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Einlagensicherung Volksbank: zwei Systeme, eine gesetzliche Grenze
Der Hauserlös liegt bei Ihrer Volksbank, deutlich über 100.000 €. Die Bank spricht von Institutsschutz, doch was davon ist im Ernstfall einklagbar?
Hier stehen beide BVR-Systeme mit Quelle, die erhöhte Deckung nach Hausverkauf und der Fall zweier Volksbanken nach einer Fusion.
Die Einlagensicherung der Volksbank und Raiffeisenbank läuft über ein duales System: Die BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) ist nach § 43 EinSiG als gesetzliches Einlagensicherungssystem anerkannt und entschädigt bis 100.000 € je Person und Bank. Parallel besteht die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), die Banken in Schieflage stützt. Eine Betragsgrenze über 100.000 € nennt keines der beiden Systeme.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- Gesetzlich: Die BVR Institutssicherung GmbH zahlt bis 100.000 € je Person und Bank, binnen 7 Arbeitstagen; ihre Mitgliederliste vom 30.06.2026 zählt 651 Institute.
- Freiwillig: Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt laut Statut (Fassung ab 01.01.2026) stets Einlagen und Schuldverschreibungen im Kundenbesitz, ohne genannte Betragsgrenze.
- Jede Volksbank und Raiffeisenbank ist ein eigenes Institut; nach einer Fusion werden Guthaben bei beiden Häusern zusammengerechnet.
- Nach privatem Hausverkauf oder Abfindung gilt 6 Monate lang eine erhöhte Deckung bis insgesamt 500.000 €, aber nur auf schriftlichen Nachweis.
Wie sicher ist mein Geld bei der Volksbank?
Ihr Geld bei der Volksbank ist mit Rechtsanspruch bis 100.000 € je Person gesichert, darüber hinaus schützt die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR die Bank selbst. Die BVR-ISG beschreibt sich als amtlich anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem, das zwei Aufgaben hat: Insolvenzen der angeschlossenen Banken verhindern und, falls das misslingt, die Einleger nach dem Einlagensicherungsgesetz entschädigen. Sie arbeitet auf Grundlage ihrer Satzung in der Fassung ab 1. Januar 2026.
Der Informationsbogen, den Volksbanken über den IT-Dienstleister Atruvia ausgeben, nennt als System die BVR Institutssicherung GmbH in Berlin, eine Obergrenze von 100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut und eine Erstattungsfrist von 7 Arbeitstagen. Im Begleitschreiben heißt es zusätzlich, über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus seien die Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt.
| Merkmal | BVR Institutssicherung GmbH | Sicherungseinrichtung des BVR |
|---|---|---|
| Art | gesetzliches System, anerkannt nach § 43 EinSiG | freiwilliges institutsbezogenes System |
| Aufgabe | Einleger entschädigen, Insolvenzen abwenden | Schwierigkeiten bei Banken abwenden oder beheben |
| Grenze je Person | 100.000 €, befristet bis 500.000 € | im Statut keine Betragsgrenze genannt |
| Rechtsanspruch des Einlegers | ja, nach §§ 5 bis 16 EinSiG | im Statut nicht ausdrücklich geregelt |
| Geschützt | Einlagen nach EinSiG | Einlagen und Schuldverschreibungen im Kundenbesitz |
| Grundlage | Satzung ab 01.01.2026 | Statut ab 01.01.2026 |
Quelle: BVR-ISG Website und Satzung, SE-Statut des BVR (§ 1 Abs. 4, § 36), Informationsbogen Atruvia; Abruf 01.10.2026
Was leistet die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR?
Die Sicherungseinrichtung stützt eine Volksbank, bevor ihre Kunden etwas verlieren. Laut § 1 ihres Statuts hat sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Geschützt werden nach § 1 Abs. 4 stets die Einlagen der Kunden, also im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen, und außerdem Schuldverschreibungen der Banken im Besitz von Kunden. Das reicht weiter als die gesetzliche Entschädigung, die Inhaberschuldverschreibungen ausschließt (§ 6 Nr. 11 EinSiG).
Eine Grenze in Euro nennt das Statut nicht. Es enthält in § 36 nur den Satz, dass die Institute keinen Rechtsanspruch auf Hilfe haben. Ob Sparer einen eigenen Anspruch gegen die Einrichtung hätten, regelt das Statut nicht ausdrücklich. Die BVR-ISG verweist darauf, dass der genossenschaftliche Institutsschutz seit über 80 Jahren besteht, die Sparda-Bank Hamburg nennt das Gründungsjahr 1934. Für Ihre Planung zählt: Mit Rechtsanspruch sind 100.000 € je Bank gesichert, der Rest hängt am Institutsschutz. Wie die privaten Banken das mit einem eigenen Fonds lösen, steht unter freiwillige Einlagensicherung.
Welche Banken gehören zur BVR Institutssicherung?
Zur BVR-ISG gehören alle Mitgliedsinstitute des BVR mit Sitz im Inland, die auch der Sicherungseinrichtung angeschlossen sind. Die BVR-ISG zählt dazu alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, die genossenschaftlichen Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie Spezialinstitute wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall oder die TeamBank. Die Mitgliederliste vom 30.06.2026 umfasst 651 Institute.
Jedes dieser Institute hat seine eigene Grenze von 100.000 € je Person. Marken zählen dagegen zum Institut, hinter dem sie stehen. Die BVR-ISG stellt dafür zwei Fassungen des Informationsbogens bereit, eine für Banken mit einer Marke und eine für Banken mit mehreren Marken. Ein Beispiel ist die Deutsche Skatbank: Laut Informationsbogen ist sie eine Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG, Guthaben bei beiden Namen werden addiert. Mehr dazu unter Einlagensicherung mehrere Banken; die Sparda-Banken behandelt Einlagensicherung Sparda-Bank.
Ich habe 320.000 € aus meinem Hausverkauf auf dem Konto der Volksbank: was ist geschützt?
Für sechs Monate nach der Gutschrift sind die 320.000 € voll gesetzlich geschützt, wenn das Haus privat zu Wohnzwecken genutzt wurde und Sie das schriftlich belegen; danach sind es wieder 100.000 €. Die BVR-ISG schreibt dazu, die erhöhte Deckung gelte für Beträge aus Immobilientransaktionen mit privat genutzten Wohnimmobilien, die höchstens sechs Monate vor dem Entschädigungsfall gutgeschrieben wurden. Über 100.000 € gibt es keine automatische Entschädigung, Sie müssen den Anspruch mit Nachweisen glaubhaft machen.
Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): Gutschrift am 15.10.2026, Schutzfrist endet am 15.04.2027. Bis dahin sind 320.000 € gedeckt, weil die Summe unter 500.000 € liegt. Ab dem 16.04.2027 sind gesetzlich 100.000 € gesichert, 220.000 € hängen nur noch am Institutsschutz. Wer in den sechs Monaten entscheidet, wohin das Geld geht, nutzt die Frist. Bewahren Sie Kaufvertrag und Gutschriftsbeleg auf, beides brauchen Sie für den Nachweis.
Ob eine vermietete Wohnung als privat genutzte Wohnimmobilie zählt, sagt der Gesetzestext nicht eindeutig. Hier ist Vorsicht angebracht. Wie Sie einen Verkaufserlös danach aufteilen, beschreibt Geld anlegen nach Hausverkauf.
| Zeitraum | Gesetzlich gedeckt | Ohne Rechtsanspruch | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| 15.10.2026 bis 15.04.2027 | 320.000 € | 0 € | Nachweis: Kaufvertrag, Gutschrift |
| ab 16.04.2027, Geld bleibt liegen | 100.000 € | 220.000 € | keine |
| ab 16.04.2027, auf 4 Banken verteilt | 320.000 € | 0 € | je Bank höchstens 100.000 € inklusive Zinsen |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 8 Abs. 2 und 5 EinSiG; Daten frei gewählt
Guthaben über 100.000 € auf mehrere Banken legen
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Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
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Ich bin 61, habe 90.000 € bei der Volksbank und 90.000 € bei der Raiffeisenbank im Nachbarort: zählt das getrennt?
Ja, solange es zwei rechtlich selbstständige Genossenschaftsbanken sind, ist jede mit eigenen 100.000 € gesichert und beide Guthaben sind voll gedeckt. Ein gemeinsames Logo und dasselbe Sicherungssystem ändern daran nichts. Entscheidend ist der Institutsname im Informationsbogen.
Achten Sie auf Fusionen. Schließen sich die beiden Banken zusammen, entsteht ein Institut, und Ihre Guthaben werden nach § 7 Abs. 3 EinSiG addiert. Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): 90.000 € plus 90.000 € = 180.000 € bei einer Bank, gesetzlich gesichert sind 100.000 €, 80.000 € liegen darüber. Fusionen kündigen Banken in der Regel lange vorher an. Wer dann umschichtet, behält den vollen gesetzlichen Schutz. Wie die Grenze je Person und Institut gerechnet wird, erklärt Einlagensicherung pro Person.
Wie weise ich nach, dass meine Bank dazugehört?
Am einfachsten über den Informationsbogen, den Ihre Bank mindestens einmal im Jahr und auf Nachfrage aushändigt. Die BVR-ISG nennt zwei weitere Wege: Die Bank kann eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur BVR Institutssicherung GmbH und zur Sicherungseinrichtung des BVR vorlegen, oder Sie fragen per Brief oder E-Mail direkt bei der BVR-ISG nach. Auskünfte über Ihre Konten gibt die BVR-ISG nicht.
Ein Detail fiel bei der Prüfung auf: Die Website der BVR-ISG nennt bei der Erstattungsfrist noch 20 Arbeitstage und den Hinweis, ab 1. Juni 2016 verkürze sich die Frist auf sieben. Gültig sind seit Jahren sieben Arbeitstage (§ 14 Abs. 3 EinSiG), so steht es auch im Informationsbogen.
Depot, Fonds und Bausparvertrag: was die Einlagensicherung nicht erfasst
Fonds und Aktien im Depot Ihrer Volksbank fallen nicht unter die Einlagensicherung, weil sie Ihr Eigentum bleiben. In einer Insolvenz werden sie herausgegeben. Bausparguthaben bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind dagegen Einlagen bei einem eigenen Institut der BVR-ISG und haben eine eigene Grenze neben Ihrer Volksbank. Was bei Depots im Detail gilt, steht unter Einlagensicherung im Depot; was eine Vermögensverwaltung bei der Volksbank kostet, unter Vermögensverwaltung Volksbank.
Mehr als 100.000 Euro: so verteilen Sie das Geld
Wer mehr als 100.000 € mit Rechtsanspruch halten will, nutzt mehrere Institute. Das können auch andere Genossenschaftsbanken sein: Über Raisin bieten etwa die Volksbank Mittweida und die Volksbank Rhein-Ruhr Festgeld mit einer Maximaleinlage von 1.000.000 € an. Jede dieser Banken hat ihre eigene Grenze von 100.000 €. Welche Systeme es sonst gibt, zeigt Einlagensicherung Banken Übersicht, Banken mit Zins und Stand der Vergleich. Zum Unterschied zur Sparkasse siehe Einlagensicherung Sparkasse.
Mit dem Rechner prüfen Sie, welcher Teil Ihres Guthabens bei einer Volksbank gesetzlich gesichert ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei der Volksbank?
Gesetzlich 100.000 € je Person und Bank, gezahlt von der BVR Institutssicherung GmbH binnen sieben Arbeitstagen. Alle Konten derselben Person bei derselben Volksbank werden addiert. Zusätzlich gibt es die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR, die Banken in Schwierigkeiten stützt. Eine Grenze in Euro nennt deren Statut nicht, einen ausdrücklichen Anspruch der Sparer auch nicht.
Was ist die BVR Institutssicherung GmbH?
Die BVR Institutssicherung GmbH ist das gesetzliche Einlagensicherungssystem der Genossenschaftsbanken, von der BaFin nach § 43 EinSiG anerkannt. Sie entschädigt Einleger bis 100.000 € und darf vorher Maßnahmen ergreifen, um eine Insolvenz abzuwenden. Ihr gehörten laut Liste vom 30.06.2026 651 Institute an, darunter alle Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparda-Banken.
Ist mein Geld bei der Volksbank über 100.000 Euro sicher?
Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie nur bis 100.000 € je Bank. Darüber schützt die Sicherungseinrichtung des BVR die Bank selbst, damit es gar nicht zum Ausfall kommt. Ein einklagbarer Anspruch für den Betrag darüber steht nicht im Statut. Ausnahme sind Beträge aus privatem Hausverkauf oder Abfindung: sechs Monate lang bis insgesamt 500.000 €.
Zählen Volksbank und Raiffeisenbank bei der Einlagensicherung zusammen?
Nein, solange es zwei eigenständige Banken sind. Jede Genossenschaftsbank ist ein eigenes Institut mit eigener Grenze von 100.000 € je Person. Nach einer Fusion wird daraus ein Institut, dann werden die Guthaben addiert. Marken und Zweigniederlassungen zählen immer zur Bank, die dahinter steht, etwa die Skatbank zur VR-Bank Altenburger Land.
Ich bin 66 und bekomme eine Abfindung von 150.000 € auf mein Volksbankkonto: ist das gesichert?
Ja, sechs Monate lang. Abfindungen stehen ausdrücklich im Katalog des § 8 Abs. 3 EinSiG, die Deckung reicht dann bis insgesamt 500.000 €. Sie müssen die Herkunft schriftlich belegen, etwa mit dem Aufhebungsvertrag. Nach sechs Monaten fällt der gesetzliche Schutz auf 100.000 € zurück, für 50.000 € bliebe dann nur der Institutsschutz.
Sind Schuldverschreibungen meiner Volksbank geschützt?
Von der gesetzlichen Entschädigung nicht, denn § 6 Nr. 11 EinSiG nimmt Schuldverschreibungen von Banken aus, außer Namensschuldverschreibungen, die Einlagen sind. Die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR nennt in § 1 Abs. 4 ihres Statuts dagegen ausdrücklich Schuldverschreibungen der Banken im Besitz von Kunden als geschützt, ohne Betragsgrenze und ohne ausdrücklichen Anspruch.
Wie schnell zahlt die BVR-ISG im Ernstfall?
Innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin, ohne Antrag, bis 100.000 €. Beträge der erhöhten Deckung über 100.000 € zahlt sie erst, nachdem Sie diese schriftlich mit Nachweisen angemeldet haben; dann läuft die Frist ab Eingang Ihrer Anmeldung (§ 14 Abs. 3 EinSiG).
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Commerzbank AG: EdB bis 100.000 € mit Rechtsanspruch, Fonds bis 3 Mio. € je Privatperson, comdirect zählt mit.
WeiterlesenQuellen
- BVR Institutssicherung GmbH: Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- BVR-ISG: Liste der beigetretenen CRR-Einlagenkreditinstitute (PDF), Stand Stand 30.06.2026, Abruf 01.10.2026
- BVR-ISG: Satzung (PDF), Stand Fassung ab 01.01.2026, Abruf 01.10.2026
- BVR: Statut der Sicherungseinrichtung (PDF), Stand Fassung ab 01.01.2026, Abruf 01.10.2026
- BVR: Unsere Sicherungseinrichtung, Stand Abruf 01.10.2026
- Atruvia: Informationsbogen für den Einleger, Muster einer Genossenschaftsbank (PDF), Stand Formular 06.23, Abruf 01.10.2026
- Raisin: Deutsche Partnerbanken, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsgesetz § 8 (erhöhte Deckung), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsgesetz § 14 (Erstattungsfrist), Stand Abruf 01.10.2026
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