Start · Erbschaft · Erbe für Kinder anlegen: was Eltern dürfen und was es kostet

Erbe für Kinder anlegen: was Eltern dürfen und was es kostet

Ihr Kind hat geerbt, und Sie sollen das Geld bis zum 18. Geburtstag verwalten. Ein Fehler kostet Rendite, Steuern oder Ärger mit dem Familiengericht.

Hier stehen die Pflichten der Eltern mit Paragraph, die Steuerfreibeträge des Kindes und Anlagewege mit Kosten aus Preisverzeichnissen.

Ein Erbe für Kinder anlegen heißt bei Minderjährigen: Die Eltern verwalten das Geld im Namen des Kindes und müssen es nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen (§ 1642 BGB). Erbt das Kind mehr als 15.000 €, reichen sie ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht ein (§ 1640 BGB). Hat der Erblasser die Eltern ausgeschlossen, verwaltet der andere Elternteil oder ein Pfleger (§ 1638 BGB). Steuerlich hat das Kind eigene Freibeträge: Mit Nichtveranlagungs-Bescheinigung bleiben rund 13.348 € Kapitalerträge im Jahr steuerfrei. Diese Seite zeigt Regeln, Anlagewege und zwei Beispielrechnungen.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet

  • Eltern legen das Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung an (§ 1642 BGB); ab 15.000 € Erbe reichen sie ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht ein (§ 1640 BGB).
  • Eine Genehmigung des Familiengerichts brauchen Eltern für eine Geldanlage im Depot nicht; nötig ist sie etwa für Grundstücksgeschäfte, Kredite und die Ausschlagung (§ 1643 BGB mit §§ 1850 bis 1854).
  • Das Kind hat 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 € (§ 32a EStG) und einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG); mit NV-Bescheinigung bleiben rund 13.348 € Kapitalerträge steuerfrei (berechnet).
  • Schenken Eltern einem Kind Geld aus ihrem eigenen Erbe, bleiben 400.000 € je Elternteil in zehn Jahren steuerfrei (§§ 14, 16 ErbStG).

Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?

Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Wer legt das Erbe eines minderjährigen Kindes an?

Das Erbe eines minderjährigen Kindes legen die sorgeberechtigten Eltern an, gemeinsam und im Namen des Kindes (§ 1629 Abs. 1 BGB). Das Geld gehört dem Kind. Konto oder Depot laufen auf seinen Namen, die Eltern handeln als gesetzliche Vertreter. Sie müssen es nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen, soweit es nicht für Ausgaben bereitgehalten wird (§ 1642 BGB). Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anlageform vor.

Erbt das Kind mehr als 15.000 €, reichen die Eltern ein Verzeichnis des geerbten Vermögens mit der Versicherung der Richtigkeit beim Familiengericht ein (§ 1640 Abs. 1 und 2 BGB). Der Erblasser kann das im Testament erlassen. Fehlt das Verzeichnis oder ist es ungenügend, kann das Gericht eine Behörde oder einen Notar mit der Aufnahme beauftragen.

Mit dem 18. Geburtstag endet die Verwaltung durch die Eltern. Ab dann verfügt das Kind allein über Konto und Depot, auch wenn die Eltern das anders geplant hatten.

Braucht man für die Geldanlage des Kindes das Familiengericht?

Für eine gewöhnliche Geldanlage auf Tagesgeld, Festgeld oder im Wertpapierdepot brauchen Eltern keine Genehmigung. Seit der Reform des Vormundschaftsrechts 2023 verweist § 1643 Abs. 1 BGB für Eltern nur auf die Genehmigungstatbestände der §§ 1850 bis 1854 BGB. Die strengeren Anlageregeln für Betreuer, etwa Anlagekonto mit Sperrvereinbarung (§§ 1841, 1845 BGB) und die Genehmigung für andere Anlagen (§ 1848 BGB), gelten für Eltern nicht.

Genehmigungspflichtig bleiben Geschäfte mit größerer Tragweite. Dazu gehören Verfügungen über ein Grundstück (§ 1850 BGB), die Ausschlagung einer Erbschaft für das Kind, außer das Kind ist erst durch die Ausschlagung eines Elternteils Erbe geworden und dieser war nicht neben ihm berufen (§ 1643 Abs. 3, § 1851 Nr. 1 BGB), und Kredite im Namen des Kindes (§ 1854 Nr. 2 BGB). Ein Auseinandersetzungsvertrag der Erbengemeinschaft braucht nach § 1643 Abs. 3 Satz 2 BGB keine Genehmigung. Sind aber Elternteil und Kind gemeinsam Erben, kann der Elternteil das Kind bei Geschäften mit sich selbst nicht vertreten (§ 1629 Abs. 2 mit § 1824 BGB); dann bestellt das Familiengericht einen Ergänzungspfleger (§ 1809 BGB).

Was Eltern mit dem Erbe des Kindes ohne Gericht dürfen
VorgangGenehmigung FamiliengerichtGrundlage
Tagesgeld, Festgeld, Depot auf den Namen des Kindesnein§§ 1642, 1643 BGB
Vermögensverzeichnis bei Erbe über 15.000 €Einreichung, keine Genehmigung§ 1640 BGB
Geerbtes Grundstück verkaufenja§ 1643 Abs. 1, § 1850 BGB
Erbschaft für das Kind ausschlagenja, außer das Kind wurde erst durch Ausschlagung des Elternteils Erbe§ 1643 Abs. 3, § 1851 Nr. 1 BGB
Kredit im Namen des Kindesja§ 1854 Nr. 2 BGB
Teilung der Erbengemeinschaftnein, aber Pfleger, wenn ein Elternteil Miterbe ist§ 1643 Abs. 3, § 1824, § 1809 BGB

Quelle: BGB in der Fassung zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026, Abruf 01.10.2026. Vereinfachte Darstellung; den Einzelfall prüft das Familiengericht.

Was gilt, wenn der Erblasser die Eltern von der Verwaltung ausgeschlossen hat?

Dann verwaltet der andere Elternteil das Erbe, oder, wenn beide ausgeschlossen sind, ein vom Familiengericht bestellter Pfleger (§ 1638 Abs. 1 und 3, § 1809 BGB). Das kommt etwa vor, wenn die Eltern getrennt leben. Der Ausschluss muss im Testament oder bei der Zuwendung stehen und erfasst auch, was das Kind mit dem Erbe später erwirbt, etwa Zinsen (§ 1638 Abs. 2 BGB).

Für den Pfleger gelten strengere Regeln als für Eltern. Er legt Geld grundsätzlich auf einem Anlagekonto mit Sperrvereinbarung an, sodass er nur mit Genehmigung des Gerichts verfügen kann; eine andere Anlage, etwa in Fonds, braucht eine Genehmigung (§ 1798 Abs. 2 mit §§ 1841, 1845, 1848 BGB). Der Erblasser kann im Testament auch selbst einen Verwalter benennen.

Unsere Tochter ist 6 und hat von der Oma 60.000 € geerbt: wie legen wir das Geld an?

Sie legen die 60.000 € auf den Namen Ihrer Tochter an, reichen wegen der Grenze von 15.000 € ein Vermögensverzeichnis beim Familiengericht ein und wählen eine Aufteilung, die zu zwölf Jahren bis zur Volljährigkeit passt. Vorher klären Sie die Steuer: Als Enkelin hat Ihre Tochter 200.000 € Freibetrag, lebt der Elternteil nicht mehr, über den sie mit der Oma verwandt ist, sind es 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG). Mehr unter Erbschaftsteuer für Enkel.

Dann sichern: Auf einem Konto sind 100.000 € je Person und Bank gesetzlich gedeckt (§ 8 Abs. 1 EinSiG), die 60.000 € passen also auf eine Bank. Eine Reserve braucht das Kind selbst kaum, doch wenn Sie absehbare Ausgaben haben, etwa Zahnspange oder Schulreise, gehört dieser Teil auf Tagesgeld.

Drei Beispiel-Aufteilungen für 60.000 €, Anlagedauer 12 Jahre
AufteilungTagesgeld oder FestgeldBreit gestreute FondsRückgang bei minus 30 % im Fondsteil
A: vorsichtig40.000 €20.000 €6.000 €
B: ausgewogen20.000 €40.000 €12.000 €
C: langfristig5.000 €55.000 €16.500 €

Beispielrechnung von geld-was-nun.de, keine Anlageberatung. Das Szenario minus 30 % ist eine Probe, keine Prognose; Vergangenheitswerte versprechen nichts für die Zukunft.

Ob eine Anlage wirtschaftlich ist, zeigt am Ende die Begründung, nicht ein einzelnes Produkt. Notieren Sie, warum Sie welchen Teil wie angelegt haben. Wie Sie den Fondsteil in einem Schritt oder schrittweise investieren, vergleicht Einmalanlage oder Sparplan; Grundlagen zu Indexfonds stehen unter Erbe in ETF investieren.

Junior-Depot oder Vermögensverwaltung: was kostet die Anlage für das Kind?

Ein Junior-Depot ist ein Wertpapierdepot auf den Namen des Kindes, das die Eltern führen; darin kaufen Sie selbst Fonds. Alternativ übernimmt ein Vermögensverwalter die Auswahl gegen eine jährliche Gebühr. Nicht jeder Anbieter nimmt Minderjährige: Laut Broschüre schließt comdirect cominvest Minderjährigendepots aus, Raisin nennt für sein Kinderdepot in der Vermögensverwaltung 0,20 Prozent im Jahr. Bei den übrigen ausgewerteten Verwaltern fanden wir keine Angabe zu Kinderdepots; fragen Sie vor dem Antrag nach.

Über zwölf Jahre machen Kosten einen spürbaren Unterschied. Berechnet von geld-was-nun.de, ohne Wertentwicklung: 60.000 € mal 0,56 Prozent ergibt 336 € im Jahr, mal 1,17 Prozent 702 €. Über zwölf Jahre sind das 4.032 € gegenüber 8.424 €, ein Unterschied von 4.392 €. Mit Wertentwicklung wächst der Unterschied, mit Verlusten schrumpft er. Die Werte stammen aus den Preisverzeichnissen von Whitebox Global und froots, Stand 01.10.2026; einen Überblick gibt Robo-Advisor-Vergleich.

Welche Steuern zahlt ein Kind auf das angelegte Erbe?

Auf Zinsen und Erträge zahlt ein Kind ohne andere Einkünfte meist keine Steuer, wenn die Eltern die richtigen Formulare einreichen. Ohne Formular behält die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ein. Ein Freistellungsauftrag stellt 1.000 € im Jahr frei (§ 20 Abs. 9 EStG). Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt stellt alle Erträge frei, solange voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt; sie gilt höchstens drei Jahre (§ 44a Abs. 2 EStG).

Daneben zählen Kapitalerträge zum Gesamteinkommen für die Familienversicherung in der Krankenkasse. Die Grenze liegt 2026 bei einem Siebtel der Bezugsgröße, also 565 € im Monat (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, Bezugsgröße 3.955 €, berechnet). Wie Ihre Kasse Zinsen und Ausschüttungen anrechnet, fragen Sie dort nach.

Freibeträge eines Kindes ohne andere Einkünfte, 2026
FreibetragBetragGrundlage
Sparer-Pauschbetrag1.000 € im Jahr§ 20 Abs. 9 EStG
Grundfreibetrag Einkommensteuer12.348 € im Jahr§ 32a Abs. 1 EStG
Steuerfreie Kapitalerträge mit NV-Bescheinigungrund 13.348 € im Jahrberechnet aus beiden
Einkommensgrenze Familienversicherung565 € im Monat§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
Erbschaftsteuer-Freibetrag Kind von den Eltern400.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
Erbschaftsteuer-Freibetrag Enkel200.000 €§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Quellen: EStG, SGB V, ErbStG, SvBezGrV 2026, Abruf 01.10.2026. Rundung und Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht berücksichtigt.

Ich bin 38, habe 200.000 € geerbt und will für meine zwei Kinder etwas anlegen: auf meinen oder ihren Namen?

Beides ist möglich; der Unterschied liegt bei Steuer, Kontrolle und dem 18. Geburtstag. Legen Sie auf den Namen der Kinder an, ist das eine Schenkung. Sie ist bis 400.000 € je Elternteil und Kind innerhalb von zehn Jahren steuerfrei (§ 16 Abs. 1 Nr. 2, § 14 ErbStG). Das Geld gehört dann unwiderruflich dem Kind, und mit 18 verfügt es allein. Bleibt das Geld auf Ihrem Namen, behalten Sie die Kontrolle, versteuern die Erträge aber selbst.

Bevor Sie verschenken, gilt die Reihenfolge für jedes Erbe: Erst sichern, dann Ihre eigene Erbschaftsteuer klären, dann Ihre eigene Reserve festlegen, und erst danach entscheiden, welcher Teil den Kindern gehören soll. Wie Sie das gesamte Erbe aufteilen, zeigt Erbe anlegen. Was Kinder beim Erbe von den Eltern an Steuer zahlen, steht unter Erbschaftsteuer für Kinder.

Beispiel: je 25.000 € für zwei Kinder aus einem Erbe von 200.000 €
MerkmalDepot auf Namen der KinderDepot auf Ihren Namen
EigentumKinder, unwiderruflichSie
Verfügung ab 18das Kind alleinSie
Steuer auf ErträgeFreibeträge der Kinder, je rund 13.348 € mit NVIhr Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, darüber 25 %
Schenkungsteuerkeine bis 400.000 € je Kindkeine
Später für anderes nutzbarneinja

Beispielrechnung von geld-was-nun.de, keine Steuer- oder Anlageberatung. Den Einzelfall klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Unser Sohn ist 10 und hat 30.000 € geerbt. Müssen wir das dem Familiengericht melden?

Ja, über 15.000 € müssen Sie ein Verzeichnis des geerbten Vermögens mit der Versicherung der Richtigkeit beim Familiengericht einreichen (§ 1640 BGB). Eine Genehmigung für die Anlage auf Tagesgeld oder in einem Depot brauchen Sie dagegen nicht. Das Verzeichnis entfällt nur, wenn der Erblasser es im Testament erlassen hat. Das Geld legen Sie wirtschaftlich auf den Namen Ihres Sohnes an (§ 1642 BGB).

Dürfen Eltern das Erbe ihres Kindes in ETFs anlegen?

Ja. Eltern müssen das Geld nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen (§ 1642 BGB), eine bestimmte Anlageform schreibt das Gesetz nicht vor. Eine Genehmigung des Familiengerichts für Fonds brauchen Eltern nicht, anders als ein Pfleger oder Betreuer (§ 1848 BGB). Eine breite Streuung, niedrige Kosten und eine Aufteilung nach Anlagedauer lassen sich gut begründen. Kursverluste bleiben möglich.

Wie viel kann ein Kind mit 50.000 € Erbe steuerfrei an Zinsen bekommen?

Ohne andere Einkünfte rund 13.348 € im Jahr, wenn eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorliegt (Grundfreibetrag 12.348 € plus Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, berechnet). Bei 50.000 € und 3 Prozent Zins wären es 1.500 € im Jahr. Mit Freistellungsauftrag bleiben nur 1.000 € frei, der Rest wird mit 25 Prozent belastet, bis das Kind eine Steuererklärung abgibt.

Was passiert mit dem Kinderdepot, wenn das Kind 18 wird?

Mit der Volljährigkeit endet die Vermögenssorge der Eltern. Das Kind verfügt dann allein über Konto und Depot, auch über Geld, das aus einem Erbe stammt. Die Bank stellt das Depot auf das volljährige Kind um. Eltern können nur durch Gespräche Einfluss nehmen. Wer das vermeiden will, behält Geld aus dem eigenen Erbe auf eigenem Namen statt es dem Kind zu schenken.

Oma will, dass mein Ex-Mann nicht an das Erbe unseres Kindes kommt. Geht das?

Ja. Die Oma kann im Testament bestimmen, dass ein Elternteil das Vermögen nicht verwalten soll; dann verwaltet es der andere Elternteil allein und vertritt das Kind insoweit (§ 1638 Abs. 3 BGB). Sie kann auch beide Eltern ausschließen und einen Pfleger vorschlagen. Die Bestimmung muss im Testament stehen. Eine Beratung durch Notar oder Fachanwalt hilft bei der Formulierung.

Ich will 100.000 € aus meinem Erbe meinen zwei Kindern schenken. Fällt Steuer an?

Nein. Jedes Kind hat gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), der alle zehn Jahre neu genutzt werden kann (§ 14 ErbStG). Je 50.000 € bleiben also steuerfrei. Die Schenkung zeigen Sie dem Finanzamt binnen drei Monaten an (§ 30 ErbStG), wie bei geerbtem Geld. Bedenken Sie, dass das Geld dann den Kindern gehört und sie ab 18 allein verfügen.

Gefährden Zinsen aus dem Erbe die Familienversicherung meines Kindes?

Ab einem regelmäßigen Gesamteinkommen von 565 € im Monat endet die beitragsfreie Familienversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, ein Siebtel der Bezugsgröße 3.955 €, berechnet). Das sind 6.780 € im Jahr. Bei 3 Prozent Zins entspricht das rechnerisch 226.000 € Guthaben (berechnet). Wie die Kasse Kapitalerträge im Einzelnen ansetzt, fragen Sie dort nach.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 1638 BGB, Beschränkung der Vermögenssorge, Stand zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.7.2026, Abruf 01.10.2026
  2. § 1640 BGB, Vermögensverzeichnis ab 15.000 Euro, Stand Abruf 01.10.2026
  3. § 1642 BGB, Anlegung von Geld, Stand Abruf 01.10.2026
  4. § 1643 BGB, Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte, Stand Abruf 01.10.2026
  5. § 1848 BGB, Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld (Betreuer, Pfleger), Stand Abruf 01.10.2026
  6. § 1809 BGB, Ergänzungspflegschaft, Stand Abruf 01.10.2026
  7. § 32a EStG, Grundfreibetrag 2026, Stand Abruf 01.10.2026
  8. § 44a EStG, Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung, Stand Abruf 01.10.2026
  9. § 20 EStG, Sparer-Pauschbetrag, Stand Abruf 01.10.2026
  10. § 10 SGB V, Familienversicherung, Stand Abruf 01.10.2026
  11. SvBezGrV 2026, § 1 Bezugsgröße, Stand Abruf 01.10.2026
  12. §§ 14 und 16 ErbStG, frühere Erwerbe und Freibeträge, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026, Abruf 01.10.2026
  13. Raisin: Preis- und Leistungsverzeichnis, Vermögensverwaltung Kinderdepot, Stand Version 19, Juni 2026, Abruf 01.10.2026
  14. Whitebox: Kosten und Vertragsbedingungen, Stand Abruf 01.10.2026
  15. froots: Vermögensverwaltungsvertrag und Kostenseite, Stand Vertrag 09/2026, Abruf 01.10.2026

Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.