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Einlagensicherung Schweiz: 100.000 Franken und was das in Euro heißt
Ihr Euro-Guthaben liegt bei einer Schweizer Bank. Geschützt sind 100.000 Franken, deren Euro-Wert in fünf Jahren zwischen 92.670 € und 111.012 € schwankte.
Hier stehen Grenze, Systemobergrenze und Auszahlungsweg nach Bankengesetz und esisuisse, dazu Rechenbeispiele in Euro mit EZB-Kurs.
Einlagensicherung Schweiz heißt: Guthaben bis 100.000 Franken je Kunde und Bank sind im Konkurs einer Bank geschützt (Art. 37a und Art. 37h Bankengesetz). Die Schweiz gehört nicht zur EU, die EU-Richtlinie über Einlagensicherung gilt dort nicht. Getragen wird der Schutz von esisuisse, der Selbstregulierung der Banken; alle Banken zusammen stehen höchstens mit 1,6 % der gesicherten Einlagen ein, für die Zeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 rund 8,1 Mrd. Franken. Für Kunden aus Deutschland kommt das Wechselkursrisiko dazu: Am 01.10.2026 entsprachen 100.000 Franken 105.966 €, am 01.10.2021 nur 92.670 €.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Geschützt sind 100.000 Franken je Kunde und Bank; die Guthaben sind im Konkurs bevorzugt und werden vorab ausgezahlt, auch an Kunden mit Wohnsitz im Ausland (Art. 37a Abs. 1 BankG, esisuisse).
- Alle Banken zusammen haften mit 1,6 % der gesicherten Einlagen, mindestens 6 Mrd. Franken (Art. 37h Abs. 3 BankG); vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 sind das 8,1 Mrd. Franken, die Hälfte davon hinterlegt.
- esisuisse überweist dem Konkursliquidator binnen sieben Arbeitstagen (Art. 37i Abs. 2 BankG); bis zur Auszahlung an den Kunden rechnet esisuisse derzeit mit mehreren Wochen.
- Eine erhöhte Deckung nach Hausverkauf oder Abfindung gibt es nicht; ein gemeinsames Konto gilt seit 01.01.2023 als eigener Einleger mit 100.000 Franken.
Wie hoch ist die Einlagensicherung in der Schweiz?
Die Einlagensicherung in der Schweiz schützt 100.000 Franken je Kunde und Bank. Rechtlich steht das in Art. 37a Abs. 1 Bankengesetz: Einlagen auf den Namen des Einlegers werden bis 100.000 Franken der zweiten Konkursklasse zugewiesen, sind also bevorzugt. Diese Guthaben zahlt der Konkursliquidator vorab aus, nicht erst am Ende des Verfahrens. Reicht das Geld der Bank dafür nicht, springt esisuisse ein.
Gesichert sind Privat-, Spar-, Lohn-, Anlage- und Nummernkonten, Festgelder und Kassenobligationen, die auf Ihren Namen bei der ausgebenden Bank liegen. Konten in Euro oder Dollar zählen mit; esisuisse rechnet sie zum Kurs bei Konkurseröffnung in Franken um und zahlt in der Regel in Franken aus. Metallkonten sind nur gedeckt, wenn Sie einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung in Geld haben. Geschützt sind auch Kunden mit Wohnsitz im Ausland, also auch Sie als Kunde aus Deutschland.
Der Rechner auf dieser Seite rechnet mit der EU-Grenze von 100.000 €. Für eine Schweizer Bank setzen Sie stattdessen den Euro-Gegenwert von 100.000 Franken an, am 01.10.2026 waren das 105.966 €.
| Regel | Schweiz | Deutschland |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Bankengesetz Art. 37a bis 37k, Selbstregulierung esisuisse | EinSiG, Umsetzung der RL 2014/49/EU |
| Grenze | 100.000 Franken je Kunde und Bank | 100.000 € je Einleger und Institut |
| Erhöhte Deckung nach Hausverkauf, Abfindung | keine | insgesamt bis 500.000 €, 6 Monate (§ 8 Abs. 2 EinSiG) |
| Gemeinsames Konto | Gemeinschaft als eigener Einleger, 100.000 Franken | Anteil je Inhaber (§ 7 Abs. 4 EinSiG) |
| Auszahlungswährung | in der Regel Franken | Euro (§ 7 Abs. 7 EinSiG) |
| Frist | 7 Arbeitstage nach Zahlungsinstruktion (Art. 37j Abs. 3 BankG), Ziel ab 2028 | 7 Arbeitstage nach Feststellung, ohne Antrag |
Quelle: Bankengesetz (Fedlex, Stand 1. Januar 2024), esisuisse FAQ und Zahlen & Fakten, EinSiG auf gesetze-im-internet.de. Abruf 01.10.2026.
Warum gilt in der Schweiz nicht die EU-Einlagensicherung?
Die Schweiz ist weder in der EU noch im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Richtlinie 2014/49/EU mit ihren einheitlichen Regeln gilt dort nicht, und es gibt keine gesetzliche Pflicht, dass eine deutsche Stelle die Auszahlung übernimmt. Im Ernstfall wenden Sie sich an den Konkursliquidator, den die Finanzmarktaufsicht FINMA einsetzt.
Das Schweizer System ist anders gebaut. Die Banken müssen sich vor der Annahme von Einlagen der Selbstregulierung anschließen, die von der FINMA genehmigt wird (Art. 37h Abs. 1 und 2 BankG). Genügt sie den Anforderungen nicht, regelt der Bundesrat die Einlagensicherung per Verordnung (Art. 37h Abs. 6 BankG). Jede Bank muss zudem Vermögenswerte in der Schweiz von 125 % ihrer bevorzugten Einlagen halten (Art. 37a Abs. 6 BankG).
Im Konkurs nutzt der Liquidator zuerst die vorhandene Liquidität der Bank. Erst wenn sie nicht reicht, finanziert esisuisse die Auszahlung und zieht das Geld bei allen anderen Banken ein. Was esisuisse vorstreckt, erhält sie später bevorzugt aus der Konkursmasse zurück.
Wie hoch ist die Systemobergrenze von esisuisse?
Alle Banken zusammen sind zu Beiträgen von 1,6 % der gesicherten Einlagen verpflichtet, mindestens aber 6 Mrd. Franken (Art. 37h Abs. 3 Buchst. b BankG). Die Hälfte davon muss jede Bank dauerhaft als Wertschriften oder Bargeld hinterlegen oder esisuisse als Darlehen geben. Für die Zeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 beträgt die maximale Beitragspflicht 8.100.015.660 Franken, berechnet auf 506,3 Mrd. Franken gesicherte Einlagen am 31.12.2025.
| Stichtag | gilt für | gesicherte Einlagen | Beitragspflicht | hinterlegt |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2022 | 07/2023 bis 06/2024 | 504,1 Mrd. CHF | 8,1 Mrd. CHF | 4,0 Mrd. CHF |
| 31.12.2023 | 07/2024 bis 06/2025 | 496,5 Mrd. CHF | 7,9 Mrd. CHF | 4,0 Mrd. CHF |
| 31.12.2024 | 07/2025 bis 06/2026 | 497,4 Mrd. CHF | 8,0 Mrd. CHF | 4,0 Mrd. CHF |
| 31.12.2025 | 07/2026 bis 06/2027 | 506,3 Mrd. CHF | 8,1 Mrd. CHF | 4,1 Mrd. CHF |
Quelle: esisuisse, Zahlen & Fakten, Abruf 01.10.2026. Die FAQ-Seite von esisuisse nennt noch 7,9 Mrd. Franken, den Wert der Vorperiode.
Die Grenze ist für den Ausfall einer kleinen oder mittleren Bank gedacht. Reicht das Geld bei einem großen Fall nicht, zahlt der Liquidator die gesicherten Guthaben anteilig aus (Art. 37j Abs. 4 BankG), der Rest folgt aus dem Verkauf der Vermögenswerte. Der Bundesrat darf den Betrag bei Bedarf erhöhen (Art. 37h Abs. 5 BankG). Die bisherigen Fälle waren klein: esisuisse finanzierte etwa für die Genfer Filiale der Kaupthing Bank Luxembourg 28 Mio. Franken und für die ASTON BANK in Lugano 6,8 Mio. Franken.
Nach Fusionen zählt die Rechtseinheit. Seit der Übernahme der Credit Suisse (Schweiz) AG durch die UBS Switzerland AG am 01.07.2024 sind Guthaben bei beiden zusammen nur noch einmal bis 100.000 Franken geschützt, weil sie in einer Bank liegen.
Ich habe 120.000 € auf einem Euro-Konto bei einer Schweizer Bank: was ist gesichert?
Gesichert sind 100.000 Franken, beim Kurs vom 01.10.2026 also rund 105.966 €; die übrigen rund 14.034 € gehen als gewöhnliche Forderung ins Konkursverfahren. Ihr Euro-Guthaben wird zum Kurs bei Konkurseröffnung in Franken umgerechnet, die Grenze gilt in Franken, und ausgezahlt wird in der Regel in Franken. Wie viel Euro am Ende ankommen, hängt also an zwei Kursen: bei Konkurseröffnung und beim Rücktausch.
Die Tabelle rechnet denselben Fall mit drei Kursen der Europäischen Zentralbank aus den letzten fünf Jahren. Bei einem starken Euro wie im Oktober 2021 wären nur rund 92.670 € geschützt gewesen.
| EZB-Kurs (1 € in CHF) | Guthaben in CHF | gesichert | ungesichert |
|---|---|---|---|
| 0,9437 (01.10.2026) | 113.244 CHF | 100.000 CHF = 105.966 € | 13.244 CHF = 14.034 € |
| 1,0791 (01.10.2021) | 129.492 CHF | 100.000 CHF = 92.670 € | 29.492 CHF = 27.330 € |
| 0,9008 (09.03.2026) | 108.096 CHF | 100.000 CHF = 111.012 € | 8.096 CHF = 8.988 € |
Berechnet von geld-was-nun.de mit EZB-Referenzkursen; Rücktausch zum selben Kurs angenommen, ohne Bankgebühren. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
Den ungesicherten Teil zahlt der Liquidator nach Abschluss des Verfahrens zumindest anteilig, wie esisuisse am Beispiel einer Kundin mit 150.000 Franken beschreibt. Wer das Kursrisiko klein halten will, lässt bei einer Schweizer Bank deutlich weniger als 100.000 Franken liegen.

Große Beträge in Euro auf EU-Banken verteilen
Wer Kursrisiko vermeiden will, verteilt Euro-Guthaben auf Banken im Euroraum. Raisin vermittelt Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern, jede bis 100.000 € gesichert.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Ich lebe in Deutschland und habe 80.000 Franken bei einer Kantonalbank: wer zahlt bei einer Pleite?
Der von der FINMA eingesetzte Konkursliquidator zahlt Ihnen die 80.000 Franken aus, aus dem Geld der Bank oder mit Mitteln von esisuisse. Kantonalbanken und PostFinance sind Mitglieder von esisuisse wie alle Banken mit einer bewilligten Geschäftsstelle in der Schweiz. Der Liquidator schickt Ihnen per Post ein Formular, auf dem Sie ein Konto bei einer anderen Bank angeben. Nach Eingang zahlt er aus, spätestens am siebten Arbeitstag nach Erhalt Ihrer Zahlungsinstruktion (Art. 37j Abs. 3 BankG).
In der Praxis dauert das noch länger. esisuisse schreibt, es sei derzeit von mehreren Wochen auszugehen; die Frist von sieben Arbeitstagen ab Zahlungsinstruktion ist erst ab 01.01.2028 das Ziel, weil die Banken ihre Vorbereitungen bis fünf Jahre nach der Gesetzesänderung vom 01.01.2023 abschließen müssen. Bei unklaren Ansprüchen oder ungenauen Angaben verlängert sich die Frist (Art. 37j Abs. 5 BankG).
Bei einer Kantonalbank kann zusätzlich eine Haftung ihres Kantons bestehen. Ob und in welchem Umfang, regelt das kantonale Recht der jeweiligen Bank, nicht das Bankengesetz. Für Rückfragen zum Konto ist im Konkurs der Liquidator zuständig, nicht esisuisse.
Gemeinsames Konto, Erbengemeinschaft und Vorsorgegeld in der Schweiz
Seit 01.01.2023 ist ein gemeinsames Konto ein eigener Einleger. Es wird nicht mehr auf die Inhaber aufgeteilt, sondern als Konto der Gemeinschaft mit höchstens 100.000 Franken gesichert. esisuisse rechnet vor: Ein Ehepaar mit 300.000 Franken nur auf dem gemeinsamen Konto ist seitdem mit 100.000 Franken geschützt statt vorher 200.000 Franken. Hat jeder Partner zusätzlich ein eigenes Konto mit 100.000 Franken, steigt der Schutz auf insgesamt 300.000 Franken. Das ist das Gegenteil der deutschen Regel, die unter Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto steht.
Personengemeinschaften wie eine Erbengemeinschaft sind ebenfalls eigene Einleger. Ein Nachlasskonto bei einer Schweizer Bank ist also mit 100.000 Franken für die Gemeinschaft geschützt, unabhängig von der Zahl der Erben. Steuerlich bleibt ein Erbe aus der Schweiz in Deutschland zu prüfen; Deutschland hat mit der Schweiz ein Erbschaftsteuer-Abkommen, Einzelheiten unter Geld im Ausland geerbt.
Guthaben auf Freizügigkeits- und Säule-3a-Konten sind nicht durch esisuisse gesichert, aber unabhängig von den übrigen Konten bis 100.000 Franken bevorzugt (Art. 37a Abs. 5 BankG). Sie werden in der Regel erst im Lauf oder am Ende der Liquidation ausgezahlt.
Was gilt für Wertpapiere, Gold und Fintech-Konten in der Schweiz?
Wertpapiere im Depot gehören Ihnen und werden im Konkurs herausgegeben, sie brauchen keine Einlagensicherung. Physisches Gold im Tresor ist ebenfalls Eigentum; wie die Lagerung in der Schweiz funktioniert und was sie kostet, steht unter Gold in der Schweiz lagern. Gold auf einem Metallkonto ohne Anspruch auf Auszahlung in Geld ist dagegen nicht gedeckt.
Nicht geschützt sind Gelder bei Unternehmen mit Fintech-Bewilligung nach Art. 1b BankG oder in der Sandbox. esisuisse wies 2025 beim Konkurs der SWISS4.0 SA darauf hin, dass Kundengelder dort weder bevorzugt noch gesichert waren. Auch wer über einen ausländischen Anbieter nur eine virtuelle IBAN einer Schweizer Bank nutzt, ist nicht deren Kunde und nicht über esisuisse geschützt. Für Wertpapiere bei deutschen Banken gilt die Seite Einlagensicherung beim Depot.
Schweizer Bank oder EU-Bank: welche Kriterien zählen für die Sicherheit?
Für die Einlagensicherung zählen vier Punkte. Die Grenze liegt in Franken und schwankt in Euro, in den letzten fünf Jahren zwischen 92.670 € und 111.012 €. Die Auszahlung kommt in der Regel in Franken, eine EU-Bank zahlt Euro. Es gibt keine erhöhte Deckung für einen Hausverkauf oder eine Abfindung, wie sie EU-Länder bis 500.000 € oder mehr kennen. Und ein gemeinsames Konto ist anders als in Deutschland nur einmal geschützt.
Dafür sind die gesicherten Guthaben im Konkurs bevorzugt, und das System hat eine feste Obergrenze, die offen veröffentlicht wird. Rechenbeispiel, berechnet von geld-was-nun.de: Wer 300.000 € verteilen will, kommt mit drei EU-Banken zu je 100.000 € auf vollen gesetzlichen Schutz in Euro; bei einer Schweizer Bank wären bei gleichem Betrag mindestens drei Institute nötig, und jede Grenze hinge am Kurs. Beispielrechnung, keine Anlageberatung. Wie die EU-Länder sich unterscheiden, zeigt Einlagensicherung in der EU, die Regeln für hohe Beträge Einlagensicherung über 100.000 Euro.

Häufige Fragen
Wie viel Geld ist bei einer Schweizer Bank gesichert?
100.000 Franken je Kunde und Bank, egal in welcher Währung das Konto geführt wird. Am 01.10.2026 entsprach das 105.966 €. Die Guthaben sind im Konkurs bevorzugt und werden vorab ausgezahlt, aus dem Geld der Bank oder mit Mitteln von esisuisse. Alles darüber nimmt am Konkursverfahren teil und wird nur anteilig und später bezahlt.
Bin ich als Deutscher bei einer Schweizer Bank überhaupt geschützt?
Ja. esisuisse schreibt ausdrücklich, dass auch Kunden mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland geschützt sind. Voraussetzung ist, dass das Konto bei einer Bank mit FINMA-bewilligter Geschäftsstelle in der Schweiz gebucht ist. Guthaben bei einer Auslandsfiliale einer Schweizer Bank sind dagegen nicht gesichert, sondern nur bis 100.000 Franken im Konkurs bevorzugt.
Ich habe 100.000 € bei einer Schweizer Bank. Ist das voll gesichert?
Das hängt vom Kurs am Tag der Konkurseröffnung ab. Beim Kurs vom 01.10.2026 waren 100.000 € rund 94.370 Franken und damit voll gedeckt. Beim Kurs vom 01.10.2021 wären es 107.910 Franken gewesen, also 7.910 Franken über der Grenze. Ausgezahlt wird in der Regel in Franken, der Rücktausch in Euro birgt ein weiteres Kursrisiko.
Wie hoch ist die Obergrenze der Schweizer Einlagensicherung insgesamt?
Alle Banken zusammen haften mit 1,6 % der gesicherten Einlagen, mindestens aber 6 Mrd. Franken (Art. 37h Abs. 3 BankG). Vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 sind das laut esisuisse 8,1 Mrd. Franken, davon 4,1 Mrd. hinterlegt. Reicht das bei einem großen Fall nicht, zahlt der Liquidator anteilig und den Rest aus dem Verkauf der Vermögenswerte der Bank.
Gibt es in der Schweiz einen höheren Schutz nach einem Hausverkauf?
Nein. Das Bankengesetz kennt keine befristete Erhöhung für Verkaufserlöse, Abfindungen oder Erbschaften, wie sie EU-Länder bis 500.000 € oder mehr vorsehen. Es bleibt bei 100.000 Franken je Kunde und Bank. Nur Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben sind getrennt bis 100.000 Franken bevorzugt, aber nicht durch esisuisse gesichert.
Wie lange dauert die Auszahlung bei einer Bankpleite in der Schweiz?
esisuisse muss dem Liquidator das Geld binnen sieben Arbeitstagen überweisen. Sie selbst bekommen zuerst ein Formular und geben ein Konto bei einer anderen Bank an. Gesetzlich soll die Auszahlung spätestens am siebten Arbeitstag nach Ihrer Zahlungsinstruktion erfolgen; esisuisse rechnet derzeit mit mehreren Wochen und nennt sieben Arbeitstage als Ziel ab 01.01.2028.
Sind UBS und Credit Suisse seit der Übernahme eine Bank für die Einlagensicherung?
Für die Schweizer Kundengeschäfte ja. Seit 01.07.2024 ist die Credit Suisse (Schweiz) AG in der UBS Switzerland AG aufgegangen. esisuisse schützt 100.000 Franken je Kunde und Rechtseinheit, Guthaben aus beiden früheren Banken zählen also zusammen. Andere Gesellschaften der UBS-Gruppe mit eigener Bankbewilligung haben weiterhin eine eigene Grenze.
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100.000 € je Person und Bank in allen EWR-Staaten, aber unterschiedliche Sonderregeln, Währungen und Wege der Auszahlung.
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WeiterlesenQuellen
- Bankengesetz (BankG) Art. 37a bis 37k, Fedlex, Stand Stand am 1. Januar 2024, Abruf 01.10.2026
- esisuisse: Fragen und Antworten (FAQ), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- esisuisse: Zahlen & Fakten, Stand Stichtag 31.12.2025, Abruf 01.10.2026
- esisuisse: Das Schweizer System, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- esisuisse: Änderungen ab 2023, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- esisuisse: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS, Stand Stand 01.07.2024, Abruf 01.10.2026
- Europäische Zentralbank: Euro-Referenzkurse (historisch), Stand Kurse vom 01.10.2021, 09.03.2026 und 01.10.2026
- EinSiG § 7 (gesetze-im-internet.de), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
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