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Erbschaftsteuer berechnen: Schritt für Schritt mit Beispieltabelle

Sie haben geerbt und ahnen eine Steuerforderung, kennen aber die Höhe nicht. Bei 1 Million € reicht sie je nach Verwandtschaft bis 294.000 €.

Hier steht der Rechenweg in sechs Schritten, eine Tabelle für vier Erbsummen und ein Rechner für Ihren eigenen Betrag.

Die Erbschaftsteuer berechnen Sie in sechs Schritten: Wert des Nachlasses ermitteln, Schulden und Kosten abziehen, steuerfreie Teile herausnehmen, den persönlichen Freibetrag abziehen, auf volle 100 € abrunden und den Steuersatz nach § 19 ErbStG anwenden. Ein Kind, das 1 Million € erbt, zahlt danach 90.000 €, eine Schwester oder ein nicht verheirateter Partner 294.000 € (berechnet von geld-was-nun.de). Stand ist der 01.10.2026.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Person rechnet mit Taschenrechner und Formularen

Kurz beantwortet

  • Rechenweg: Nachlasswert minus Schulden und Kosten (Pauschale 15.000 €), minus steuerfreie Teile, minus Freibetrag, abgerundet auf 100 €, mal Steuersatz nach § 19 ErbStG.
  • 1 Million € geerbt: Ehegatte 75.000 € (ohne Versorgungsfreibetrag), Kind 90.000 €, Enkel 152.000 €, Geschwister, Nichte und Lebensgefährte je 294.000 € (berechnet).
  • 500.000 € geerbt: Ehegatte 0 €, Kind 11.000 €, Enkel 33.000 €, Geschwister 120.000 €, nicht verwandt 144.000 € (berechnet).
  • Der Steuersatz gilt für den ganzen steuerpflichtigen Betrag; knapp über einer Wertgrenze kappt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG die Mehrsteuer.

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Wie berechne ich die Erbschaftsteuer?

Sie berechnen die Erbschaftsteuer, indem Sie vom Wert Ihres Anteils am Nachlass Schulden, Kosten und Freibeträge abziehen und den Rest mit dem Steuersatz Ihrer Steuerklasse multiplizieren. Maßgeblich ist der Wert am Todestag (§ 11 ErbStG). Gerechnet wird für jeden Erben getrennt, nicht für den Nachlass als Ganzes. Erben zwei Kinder je die Hälfte, rechnet jedes Kind mit seiner Hälfte und seinem eigenen Freibetrag.

Die sechs Schritte in der Reihenfolge, die auch das Finanzamt einhält:

  • 1. Vermögen bewerten: Bankguthaben mit dem Nennwert (§ 12 Abs. 1 BewG), börsennotierte Wertpapiere mit dem niedrigsten Kurs am Todestag (§ 11 Abs. 1 BewG), Immobilien mit dem Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz (§ 12 Abs. 3 ErbStG).
  • 2. Nachlassverbindlichkeiten abziehen: Schulden des Verstorbenen, Vermächtnisse und geltend gemachte Pflichtteile (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 und 2 ErbStG). Für Beerdigung, Grabmal und Abwicklung zieht das Finanzamt insgesamt 15.000 € ohne Nachweis ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG); höhere Kosten belegen Sie mit Rechnungen.
  • 3. Steuerfreie Teile herausnehmen: Hausrat bis 41.000 € und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 € in Steuerklasse I, zusammen 12.000 € in Klasse II und III (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dazu kommen das Familienheim für Ehegatten und Kinder und die fiktive Zugewinnausgleichsforderung des Ehegatten (§ 5 ErbStG).
  • 4. Freibetrag abziehen: persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG, bei Ehegatten und Kindern unter 27 Jahren zusätzlich der Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG.
  • 5. Abrunden: Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 € nach unten abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG).
  • 6. Steuersatz anwenden: Den Satz für Ihre Steuerklasse und Ihre Wertstufe lesen Sie aus § 19 Abs. 1 ErbStG ab, und zwar auf den ganzen Betrag. Liegt der Betrag knapp über einer Wertgrenze, prüfen Sie den Härteausgleich.

Die Freibeträge aller Verwandtschaftsgrade und die vollständige Tabelle der Steuersätze stehen auf der Seite Erbschaftssteuer Freibetrag. Diese Seite zeigt, wie Sie damit rechnen.

Rechenbeispiel: Tochter, 48 Jahre, erbt Konto, Depot und Wohnung

Ein vollständiges Beispiel, berechnet von geld-was-nun.de und vereinfacht. Die Mutter hinterlässt ihrer einzigen Tochter 400.000 € auf Konten, ein Depot mit einem Kurswert von 350.000 € am Todestag und die Eigentumswohnung, in der sie selbst wohnte, mit einem Grundbesitzwert von 300.000 €. Die Tochter zieht nicht ein, das Familienheim-Privileg entfällt deshalb. Auf der Wohnung lastet noch ein Darlehen von 60.000 €.

Rechenweg Erbschaftsteuer, Beispiel Tochter
SchrittBetrag
Konten400.000 €
Depot, Kurs am Todestag350.000 €
Wohnung, Grundbesitzwert300.000 €
minus Darlehen- 60.000 €
minus Pauschale Erbfallkosten- 15.000 €
Bereicherung975.000 €
minus Freibetrag Kind- 400.000 €
steuerpflichtiger Erwerb575.000 €
Steuersatz Klasse I bis 600.000 €15 %
Erbschaftsteuer86.250 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 10, 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026. Ohne Hausrat, ohne frühere Schenkungen, ohne Versorgungsfreibetrag (Tochter älter als 27).

Ohne das Darlehen und die Pauschale läge der steuerpflichtige Erwerb bei 650.000 €. Dann griffe der Satz von 19 Prozent, gedämpft durch den Härteausgleich auf 115.000 €. Jeder belegte Abzug lohnt sich also doppelt: Er senkt den Betrag und kann die Stufe ändern. Wie der Wert einer Immobilie ermittelt wird, steht auf Geerbte Immobilie bewerten.

Wie viel Erbschaftsteuer bei 100.000, 250.000, 500.000 und 1 Mio. €?

Die Tabelle zeigt die Steuer für vier Erbsummen und die häufigsten Verwandtschaftsgrade. Der Betrag in der Kopfzeile ist die Bereicherung nach Abzug von Schulden und Kosten. Steuerfreier Hausrat, Familienheim und frühere Schenkungen sind nicht berücksichtigt.

Erbschaftsteuer nach Erbsumme und Verwandtschaft
Wer erbt (Steuerklasse, Freibetrag)100.000 €250.000 €500.000 €1 Mio. €
Ehegatte (I, 500.000 €)0 €0 €0 €75.000 €
Ehegatte mit vollem Versorgungsfreibetrag (I, 756.000 €)0 €0 €0 €26.840 €
Kind, Stiefkind (I, 400.000 €)0 €0 €11.000 €90.000 €
Enkel, Elternteil lebt (I, 200.000 €)0 €3.500 €33.000 €152.000 €
Eltern beim Erbfall (I, 100.000 €)0 €16.500 €60.000 €171.000 €
Geschwister, Nichte, Neffe (II, 20.000 €)13.750 €46.000 €120.000 €294.000 €
Lebensgefährte, nicht verwandt (III, 20.000 €)24.000 €69.000 €144.000 €294.000 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 17, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026. 13.750 € mit Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 (sonst 16.000 €).

Zwei Ergebnisse fallen auf. Bei 1 Million € zahlen Geschwister und nicht Verwandte gleich viel, weil beide Klassen bis 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb bei 30 Prozent ankommen. Und bei 100.000 € zahlt die Schwester weniger als die Lebensgefährtin, weil Klasse II mit 15 und 20 Prozent beginnt. Ihre eigene Summe rechnen Sie unten im Rechner nach.

1 Million geerbt: wie viel Steuern zahlen Sie?

Wer 1 Million € erbt, zahlt zwischen 0 € und 294.000 € Erbschaftsteuer, je nachdem, wer erbt und welche Befreiungen greifen. Als Kind sind es 90.000 €: 1.000.000 € minus 400.000 € Freibetrag ergibt 600.000 €, darauf 15 Prozent. Die Grenze von 600.000 € ist genau erreicht; ein Euro mehr hebt den Satz auf 19 Prozent, der Härteausgleich bremst den Sprung aber bis 677.419 € steuerpflichtigem Erwerb (berechnet).

Als Ehegatte sind es ohne Versorgungsfreibetrag 75.000 €. Bekommt der Ehegatte keine steuerfreie Hinterbliebenenrente, zieht er zusätzlich 256.000 € ab und zahlt 26.840 €. Ist ein selbst bewohntes Haus Teil der Million und zieht der Ehegatte dort weiter ein, bleibt dieser Teil ganz frei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Dann kann die Steuer auf null fallen. Ein Enkel zahlt 152.000 €, wenn sein Elternteil noch lebt, und 90.000 €, wenn es vorverstorben ist.

90.000 €

Kind erbt 1 Mio. € (berechnet)

294.000 €

Geschwister oder Lebensgefährte erbt 1 Mio. € (berechnet)

Person rechnet mit Taschenrechner und Formularen: Details

Ich bin 60 und erbe 500.000 € von meinem Bruder: was bleibt?

Von 500.000 € bleiben Ihnen nach Steuer 380.000 €, weil Geschwister nur 20.000 € Freibetrag haben und auf 480.000 € einen Satz von 25 Prozent zahlen, also 120.000 € (berechnet). Ihr Alter spielt für die Steuer keine Rolle. Die Pauschale für Erbfallkosten von 15.000 € senkt den steuerpflichtigen Erwerb auf 465.000 € und die Steuer auf 116.250 €.

Hat der Bruder Sie zuvor gepflegt, prüft das Finanzamt zusätzlich einen Pflegefreibetrag bis 20.000 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Mehr zu dieser Konstellation steht auf Erbschaftsteuer Geschwister.

Wo der Härteausgleich greift

Liegt Ihr steuerpflichtiger Erwerb knapp über einer Wertgrenze, zahlen Sie nicht den vollen höheren Satz. Die Mehrsteuer gegenüber der Grenze darf höchstens die Hälfte des übersteigenden Betrags ausmachen, bei Sätzen über 30 Prozent drei Viertel (§ 19 Abs. 3 ErbStG). Die Tabelle zeigt, bis zu welchem Betrag das wirkt. Wie die Formel im Einzelnen funktioniert, erklärt die Seite Erbschaftssteuer Freibetrag.

Bereiche mit Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG
WertgrenzeKlasse I wirkt bisKlasse II wirkt bisKlasse III wirkt bis
75.000 €82.692 €87.500 €kein Sprung
300.000 €334.286 €360.000 €kein Sprung
600.000 €677.419 €750.000 €kein Sprung
6.000.000 €6.888.889 €6.750.000 €10.800.000 €
13.000.000 €15.260.870 €14.857.143 €kein Sprung
26.000.000 €29.900.000 €28.437.500 €kein Sprung

Berechnet von geld-was-nun.de aus § 19 Abs. 1 und 3 ErbStG, Werte gerundet, steuerpflichtiger Erwerb nach Freibetrag. Stand 01.10.2026.

Erbschaftsteuer selbst berechnen

Der Rechner zieht den Freibetrag nach § 16 ab, rundet auf 100 € ab und wendet den Satz nach § 19 einschließlich Härteausgleich an. Geben Sie den Wert nach Abzug von Schulden und Kosten ein. Versorgungsfreibetrag, Hausrat und Familienheim ziehen Sie vorher selbst ab.

Was der Rechner nicht abbildet

Drei Punkte verändern das Ergebnis oft deutlich. Erstens frühere Schenkungen: Alles, was Sie in den letzten zehn Jahren von derselben Person bekommen haben, wird zum Erbe addiert, und die Steuer darauf wird angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Eine Schenkung von 300.000 € vor sechs Jahren verbraucht also drei Viertel des Freibetrags eines Kindes.

Zweitens Betriebsvermögen und vermietete Wohnimmobilien: Für Betriebe gibt es Verschonungsregeln, vermietete Wohnungen werden nur mit 90 Prozent angesetzt (§ 13d ErbStG). Drittens Auslandsvermögen und Erben mit Wohnsitz im Ausland, bei denen sich der Freibetrag kürzen kann (§ 16 Abs. 2 ErbStG). Diese Fälle klärt eine Steuerberatung.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22). Eine Verhandlung ändert kein Gesetz; bis zu einer Entscheidung gelten die Werte dieser Seite.

Nach der Berechnung: Geld zurücklegen und sichern

Die errechnete Steuer wird erst mit dem Bescheid fällig, oft Monate nach dem Erbfall. Legen Sie den Betrag bis dahin beiseite, am besten täglich verfügbar oder als Festgeld mit passender Laufzeit. Wann genau gezahlt wird und was bei Verspätung droht, steht auf Erbschaftsteuer: wann zahlen.

Für das übrige Geld gilt eine feste Reihenfolge: zuerst sichern, je Bank höchstens 100.000 € (§ 8 Abs. 1 EinSiG, siehe Einlagensicherung), dann Steuer und Nachlass klären, dann eine Reserve festlegen und erst danach anlegen. Wie Sie die Wartezeit mit Zinsen überbrücken, zeigt Erbe auf Tagesgeld oder Festgeld, den langfristigen Plan Erbe anlegen.

Person rechnet mit Taschenrechner und Formularen: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahle ich bei 500.000 € als Kind?

Als Kind zahlen Sie auf 500.000 € Erbe 11.000 € Erbschaftsteuer. Rechnung: 500.000 € minus 400.000 € Freibetrag ergibt 100.000 €, darauf 11 Prozent nach § 19 ErbStG (berechnet von geld-was-nun.de). Mit der Pauschale für Erbfallkosten von 15.000 € sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 85.000 € und die Steuer auf 9.350 €. Sind Sie jünger als 27, kommt ein Versorgungsfreibetrag hinzu.

1 Million geerbt, wie viel Steuern muss ich zahlen?

Bei 1 Million € zahlt ein Kind 90.000 €, ein Ehegatte 75.000 € oder mit vollem Versorgungsfreibetrag 26.840 €, ein Enkel 152.000 €, Eltern 171.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verheiratete Partner je 294.000 € (berechnet nach §§ 16, 17, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026). Schulden, die Pauschale von 15.000 € und ein selbst bewohntes Familienheim senken den Betrag.

Wird die Erbschaftsteuer stufenweise berechnet wie die Einkommensteuer?

Nein. Der Steuersatz nach § 19 ErbStG gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb einer Stufe. Wer in Klasse I 350.000 € versteuert, zahlt 15 Prozent auf alles, also 52.500 €. Damit der Sprung an einer Wertgrenze nicht unverhältnismäßig ausfällt, begrenzt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 die Mehrsteuer knapp oberhalb der Grenze.

Welcher Wert zählt bei Aktien und ETFs im geerbten Depot?

Es zählt der niedrigste Kurs am Todestag an einer deutschen Börse im regulierten Markt (§ 11 Abs. 1 BewG). Gibt es an diesem Tag keine Notierung, gilt der letzte Kurs innerhalb der 30 Tage davor. Spätere Kursgewinne oder Verluste ändern die Erbschaftsteuer nicht. Sie wirken sich erst bei einem Verkauf aus, dann bei der Einkommensteuer auf Kapitalerträge.

Kann ich Beerdigungskosten von der Erbschaftsteuer abziehen?

Ja. Für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und die Kosten der Nachlassabwicklung zieht das Finanzamt insgesamt 15.000 € ohne Nachweis ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Waren die Kosten höher, weisen Sie sie mit Rechnungen nach. Nicht abziehbar sind Kosten für die laufende Verwaltung des Nachlasses, etwa Depotgebühren nach dem Erbfall.

Muss ich die Erbschaftsteuer selbst ausrechnen?

In der Regel nicht. Nach Ihrer Anzeige fordert das Finanzamt bei Bedarf eine Erklärung an und setzt die Steuer per Bescheid fest. Nur wenn es eine Erklärung mit Selbstberechnung verlangt, rechnen Sie selbst und zahlen binnen eines Monats nach Abgabe (§ 31 Abs. 7 ErbStG). Eine eigene Schätzung hilft trotzdem, damit Sie den Betrag rechtzeitig zurücklegen.

Werden frühere Schenkungen bei der Berechnung mitgezählt?

Ja, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre von derselben Person stammen. Sie werden dem Erbe mit ihrem damaligen Wert zugerechnet; die Steuer, die auf die Schenkung entfiel, wird abgezogen (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Der Freibetrag steht also je zehn Jahre einmal zur Verfügung. Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, bleiben außen vor.

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