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Lebensversicherung Auszahlung in der Steuererklärung: Zeile für Zeile
Der Versicherer hat 7.385 € Steuer einbehalten, obwohl nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig ist. Ohne Steuererklärung bleibt das Geld beim Finanzamt.
Hier steht, welche Zeile der Anlage KAP wofür gilt, mit Rechenbeispiel nach dem Tarif 2026 und Abgabefrist.
Die Auszahlung einer Lebensversicherung gehört in die Steuererklärung, wenn der halbe Ansatz greift, und sie lohnt sich dort oft auch in anderen Fällen. Der Versicherer zieht Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ab; die Halbierung, die Günstigerprüfung und ein ungenutzter Sparer-Pauschbetrag wirken erst, wenn Sie die Anlage KAP ausfüllen. Diese Seite zeigt, welche Zeile im Vordruck 2025 wofür steht, was aus der Steuerbescheinigung wohin gehört und was am Ende zurückkommt. Was die Auszahlung grundsätzlich kostet, erklärt Lebensversicherung Auszahlung: Steuer.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Erträge mit halbem Ansatz (Vertrag ab 2005, 12 Jahre Laufzeit, Auszahlung ab 60 bzw. ab 62 bei Verträgen ab 2012) gehören in Zeile 30 der Anlage KAP 2025; das Finanzamt halbiert selbst.
- Die vom Versicherer einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag zu Zeile 30 gehören in die Zeilen 43 bis 45, nicht in die Zeilen 37 bis 39.
- Weil der Abzug hier nicht abgeltend wirkt (§ 43 Abs. 5 Satz 2 EStG), führt nur die Erklärung zur richtigen Steuer; im Beispiel kommen 3.337 € zurück.
- Die Günstigerprüfung (Zeile 4) lohnt bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % und gilt dann für alle Kapitalerträge (§ 32d Abs. 6 EStG).
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Muss die Auszahlung der Lebensversicherung in die Steuererklärung?
Ja, wenn der halbe Ansatz greift: Für diese Erträge wirkt der Steuerabzug des Versicherers nicht abgeltend, weil sie nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (§ 32d Abs. 2 Nr. 2, § 43 Abs. 5 Satz 2 EStG). Erst in der Veranlagung setzt das Finanzamt die Hälfte zum persönlichen Satz an und rechnet den Abzug an. Bei einem Altvertrag vor 2005, der die Bedingungen erfüllt, gibt es dagegen nichts einzutragen, weil der Ertrag steuerfrei ist.
In den übrigen Fällen ist die Steuer mit dem Abzug grundsätzlich abgegolten, die Erklärung bleibt aber freiwillig möglich. Sie lohnt sich, wenn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (bei Ehepaaren 2.000 €) beim Versicherer nicht genutzt wurde oder Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Ob Sie insgesamt zur Abgabe verpflichtet sind, regeln die §§ 25 und 46 EStG; im Zweifel klärt das das Finanzamt.
| Fall | Abzug beim Versicherer | Eintrag Anlage KAP | Wirkung |
|---|---|---|---|
| Vertrag ab 2005, 12 Jahre, Auszahlung ab 60 (ab 2012: ab 62) | 25 % + Soli auf vollen Ertrag | Zeile 30; Steuerabzug Zeilen 43 bis 45 | Hälfte zum persönlichen Satz, Rest wird erstattet |
| Vertrag ab 2005, Bedingungen nicht erfüllt | 25 % + Soli auf vollen Ertrag | freiwillig: Zeile 4 oder 5, Zeilen 7, 16, 17, 37, 38 | Abgeltung; Erstattung nur bei Pauschbetrag oder Günstigerprüfung |
| Vertrag vor 2005, Bedingungen erfüllt | kein Abzug | keine Eintragung | steuerfrei |
| Leistung im Todesfall | kein Abzug nach § 20 EStG | keine Eintragung | Erbschaftsteuer prüfen |
| Verzugszinsen des Versicherers | je nach Bescheinigung | Zeile 26a, wenn ohne Abzug | Abgeltungsteuer |
Quelle: Vordruck Anlage KAP 2025; Anleitung zur Anlage KAP; §§ 20, 32d, 43 EStG; BMF-Schreiben vom 01.10.2009, Rz. 24, 85. Zeilennummern für 2026 im neuen Vordruck prüfen.
Wo trage ich die Lebensversicherung in der Anlage KAP ein?
Erträge mit halbem Ansatz tragen Sie im Vordruck 2025 in Zeile 30 ein, beschriftet mit „Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG“. Sie gehört zum Block der Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Den Betrag nehmen Sie aus der Steuerbescheinigung des Versicherers, die ihn nach dem amtlichen Muster gesondert ausweist. Eingetragen wird der volle Ertrag; die Kürzung auf die Hälfte nimmt laut Anleitung das Finanzamt vor.
Die Schritte im Einzelnen, ausgehend von der Steuerbescheinigung:
- Zeile 30: Ertrag aus der Lebensversicherung laut Bescheinigung. Bei fondsgebundenen Policen steht dort schon der Betrag nach der Teilfreistellung (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG).
- Zeilen 43 bis 45: die auf diesen Ertrag einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Anleitung ordnet Steuerabzüge zu den Zeilen 28 bis 34 ausdrücklich diesem Block zu.
- Zeile 16: der Sparer-Pauschbetrag, den der Versicherer oder Ihre Bank für die erklärten Erträge schon berücksichtigt hat, gegebenenfalls „0“. Laut Vordruck bezieht er sich auch auf Zeile 30.
- Zeile 4: nur, wenn Sie zusätzlich die Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge wollen.
- Ausländischer Versicherer: ohne inländische Bescheinigung rechnen Sie den Ertrag selbst als Auszahlung minus Beiträge und tragen ihn ein.
Die Zeilennummern gelten für den Vordruck 2025, also für Auszahlungen im Jahr 2025. Wer 2026 ausgezahlt bekommt, prüft im Vordruck 2026, ob sich die Nummerierung verschoben hat; die Steuerbescheinigung nennt die Zeile meist als Eintragungshilfe.
Ich bin 64, meine Lebensversicherung von 2008 hat 100.000 € ausgezahlt, 72.000 € habe ich eingezahlt: was bekomme ich zurück?
Im Beispiel 3.337 €, wenn Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen 32.000 € beträgt und Sie allein veranlagt werden. Der Vertrag von 2008 erfüllt nach mehr als zwölf Jahren und mit über 60 die Bedingungen für den halben Ansatz (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG). Der Ertrag beträgt 28.000 €. Ohne Freistellungsauftrag behält der Versicherer 25 % darauf ein, also 7.000 €, plus 385 € Solidaritätszuschlag, zusammen 7.385 €.
In der Veranlagung zählt die Hälfte, 14.000 €, abzüglich 1.000 € Sparer-Pauschbetrag, also 13.000 €. Das zu versteuernde Einkommen steigt von 32.000 € auf 45.000 €. Nach dem Tarif 2026 (§ 32a Abs. 1 EStG) steigt die Einkommensteuer damit von 4.787 € auf 8.835 €, also um 4.048 €. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, weil die Einkommensteuer unter der Freigrenze von 20.350 € liegt (§ 3 Abs. 3 SolZG). Angerechnet werden die 7.385 €; zurück kommen 3.337 € (berechnet, ohne Kirchensteuer).
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Ertrag laut Bescheinigung (Zeile 30) | 28.000 € |
| Abzug Versicherer: 25 % Kapitalertragsteuer + Soli (Zeilen 43, 44) | 7.385 € |
| steuerpflichtig: Hälfte minus 1.000 € Pauschbetrag | 13.000 € |
| Einkommensteuer ohne / mit Ertrag (zvE 32.000 € / 45.000 €) | 4.787 € / 8.835 € |
| Mehrsteuer durch den Ertrag | 4.048 € |
| Erstattung | 3.337 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 9, § 32a Abs. 1 (Tarif ab 2026), § 43 EStG und § 3 SolZG; Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, ohne andere Kapitalerträge. Angenommenes zu versteuerndes Einkommen ohne Versicherung: 32.000 €.
Ohne Steuererklärung bliebe es bei 7.385 €. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung rechnet das Finanzamt mit dem Splittingtarif und 2.000 € Pauschbetrag; die Erstattung fällt dann anders aus.

Ich bin 63, Rentnerin, habe die Police nach 10 Jahren gekündigt: lohnt die Günstigerprüfung?
Ja, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, und das ist bei kleinen Renten häufig. Nach zehn Jahren greift der halbe Ansatz nicht, der Ertrag unterliegt voll der Abgeltungsteuer. Mit der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt alle Kapitalerträge in den normalen Tarif ein, wenn das günstiger ist (§ 32d Abs. 6 Satz 1 EStG). Der Antrag gilt für sämtliche Kapitalerträge des Jahres, bei Ehepaaren für beide zusammen (Satz 3 und 4).
Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Rückkauf mit 10.000 € Ertrag, Freistellungsauftrag über 1.000 € beim Versicherer. Er behält auf 9.000 € 2.250 € Kapitalertragsteuer und 123,75 € Solidaritätszuschlag ein, zusammen 2.373,75 €. Liegt das übrige zu versteuernde Einkommen bei 14.000 €, steigt es mit der Günstigerprüfung auf 23.000 €; die Einkommensteuer wächst nach Tarif 2026 von 256 € auf 2.328 €, also um 2.072 €. Erstattet werden 301,75 € (berechnet). Dafür tragen Sie in Zeile 4 eine 1 ein und erklären den Ertrag in Zeile 7, den Pauschbetrag in Zeile 16 und die Steuer in den Zeilen 37 und 38.
Bei einem höheren übrigen Einkommen dreht sich das Ergebnis; das Finanzamt prüft selbst und wendet den Tarif nur an, wenn er günstiger ist.
Was gilt für Altverträge vor 2005?
Für Lebensversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt das alte Recht weiter (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Die Zinsen sind steuerfrei, wenn die Auszahlung nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit erfolgt (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a. F.), Beiträge laufend gezahlt wurden, laut BMF-Schreiben vom 22.08.2002 mindestens fünf Jahre lang, und der Vertrag einen Mindesttodesfallschutz hat. Den Prozentsatz dieses Schutzes nennt das BMF-Schreiben als Gliederungspunkt; im amtlichen Auszug ist er nicht abgedruckt.
Sind die Bedingungen erfüllt, zieht der Versicherer nichts ab und Sie tragen nichts ein. Hat er dennoch Kapitalertragsteuer einbehalten, etwa weil der Vertrag später geändert wurde, lassen Sie den Abzug über Zeile 5 („Überprüfung des Steuereinbehalts“) prüfen und legen die Vertragsunterlagen bei. Maßgeblich ist das Datum des Vertragsabschlusses (BMF-Schreiben vom 01.10.2009, Rz. 89).
Bis wann muss die Steuererklärung mit der Lebensversicherung beim Finanzamt sein?
Spätestens sieben Monate nach Ablauf des Jahres der Auszahlung, also für eine Auszahlung im Jahr 2026 bis 31.07.2027, wenn Sie die Erklärung selbst machen (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Steuerberatung gelten längere Fristen nach § 149 Abs. 3 AO. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist und nur eine Erstattung möchte, kann die Erklärung auch später einreichen; die genaue Frist dafür nennt Ihnen das Finanzamt.
Für die Auszahlung selbst ist nichts beim Finanzamt anzumelden; den Steuerabzug übermittelt der Versicherer. Eine Todesfallleistung ist dagegen ein Thema für die Erbschaftsteuer, siehe Lebensversicherung Auszahlung im Todesfall. Wie lange die Auszahlung dauert, steht auf Lebensversicherung Auszahlung: Dauer, was die Krankenkasse verlangt, auf Lebensversicherung Auszahlung: Krankenkasse. Für die Anlage danach gibt es Lebensversicherung ausgezahlt: Geld anlegen.

Häufige Fragen
In welche Zeile kommt die Lebensversicherung in der Anlage KAP?
Erträge mit halbem Ansatz nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG gehören im Vordruck 2025 in Zeile 30, die darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer in die Zeilen 43 bis 45. Eingetragen wird der volle Ertrag laut Steuerbescheinigung, das Finanzamt halbiert selbst. Erträge ohne halben Ansatz stehen dagegen in Zeile 7 und sind mit dem Abzug grundsätzlich abgegolten.
Muss ich eine Lebensversicherung in der Steuererklärung angeben, wenn schon Steuer abgezogen wurde?
Bei halbem Ansatz ja, denn dort wirkt der Abzug nicht abgeltend (§ 43 Abs. 5 Satz 2 EStG); erst die Veranlagung führt zur richtigen Steuer, meist mit Erstattung. Ohne halben Ansatz ist die Steuer mit dem Abzug abgegolten. Eine freiwillige Angabe lohnt dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht genutzt wurde oder Ihr Steuersatz unter 25 % liegt.
Wie viel Steuer bekomme ich bei einer Lebensversicherung über die Steuererklärung zurück?
Das hängt vom übrigen Einkommen ab. Im Beispiel mit 28.000 € Ertrag, halbem Ansatz und 32.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen kommen nach Tarif 2026 3.337 € zurück: Der Versicherer hat 7.385 € einbehalten, die tatsächliche Mehrsteuer beträgt 4.048 € (berechnet, ohne Kirchensteuer). Je niedriger Ihr übriges Einkommen, desto höher die Erstattung.
Ich bin 61 und mein Vertrag von 2014 wurde ausgezahlt. Gilt der halbe Ansatz?
Nein. Bei Verträgen, die nach dem 31.12.2011 geschlossen wurden, gilt der halbe Ansatz erst ab dem 62. Geburtstag (§ 52 Abs. 28 Satz 7 EStG), außerdem müssen zwölf Jahre seit Vertragsabschluss vergangen sein. Ein Vertrag von 2014 erreicht die zwölf Jahre erst 2026. Bei Auszahlung mit 61 unterliegt der volle Ertrag der Abgeltungsteuer; Sie können ihn freiwillig über die Günstigerprüfung erklären.
Gilt der Sparer-Pauschbetrag auch für die Lebensversicherung mit halbem Ansatz?
Ja. Der Vordruck 2025 bezieht den in Zeile 16 einzutragenden Pauschbetrag ausdrücklich auch auf Zeile 30; § 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG schließt für diese Erträge nur die Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 aus. Im Beispiel mindert der Pauschbetrag den steuerpflichtigen Teil von 14.000 € auf 13.000 €. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung sind es 2.000 €.
Was mache ich, wenn der Versicherer keine Steuerbescheinigung geschickt hat?
Fordern Sie sie beim Versicherer an; ohne sie lassen sich Ertrag und einbehaltene Steuer nicht belegen. Die Bescheinigung folgt einem amtlichen Muster und weist Erträge mit halbem Ansatz gesondert aus. Bei einem ausländischen Versicherer ohne deutschen Steuerabzug ermitteln Sie den Ertrag selbst als Auszahlung minus eingezahlte Beiträge und weisen die Beiträge mit Vertragsunterlagen nach.
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WeiterlesenQuellen
- Vordruck Anlage KAP 2025 (Einkünfte aus Kapitalvermögen), Stand Oktober 2025, Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung, Abruf 01.10.2026
- Anleitung zur Anlage KAP (Fassung August 2024), Stand August 2024, Abruf 01.10.2026
- EStH 2025 Anhang 19 I: Muster I der Steuerbescheinigung, Stand EStH 2025, Abruf 01.10.2026
- § 20 EStG (Abs. 1 Nr. 6, Abs. 9), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 32a EStG (Tarif ab 2026), Stand Abruf 01.10.2026
- § 32d EStG (Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 Günstigerprüfung), Stand Abruf 01.10.2026
- § 43 EStG (Abs. 1 Nr. 4, Abs. 5), Stand Abruf 01.10.2026
- § 52 EStG (Abs. 28), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- § 3 Solidaritätszuschlaggesetz (Freigrenze), Stand Abruf 01.10.2026
- § 4 Solidaritätszuschlaggesetz, Stand zuletzt geändert 23.12.2024, Abruf 01.10.2026
- § 149 AO Abgabe der Steuererklärungen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F., EStH 2016 Anhang 22 IV, Stand Fassung 31.12.2004, Abruf 01.10.2026
- BMF-Schreiben vom 22.08.2002, EStH 2017 Anhang 22 I, Stand Auszug, Abruf 01.10.2026
- BMF-Schreiben vom 01.10.2009, EStH 2024 Anhang 22a I, Stand i. d. F. v. 09.08.2019, Abruf 01.10.2026
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