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Einlagensicherung DKB: was gesetzlich und was freiwillig gilt
Sie haben bei der DKB mehr als 100.000 € liegen und lesen mal Sparkasse, mal Landesbank, mal Bankenverband. Welcher Schutz gilt wirklich?
Hier steht aus Informationsbogen, DKB-FAQ und Fondssatzung, wer zahlt, bis zu welcher Höhe und wo der Rechtsanspruch endet.
Die Einlagensicherung der DKB hat zwei Stufen: Gesetzlich ist die Deutsche Kreditbank AG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet, die 100.000 € je Person mit Rechtsanspruch erstattet. Darüber hinaus sichert der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken (VÖB) freiwillig Einlagen über 100.000 €. Anders als oft vermutet gehört die DKB damit nicht zum Sicherungssystem der Sparkassen, obwohl ihre Mutter die BayernLB ist.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- Gesetzlich: Die Deutsche Kreditbank AG (Berlin, HRB 34165 B) ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken zugeordnet; 100.000 € je Einleger, Erstattung binnen 7 Arbeitstagen (Informationsbogen 06.2022).
- Freiwillig: Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands; er sichert Nichtbankeneinlagen über 100.000 €, ein Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.
- Eine feste Höchstgrenze je Person nennt weder die DKB noch die Fondssatzung (Stand Februar 2022); die Leistung richtet sich nach dem vorhandenen Fondsvermögen.
- Gemeinschaftskonto: gesetzlich 100.000 € je Inhaber, bei zwei Inhabern also bis 200.000 €.
Wie ist mein Geld bei der DKB abgesichert?
Ihr Geld bei der DKB ist gesetzlich bis 100.000 € je Person über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) abgesichert und darüber hinaus freiwillig über den Einlagensicherungsfonds des VÖB. So beschreibt es die DKB in ihren FAQ „Wie sind meine Einlagen abgesichert?“, abgerufen am 01.10.2026.
Der Informationsbogen für Einleger (Formular 0396 b, Stand 06.2022) nennt als zuständiges System die EdB in Berlin, eine Obergrenze von 100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut, eine Erstattungsfrist von 7 Arbeitstagen und die Währung Euro. Im Zusatztext heißt es, die Einlage werde von einem gesetzlichen und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Welches vertragliche System gemeint ist, sagt der Bogen nicht; das steht nur in den FAQ.
Die DKB ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Heidestraße 26 bis 28, eingetragen beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 34165 B. Im Impressum steht der Zusatz „Ein Unternehmen der BayernLB“.
| Stufe | Träger | Grenze je Person | Rechtsanspruch |
|---|---|---|---|
| Gesetzlich | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH | 100.000 € | ja, Erstattung binnen 7 Arbeitstagen |
| Gesetzlich, erhöht | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH | insgesamt bis 500.000 €, sechs Monate | ja, nur mit Nachweis des Anlasses |
| Freiwillig | Einlagensicherungsfonds des VÖB e. V. | keine Zahl genannt, nach Fondsvermögen | nein (§ 14 Satzung) |
| Wertpapiere im Depot | Eigentum der Kundin oder des Kunden | Anlegerentschädigung 90 %, max. 20.000 € | ja, nur bei fehlenden Papieren |
Quelle: DKB Informationsbogen 0396 b (06.2022), DKB-FAQ Einlagensicherung, Satzung des Einlagensicherungsfonds des VÖB (Stand Februar 2022), § 8 EinSiG, § 4 Abs. 2 AnlEntG; Abruf 01.10.2026
Gehört die DKB zur Sparkassen-Finanzgruppe?
Für die Einlagensicherung nein: Die DKB nennt als gesetzliches System die EdB und als freiwilliges System den Fonds der öffentlichen Banken, nicht das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Ihre Mutter, die BayernLB, ist als Landesbank Teil der Sparkassen-Finanzgruppe, deren Stützungsfonds laut DSGV unter anderem einen Teilfonds der Landesbanken umfasst. Daraus folgt aber kein Anspruch von DKB-Kunden gegen das Sparkassen-System.
In der Liste der EdB steht die „Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft“ in der Gruppe „Sonstige Banken, nur EdB-gesichert“. Das bezieht sich auf den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, in dem die DKB tatsächlich nicht Mitglied ist. Den freiwilligen Schutz über den VÖB-Fonds erwähnt die Liste nicht. Wer nur diese Liste liest, unterschätzt den Schutz bei der DKB; wer nur die Werbung liest, überschätzt ihn, weil der VÖB-Fonds keinen Rechtsanspruch gibt. Wie sich private und öffentliche Fonds unterscheiden, erklärt freiwillige Einlagensicherung.
Was leistet der Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken?
Der Fonds des VÖB erfasst nach eigener Darstellung Einlagen von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, die über den gesetzlichen Anspruch von 100.000 € hinausgehen. Geschützt sind laut DKB unter anderem Sparguthaben, Sichteinlagen, Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften. Ausgenommen sind etwa Einlagen von Banken, des Bundes und der Länder sowie Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate der DKB.
Die Satzung (Stand Februar 2022) schließt in § 14 jeden Rechtsanspruch aus, auch für Kunden. Eine Höchstgrenze je Einleger in Euro haben wir in der Satzung nicht gefunden. Gezahlt wird nach der Leistungsfähigkeit des Fonds, also im Rahmen des vorhandenen Vermögens; als Zielgröße nennt § 9 einen Deckungsgrad von mindestens 0,1 % der zu sichernden Einlagen aller Mitglieder. Mitglieder waren am 01.10.2026 vier Institute: Calenberger Kreditverein, Deutsche Kreditbank AG, Internationales Bankhaus Bodensee und Landwirtschaftliche Rentenbank.
Der Fonds der privaten Banken nennt dagegen feste Stufen, seit 2025 höchstens 3 Mio. € je Person. Beim VÖB-Fonds fehlt eine solche Zahl. Das ist weder besser noch schlechter belegt, nur anders: Ein fester Betrag lässt sich nicht nennen.
Ich habe 180.000 € bei der DKB, ist das sicher?
Mit Rechtsanspruch gesichert sind davon 100.000 €, die übrigen 80.000 € fallen unter den freiwilligen Fonds der öffentlichen Banken, auf den es keinen Anspruch gibt. Das gilt für alle Konten zusammen: Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und Ihr Anteil an Gemeinschaftskonten werden addiert (§ 7 Abs. 3 EinSiG).
Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): 120.000 € Tagesgeld plus 60.000 € Festgeld ergeben 180.000 € bei der Deutschen Kreditbank AG. Die EdB erstattet höchstens 100.000 €. Für 80.000 € kommt es auf den VÖB-Fonds an. Wer den Überhang mit Rechtsanspruch sichern will, legt die 80.000 € bei einem zweiten Institut an. Mehr zur Rechnung je Person steht unter Einlagensicherung pro Person.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Tagesgeld | 120.000 € |
| Festgeld | 60.000 € |
| Summe bei der DKB | 180.000 € |
| gesetzlich gesichert (EdB) | 100.000 € |
| freiwillig, ohne Rechtsanspruch (VÖB-Fonds) | 80.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 1 EinSiG; Beispielrechnung, keine Anlageberatung
Überhang über 100.000 € verteilen
Den Teil über 100.000 € können Sie über Raisin bei Banken in anderen EU-Ländern oder bei deutschen Partnerbanken anlegen. Für jede dieser Banken gilt eine eigene gesetzliche Grenze, unabhängig von der DKB.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Wie hoch ist die Einlagensicherung beim DKB-Gemeinschaftskonto?
Beim Gemeinschaftskonto der DKB gilt die gesetzliche Grenze von 100.000 € für jeden Inhaber, bei zwei Personen also bis 200.000 €. Das steht im Informationsbogen. Fehlt eine andere Vereinbarung, wird das Guthaben jedem Inhaber zur Hälfte zugerechnet (§ 7 Abs. 4 EinSiG), und dieser Anteil wird mit seinen Einzelkonten bei der DKB addiert.
Rechenbeispiel (berechnet): Ein Paar hat 150.000 € auf dem gemeinsamen Konto, einer der beiden zusätzlich 70.000 € auf einem eigenen Tagesgeld. Ihm werden 75.000 € plus 70.000 € = 145.000 € zugerechnet, gesetzlich gesichert sind 100.000 €. Dem anderen werden 75.000 € zugerechnet, voll gesichert. Die DKB bietet mehrere Gemeinschaftskonten an, jedes weitere kostet laut Produktseite 2,50 € im Monat. Mehr Fälle zeigt Einlagensicherung Gemeinschaftskonto.
Ich bin 58 und habe 240.000 € Abfindung auf dem DKB-Tagesgeld, gilt die erhöhte Deckung?
Ja, eine Abfindung wegen Verlust des Arbeitsplatzes gehört zu den Anlässen, für die das Gesetz sechs Monate lang insgesamt bis 500.000 € sichert (§ 8 Abs. 2 und 3 EinSiG). Weil die DKB der EdB zugeordnet ist, gilt diese Regel auch dort.
Sie müssen den Anlass im Ernstfall schriftlich mit Belegen glaubhaft machen, etwa mit Aufhebungsvertrag und Gehaltsabrechnung (§ 8 Abs. 5 EinSiG). Läuft die Frist ab, sinkt der gesetzliche Schutz auf 100.000 €; für den Rest bleibt nur der VÖB-Fonds. Sechs Monate sind deshalb ein Zeitfenster zum Entscheiden, keine Daueranlage. Was danach mit dem Geld geschehen kann, beschreibt Abfindung anlegen; für eine gewöhnliche Erbschaft ist der Katalog nicht eindeutig, sicher ist dort nur das Verteilen auf Banken mit je 100.000 €.
Welche Zinsen zahlt die DKB auf Tagesgeld und Festgeld?
Die DKB wirbt auf der Tagesgeld-Seite mit 1 % p. a. variabel ab dem ersten Euro, ohne Begrenzung des Anlagebetrags und für Neu- wie Bestandskunden (Stand 08.09.2026, ausgenommen DKB-VISA-Tagesgeld). Festgeld gibt es von 2.500 € bis 500.000 € je Anlage.
| Laufzeit | Zins p. a. | Anlagebetrag |
|---|---|---|
| 3 Monate | 1,6 % | 2.500 € bis 500.000 € |
| 6 Monate | 2,2 % | 2.500 € bis 500.000 € |
| 1 Jahr | 2,7 % | 2.500 € bis 500.000 € |
| 2 bis 5 Jahre | 3,0 % | 2.500 € bis 500.000 € |
| 10 Jahre | 3,2 % | 2.500 € bis 500.000 € |
Quelle: DKB Festgeld-Seite, ohne Datumsangabe, Abruf 01.10.2026; Zins fest für die Laufzeit, Momentaufnahme
Während der Laufzeit können Sie beim Festgeld weder einzahlen noch abheben, am Ende kommt das Geld automatisch zurück. Für die Sicherung spielt die Anlageform keine Rolle; ein Festgeld über 500.000 € ist gesetzlich genauso nur mit 100.000 € gesichert wie ein Tagesgeld. Wie man ein Erbe zwischen Tages- und Festgeld aufteilt, zeigt Erbe in Festgeld.
Was gilt für Wertpapiere im DKB-Depot?
Wertpapiere im DKB-Depot sind keine Einlagen und bleiben Ihr Eigentum. In einer Insolvenz werden sie ausgesondert (§ 47 InsO). Fehlen Wertpapiere, weil die Bank sie pflichtwidrig nicht herausgeben kann, zahlt die gesetzliche Anlegerentschädigung 90 %, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG). Zusätzlich nennt die DKB Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften ausdrücklich als vom VÖB-Fonds geschützt, ebenfalls ohne Rechtsanspruch. Kursverluste deckt keine Sicherung. Mehr dazu unter Einlagensicherung im Depot.
Was tun, wenn mehr als 100.000 Euro bei der DKB liegen?
Entscheiden Sie bewusst, ob Ihnen für den Überhang ein freiwilliger Fonds ohne bezifferte Grenze reicht. Wer jeden Euro mit Rechtsanspruch sichern will, verteilt auf weitere Institute.
- Alle Guthaben bei der DKB addieren, einschließlich Anteil am Gemeinschaftskonto.
- Bei befristet hohen Beträgen aus Hausverkauf oder Abfindung die Belege aufbewahren und die Sechs-Monats-Frist notieren.
- Für den Überhang Institute mit eigener gesetzlicher Sicherung wählen; Sicherungssysteme im Überblick unter Einlagensicherung Banken Übersicht.
- Zinsen und Annahmegrenzen vergleicht der Vergleich im Hub Einlagensicherung.
- Was beim Verteilen über eine Plattform zu beachten ist, etwa beim Verrechnungskonto, steht unter Einlagensicherung Raisin.
Mit dem Rechner prüfen Sie, wie viel Ihres DKB-Guthabens unter die gesetzliche Grenze fällt und wie viel nur der VÖB-Fonds abdeckt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei der DKB?
Gesetzlich 100.000 € je Person über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, mit Rechtsanspruch und Erstattung binnen 7 Arbeitstagen. Darüber hinaus sichert der Einlagensicherungsfonds der öffentlichen Banken Einlagen über 100.000 € freiwillig. Eine feste Obergrenze je Person nennen weder DKB noch Fondssatzung, gezahlt wird nach Fondsvermögen und ohne Rechtsanspruch.
Ist die DKB über die Sparkassen abgesichert?
Nein. Die DKB ist zwar eine Tochter der BayernLB, nennt in ihren Unterlagen aber die EdB als gesetzliches System und den Fonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken als freiwilliges System. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe führt die DKB nicht als zuständige Einlagensicherung auf.
Ist die DKB im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken?
Nein, in der Liste der EdB steht die DKB als „nur EdB-gesichert“, und in der Mitgliederliste des Fonds der privaten Banken fehlt sie. Ihr freiwilliger Schutz läuft stattdessen über den Fonds des VÖB. Die Grenze von 3 Mio. € je Person, die der private Fonds nennt, gilt für die DKB deshalb nicht.
Wir haben 220.000 € auf einem DKB-Gemeinschaftskonto, ist alles gesichert?
Gesetzlich sind bei zwei Inhabern bis 200.000 € gesichert, je 100.000 € pro Person. Zugerechnet werden jedem 110.000 €, also liegen je 10.000 € über der gesetzlichen Grenze und fallen unter den freiwilligen VÖB-Fonds. Haben Sie zusätzlich Einzelkonten bei der DKB, erhöhen diese Ihren jeweiligen Anteil.
Wie lange dauert die Auszahlung, wenn die DKB ausfällt?
Für den gesetzlichen Teil bis 100.000 € nennt der Informationsbogen 7 Arbeitstage nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin. Bei Beträgen der erhöhten Deckung beginnt die Frist erst, wenn Sie den Anlass nachgewiesen haben. Für Leistungen des VÖB-Fonds gibt es keine gesetzliche Frist.
Ist Festgeld bei der DKB über 100.000 Euro sicher?
Festgeld bei der DKB ist gesetzlich bis 100.000 € je Person gesichert, zusammen mit allen anderen Guthaben dort. Die DKB nimmt je Festgeld bis 500.000 € an. Was über 100.000 € liegt, ist nur über den freiwilligen Fonds der öffentlichen Banken geschützt, ohne Rechtsanspruch und ohne feste Grenze.
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WeiterlesenQuellen
- DKB: Informationsbogen für Einleger (PDF, 0396 b), Stand 06.2022, Abruf 01.10.2026
- DKB: Wie sind meine Einlagen abgesichert? (FAQ), Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- DKB: Impressum, Stand Abruf 01.10.2026
- DKB: Tagesgeld, Stand Zinsvergleich Stand 08.09.2026, Abruf 01.10.2026
- DKB: Festgeld, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- DKB: Gemeinschaftskonto, Stand Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsfonds des VÖB: Startseite mit Mitgliederliste, Stand Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsfonds des VÖB: Satzung (PDF), Stand Stand Februar 2022, Abruf 01.10.2026
- EdB: Zugeordnete Banken, Stand Abruf 01.10.2026
- DSGV: Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsgesetz § 8, Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
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