Start · Lebensversicherung · Lebensversicherung Auszahlung: Dauer bis zum Geld auf dem Konto

Lebensversicherung Auszahlung: Dauer bis zum Geld auf dem Konto

Der Ablauftermin ist vorbei, das Konto leer, und die Hotline sagt nur: in Bearbeitung. Jede Woche Wartezeit kostet bei 120.000 € rund 150 € Zinsen.

Hier stehen die gesetzlichen Fristen, die Unterlagen, die Versicherer verlangen, und die Schritte bei Verspätung bis zum Ombudsmann.

Wie lange die Auszahlung einer Lebensversicherung dauert, regelt kein fester Kalendertag, sondern § 14 VVG: Das Geld ist fällig, sobald der Versicherer alles Nötige geprüft hat. Beim normalen Ablauf zahlen viele Versicherer zum Ablauftermin, wenn die Unterlagen vorher da sind. Bei einer Kündigung zählt das Ende der Versicherungsperiode, im Todesfall die Prüfung von Bezugsrecht und Urkunden. Diese Seite zeigt, welche Frist in welchem Fall gilt, welche Unterlagen die Auszahlung beschleunigen und was Sie tun können, wenn das Geld nicht kommt.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet

  • Fällig ist die Versicherungsleistung, sobald der Versicherer die zur Feststellung nötigen Erhebungen beendet hat (§ 14 Abs. 1 VVG); einen festen Tag nennt das Gesetz nicht.
  • Dauert die Prüfung länger als einen Monat seit der Anzeige, können Sie einen Abschlag in Höhe des Mindestbetrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG).
  • Im Verzug schuldet der Versicherer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz von 1,52 % (seit 01.07.2026), also 6,52 % im Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB).
  • Der Versicherungsombudsmann entscheidet bis 10.000 € verbindlich für den Versicherer und prüft Beschwerden bis 100.000 € kostenlos (VomVO).

Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?

Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Wie lange dauert die Auszahlung einer Lebensversicherung?

Beim regulären Ablauf dauert die Auszahlung oft nur bis zum Ablauftermin, wenn Sie die Unterlagen rechtzeitig einreichen; das Gesetz setzt keine Tagesfrist, sondern knüpft die Fälligkeit an das Ende der nötigen Prüfung (§ 14 Abs. 1 VVG). Ein Beispiel aus der Praxis: Proxalto schreibt seine Kunden nach eigener Angabe einige Monate vor dem Ablauftermin an und bearbeitet die Unterlagen rechtzeitig vor dem Termin.

Länger dauert es, wenn der Versicherer mehr prüfen muss. Im Todesfall braucht er Sterbeurkunde und Nachweis, wer bezugsberechtigt ist. Bei einer Kündigung zählt zuerst das Vertragsende, das nach § 168 Abs. 1 VVG auf den Schluss der laufenden Versicherungsperiode fällt. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht muss das Kapital fristgerecht gewählt sein; welche Frist gilt, steht in Ihren Vertragsbedingungen.

Wann die Leistung fällig wird
AnlassWann fälligWas der Versicherer prüftRechtsgrundlage
Ablauf (Erlebensfall)nach Prüfung, oft zum AblaufterminIdentität, Konto, Steuerdaten§ 14 Abs. 1 VVG
Kündigung, RückkaufSchluss der laufenden Versicherungsperiode, danach PrüfungRückkaufswert, Abzüge, Identität§§ 168, 169 VVG
Todesfallnach Prüfung von Tod und BezugsrechtSterbeurkunde, Bezugsberechtigung, ggf. Erbnachweis§ 14 Abs. 1 VVG
Prüfung dauert länger als 1 MonatAbschlag auf VerlangenMindestbetrag der Leistung§ 14 Abs. 2 VVG

Quelle: Versicherungsvertragsgesetz §§ 14, 168, 169, Abruf 01.10.2026.

Welche Unterlagen beschleunigen die Auszahlung?

Am schnellsten zahlt der Versicherer, wenn Auszahlungsverfügung, Kontoverbindung und Ausweisnachweis vollständig vor dem Ablauftermin vorliegen. Was genau verlangt wird, steht im Schreiben vor dem Ablauf. Proxalto nennt zum Beispiel eine unterschriebene Auszahlungsverfügung mit IBAN und eine bestätigte Kopie des Personalausweises, bei Auszahlungen über 150.000 € zusätzlich eine Kopie der Girocard.

  • Auszahlungsverfügung mit IBAN: auf das Konto, das Sie für das Geld vorgesehen haben. Bei großen Summen lohnt es, vorher die Einlagensicherung der Zielbank zu prüfen (siehe unten).
  • Ausweisnachweis: Kopie oder Bestätigung nach Vorgabe des Versicherers.
  • Versicherungsschein: nur wenn der Vertrag die Rückgabe verlangt. Ist er verloren, genügt nach § 4 Abs. 2 VVG ein öffentlich beglaubigtes Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen ist; einen neuen Versicherungsschein können Sie nach § 3 Abs. 3 VVG verlangen.
  • Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung: sonst zieht der Versicherer Kapitalertragsteuer auf den vollen Ertrag ab (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG), die Sie erst über die Steuererklärung zurückholen.
  • Im Todesfall: Sterbeurkunde und Nachweis der Bezugsberechtigung; Einzelheiten stehen auf Lebensversicherung Auszahlung im Todesfall.

Ich habe vor sechs Wochen alles eingereicht und noch kein Geld: was kann ich tun?

Sie können sofort einen Abschlag verlangen und den Versicherer mit einer Mahnung in Verzug setzen. Nach § 14 Abs. 2 VVG steht Ihnen ein Abschlag in Höhe des Betrags zu, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss, sobald seit der Anzeige mehr als ein Monat vergangen ist. Die Frist ist nur gehemmt, solange die Prüfung durch Ihr Verschulden stockt, etwa weil eine Unterlage fehlt.

Leistet der Versicherer nach einer Mahnung nicht, gerät er in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Ab dann schuldet er Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Basiszinssatz beträgt laut Bundesbank seit 01.07.2026 1,52 %, der Verzugszins also 6,52 % im Jahr. Eine Klausel, die den Versicherer von Verzugszinsen befreit, ist unwirksam (§ 14 Abs. 3 VVG).

Verzugszinsen bei 6,52 % im Jahr
Ausstehender Betragje Woche30 Tage90 Tage
50.000 €62,52 €267,95 €803,84 €
120.000 €150,05 €643,07 €1.929,21 €
250.000 €312,60 €1.339,73 €4.019,18 €

Berechnet von geld-was-nun.de: Betrag mal 6,52 % mal Tage durch 365; Basiszinssatz 1,52 % laut Deutscher Bundesbank, gültig ab 01.07.2026. Verzugszinsen sind steuerpflichtige Kapitalerträge.

Hilft das nicht, ist der Versicherungsombudsmann der nächste Schritt. Das Verfahren ist für Sie kostenlos bis auf eigene Ausgaben. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 € ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend, bis 100.000 € spricht er eine Empfehlung aus, darüber findet kein Verfahren statt (§§ 2, 10, 11 VomVO). Den Versicherer müssen Sie vorher über Ihre Beschwerde informieren. Parallel können Sie sich bei der BaFin beschweren, die den Versicherer beaufsichtigt.

Ablauf oder Rückkauf: was geht schneller und was kostet es?

Ein Rückkauf geht nicht unbedingt schneller, kostet aber fast immer mehr. Kündigen können Sie bei laufender Beitragszahlung jederzeit, wirksam aber erst zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG). Ausgezahlt wird dann der Rückkaufswert, also das Deckungskapital zum Ende der Periode (§ 169 Abs. 3 VVG). Einen Stornoabzug darf der Versicherer nur abziehen, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist (§ 169 Abs. 5 VVG).

Teurer wird der Rückkauf oft über die Steuer. Bei Verträgen ab 2005 zählt nur dann die Hälfte des Ertrags, wenn die Auszahlung nach zwölf Jahren Laufzeit und nach dem 60. Geburtstag erfolgt, bei Verträgen ab 2012 nach dem 62. (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG, § 52 Abs. 28 Satz 7 EStG). Wer einige Monate zu früh kündigt, verliert diesen Vorteil.

Ich bin 61 und mein Vertrag von 2013 läuft in 14 Monaten ab: kündigen oder warten?

Steuerlich spricht viel fürs Warten: Mit 62 und nach mehr als zwölf Jahren Laufzeit zählt beim Ablauf nur die Hälfte des Ertrags, bei einer Kündigung mit 61 der volle Ertrag. Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: 30.000 € Ertrag bei Kündigung werden voll mit Abgeltungsteuer belegt. Nach 1.000 € Sparer-Pauschbetrag sind das 29.000 € mal 26,375 %, also 7.648,75 € (berechnet, ohne Kirchensteuer).

Beim Ablauf mit 62 zählen nur 15.000 € zum persönlichen Steuersatz. Selbst beim Spitzensteuersatz von 45 % plus Solidaritätszuschlag ist die Steuer dann niedriger als bei der Kündigung; wie viel genau, hängt vom übrigen Einkommen ab. Den Rechenweg zeigt Lebensversicherung Auszahlung: Steuer, das Eintragen in die Anlage KAP Lebensversicherung Auszahlung in der Steuererklärung. Wer das Geld vorher braucht, kann den Versicherer nach einem Policendarlehen fragen; ob es angeboten wird und zu welchem Zins, regelt der Vertrag.

Wohin mit dem Geld, wenn die Auszahlung kommt?

Auf ein Konto, dessen Einlagensicherung zum Betrag passt, und zwar schon in der Auszahlungsverfügung. Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Die Auszahlung einer privaten Lebensversicherung steht nicht im Katalog der befristet erhöhten Deckung bis 500.000 €; dort ist sie nicht eindeutig gedeckt. Sicher ist, große Summen auf mehrere Banken zu je 100.000 € zu verteilen. Die Kapitalauszahlung einer Direktversicherung zählt dagegen als betriebliche Altersversorgung zum Katalog (§ 8 Abs. 3 EinSiG).

Bei einer Direktversicherung meldet sich außerdem die Krankenkasse, siehe Direktversicherung Auszahlung und Krankenkasse; für private Policen gilt Lebensversicherung Auszahlung: Krankenkasse. Wie Sie den Betrag danach aufteilen und was Verwalter kosten, steht auf Lebensversicherung ausgezahlt: Geld anlegen. Wie viel davon auf Tagesgeld gehört, klärt Wie viel Geld auf Tagesgeld.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Auszahlung einer Lebensversicherung nach Ablauf?

Bei vollständigen Unterlagen zahlen viele Versicherer zum Ablauftermin; einen festen Tag schreibt das Gesetz nicht vor. Nach § 14 Abs. 1 VVG ist die Leistung fällig, sobald die nötigen Erhebungen beendet sind. Dauert das länger als einen Monat seit der Anzeige, können Sie einen Abschlag verlangen. Reichen Sie Auszahlungsverfügung, IBAN und Ausweisnachweis deshalb vor dem Ablauf ein.

Wie lange dauert die Auszahlung nach Kündigung der Lebensversicherung?

Die Kündigung wirkt zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (§ 168 Abs. 1 VVG), bei monatlicher Zahlung also zum Monatsende. Danach berechnet der Versicherer den Rückkaufswert nach § 169 VVG und zahlt ihn nach Prüfung aus. Prüfen Sie die Abrechnung: Ein Stornoabzug ist nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist.

Wie lange hat die Versicherung Zeit, im Todesfall zu zahlen?

So lange, wie die Prüfung von Tod und Bezugsrecht notwendig dauert (§ 14 Abs. 1 VVG); eine feste Frist gibt es nicht. Nach einem Monat seit der Anzeige des Todesfalls können Bezugsberechtigte einen Abschlag in Höhe des sicher geschuldeten Betrags verlangen (§ 14 Abs. 2 VVG). Fehlt eine Unterlage aus Ihrem Bereich, verlängert sich die Frist.

Welche Zinsen bekomme ich, wenn die Lebensversicherung zu spät zahlt?

Nach einer Mahnung ab Fälligkeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§§ 286, 288 BGB). Der Basiszinssatz liegt seit 01.07.2026 bei 1,52 %, der Verzugszins also bei 6,52 % im Jahr. Bei 120.000 € sind das 643,07 € für 30 Tage (berechnet). Vereinbarungen, die Verzugszinsen ausschließen, sind unwirksam (§ 14 Abs. 3 VVG).

Meine Lebensversicherung über 80.000 Euro zahlt nicht: an wen kann ich mich wenden?

An den Versicherungsombudsmann. Er prüft Beschwerden bis 100.000 € kostenlos und kann den Versicherer bis 10.000 € verbindlich verpflichten; bei 80.000 € spricht er eine Empfehlung aus (VomVO). Vorher informieren Sie den Versicherer schriftlich, dass Sie seine Entscheidung beanstanden. Daneben ist eine Beschwerde bei der BaFin möglich; für die Durchsetzung bleibt der Weg zum Gericht.

Brauche ich den Original-Versicherungsschein für die Auszahlung?

Nur wenn der Vertrag die Rückgabe vorsieht. Ist der Schein verloren, genügt nach § 4 Abs. 2 VVG Ihre Erklärung, zur Rückgabe außerstande zu sein, zusammen mit einem öffentlich beglaubigten Anerkenntnis, dass die Schuld erloschen ist. Einen neuen Versicherungsschein können Sie nach § 3 Abs. 3 VVG verlangen, die Kosten tragen Sie.

Ich bin 64 und bekomme 150.000 Euro aus der Lebensversicherung: auf welches Konto?

Auf mehrere Konten, wenn jeder Euro gesetzlich gesichert sein soll: 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Eine private Lebensversicherung steht nicht im Katalog der erhöhten Deckung bis 500.000 €. Geben Sie in der Auszahlungsverfügung ein Konto an und verteilen Sie danach, oder lassen Sie direkt auf zwei Banken auszahlen, wenn der Versicherer das anbietet.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 14 VVG Fälligkeit der Geldleistung, Stand Abruf 01.10.2026
  2. § 168 VVG Kündigung des Versicherungsnehmers, Stand Abruf 01.10.2026
  3. § 169 VVG Rückkaufswert, Stand Abruf 01.10.2026
  4. § 3 VVG Versicherungsschein, Stand Abruf 01.10.2026
  5. § 4 VVG Versicherungsschein auf den Inhaber, Stand Abruf 01.10.2026
  6. § 286 BGB Verzug des Schuldners, Stand Abruf 01.10.2026
  7. § 288 BGB Verzugszinsen, Stand Abruf 01.10.2026
  8. Deutsche Bundesbank: Basiszinssatz nach § 247 BGB, Stand 1,52 % ab 01.07.2026, Abruf 01.10.2026
  9. Versicherungsombudsmann: Verfahrensordnung (VomVO), Stand Fassung 23.11.2016, Abruf 01.10.2026
  10. Versicherungsombudsmann: Das Schlichtungsverfahren, Stand Abruf 01.10.2026
  11. Proxalto Lebensversicherung: Ablauf, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  12. § 20 EStG (Abs. 1 Nr. 6), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  13. § 52 EStG (Abs. 28), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  14. § 43 EStG Kapitalertragsteuer, Stand Abruf 01.10.2026
  15. § 8 Einlagensicherungsgesetz, Stand zuletzt geändert 25.03.2026, Abruf 01.10.2026

Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.