitragt.

Gibt es 2026 einen Freibetrag für die Direktversicherung bei der Krankenkasse?

Ja, in der Krankenversicherung 197,75 € im Monat, das ist ein Zwanzigstel der Bezugsgröße von 3.955 € (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V, § 1 SVBezGrV 2026). Er gilt für alle Betriebsrenten und Kapitalleistungen zusammen nur einmal. In der Pflegeversicherung gibt es nur eine Freigrenze in gleicher Höhe: Liegt der Monatsbetrag darüber, zählt er voll.

Ist eine Direktversicherung bis 23.730 Euro beitragsfrei?

Für Pflichtversicherte ohne weitere Versorgungsbezüge ja, mit den Werten 2026. Ein Hundertzwanzigstel von 23.730 € sind 197,75 €; bis zu dieser Grenze fallen weder Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge an (§ 226 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Kommt eine Betriebsrente oder Arbeitseinkommen hinzu, wird zusammengerechnet. Die Grenze ändert sich jedes Jahr mit der Bezugsgröße.

Muss ich Krankenkasse zahlen, wenn ich die Direktversicherung privat weitergeführt habe?

Für den Teil, den Sie nach dem Ausscheiden als alleiniger Versicherungsnehmer mit eigenen Beiträgen erworben haben, nicht, sofern Sie pflichtversichert sind (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V; BVerfG, 1 BvR 1660/08). Der Teil aus der Zeit beim Arbeitgeber bleibt beitragspflichtig. Lassen Sie sich die Aufteilung vom Versicherer bescheinigen. Freiwillig Versicherte zahlen auch auf den privaten Teil.

Zahle ich als Rentner auch Pflegeversicherung auf die Direktversicherung?

Ja, wenn der Monatsbetrag über der Freigrenze von 197,75 € liegt, und zwar auf den vollen Betrag ohne Freibetrag (§ 57 Abs. 1 SGB XI). Der Satz beträgt 3,6 %, kinderlos 4,2 %, und Sie tragen ihn allein. Bei 80.000 € Auszahlung sind das 24 € im Monat, kinderlos 28 € (berechnet, Werte 2026).

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