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Erbschaftsteuer wann zahlen: vom Erbfall bis zum Zahltag
Sie haben geerbt, das Finanzamt hat sich noch nicht gemeldet, und Sie wissen nicht, wann die Rechnung kommt und wie viel Geld Sie greifbar halten müssen.
Hier stehen alle Fristen vom Erbfall bis zum Zahltag, die Kosten einer Verspätung und die Wege zur Stundung.
Wann Sie die Erbschaftsteuer zahlen, legt der Steuerbescheid fest: Fällig wird sie nicht vor seiner Bekanntgabe (§ 220 Abs. 2 AO), und den Zahltag nennt der Bescheid selbst. Bis dahin vergehen nach Anzeige und Erklärung oft viele Monate. Wer zu spät zahlt, schuldet 1 Prozent Säumniszuschlag je angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 AO); wer nur durch den Verkauf einer geerbten Wohnimmobilie zahlen könnte, kann bis zu zehn Jahre Stundung beantragen (§ 28 Abs. 3 ErbStG).
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Die Erbschaftsteuer wird mit dem Bescheid fällig, nicht vor dessen Bekanntgabe (§ 220 Abs. 2 AO); per Post gilt er am vierten Tag nach Absendung als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 AO).
- Verlangt das Finanzamt eine Selbstberechnung, ist die Steuer einen Monat nach Abgabe der Erklärung zu zahlen (§ 31 Abs. 7 ErbStG).
- Wer zu spät zahlt, schuldet 1 % Säumniszuschlag je angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 AO): bei 52.500 € und zwei Monaten 1.050 € (berechnet).
- Für geerbte Wohnimmobilien stundet das Finanzamt auf Antrag bis zu zehn Jahre, beim Erbfall zinslos, wenn nur ein Verkauf die Steuer aufbrächte (§ 28 Abs. 3 ErbStG).
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Wann muss ich die Erbschaftsteuer bezahlen?
Sie zahlen die Erbschaftsteuer erst, wenn der Steuerbescheid da ist, und zwar zu dem Termin, den der Bescheid nennt. Das Erbschaftsteuergesetz enthält keine eigene Zahlungsfrist für den Bescheid. Es gilt die Abgabenordnung: Die Steuer wird nicht vor Bekanntgabe der Festsetzung fällig, und das Finanzamt kann im Bescheid eine Zahlungsfrist einräumen (§ 220 Abs. 2 AO). Üblich ist ein Monat; verbindlich ist allein das Datum in Ihrem Bescheid.
Ein Brief vom Finanzamt gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben, ein elektronischer Bescheid am vierten Tag nach dem Absenden (§ 122 Abs. 2 und 2a AO). Bei einer Überweisung zählt der Tag, an dem das Geld dem Finanzamt gutgeschrieben wird (§ 224 Abs. 2 Nr. 2 AO). Planen Sie deshalb einige Tage Puffer ein.
Eine Ausnahme gibt es: Verlangt das Finanzamt eine Erklärung auf dem Vordruck mit Selbstberechnung, zahlen Sie die selbst berechnete Steuer innerhalb eines Monats nach Abgabe der Erklärung, ohne auf einen Bescheid zu warten (§ 31 Abs. 7 ErbStG).
Ablauf vom Erbfall bis zum Zahltag
Die Tabelle zeigt die Schritte in der Reihenfolge, in der sie meist eintreten. Für das Finanzamt selbst gibt es keine Frist, bis wann es den Bescheid schicken muss; es hat dafür in der Regel vier Jahre ab Beginn der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO). Wie die Anzeige aussieht, erklärt Geerbtes Geld beim Finanzamt melden.
| Schritt | Frist | Norm |
|---|---|---|
| Bank meldet Konten und Depot | 1 Monat nach Kenntnis vom Tod | § 33 Abs. 1 ErbStG |
| Erbe zeigt den Erwerb an | 3 Monate nach Kenntnis | § 30 Abs. 1 ErbStG |
| Finanzamt fordert Erklärung an | Frist laut Schreiben, mindestens 1 Monat | § 31 Abs. 1 ErbStG |
| Bescheid gilt als bekannt gegeben | 4. Tag nach Absendung | § 122 Abs. 2 AO |
| Zahlung | Datum im Bescheid | § 220 Abs. 2 AO |
| Zahlung bei Selbstberechnung | 1 Monat nach Abgabe der Erklärung | § 31 Abs. 7 ErbStG |
| Einspruch gegen den Bescheid | 1 Monat nach Bekanntgabe | § 355 Abs. 1 AO |
| Säumniszuschlag | 1 % je angefangenem Monat, nach 3 Tagen Schonfrist | § 240 AO |
Quelle: ErbStG und AO, Abruf 01.10.2026.
Mein Vater ist im März gestorben, ich erbe 700.000 €: wann kommt die Rechnung, wie viel lege ich zurück?
Legen Sie 33.000 € zurück und halten Sie den Betrag ab der Anzeige verfügbar, denn einen festen Termin für den Bescheid gibt es nicht. Die Steuer: 700.000 € minus 400.000 € Freibetrag ergibt 300.000 €, darauf 11 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Die Pauschale für Erbfallkosten von 15.000 € würde den Betrag auf 31.350 € senken; rechnen Sie fürs Zurücklegen trotzdem mit dem höheren Wert.
Ihre Anzeige ist bis Juni fällig, drei Monate nach Kenntnis. Danach fordert das Finanzamt meist eine Erklärung an. Ob der Bescheid dann nach wenigen Wochen oder erst im Folgejahr kommt, hängt von Finanzamt und Nachlass ab; bei Immobilien dauert es oft länger, weil der Grundbesitzwert erst gesondert festgestellt wird (§ 12 Abs. 3 ErbStG). Den ausführlichen Rechenweg zeigt Erbschaftsteuer berechnen.
Wie viel sollte ich bis zum Bescheid zurücklegen?
Legen Sie mindestens die selbst errechnete Steuer zurück, gerechnet ohne Abzüge, die das Finanzamt noch prüfen muss. Dazu gehören der Versorgungsfreibetrag, das Familienheim und der Pflegefreibetrag. Fällt der Bescheid niedriger aus, ist der Rest frei. Fällt er höher aus, etwa weil eine frühere Schenkung angerechnet wird (§ 14 Abs. 1 ErbStG), haben Sie keinen Engpass.
| Wer erbt wie viel | Freibetrag | Rücklage |
|---|---|---|
| Kind, 700.000 € | 400.000 € | 33.000 € |
| Ehepartner, 1.000.000 €, ohne Versorgungsfreibetrag | 500.000 € | 75.000 € |
| Enkel, 500.000 €, Elternteil lebt | 200.000 € | 33.000 € |
| Schwester, 150.000 € | 20.000 € | 26.000 € |
| Lebensgefährte, 300.000 € | 20.000 € | 84.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026, ohne Pauschale und Sonderfreibeträge.
Für Ihren eigenen Betrag nutzen Sie den Rechner auf Erbschaftsteuer berechnen. Die Werte für jeden Verwandtschaftsgrad stehen auf Erbschaftssteuer Freibetrag.

Wo parke ich das Geld für die Steuer?
Der Betrag für die Steuer gehört auf ein Konto, das sicher ist und rechtzeitig verfügbar. Aktien oder Fonds passen nicht, weil ein Kursrückgang genau dann eintreten kann, wenn der Bescheid kommt. Geeignet sind Tagesgeld, das täglich verfügbar ist, und Festgeld mit einer Laufzeit, die vor dem erwarteten Zahltag endet. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG); eine gewöhnliche Erbschaft fällt nicht eindeutig unter den erhöhten Schutz bis 500.000 €.
Verteilen Sie größere Beträge deshalb auf mehrere Banken. Wie Sie Tages- und Festgeld kombinieren, steht auf Erbe auf Tagesgeld oder Festgeld, wie viel insgesamt auf das Tagesgeld gehört, auf Wie viel Geld auf Tagesgeld. Die Regeln der Einlagensicherung erklärt Einlagensicherung. Erst wenn Steuer und Reserve feststehen, geht es an die Anlage des Rests.
Bescheid über 52.500 €, aber das Geld steckt im geerbten Haus: was tun?
Beantragen Sie vor dem Zahltag eine Stundung; für ein geerbtes Wohnhaus muss das Finanzamt sie bis zu zehn Jahre gewähren, wenn Sie die Steuer nur durch Verkauf aufbringen könnten (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Beim Erbfall fallen dafür keine Zinsen an. Die Stundung gilt für die Steuer, die auf das Wohngebäude entfällt, und endet, sobald es verkauft wird oder nicht mehr Wohnzwecken dient. Haben Sie genug anderes Geld aus dem Erbe oder eigenes Vermögen, scheidet sie aus.
Für andere Fälle bleibt die allgemeine Stundung nach § 222 AO. Sie setzt voraus, dass die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte wäre und der Anspruch nicht gefährdet ist; meist verlangt das Finanzamt eine Sicherheit. Dann fallen Stundungszinsen von 0,5 Prozent je vollem Monat an (§ 234 Abs. 1, § 238 Abs. 1 AO), bei 52.500 € für zwölf Monate also 3.150 € (berechnet). Für begünstigtes Betriebsvermögen gibt es eine eigene Stundung über bis zu sieben Jahre (§ 28 Abs. 1 ErbStG).
Ob Sie das Haus behalten oder verkaufen, beeinflusst die Steuer selbst nicht, nur die Zahlung. Was beim geerbten Haus sonst ansteht, steht auf Haus geerbt: was tun.
Was passiert, wenn ich zu spät zahle?
Zahlen Sie nicht bis zum Fälligkeitstag, entsteht für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Steuer, abgerundet auf volle 50 € (§ 240 Abs. 1 AO). Bei einer Verspätung bis zu drei Tagen wird er nicht erhoben, außer Sie zahlen per Scheck (§ 240 Abs. 3 AO). Wer 52.500 € zwei Monate zu spät überweist, zahlt 1.050 € zusätzlich, bei 33.000 € und einem Monat sind es 330 € (berechnet).
Danach kann das Finanzamt vollstrecken, etwa durch Pfändung von Konten. Wer absehbar nicht pünktlich zahlen kann, stellt deshalb vor dem Zahltag einen Stundungsantrag. Ein Antrag nach Fälligkeit hilft für die bereits angefallenen Zuschläge nicht.
Säumniszuschlag je angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 AO)
Zuschlag bei 52.500 € und zwei Monaten Verspätung (berechnet)
Bescheid falsch: Einspruch hält die Zahlung nicht auf
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen (§ 355 Abs. 1 AO). Zahlen müssen Sie trotzdem; der Einspruch hemmt die Erhebung nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Wollen Sie bis zur Entscheidung nicht zahlen, beantragen Sie Aussetzung der Vollziehung. Sie soll gewährt werden, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen (§ 361 Abs. 2 AO). Geht es um den Wert einer Immobilie, richtet sich der Einspruch gegen den gesonderten Bescheid über den Grundbesitzwert, nicht gegen den Steuerbescheid.
Zum laufenden Verfahren in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22). Stützen Sie einen Einspruch auf ein dort anhängiges Verfahren, ruht der Einspruch kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO). Am Zahltag ändert das nichts. Ob ein solcher Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, klärt eine Steuerberatung.
Wer zahlt, wenn mehrere erben?
Jeder Erbe erhält einen eigenen Bescheid und schuldet die Steuer auf seinen Anteil (§ 20 Abs. 1 ErbStG). Bis zur Teilung haftet aber der ganze Nachlass für die Steuer aller Erben (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Viele Erbengemeinschaften zahlen deshalb vom gemeinsamen Konto, bevor sie verteilen; das setzt die Zustimmung aller voraus. Wie das Konto bis zur Teilung geführt wird, steht auf Erbengemeinschaft: Konto.

Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis der Erbschaftsteuerbescheid kommt?
Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Das Finanzamt wartet auf Ihre Anzeige, fordert meist eine Erklärung an und setzt die Steuer danach fest; bei Immobilien muss zuerst der Grundbesitzwert festgestellt werden. Das kann Wochen, aber auch über ein Jahr dauern. Rechtlich hat das Finanzamt in der Regel vier Jahre ab Beginn der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO). Halten Sie das Geld bis dahin verfügbar.
Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaftsteuer zu bezahlen?
So lange, wie der Bescheid als Zahlungsfrist nennt. Das Erbschaftsteuergesetz selbst enthält dafür keine Frist; fällig wird die Steuer nicht vor Bekanntgabe des Bescheids (§ 220 Abs. 2 AO). Üblich ist ein Monat. Nur bei einer Erklärung mit Selbstberechnung gilt gesetzlich ein Monat nach Abgabe (§ 31 Abs. 7 ErbStG). Danach drohen Säumniszuschläge von 1 Prozent je angefangenem Monat.
Ich erbe 400.000 € von meiner Tante. Wie viel muss ich bis zum Bescheid zurücklegen?
Legen Sie 95.000 € zurück. Als Nichte oder Neffe haben Sie 20.000 € Freibetrag; auf 380.000 € fallen in Steuerklasse II 25 Prozent an (berechnet von geld-was-nun.de). Der Härteausgleich greift bei diesem Betrag nicht mehr. Mit der Pauschale von 15.000 € für Erbfallkosten sinkt die Steuer auf 91.250 €. Parken Sie den Betrag auf Tagesgeld oder Festgeld, je Bank höchstens 100.000 €.
Kann ich die Erbschaftsteuer in Raten zahlen?
Ja, über eine Stundung. Für geerbte Wohnimmobilien muss das Finanzamt auf Antrag bis zu zehn Jahre stunden, wenn Sie die Steuer nur durch Verkauf aufbringen könnten, beim Erbfall zinslos (§ 28 Abs. 3 ErbStG). In anderen Fällen kann es nach § 222 AO bei erheblicher Härte stunden, meist gegen Sicherheit und mit 0,5 Prozent Zinsen je Monat. Den Antrag stellen Sie vor dem Zahltag.
Wie hoch ist der Säumniszuschlag bei der Erbschaftsteuer?
Er beträgt 1 Prozent der rückständigen Steuer für jeden angefangenen Monat, abgerundet auf volle 50 € (§ 240 Abs. 1 AO). Bei 84.000 € und drei Monaten Verspätung sind das 2.520 € (berechnet). Bis zu drei Tage Verspätung bleiben ohne Zuschlag, außer bei Zahlung per Scheck. Säumniszuschläge bleiben auch bestehen, wenn der Bescheid später geändert wird.
Muss ich zahlen, obwohl ich Einspruch eingelegt habe?
Ja. Ein Einspruch hemmt die Zahlung nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Wer nicht zahlen will, bis über den Einspruch entschieden ist, beantragt Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt soll sie gewähren, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen (§ 361 Abs. 2 AO). Wird der Einspruch später abgewiesen, fallen für die ausgesetzte Zeit Zinsen an.
Verschiebt die Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht meine Zahlung?
Nein. Eine mündliche Verhandlung ändert weder Gesetz noch Bescheid. Wer Einspruch einlegt und sich auf das anhängige Verfahren stützt, erreicht, dass sein Einspruchsverfahren ruht (§ 363 Abs. 2 AO). Zahlen muss er trotzdem zum Termin im Bescheid. Ob und wann das Gericht entscheidet und was daraus für alte Bescheide folgt, ist offen.
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WeiterlesenQuellen
- § 220 AO Fälligkeit, Stand Abruf 01.10.2026
- § 122 AO Bekanntgabe des Verwaltungsakts, Stand Abruf 01.10.2026
- § 240 AO Säumniszuschläge, Stand Abruf 01.10.2026
- § 222 AO Stundung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 238 AO Höhe der Zinsen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 355 AO Einspruchsfrist, Stand Abruf 01.10.2026
- § 361 AO Aussetzung der Vollziehung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 363 AO Ruhen des Verfahrens, Stand Abruf 01.10.2026
- § 237 AO Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 224 AO Leistungsort, Tag der Zahlung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 28 ErbStG Stundung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 30 ErbStG Anzeigepflicht, Stand Abruf 01.10.2026
- § 31 ErbStG Steuererklärung, Selbstberechnung, Stand Abruf 01.10.2026
- § 20 ErbStG Steuerschuldner, Stand Abruf 01.10.2026
- Finanzämter Baden-Württemberg: Kann die Erbschaft- und Schenkungsteuer gestundet werden?, Stand Abruf 01.10.2026
- BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026 (1 BvF 1/23), Stand 30.07.2026
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