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Geld im Ausland geerbt: Steuer, Doppelbesteuerung und Meldungen
Das Erbe liegt auf einem Konto im Ausland, zwei Finanzämter könnten zugreifen, und die Bank dort verlangt Papiere in fremder Sprache.
Hier stehen deutsche Steuerpflicht, Anrechnung, Abkommen und Meldepflichten mit Paragraph, dazu zwei durchgerechnete Beispiele.
Wer Geld im Ausland geerbt hat und in Deutschland wohnt, ist hier mit dem gesamten Erbe steuerpflichtig, egal wo das Konto liegt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Eine ausländische Erbschaftsteuer wird auf Antrag angerechnet, aber nur auf Auslandsvermögen im Sinne des Gesetzes (§ 21 ErbStG). Ein Abkommen gegen Doppelbesteuerung bei Erbschaften hat Deutschland nur mit fünf Staaten. Welches Erbrecht gilt, regelt in der EU die Erbrechtsverordnung nach dem letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Zahlungen über 50.000 € aus dem Ausland melden Sie der Bundesbank (§ 67 AWV). Diese Seite zeigt die Regeln und zwei Rechenbeispiele.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- Hatte der Verstorbene oder der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland, ist der gesamte Erwerb hier steuerpflichtig, auch Konten im Ausland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).
- Ausländische Erbschaftsteuer wird auf Antrag angerechnet, wenn sie festgesetzt und gezahlt ist; bei einem Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland zählen ausländische Bankguthaben nicht als Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG mit § 121 BewG).
- Erbschaftsteuer-Abkommen bestehen nur mit Dänemark, Frankreich, Griechenland, der Schweiz und den USA; das mit Schweden gilt seit 01.01.2024 nicht mehr (BMF, Stand 01.01.2026).
- Zahlungen über 50.000 € aus dem Ausland melden Privatpersonen der Bundesbank bis zum 7. Werktag des Folgemonats (§ 67 Abs. 2 Nr. 1, § 71 Abs. 6 AWV).
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Geld im Ausland geerbt: muss ich in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?
Ja, wenn Sie oder der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Inländer waren: Dann ist der gesamte Erwerb in Deutschland steuerpflichtig, weltweit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Inländer ist, wer hier einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Deutsche Staatsangehörige bleiben es fünf Jahre lang, nachdem sie ohne Wohnsitz in Deutschland ins Ausland gezogen sind.
Waren weder Sie noch der Verstorbene Inländer, besteuert Deutschland nur Inlandsvermögen wie deutsche Grundstücke oder Betriebsvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG mit § 121 BewG). Ein Konto bei einer deutschen Bank gehört nicht dazu. Die Freibeträge gelten bei unbeschränkter Steuerpflicht in voller Höhe: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 20.000 € für Geschwister, Nichten und Neffen (§ 16 Abs. 1 ErbStG); bei beschränkter Steuerpflicht werden sie anteilig gekürzt (§ 16 Abs. 2 ErbStG).
| Verstorbener | Erbe | In Deutschland steuerpflichtig | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Wohnsitz Deutschland | Wohnsitz Deutschland | gesamtes Erbe weltweit | § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG |
| Wohnsitz Ausland | Wohnsitz Deutschland | gesamtes Erbe weltweit | § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG |
| Wohnsitz Deutschland | Wohnsitz Ausland | gesamtes Erbe weltweit | § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG |
| Wohnsitz Ausland | Wohnsitz Ausland | nur Inlandsvermögen, etwa deutsche Grundstücke | § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, § 121 BewG |
Vereinfacht; Sonderfälle für deutsche Staatsangehörige im Ausland und für Auslandsbedienstete in § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b und c ErbStG. Quelle: ErbStG, zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026, Abruf 01.10.2026.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über das Erbschaftsteuergesetz; der Ausgang ist offen. Die vollständige Freibetragstabelle steht unter Erbschaftssteuer Freibetrag, wie die Steuer berechnet wird, unter Erbschaftsteuer berechnen.
Wird die im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer angerechnet?
Ja, auf Antrag, aber nur unter Bedingungen: Die ausländische Steuer muss festgesetzt, von Ihnen gezahlt und nicht mehr ermäßigbar sein, und sie wird nur auf den Teil der deutschen Steuer angerechnet, der auf das Auslandsvermögen entfällt (§ 21 Abs. 1 ErbStG). Liegt Vermögen in mehreren Staaten, wird für jeden Staat getrennt gerechnet. Die deutsche Steuer muss innerhalb von fünf Jahren nach der ausländischen entstanden sein. Den Nachweis führen Sie mit Bescheid und Zahlungsbeleg, auf Verlangen in beglaubigter Übersetzung (§ 21 Abs. 3 ErbStG).
Die wichtigste Falle steckt in der Definition. War der Verstorbene Inländer, gelten als Auslandsvermögen nur Gegenstände der in § 121 BewG genannten Art im Ausland, also etwa Grundstücke, Betriebsvermögen oder größere Firmenbeteiligungen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Bankguthaben und Wertpapierdepots stehen nicht in dieser Liste. Besteuert ein anderer Staat das Konto eines in Deutschland lebenden Verstorbenen, wird diese Steuer nach dem Wortlaut nicht angerechnet. Lebte der Verstorbene im Ausland, zählt dagegen alles außer deutschem Inlandsvermögen als Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG).
Ich bin 50, lebe in Deutschland und habe von meinem Onkel in Spanien 250.000 € geerbt: wo zahle ich Steuer?
Sie zahlen in Deutschland Steuer auf das ganze Erbe, und eine in Spanien festgesetzte und gezahlte Erbschaftsteuer wird angerechnet, weil Ihr Onkel im Ausland lebte. Mit Spanien besteht kein Erbschaftsteuer-Abkommen, es gilt also § 21 ErbStG. Als Neffe gehören Sie zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG). Wie viel Spanien verlangt, richtet sich nach spanischem Recht; der Betrag unten ist eine Annahme.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Erbe, vollständig Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG) | 250.000 € |
| Freibetrag Steuerklasse II | minus 20.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 230.000 € |
| Deutsche Steuer, 20 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG) | 46.000 € |
| Spanische Steuer, festgesetzt und gezahlt (Annahme) | 25.000 € |
| Höchstbetrag der Anrechnung: 46.000 € mal 250.000 / 250.000 | 46.000 € |
| Verbleibende deutsche Steuer | 21.000 € |
| Steuer insgesamt | 46.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 15, 16, 19, 21 ErbStG; Nachlassverbindlichkeiten und Bestattungskosten vereinfachend nicht abgezogen. Die spanische Steuer ist eine Annahme.
Das Beispiel zeigt die Logik: Die höhere der beiden Steuern setzt sich am Ende durch. War die ausländische Steuer höher als der deutsche Anteil, bleibt die Differenz als Belastung, denn Deutschland erstattet nichts. Den Einzelfall mit Bescheiden in zwei Sprachen klärt eine Steuerberatung mit internationaler Erfahrung.
Mein Vater lebte in Deutschland und hatte 120.000 € auf einem Konto im Ausland: wird das doppelt besteuert?
Das kann passieren, wenn der andere Staat das Konto besteuert und kein Abkommen besteht, denn ein ausländisches Bankguthaben eines in Deutschland lebenden Verstorbenen ist kein Auslandsvermögen im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG. Deutschland besteuert das Konto voll, die ausländische Steuer wird nach dem Wortlaut nicht angerechnet. Nicht jeder Staat besteuert Konten von Ausländern; ob das Land Ihres Vaters eine Steuer erhebt, klären Sie mit der dortigen Bank oder Behörde.
- Steuer im Ausland fällt nicht an: Sie versteuern das Konto nur in Deutschland, wie jedes andere Guthaben.
- Steuer im Ausland fällt an, Land mit Abkommen: Das Abkommen regelt, welcher Staat besteuert und wer anrechnet (§ 21 Abs. 4 ErbStG).
- Steuer im Ausland fällt an, Land ohne Abkommen: doppelte Belastung möglich; ob sich die Last mindern lässt, klärt eine Steuerberatung.
Ist das Geld in Deutschland angekommen, gilt die Reihenfolge wie bei jedem Erbe: auf Banken mit je höchstens 100.000 € verteilen, Steuer zurücklegen, Reserve festlegen, dann anlegen. Bis die Bescheide aus beiden Staaten vorliegen, gehört der voraussichtliche Steuerbetrag auf Tagesgeld. Wie Sie danach aufteilen, zeigt Erbe anlegen; wie hoch die gesetzliche Sicherung ist, Einlagensicherung.
Mit welchen Ländern gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaften?
Deutschland hat nur mit fünf Staaten ein geltendes Abkommen zur Erbschaftsteuer: Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweiz und USA. Das Abkommen mit Schweden ist für Nachlässe seit 01.01.2024 aufgehoben. Für alle anderen Länder, auch Österreich, Spanien, Italien oder die Niederlande, gilt die einseitige Anrechnung nach § 21 ErbStG. Stellt ein Abkommen Vermögen in Deutschland frei, gilt für den Rest trotzdem der Steuersatz, der sich für das ganze Erbe ergäbe (§ 19 Abs. 2 ErbStG).
| Staat | Abkommen vom | Anwendung ab |
|---|---|---|
| Dänemark | 22.11.1995 | 01.01.1997 |
| Frankreich | 12.10.2006 | 03.04.2009 |
| Griechenland | 18.11./01.12.1910 | 01.01.1953 |
| Schweiz | 30.11.1978 | 28.09.1980 |
| USA | 03.12.1980, Neufassung 21.12.2000 | 01.01.1979, Protokoll ab 15.12.2000 |
| Schweden | 14.07.1992 | Erbschaftsteil aufgehoben ab 01.01.2024 |
Quelle: BMF, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich am 1. Januar 2026, Schreiben vom 07.01.2026. Beim Abkommen mit Dänemark sind die Regeln zur Erbschaftsteuer im allgemeinen Abkommen enthalten.
Welches Erbrecht gilt, wenn der Verstorbene im Ausland lebte?
In der EU gilt in der Regel das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Abs. 1 EU-Erbrechtsverordnung 650/2012). Er konnte im Testament stattdessen das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Art. 22). Die Verordnung gilt für Todesfälle ab dem 17.08.2015 (Art. 83), nicht aber in Dänemark und Irland. Steuern regelt sie ausdrücklich nicht (Art. 1 Abs. 1); die Erbschaftsteuer richtet sich weiter nach nationalem Recht.
Für Konten in anderen EU-Staaten hilft das Europäische Nachlasszeugnis (Art. 62 ff. der Verordnung). Es weist Ihr Erbrecht in allen beteiligten Mitgliedstaaten nach, sodass Sie nicht in jedem Land einen eigenen Erbnachweis brauchen. Beantragt wird es beim Nachlassgericht des Staates, dessen Gerichte zuständig sind. Außerhalb der EU rechnen Sie mit eigenen Nachweisen der Bank, beglaubigten Übersetzungen und gegebenenfalls einer Apostille.
Welche Meldepflichten gelten für ein Erbe aus dem Ausland?
Es gibt drei Meldungen, an drei Stellen. Dem Erbschaftsteuer-Finanzamt zeigen Sie den Erwerb binnen drei Monaten an; die Ausnahme bei eröffnetem Testament gilt ausdrücklich nicht, wenn Auslandsvermögen dabei ist (§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG). Wie die Anzeige aussieht, steht unter Geerbtes Geld beim Finanzamt melden; Fristen zur Zahlung unter Erbschaftsteuer: wann zahlen.
Der Bundesbank melden Sie jede Zahlung über 50.000 € aus dem Ausland, auch als Privatperson, bis zum siebten Werktag des Folgemonats (§ 67 Abs. 1 und 2, § 71 Abs. 6 AWV). Privatpersonen, die nur gelegentlich melden, können das laut Bundesbank telefonisch oder per E-Mail tun; anzugeben sind Zweck wie Erbschaft, Betrag, Monat und Land. Das frühere Formular hieß Z4. Bestände an Konten im Ausland müssen Privatpersonen nicht melden (§ 66 Abs. 2 Nr. 1 AWV).
Bleibt das Geld auf dem ausländischen Konto, geben Sie die Zinsen in der Einkommensteuererklärung an, weil keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten wurde (§ 32d Abs. 3 EStG). Eine im Ausland einbehaltene Steuer wird bis 25 Prozent je Ertrag angerechnet (§ 32d Abs. 5 EStG).
| Stelle | Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Erbschaftsteuer-Finanzamt | Anzeige des Erwerbs, auch mit eröffnetem Testament | 3 Monate ab Kenntnis | § 30 ErbStG |
| Deutsche Bundesbank | Zahlung über 50.000 € aus dem Ausland | 7. Werktag des Folgemonats | §§ 67, 71 Abs. 6 AWV |
| Wohnsitz-Finanzamt | Zinsen und Erträge des Auslandskontos | mit der Einkommensteuererklärung | § 32d Abs. 3 EStG |
Quellen: ErbStG, AWV, EStG, Deutsche Bundesbank (Zahlungsmeldungen von Privatpersonen), Abruf 01.10.2026.
Häufige Fragen
Ich wohne in Deutschland und habe 100.000 € aus Österreich geerbt. Muss ich das versteuern?
Ja, in Deutschland, weil Sie hier wohnen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Ob Steuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab: Als Kind bleiben 100.000 € unter 400.000 € steuerfrei, als Nichte oder Neffe sind 80.000 € über 20.000 € steuerpflichtig (§ 16 ErbStG). Mit Österreich besteht kein Erbschaftsteuer-Abkommen. Die Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten ist bei Auslandsvermögen immer nötig.
Muss ich eine Erbschaft von 80.000 € aus dem Ausland der Bundesbank melden?
Ja. Inländer melden Zahlungen von Ausländern über 50.000 € der Bundesbank, auch als Privatperson (§ 67 AWV). Die Frist endet am siebten Werktag des Folgemonats (§ 71 Abs. 6 AWV). Wer nur gelegentlich meldet, kann das laut Bundesbank telefonisch oder per E-Mail erledigen. Die Meldung dient der Zahlungsbilanzstatistik und löst keine Steuer aus; die Erbschaftsteuer-Anzeige beim Finanzamt ist eine eigene Pflicht.
Wird die Erbschaftsteuer aus Frankreich in Deutschland angerechnet?
Mit Frankreich besteht ein Erbschaftsteuer-Abkommen vom 12.10.2006, das seit 03.04.2009 angewendet wird (BMF, Stand 01.01.2026). Es regelt, welcher Staat welches Vermögen besteuert und wie angerechnet wird; das Abkommen geht § 21 ErbStG vor. Für die Anrechnung legen Sie den französischen Bescheid und den Zahlungsnachweis vor, auf Verlangen übersetzt (§ 21 Abs. 3 und 4 ErbStG).
Mein Vater lebte in Deutschland und hatte ein Konto in Italien. Wird italienische Steuer angerechnet?
Nach dem Wortlaut nicht. War der Verstorbene Inländer, zählen als Auslandsvermögen nur Gegenstände der Art, die § 121 BewG nennt, etwa Grundstücke oder Betriebsvermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Ein Bankguthaben gehört nicht dazu. Mit Italien besteht kein Erbschaftsteuer-Abkommen. Erhebt Italien auf das Konto Steuer, kann es zur Doppelbelastung kommen. Das prüft eine Steuerberatung.
Welches Erbrecht gilt, wenn meine Mutter zuletzt in Spanien gelebt hat?
Nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich spanisches Erbrecht, weil sie dort ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 VO 650/2012). Hat sie im Testament deutsches Recht als Recht ihrer Staatsangehörigkeit gewählt, gilt deutsches Recht (Art. 22). Die Erbschaftsteuer regelt die Verordnung nicht; als Erbe mit Wohnsitz in Deutschland sind Sie hier für das ganze Erbe steuerpflichtig.
Wie bekomme ich Geld von einem geerbten Konto in einem anderen EU-Land?
Mit dem Europäischen Nachlasszeugnis nach Art. 62 ff. der EU-Erbrechtsverordnung. Es weist Ihr Erbrecht in den anderen Mitgliedstaaten nach, ausgenommen Dänemark und Irland. Die Bank zahlt dann auf Ihr Konto aus. Bei einer Überweisung über 50.000 € melden Sie den Eingang der Bundesbank (§ 67 AWV), und das Finanzamt erfährt den Erwerb über Ihre Anzeige binnen drei Monaten (§ 30 ErbStG).
Ich lebe seit drei Jahren in Portugal und erbe von meiner Mutter in Deutschland. Wo zahle ich?
In Deutschland für das ganze Erbe, weil Ihre Mutter hier wohnte (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Sind Sie deutscher Staatsangehöriger und leben seit weniger als fünf Jahren ohne Wohnsitz in Deutschland im Ausland, gelten Sie zudem selbst noch als Inländer. Ob Portugal zusätzlich besteuert, richtet sich nach portugiesischem Recht; ein Abkommen mit Portugal gibt es nicht. Ihr Freibetrag als Kind beträgt 400.000 €.
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WeiterlesenQuellen
- § 2 ErbStG, Persönliche Steuerpflicht, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026, Abruf 01.10.2026
- § 21 ErbStG, Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer, Stand Abruf 01.10.2026
- § 121 BewG, Inlandsvermögen, Stand Abruf 01.10.2026
- §§ 15, 16, 19 ErbStG, Steuerklassen, Freibeträge, Steuersätze, Stand Abruf 01.10.2026
- § 30 ErbStG, Anzeige des Erwerbs, Stand Abruf 01.10.2026
- BMF: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich am 1. Januar 2026, Stand Schreiben vom 07.01.2026, Abruf 01.10.2026
- Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EU-Erbrechtsverordnung), Stand ABl. L 201 vom 27.07.2012, Abruf 01.10.2026
- § 67 AWV, Meldung von Zahlungen (Grenze 50.000 Euro), Stand Abruf 01.10.2026
- § 71 AWV, Meldefristen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 66 AWV, Meldung von Forderungen, Ausnahme natürliche Personen, Stand Abruf 01.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Zahlungsmeldungen von Privatpersonen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 32d EStG, Kapitalerträge ohne Steuerabzug, Anrechnung ausländischer Steuer, Stand Abruf 01.10.2026
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