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Einlagensicherung Frankreich: So schützt der FGDR Ihr Guthaben

Ihr Festgeld liegt bei einer französischen Bank. Wenn sie ausfällt, zahlt nicht die deutsche Sicherung, sondern ein Fonds in Paris nach französischen Regeln.

Hier stehen Grenzen, Sonderfälle und der Auszahlungsweg des FGDR mit Quelle, dazu zwei durchgerechnete Fälle für Kunden aus Deutschland.

Einlagensicherung Frankreich bedeutet: Der Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) ersetzt Guthaben bis 100.000 € je Kunde und Bank, wenn ein französisches Institut seine Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Die Auszahlung kommt binnen höchstens sieben Arbeitstagen. Anders als in Deutschland zählt in Frankreich auch eine Erbschaft zu den Sonderfällen, in denen die Grenze drei Monate lang um bis zu 500.000 € steigt. Diese Seite zeigt die Regeln des FGDR, den Weg der Entschädigung für Kunden aus Deutschland und zwei Rechenbeispiele.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Person prüft ihr Konto in der Banking-App

Kurz beantwortet

  • Der FGDR erstattet bis 100.000 € je Kunde und Institut; alle Konten bei derselben Bank werden addiert, die Bank erkennen Sie am Code Etablissement im RIB (FGDR).
  • Geld aus dem Verkauf der eigenen Wohnung, aus einer Erbschaft, einer Schenkung, einem Rentenkapital oder einer Abfindung ist drei Monate lang zusätzlich bis 500.000 € je Ereignis gedeckt (FGDR).
  • Spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung durch die Aufsicht ACPR öffnet der FGDR ein Online-Portal für die Auszahlung; ohne Online-Zugang kommt ein Scheck.
  • Für die Einlagensicherung hielt der FGDR Ende 2025 rund 7,448 Mrd. € bereit; die EU-Zielgröße von 0,5 % der gedeckten Einlagen ist laut FGDR erreicht.

Wie hoch ist die Einlagensicherung in Frankreich?

Die Einlagensicherung in Frankreich beträgt 100.000 € je Kunde und Kreditinstitut. Der FGDR addiert dafür alle erstattungsfähigen Guthaben eines Kunden bei derselben Bank: Girokonto, Sparbuch, Festgeld, Sparpläne und das Geldkonto zu einem Aktiensparplan PEA. Welche Bank gemeint ist, bestimmt der FGDR über den Code Etablissement auf dem Kontonachweis RIB. Zwei Banken mit unterschiedlichem Code zählen getrennt.

Gedeckt sind Guthaben in Euro und in jeder anderen staatlichen Währung, etwa US-Dollar oder Pfund. Ausgeschlossen sind Regionalwährungen, Kryptowerte und Rohstoffe wie Gold auf einem Konto. Die drei staatlich garantierten Sparbücher Livret A, LDDS und LEP sind zusätzlich bis 100.000 € geschützt; der FGDR zahlt sie im Auftrag des Staates aus.

Die Tabelle zeigt, wo sich Frankreich von Deutschland unterscheidet. Der Rechner gilt mit seiner Grenze von 100.000 € je Bank auch für französische Institute.

Einlagensicherung Frankreich und Deutschland im Vergleich
RegelFrankreich (FGDR)Deutschland
Grunddeckung100.000 € je Kunde und Institut100.000 € je Einleger und Institut (§ 8 Abs. 1 EinSiG)
Sonderdeckung Betragzusätzlich bis 500.000 € je Ereignis, Körperschäden ohne Grenzeinsgesamt bis 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG)
Sonderdeckung DauerGutschrift weniger als 3 Monate vor dem Ausfall6 Monate nach Gutschrift
Erbschaft im Katalogja: Erbschaft, Vermächtnis, Schenkunggewöhnliche Erbschaft nicht genannt
Auszahlunghöchstens 7 Arbeitstage7 Arbeitstage nach Feststellung (§ 14 Abs. 3 EinSiG)
Staatlich garantierte SparbücherLivret A, LDDS, LEP zusätzlich bis 100.000 €keine Entsprechung
WertpapiereGarantie des titres bis 70.000 € je Kunde90 %, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG)

Quelle: garantiedesdepots.fr (Garantien, Wertpapiere, Merkblatt Stand November 2025), EinSiG und AnlEntG auf gesetze-im-internet.de. Abruf 01.10.2026.

Welche Konten deckt der FGDR nicht?

Nicht jede Geldanlage bei einer französischen Bank ist eine Einlage. Der FGDR schließt ausdrücklich Lebensversicherungen und Kapitalisierungsverträge von Versicherern aus, ebenso Altersvorsorgepläne über Versicherer und Arbeitgeber-Sparpläne. Auch Bargeld und Gegenstände im Schließfach der Bank, anonyme Einlagen, Genossenschaftsanteile und Kryptowerte sind nicht gedeckt.

Für Kunden aus Deutschland ist vor allem die Assurance-vie wichtig, ein beliebtes französisches Sparprodukt. Sie ist eine Versicherung, kein Bankguthaben, und fällt nicht unter die 100.000 €. Wertpapiere im Depot sind ebenfalls keine Einlagen; für sie gibt es beim FGDR einen eigenen Mechanismus bis 70.000 € je Kunde, wenn die Bank sie nicht herausgeben kann. Wie das in Deutschland geregelt ist, steht unter Einlagensicherung beim Depot.

Ich habe 90.000 € Festgeld bei einer französischen Bank: wer zahlt bei einer Pleite?

Der FGDR zahlt die 90.000 € vollständig, spätestens sieben Arbeitstage nachdem die Aufsicht ACPR die Einlagen für nicht verfügbar erklärt hat. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen. Der FGDR berechnet Ihren Anspruch auf Grundlage des letzten Kontoabschlusses, den die Bank zu diesem Stichtag erstellt.

Wie das Geld zu Ihnen kommt, hängt davon ab, wo Ihr Konto geführt wird. Bei einem Konto direkt bei der Bank in Frankreich zahlt der FGDR selbst. Tritt die französische Bank in Deutschland über eine Zweigniederlassung auf, bleibt der FGDR zuständig, die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) übernimmt aber die Abwicklung: Sie erhält die Daten aus dem Heimatland, schreibt die Kunden an und zahlt aus (Art. 14 Abs. 2 RL 2014/49/EU). Der FGDR schreibt dazu, dass er mit seinen europäischen Partnern zusammenarbeitet. Ob Ihre Bank eine solche Zweigniederlassung ist, steht im Informationsbogen für den Einleger; für die Consorsbank finden Sie die Einzelheiten unter Einlagensicherung Consorsbank.

Halten Sie E-Mail-Adresse und Handynummer bei der Bank aktuell. Nur wer eine davon hinterlegt hat, wird über das Online-Portal informiert und kann eine Überweisung auf ein neues Konto wählen. Kunden mit nur einer Postanschrift bekommen automatisch einen Scheck, ebenso alle, die binnen 20 Arbeitstagen nach Öffnung des Portals keine Zahlungsart gewählt haben.

Ich habe 250.000 € geerbt und bei einer französischen Bank angelegt: wie viel ist gesichert?

Fällt die Bank weniger als drei Monate nach der Gutschrift aus, sind alle 250.000 € gesichert, danach nur noch 100.000 €. Der FGDR hebt bei sogenannten außergewöhnlichen befristeten Einlagen die Grenze um den Betrag des Ereignisses an, höchstens um 500.000 € je Ereignis. Eine Erbschaft, ein Vermächtnis und eine Schenkung stehen ausdrücklich in seiner Liste, ebenso der Verkauf einer eigenen Wohnimmobilie, ein ausgezahltes Rentenkapital, Abfindungen nach Ende eines Arbeitsvertrags und Ausgleichszahlungen nach einer Scheidung.

Das ist der deutlichste Unterschied zu Deutschland. Hier steht die gewöhnliche Erbschaft nicht im Katalog des § 8 EinSiG; bei einer deutschen Bank ist ein Erbe über 100.000 € also nicht eindeutig gedeckt. Dafür gilt der französische Schutz nur drei statt sechs Monate. Den Zusatzbetrag müssen Sie beim FGDR binnen zwei Monaten nach der Entschädigung beantragen und belegen. Eine Einschränkung nach Herkunftsland des Erbes nennt der FGDR nicht.

Rechenweg: 250.000 € Erbe bei einer französischen Bank
Ausfall der BankGrenzegesichertungesichert
1 Monat nach Gutschrift100.000 € + 250.000 € = 350.000 €250.000 €0 €
2 Monate nach Gutschrift350.000 €250.000 €0 €
4 Monate nach Gutschrift100.000 €100.000 €150.000 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach den Regeln des FGDR zu dépôts exceptionnels temporaires; Annahme: keine weiteren Guthaben bei dieser Bank. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.

Der Zusatzschutz ist eine Brücke für die ersten Wochen, keine Lösung auf Dauer. Wer ein Erbe ordnet, sichert zuerst, klärt dann Steuer und Nachlass, legt eine Reserve fest und entscheidet erst danach über die Anlage. Die Schritte stehen unter Geld geerbt, was tun, die Steuerregeln für Geld aus Frankreich unter Geld im Ausland geerbt.

Hände mit Bankkarte und Smartphone

Festgeld bei Banken in mehreren EU-Ländern

Raisin vermittelt Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. Jede Partnerbank ist im System ihres Sitzlandes bis 100.000 € gesichert.

Raisin/WeltSparen

Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.

Im Vergleich ansehen

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Wie teilt der FGDR ein Gemeinschaftskonto auf?

Ein Gemeinschaftskonto wird zu gleichen Teilen auf die Inhaber verteilt, wenn der Kontovertrag nichts anderes vorsieht. Jeder Anteil wird mit den eigenen Konten des Inhabers bei derselben Bank zusammengerechnet, die Grenze von 100.000 € gilt für jeden einzeln. Der FGDR rechnet selbst vor: Person A hat 5.000 € auf dem eigenen Konto, Person B 9.000 €, das gemeinsame Konto 3.000 €. Erstattungsfähig sind für A 6.500 € und für B 10.500 €.

Selbstständige mit getrennter Rechtsform, etwa einer Ein-Personen-GmbH französischen Rechts, gelten als zwei Kunden: einmal privat, einmal beruflich, mit je 100.000 €. Die Regeln für deutsche Gemeinschaftskonten stehen unter Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto.

Wie läuft die Entschädigung durch den FGDR ab?

Der FGDR beschreibt vier Schritte. Wer vorbereitet ist, kommt schneller an sein Geld.

  • Feststellung: Die ACPR erklärt die Einlagen für nicht verfügbar. Ab diesem Tag sind die Konten gesperrt, die Frist von sieben Arbeitstagen beginnt.
  • Kontoabschluss: Die Bank schließt alle Konten zu diesem Stichtag ab, rechnet Zinsen ein, schickt einen letzten Kontoauszug und übermittelt die Daten an den FGDR.
  • Auszahlung: Spätestens nach sieben Arbeitstagen öffnet der FGDR ein gesichertes Online-Portal. Dort wählen Sie eine Überweisung auf ein Konto bei einer anderen Bank oder einen Scheck per Einschreiben.
  • Nachträge: Danach haben Sie zwei Monate, um einen Zusatzbetrag für außergewöhnliche Einlagen zu beantragen oder die Berechnung anzufechten.

Ein Konto bei einer zweiten Bank sollte es schon vorher geben, denn ohne Zielkonto bleibt nur der Scheck. Der FGDR schreibt, dass er Fälle mit Rückfragen nach der Frist weiterbearbeitet; sie können sich also verzögern.

Wie gut ist der französische Sicherungsfonds ausgestattet?

Zum 31.12.2025 verfügte der FGDR über Eigenmittel von 7,745 Mrd. € für alle seine Aufgaben, davon rund 7,448 Mrd. € für die Einlagensicherung. Die von der EU vorgesehene Zielgröße für Frankreich, 0,5 % der gedeckten Einlagen, ist laut FGDR erreicht; 2025 hat er deshalb für die Einlagensicherung keine Nettobeiträge erhoben, nur Beiträge für die laufenden Kosten. Reichen die Mittel nicht, kann er Sonderbeiträge bei seinen 1.134 Mitgliedsinstituten erheben.

Die Mittel sind auf kleine und mittlere Banken ausgelegt. Gerät eine große Bank in Schwierigkeiten, greift nach Angaben des FGDR zuerst die europäische Abwicklung mit dem Einheitlichen Abwicklungsfonds, der 2023 mit 78 Mrd. € ausgestattet war. Ein Länderrating führen wir nicht auf, weil wir es nicht aus einer Primärquelle belegen können.

So nutzen Sie französische Banken beim Verteilen

Für die Verteilung zählt jedes Institut mit eigenem Code Etablissement einzeln. Rechenbeispiel, berechnet von geld-was-nun.de: 200.000 € sind gesetzlich voll gesichert, wenn 100.000 € bei einer deutschen Bank und 100.000 € bei einer französischen Bank liegen. Zwei Konten bei derselben französischen Bank bringen keinen zusätzlichen Schutz. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.

Ein Konto in Frankreich lässt sich auch über Plattformen wie Raisin eröffnen, die Festgeld von Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern vermitteln. Was bei Summen über der Grenze gilt, steht unter Einlagensicherung über 100.000 Euro, die Rechnung je Person und Bank unter Einlagensicherung pro Person. Wie sich Frankreich von anderen EU-Ländern unterscheidet, zeigt Einlagensicherung in der EU.

Kundin in einer Bankfiliale

Häufige Fragen

Ist Geld bei einer französischen Bank genauso sicher wie bei einer deutschen?

Gesetzlich ja, bis 100.000 € je Kunde und Bank, mit Auszahlung binnen sieben Arbeitstagen. Beide Länder setzen dieselbe EU-Richtlinie um. Unterschiede gibt es bei Sonderfällen: Frankreich deckt eine Erbschaft drei Monate lang zusätzlich bis 500.000 €, Deutschland nennt die Erbschaft nicht. Einen freiwilligen Zusatzfonds wie den der deutschen Privatbanken nennt der FGDR nicht.

Ich habe 150.000 € bei einer französischen Bank. Was bekomme ich bei einer Pleite?

Gesichert sind 100.000 €. Die übrigen 50.000 € sind nur gedeckt, wenn sie aus einem Sonderfall stammen, etwa einem Wohnungsverkauf oder einer Erbschaft, und weniger als drei Monate vor dem Ausfall gutgeschrieben wurden. Dann beantragen Sie den Zusatzbetrag binnen zwei Monaten beim FGDR. Sonst melden Sie die 50.000 € im Insolvenzverfahren an und erhalten nur eine Quote.

Wer zahlt mir als Kunde aus Deutschland, wenn eine französische Bank ausfällt?

Zahlungspflichtig ist immer der FGDR in Paris. Läuft Ihr Konto über eine deutsche Zweigniederlassung der Bank, wickelt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Zahlung in seinem Auftrag ab und schreibt Sie an. Bei einem Konto direkt in Frankreich zahlt der FGDR selbst, über sein Online-Portal oder per Scheck. Die Höhe der Entschädigung ist in beiden Fällen gleich.

Brauche ich bei einer Bankpleite in Frankreich ein Konto bei einer anderen Bank?

Ja, wenn Sie eine Überweisung möchten. Der FGDR überweist nur auf ein neues Konto bei einem anderen Institut, das Sie im Online-Portal angeben. Ohne Online-Zugang oder ohne Wahl binnen 20 Arbeitstagen schickt er einen Scheck per Einschreiben. Ein Zweitkonto vor dem Ernstfall spart Zeit, weil auch Lastschriften und Gehalt umgezogen werden müssen.

Ist meine Assurance-vie durch den FGDR geschützt?

Nein. Lebensversicherungen und Kapitalisierungsverträge von Versicherungsunternehmen sind keine Bankeinlagen und stehen ausdrücklich auf der Ausschlussliste des FGDR. Das gilt auch, wenn Sie den Vertrag über Ihre Bank abgeschlossen haben. Laut FGDR sind solche Produkte entweder ohne Garantie oder über ein anderes System geschützt. Welches System für Ihren Vertrag gilt, erfahren Sie beim Versicherer oder bei der Bank, die ihn vermittelt hat.

Gilt der Zusatzschutz in Frankreich auch für 400.000 € aus einem Hausverkauf?

Ja, wenn es um den Verkauf einer eigenen Wohnimmobilie geht und die Bank weniger als drei Monate nach der Gutschrift ausfällt. Die Grenze steigt dann um den Verkaufserlös, höchstens um 500.000 €, auf 500.000 €. Der FGDR rechnet selbst vor: Ein Verkauf über 700.000 € hebt die Grenze auf 600.000 €. Nach drei Monaten gelten wieder 100.000 €.

Wie viel Geld hat der französische Einlagensicherungsfonds?

Für die Einlagensicherung hielt der FGDR zum 31.12.2025 rund 7,448 Mrd. € bereit, für alle Aufgaben zusammen 7,745 Mrd. €. Das entspricht nach seinen Angaben der EU-Zielgröße von 0,5 % der gedeckten Einlagen in Frankreich. Bei Bedarf kann der Fonds Sonderbeiträge bei den Banken erheben. Für große Banken greift zuerst die europäische Bankenabwicklung.

Weiterlesen

Quellen

  1. FGDR: Comptes et livrets bancaires, quelles sont mes garanties ?, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  2. FGDR: Procédure d'indemnisation en 4 étapes, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  3. FGDR: Chiffres clés (Ressourcen zum 31.12.2025), Stand Faits & chiffres au 31/12/2025, Abruf 01.10.2026
  4. FGDR: Merkblatt La protection de votre argent (PDF), Stand November 2025, Abruf 01.10.2026
  5. FGDR: Je possède des titres (Garantie des titres), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  6. EdB: So entschädigen wir (grenzüberschreitende Fälle), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
  7. Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand Ursprungsfassung ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
  8. EinSiG § 8 (gesetze-im-internet.de), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
  9. AnlEntG § 4 (gesetze-im-internet.de), Stand Abruf 01.10.2026

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