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Einlagensicherung EU: Wie sicher ist Geld bei Banken im EU-Ausland?
Ihr Tagesgeld liegt bei einer Bank in Schweden, das Festgeld in Frankreich. Wer bei einer Pleite zahlt und in welcher Währung, regelt jeweils das Recht des Sitzlandes.
Hier stehen die gemeinsamen EU-Regeln, die Unterschiede zwischen sechs Ländern in einer Tabelle und die drei Wege, auf denen Sie entschädigt werden.
Einlagensicherung EU heißt: In allen 30 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums sind Guthaben bis 100.000 € je Einleger und Bank gesetzlich geschützt, mit Auszahlung binnen sieben Arbeitstagen (Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 RL 2014/49/EU). Gleich ist damit nur der Kern. Wie lange ein Verkaufserlös oder ein Erbe über 100.000 € hinaus geschützt ist, in welcher Währung gezahlt wird und wer sich bei Ihnen meldet, regelt das Recht des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat. Diese Seite vergleicht sechs Länder, erklärt die drei Wege der Entschädigung für Kunden aus Deutschland und was die EU-Reform von 2026 ändert.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- In allen 30 EWR-Staaten sind 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut geschützt, Auszahlung binnen sieben Arbeitstagen (Art. 6 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 RL 2014/49/EU); Länder ohne Euro rechnen in ihre Währung um, Schweden etwa in 1.150.000 SEK.
- Die erhöhte Deckung nach Hausverkauf oder Lebensereignissen legt jedes Land selbst fest, zwischen drei und zwölf Monaten: Spanien drei Monate ohne Obergrenze, Österreich zwölf Monate bis insgesamt 500.000 €, Deutschland sechs Monate bis insgesamt 500.000 €.
- Bei einer deutschen Zweigniederlassung einer EU-Bank zahlt das System des Heimatlandes, die deutsche Einrichtung wickelt ab (Art. 14 Abs. 2 RL 2014/49/EU); 2022 betraf das 34.800 Kunden der Sberbank Direct.
- Die Reform RL (EU) 2026/804 muss bis 11.05.2028 umgesetzt werden; danach kommen für sechs Monate mindestens 500.000 € zur Grunddeckung hinzu.
Wie hoch ist die Einlagensicherung in der EU?
Die Einlagensicherung in der EU beträgt 100.000 € für die Gesamtheit der Einlagen desselben Einlegers bei einem Kreditinstitut (Art. 6 Abs. 1 RL 2014/49/EU). Das gilt in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Jede Bank muss vor Vertragsschluss und danach mindestens einmal jährlich einen Informationsbogen nach einheitlichem Muster aushändigen (Art. 16 RL 2014/49/EU). Bei Gemeinschaftskonten zählt der Anteil jedes Inhabers, ohne besondere Regel zu gleichen Teilen (Art. 7 Abs. 2).
Länder ohne Euro rechnen die 100.000 € in ihre Währung um. Die Einlagensicherung AUSTRIA weist darauf hin, dass dadurch Differenzen durch Wechselkurse entstehen und dass auch die Art der Auszahlung von Land zu Land verschieden ist. Die Tabelle zeigt sechs Länder, die für Sparer aus Deutschland häufig eine Rolle spielen, die Schweiz als Nicht-EU-Land zum Vergleich.
| Land und System | Grenze | Sonderdeckung | Dauer | Todesfall oder Erbe im Katalog | Währung |
|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland: EdB, Institutssicherungen | 100.000 € | insgesamt bis 500.000 € | 6 Monate | gewöhnliche Erbschaft nein | Euro |
| Österreich: ESA, s Haftung, ÖRS | 100.000 € | insgesamt bis 500.000 €, auf Antrag | 12 Monate | Tod genannt, Erbe nicht eindeutig | Euro |
| Frankreich: FGDR | 100.000 € | zusätzlich bis 500.000 € je Ereignis | 3 Monate | Erbschaft ja | Euro |
| Spanien: FGD | 100.000 € | ohne Obergrenze | 3 Monate | Zahlungen zum Todesfall ja, Erbe nicht eindeutig | Euro |
| Schweden: Riksgälden | 1.150.000 SEK | zusätzlich bis 5 Mio. SEK, auf Antrag | 12 Monate | Todesfall ja | SEK oder Währung des Kontolandes |
| Schweiz (nicht EU): esisuisse | 100.000 CHF | keine | entfällt | entfällt | in der Regel CHF |
Quelle: EinSiG § 8; ESAEG § 12; FGDR; RDL 16/2011 Art. 10; Lag 1995:1571 § 4 und § 4 c; Bankengesetz Art. 37a und esisuisse. Abruf 01.10.2026.
Der Rechner teilt einen Betrag in den gesicherten und den ungesicherten Teil je Bank auf. Für Banken in Schweden oder der Schweiz liegt die Grenze je nach Kurs etwas über oder unter 100.000 €.
Wer zahlt, wenn eine Bank aus dem EU-Ausland ausfällt?
Das hängt davon ab, in welcher Form die Bank in Deutschland tätig ist. Für Banken aus dem EWR gibt es drei Wege; bei Banken von außerhalb kommt ein vierter dazu.
- Tochterbank mit deutscher Erlaubnis: Sie ist selbst ein deutsches Kreditinstitut und gehört einem deutschen System an (§ 1 EinSiG), auch wenn der Konzern im Ausland sitzt. Beispiel: Die Openbank Deutschland AG gehört der EdB an, nicht dem spanischen Fonds.
- Deutsche Zweigniederlassung einer EU-Bank: Zuständig bleibt das System des Heimatlandes, ausgezahlt wird aber über das System des Gastlandes in dessen Namen (Art. 14 Abs. 2 RL 2014/49/EU). Die EdB erhält die Daten aus dem Heimatland, schreibt die Kunden an und überweist.
- Konto direkt bei einer Bank im EU-Ausland, ohne Niederlassung in Deutschland, auch über Zinsplattformen: Das System des Sitzlandes zahlt selbst, nach seinem Recht und Verfahren.
- Zweigstelle einer Bank von außerhalb des EWR: Sie muss einem deutschen System angehören (§ 1 EinSiG). Am 10.09.2026 stellte die BaFin für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main, den Entschädigungsfall nach § 10 Abs. 1 EinSiG fest.
Den zweiten Weg zeigt der Fall der Sberbank Europe AG aus Wien. Als die österreichische Aufsicht ihr am 01.03.2022 den Geschäftsbetrieb untersagte, waren 34.800 Privatkunden aus Deutschland über die Frankfurter Filiale betroffen. Die EdB zahlte im Auftrag und auf Rechnung der österreichischen Einlagensicherung, das Geld kam von den österreichischen Banken. Für den dritten Weg nennt die schwedische Riksgälden ein Detail: Bei Kunden der Plattform Raisin geht die Entschädigung auf das Konto bei der Raisin Bank oder einer von Raisin bestimmten Servicebank. Wie Raisin selbst abgesichert ist, steht unter Einlagensicherung Raisin.
Ich habe 300.000 € geerbt und will sie auf Banken in drei EU-Ländern verteilen: ist jede Bank voll gesichert?
Ja, wenn bei jeder der drei Banken höchstens 100.000 € samt Zinsen liegen und es drei verschiedene Kreditinstitute sind. Die Grenze gilt je Institut, nicht je Land. Zwei Banken desselben Instituts in verschiedenen Ländern, etwa Hauptsitz und Zweigniederlassung, zählen als eine Bank. Zwei rechtlich selbstständige Banken einer Gruppe zählen dagegen getrennt.
Vor dem Verteilen kommt die Reihenfolge, die für jedes Erbe gilt: erst sichern, dann Steuer und Nachlass klären, eine Reserve festlegen und erst danach anlegen. Die einzelnen Schritte stehen unter Geld geerbt, was tun.
| Bank | Betrag | gesetzlich gesichert | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| Bank in Deutschland | 100.000 € | 100.000 € | EdB oder Institutssicherung |
| Bank in Österreich | 100.000 € | 100.000 € | ESA, s Haftung oder ÖRS |
| Bank in Schweden | 100.000 € | 1.150.000 SEK = 101.491 € (Kurs 01.10.2026) | beim Kurs vom 18.09.2023 nur 95.936 € |
| Summe | 300.000 € | 300.000 € beim Kurs vom 01.10.2026 | Kursrisiko nur bei der schwedischen Bank |
Berechnet von geld-was-nun.de; EZB-Kurse 11,3310 und 11,9872 SEK je Euro. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
Wer das Kursrisiko vermeiden will, nimmt für die dritte Tranche eine Bank im Euroraum. Welche Marken zum selben Institut gehören, klärt die Seite Einlagensicherung mehrere Banken.
Geld auf Banken in mehreren EU-Ländern verteilen
Raisin vermittelt Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. Jede Partnerbank ist im System ihres Sitzlandes bis 100.000 € gesichert; bei Ländern ohne Euro gilt die Grenze in deren Währung.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Ich habe 150.000 € aus einem Hausverkauf und finde den besten Zins bei einer Bank im EU-Ausland: welche Sonderdeckung gilt?
Es gilt die Sonderdeckung des Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat, nicht die deutsche. Die Richtlinie lässt den Staaten Spielraum: Sie müssen solche Beträge mindestens drei und höchstens zwölf Monate nach Gutschrift schützen, einen Betrag schreibt die Richtlinie in der geltenden Fassung nicht vor (Art. 6 Abs. 2 RL 2014/49/EU).
Für Ihre 150.000 € heißt das: Bei einer spanischen Bank sind sie drei Monate lang voll gedeckt, bei einer französischen ebenfalls drei Monate, bei einer österreichischen zwölf Monate, dort aber nur auf schriftlichen Antrag. Bei einer deutschen Bank wären es sechs Monate (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Danach gilt überall wieder die Grenze von 100.000 €, der Rest von 50.000 € wäre ungesichert. Bleibt der Erlös länger liegen, ist die Verteilung auf zwei Banken die sichere Lösung; Hinweise dazu stehen unter Verkaufserlös parken.
Auch beim Ablauf gibt es Unterschiede. In Österreich und Schweden müssen Sie den Mehrbetrag nach dem Ausfall beantragen und belegen, in Frankreich binnen zwei Monaten nach der Entschädigung, in Spanien darf der Fonds die Zahlung des Mehrbetrags aufschieben. Belege über Verkauf und Gutschrift beschleunigen deshalb jede Prüfung.
Wo die EU-Regeln Lücken lassen
Die Richtlinie harmonisiert Grenze, Frist und Informationsbogen, aber nicht alles. Vier Punkte machen in der Praxis den Unterschied.
Erstens die Währung: In Ländern ohne Euro hängt der Euro-Wert der Grenze am Kurs. Zweitens das Verfahren: Der französische Fonds zahlt über ein Online-Portal oder per Scheck, der spanische nach Bestätigung per Brief oder Website, die österreichische Einrichtung nur auf ein Konto bei einer anderen Bank. Drittens die Sonderfälle: Ob ein Erbe über 100.000 € geschützt ist, reicht von ausdrücklich ja in Frankreich bis nicht genannt in Deutschland. Viertens der freiwillige Zusatzschutz: Den deutschen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mit bis zu 3 Mio. € je Person haben Banken mit Sitz im Ausland in der Regel nicht; nur einzelne Zweigniederlassungen von EU-Banken sind dort zusätzlich angeschlossen, wie die Liste der mitwirkenden Institute zeigt. Einzelheiten unter freiwillige Einlagensicherung.
Außerhalb des EWR gelten eigene Regeln. In der Schweiz schützt esisuisse 100.000 Franken, im Vereinigten Königreich gilt bei der FSCS laut eigener Website seit Dezember 2025 eine Grenze von 120.000 Pfund. Wie das bei einer britischen Bank aussieht, zeigt Einlagensicherung Bank of Scotland; für eine Bank mit Sitz in Litauen Einlagensicherung Revolut.
Was ändert die EU-Reform 2026/804 für Sparer?
Die Richtlinie (EU) 2026/804 vom 30.03.2026 ändert die Einlagensicherungsrichtlinie und ist seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt am 20.04.2026 in Kraft. Die Staaten müssen sie bis 11.05.2028 umsetzen. Danach kommt zur Grunddeckung von 100.000 € für Geld aus Hausverkauf und Lebensereignissen ein Schutz von mindestens 500.000 € für sechs Monate hinzu. Bei Wohnimmobilien sind es bis 2,5 Mio. €, und auch Geld, das kurzfristig für den Kauf einer selbst genutzten Wohnung bestimmt ist, wird erfasst.
Den Nachweis muss der Einleger führen (neuer Art. 7a). Für den erhöhten Betrag gilt eine längere Auszahlungsfrist von höchstens 20 Arbeitstagen ab Eingang vollständiger Unterlagen, die sieben Arbeitstage für die Grunddeckung bleiben. Einen deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung haben wir bis 01.10.2026 nicht gefunden. Bis dahin gelten in jedem Land die heutigen Regeln aus der Tabelle oben. Was das für Deutschland heißt, erklärt Einlagensicherung über 100.000 Euro.
So prüfen Sie die Einlagensicherung einer Bank im EU-Ausland
Fünf Schritte genügen, um eine ausländische Bank einzuordnen, bevor Sie Geld überweisen.
- Informationsbogen für den Einleger lesen: Er nennt das zuständige System, die Grenze, die Frist und die Währung der Erstattung.
- Rechtsform und Sitz prüfen: AG oder GmbH mit Sitz in Deutschland deuten auf eine deutsche Erlaubnis, AB, S.A. oder SE mit Sitz im Ausland auf das System des Heimatlandes.
- Niederlassung klären: Die Unternehmensdatenbank der BaFin zeigt, ob die Bank als Zweigniederlassung oder nur grenzüberschreitend in Deutschland tätig ist.
- Mitgliedschaft prüfen: Die Systeme veröffentlichen Listen, etwa die Mitgliederliste der ESA, die Bankensuche von esisuisse oder die Suche nach angeschlossenen Instituten beim spanischen FGD.
- Auszahlungskonto hinterlegen: Ohne Konto bei einer anderen Bank kommt die Entschädigung je nach Land nur per Scheck oder verzögert.
Eine Übersicht mit Sitzland und System für bekannte Banken steht unter Einlagensicherung Banken-Übersicht, die Grundregeln für Deutschland unter Einlagensicherung.
Häufige Fragen
Ist Geld bei einer Bank im EU-Ausland genauso sicher wie in Deutschland?
Bis 100.000 € je Person und Bank ja, das schreibt die EU-Richtlinie 2014/49/EU in allen 30 EWR-Staaten vor, mit Auszahlung binnen sieben Arbeitstagen. Unterschiede gibt es bei der Währung in Ländern ohne Euro, bei Sonderfällen wie Hausverkauf oder Erbe und beim Verfahren. Den freiwilligen Zusatzschutz der deutschen Privatbanken haben die meisten ausländischen Banken nicht.
Wer zahlt mir mein Geld zurück, wenn eine ausländische Bank in Deutschland pleitegeht?
Das System im Sitzland der Bank. Hat die Bank eine Zweigniederlassung in Deutschland, wickelt die deutsche Entschädigungseinrichtung die Zahlung im Auftrag ab, so 2022 bei 34.800 Kunden der Sberbank Direct. Führt die Bank Ihr Konto direkt im Ausland, zahlt das ausländische System selbst. Ist die Bank eine Tochter mit deutscher Erlaubnis, zahlt ein deutsches System.
Ich habe 200.000 € bei zwei Banken in zwei EU-Ländern. Ist alles gesichert?
Ja, wenn bei jeder Bank höchstens 100.000 € liegen und es zwei verschiedene Kreditinstitute sind. Die Grenze gilt je Institut. Liegt eine der Banken in einem Land ohne Euro, etwa Schweden, hängt der Euro-Wert der Grenze am Kurs: Am 01.10.2026 waren 1.150.000 SEK 101.491 €, im September 2023 nur 95.936 €.
Gilt der deutsche Schutz bis 500.000 € auch bei einer Bank in Spanien oder Frankreich?
Nein, es gilt die Regel des Sitzlandes der Bank. Spanien schützt Geld aus einem Hausverkauf drei Monate lang ohne Obergrenze, Frankreich drei Monate lang mit bis zu 500.000 € zusätzlich. Deutschland schützt sechs Monate lang bis insgesamt 500.000 €. Wer Geld länger als drei Monate liegen lässt, ist in Spanien und Frankreich danach nur noch bis 100.000 € gedeckt.
Ist ein Erbe über 100.000 € bei einer EU-Bank geschützt?
Das hängt vom Land ab. Frankreich nennt Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung ausdrücklich und schützt drei Monate lang bis 500.000 € zusätzlich. Schweden nennt den Todesfall, Spanien Zahlungen im Zusammenhang mit dem Tod. In Deutschland steht die gewöhnliche Erbschaft nicht im Katalog. Sicher geschützt ist ein großes Erbe nur verteilt auf mehrere Banken zu je 100.000 €.
Woran erkenne ich, welches Land für meine Bank zuständig ist?
Am Informationsbogen für den Einleger, den jede Bank vor Vertragsschluss und jährlich aushändigen muss. Er nennt das zuständige System, die Grenze und die Währung der Erstattung. Zusätzlich zeigt die Unternehmensdatenbank der BaFin, ob eine ausländische Bank in Deutschland eine Zweigniederlassung hat oder nur grenzüberschreitend tätig ist. Auch der Kontoauszug bestätigt, ob Einlagen erstattungsfähig sind.
Wann ändert sich die EU-Einlagensicherung durch die Reform?
Die Richtlinie (EU) 2026/804 ist seit April 2026 in Kraft und muss bis 11.05.2028 in nationales Recht umgesetzt werden. Danach kommen für Geld aus Hausverkauf und Lebensereignissen mindestens 500.000 € zur Grunddeckung hinzu, für sechs Monate, bei Wohnimmobilien bis 2,5 Mio. €. Bis zur Umsetzung gilt in jedem Land das bisherige Recht.
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WeiterlesenQuellen
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand Ursprungsfassung ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
- Richtlinie (EU) 2026/804 zur Änderung der RL 2014/49/EU, Stand ABl. vom 20.4.2026, Abruf 01.10.2026
- EdB: So entschädigen wir (grenzüberschreitende Fälle), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherung AUSTRIA: Einlagensicherung und häufige Fragen, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherung AUSTRIA: Presseaussendung vom 09.03.2022 zur Sberbank Europe (PDF), Stand 09.03.2022, Abruf 01.10.2026
- FGDR: Comptes et livrets bancaires, quelles sont mes garanties ?, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Real Decreto-ley 16/2011 (FGD), konsolidierter Text auf boe.es, Stand letzte Änderung veröffentlicht 24.06.2017, Abruf 01.10.2026
- Riksgälden: Payment of compensation, Stand zuletzt geprüft 12.02.2024, Abruf 01.10.2026
- esisuisse: Fragen und Antworten (FAQ), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- FSCS: Check your money is protected, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- EinSiG § 8 (gesetze-im-internet.de), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsfonds: Mitwirkende Institute und Meldung zur Bank Sepah-Iran, Stand Abruf 01.10.2026
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