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Depot geerbt: was mit Aktien und Fonds jetzt passiert

Das Depot schwankt jeden Tag. Sie wissen nicht, ob Sie die Aktien verkaufen dürfen, und ein Verkauf löst 25 Prozent Abgeltungsteuer auf Gewinne aus.

Hier stehen Bewertung, Zugriff, Steuer beim Verkauf und drei Wege für das Depot, jeweils mit Kosten aus den Preisverzeichnissen.

Wer ein Depot geerbt hat, wird Eigentümer der Wertpapiere, nicht Gläubiger der Bank: Aktien und Fondsanteile fallen auch bei einer Bankpleite nicht in die Insolvenzmasse (§ 6 DepotG, § 47 InsO). Für die Erbschaftsteuer zählt der Kurs am Todestag. Verkaufen Sie später, behält die Bank auf den Gewinn 25 Prozent Abgeltungsteuer ein (§ 32d Abs. 1 EStG). Dazwischen liegt die eigentliche Frage: behalten, umschichten oder in eine Verwaltung geben.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Frau sortiert die Unterlagen ihrer verstorbenen Mutter

Kurz beantwortet

  • Geerbte Wertpapiere gehören den Erben, nicht der Bank, und sind bei Bankinsolvenz aussonderungsfähig (§ 6 DepotG, § 47 InsO); die Einlagensicherung von 100.000 € gilt dafür nicht.
  • Für die Erbschaftsteuer zählt der niedrigste Kurs am Todestag (§ 11 ErbStG, § 11 Abs. 1 BewG); die Bank meldet das Depot binnen 1 Monats dem Finanzamt (§ 33 ErbStG).
  • Beim späteren Verkauf fallen 25 % Abgeltungsteuer auf den Gewinn an, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € bzw. 2.000 € (§ 32d, § 20 Abs. 9 EStG); die Anschaffungsdaten wandern mit (§ 43a Abs. 2 EStG).
  • Kann eine Bank Wertpapiere nicht herausgeben, zahlt die Anlegerentschädigung 90 %, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG); Kursverluste deckt sie nicht.

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Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Depot geerbt: Wem gehören die Wertpapiere jetzt?

Die Wertpapiere gehören mit dem Tod den Erben, denn das Vermögen geht als Ganzes auf sie über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Im Depot liegen sie in aller Regel in Sammelverwahrung bei einer Wertpapiersammelbank; der Kunde hat dort Miteigentum nach Bruchteilen am Bestand (§ 6 Abs. 1 DepotG). Wird die depotführende Bank insolvent, können die Erben dieses Miteigentum aussondern, die Papiere gehören nicht zur Insolvenzmasse (§ 47 InsO). Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken formuliert es so: Wertpapiere in Depots gehören dem Kunden.

Fondsanteile sind zusätzlich geschützt. Das Fondsvermögen ist ein Sondervermögen, getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft, und fällt nicht in deren Insolvenzmasse (§ 92 Abs. 1, § 99 Abs. 3 KAGB). Die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 € betrifft dagegen nur Geld auf Konten, auch das Verrechnungskonto des Depots. Mehr dazu unter Einlagensicherung beim Depot.

Nur wenn eine Bank Wertpapiere rechtswidrig nicht herausgeben kann, greift die Anlegerentschädigung: 90 Prozent der Forderung, höchstens 20.000 € je Anleger und Institut (§ 4 Abs. 2 AnlEntG). Kursverluste, Beratungsfehler und Verluste aus einer Anlagestrategie sind davon nicht gedeckt.

Zugriff auf das Depot: Erbnachweis und Erbengemeinschaft

Um über das Depot zu verfügen, legen Sie der Bank einen Erbnachweis vor. Ein eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift genügt grundsätzlich, ein Erbschein ist nicht zwingend (BGH XI ZR 401/12, XI ZR 440/15). Hat der Verstorbene eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt, bleibt sie im Zweifel wirksam (§ 168 Satz 1 BGB).

Gibt es mehrere Erben, gehört das Depot der Erbengemeinschaft. Sie verwaltet es gemeinschaftlich, die Bank leistet nur an alle gemeinsam (§§ 2032, 2038, 2039 BGB). Bis sich alle einig sind, bleibt das Depot so, wie es ist, und schwankt mit dem Markt. Wer das Risiko nicht tragen will, braucht die Zustimmung der Miterben zum Verkauf oder zur Aufteilung der Positionen auf eigene Depots. Wie die ersten Wochen ablaufen, zeigt Geld geerbt: was tun.

Welcher Wert gilt für die Erbschaftsteuer?

Maßgeblich ist der Wert am Todestag. Die Steuer entsteht beim Erbfall mit dem Tod (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), und für die Bewertung zählt der Zeitpunkt, an dem die Steuer entsteht (§ 11 ErbStG). Börsennotierte Wertpapiere werden mit dem niedrigsten an diesem Tag im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt (§ 11 Abs. 1 BewG). Fällt der Kurs nach dem Tod, ändert das die Erbschaftsteuer nicht.

Die Bank meldet das Depot binnen eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall dem Erbschaftsteuer-Finanzamt, einschließlich der Stückzinsen bis zum Todestag (§ 33 ErbStG, § 1 Abs. 1 ErbStDV). Ihre eigene Anzeige ist binnen drei Monaten fällig (§ 30 Abs. 1 ErbStG); Einzelheiten unter Geerbtes Geld beim Finanzamt melden. Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt vom Freibetrag ab: 400.000 € für Kinder, 500.000 € für Ehegatten, 20.000 € für Geschwister und Neffen. Die ganze Tabelle steht unter Erbschaftssteuer Freibetrag.

Muss ich Steuern zahlen, wenn ich geerbte Aktien verkaufe?

Ja, auf den Gewinn fällt beim Verkauf Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt (§ 32d Abs. 1 EStG). Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Die Bank behält die Steuer selbst ein.

Für die Berechnung braucht die Bank die Anschaffungsdaten. Wird das Depot auf ein anderes Depot übertragen, muss die abgebende inländische Bank der übernehmenden die Anschaffungsdaten mitteilen (§ 43a Abs. 2 Satz 3 EStG). Für Sie heißt das: Gewinne, die schon zu Lebzeiten des Verstorbenen entstanden sind, werden beim Verkauf mitbesteuert. Zusammen mit der Erbschaftsteuer kann derselbe Wertzuwachs damit zweimal eine Rolle spielen. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, klärt eine Steuerberatung.

Gewinn ist der Verkaufserlös nach Abzug der Verkaufskosten minus Anschaffungskosten (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Maßgeblich sind die Anschaffungskosten des Verstorbenen, nicht der Kurs am Todestag: Erben treten in seine Rechtsstellung ein (§ 1922 Abs. 1 BGB), für Vermächtnisnehmer und Beschenkte rechnet § 20 Abs. 4 Satz 6 EStG die Anschaffung des Vorgängers ausdrücklich zu. Das Finanzamt behandelt den Depotübertrag im Erbfall als unentgeltlich, er löst selbst keine Steuer aus (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 165).

Beispiel: geerbte Aktien für 60.000 € verkauft, Kurswert am Todestag 58.000 €
FallAnschaffungskostenGewinn für die SteuerAbgeltungsteuer und Soli
Verstorbener kaufte 201550.000 €10.000 €2.373,75 €
Verstorbener kaufte 2005 (Altbestand)50.000 €10.000 €0 €
Anschaffungsdaten fehlennicht nachgewiesen18.000 €4.483,75 €

Berechnet von geld-was-nun.de: Gewinn minus 1.000 € Sparer-Pauschbetrag, davon 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 SolZG), ohne Kirchensteuer. Fehlende Daten: Ersatzwert 30 % des Erlöses (§ 43a Abs. 2 Satz 7 EStG).

Fehlen der Bank die Anschaffungsdaten, etwa nach einem Übertrag aus dem Ausland, setzt sie als Gewinn pauschal 30 % des Verkaufserlöses an (§ 43a Abs. 2 Satz 7 EStG). Im Beispiel sind das 18.000 € statt 10.000 €. Den Unterschied holen Sie nur über die Steuererklärung zurück (§ 32d Abs. 4 EStG), wenn Sie die tatsächlichen Kaufkosten belegen. Kaufabrechnungen des Verstorbenen sollten Sie deshalb aufheben. Die Bewertung zum Todestag spielt für diese Rechnung keine Rolle, sie zählt nur für die Erbschaftsteuer.

Frau sortiert die Unterlagen ihrer verstorbenen Mutter: Details

Sind geerbte Aktien steuerfrei?

Steuerfrei verkaufen lassen sich geerbte Aktien nur, wenn der Verstorbene sie vor dem 1. Januar 2009 gekauft hat: Für diesen Altbestand fällt auf den Kursgewinn keine Abgeltungsteuer an, denn die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen gilt erst für Anteile, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG). Weil Erben in die Anschaffungsdaten eintreten, behält auch der Erbe diesen Bestandsschutz. Der Depotübertrag solcher Altbestände unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer (BMF-Schreiben vom 14.05.2025, Rn. 169).

Bei Fonds und ETFs ist der Schutz enger. Für Fondsanteile, die vor 2009 gekauft wurden, sind Wertsteigerungen bis zum 31.12.2017 steuerfrei. Wertsteigerungen ab dem 01.01.2018 sind steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus solchen Alt-Anteilen 100.000 € übersteigt (§ 56 Abs. 6 Satz 1 InvStG). Der verbleibende Freibetrag wird vom Finanzamt festgestellt (§ 56 Abs. 6 Satz 2 und 4 InvStG), geltend gemacht wird er deshalb über die Steuererklärung.

Zwei Dinge bleiben trotz Altbestand: Dividenden und Ausschüttungen sind immer steuerpflichtig, und für die Erbschaftsteuer zählt das Depot mit seinem vollen Wert am Todestag. Steuerfrei bei der Erbschaftsteuer bleibt es nur, soweit Ihr Freibetrag reicht, für Kinder 400.000 €, für Geschwister 20.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Was das in Euro bedeutet, rechnet Erbschaftsteuer berechnen durch.

Drei Wege für das geerbte Depot

Für die Entscheidung gibt es keine gesetzliche Frist. Die Wege unterscheiden sich vor allem darin, wann Steuer fällig wird und wer danach die Arbeit hat.

Optionen für ein geerbtes Depot
WegSteuer beim SchrittLaufende KostenWer entscheidet danach
Behalten, auf eigenes Depot übertragenkeine, Anschaffungsdaten gehen mit (§ 43a Abs. 2 EStG)Depotgebühren und Fondskosten wie bisherSie selbst
Verkaufen, selbst neu anlegen25 % Abgeltungsteuer auf GewinneOrdergebühren und Fondskosten Ihrer WahlSie selbst
Verkaufen, Vermögensverwaltung beauftragen25 % Abgeltungsteuer auf Gewinnez. B. 0,56 % bis 0,82 % pro Jahr, siehe Tabelle untender Verwalter nach Vertrag

Quelle: § 32d und § 43a EStG; Kosten aus den Preisverzeichnissen der Anbieter, Abruf 01.10.2026.

Behalten ist steuerlich am ruhigsten, bedeutet aber, dass Sie die Auswahl eines anderen Menschen weiterführen. Prüfen Sie deshalb drei Punkte: wie viele Titel das Depot enthält, wie hoch die laufenden Kosten der Fonds laut Basisinformationsblatt sind und welchen Anteil das Depot an Ihrem gesamten Vermögen ausmacht.

Aufteilung: Wie viel Risiko passt zum Erbe?

Ein Aktiendepot ist bereits der renditeorientierte Teil eines Vermögens. Entscheidend ist, was daneben liegt. Ein einfaches Gerüst trennt einen sicheren Teil auf Tagesgeld oder Festgeld, verteilt auf Banken mit höchstens 100.000 € je Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG), von einem renditeorientierten Teil in breit gestreuten Fonds.

Ein Beispiel ohne Empfehlung: Sie erben ein Depot im Wert von 150.000 € und haben selbst 30.000 € auf dem Konto. Planen Sie in den nächsten Jahren eine Ausgabe von 40.000 €, etwa für ein Auto oder eine Sanierung, gehört dieser Betrag nicht ins Depot. Verkaufen Sie Positionen im Wert von 40.000 € und legen Sie das Geld auf Tagesgeld, bleiben 110.000 € in Wertpapieren. Fällt der Aktienmarkt um ein Drittel, wären das rechnerisch rund 36.667 € weniger (selbst gerechnet). Ob Sie das aushalten, ohne in der Krise zu verkaufen, entscheidet über die richtige Aufteilung.

Wie andere Erben die Aufteilung in Zahlen angehen, zeigt Erbe anlegen.

Vermögensverwaltung statt Einzelaktien: Kosten im Vergleich

Wer das Depot nicht selbst betreuen will, kann den Erlös einem Vermögensverwalter geben. Die Kosten unterscheiden sich deutlich. Die Tabelle zeigt zwei Anbieter mit Werten aus Vertrag und Preisverzeichnis. Ob ein Übertrag vorhandener Wertpapiere statt Geld möglich ist, steht in den ausgewerteten Unterlagen nicht; rechnen Sie mit einer Einzahlung in Geld.

LIQID und Whitebox im Vergleich
MerkmalLIQID CORE GlobalWhitebox Global / Value
Mindestanlage100.000 €25 € / 5.000 €
Verwaltungsgebühr p. a. inkl. USt0,60 % unter 250.000 €, 0,50 % ab 500.000 €, 0,40 % ab 1 Mio. €Global 0,35 %; Value 0,95 % bis 0,35 % je nach Betrag
Produktkosten p. a.0,07 % bis 0,22 %Ø 0,21 % / Ø 0,22 %
Gesamtkosten p. a.0,67 % bis 0,82 % bei 100.000 € laut KosteninformationGlobal 0,56 %, Value bei 100.000 € 0,82 % (berechnet)
DepotbankUpvest (Website), V-Bank (Produktinformation): widersprüchlichflatexDEGIRO Bank
Kündigung durch KundenFrist 2 Wochenjederzeit, kostenfrei

Quelle: LIQID Vertragsbedingungen Stand September 2026; Whitebox Website und Vertrag, Abruf 01.10.2026. Berechnete Werte: Gebühr plus durchschnittliche Produktkosten, ohne Spreads.

Mit dem Rechner sehen Sie die Kosten aller ausgewerteten Verwalter für Ihren Betrag. Er rechnet vereinfacht mit dem Staffelsatz auf den ganzen Betrag.

Risiken, die bleiben

  • Kursverlust: Aktien und Aktienfonds können über Jahre deutlich unter dem Wert am Todestag liegen. Eine Vermögensverwaltung ändert daran nichts.
  • Zeitverlust in der Erbengemeinschaft: Solange sich die Erben nicht einig sind, kann niemand allein verkaufen.
  • Verwahrung: Wertpapiere sind aussonderungsfähig, Geld auf dem Verrechnungskonto nur bis 100.000 € je Bank gesetzlich gesichert.
  • Doppelte Steuer: Erbschaftsteuer auf den Wert am Todestag und Abgeltungsteuer auf Gewinne seit dem ursprünglichen Kauf können zusammenkommen.

Wir sind keine Anlageberater und nennen keine Renditen. Gezeigt werden Regeln und Kosten aus Gesetz und Anbieterunterlagen.

Frau sortiert die Unterlagen ihrer verstorbenen Mutter: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Was passiert mit einem Depot, wenn der Inhaber stirbt?

Das Depot geht mit allen Wertpapieren auf die Erben über (§ 1922 BGB). Die Bank meldet es binnen eines Monats dem Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 33 ErbStG). Verfügen dürfen die Erben, sobald sie einen Erbnachweis vorlegen; bei mehreren Erben nur gemeinsam. Bis dahin bleibt das Depot bestehen, die Kurse schwanken weiter. Eine Vollmacht über den Tod hinaus kann eine frühere Handlung ermöglichen.

Muss ich ein geerbtes Depot auflösen?

Nein. Sie können die Wertpapiere behalten und auf ein eigenes Depot übertragen lassen. Dabei gehen die Anschaffungsdaten des Verstorbenen mit (§ 43a Abs. 2 Satz 3 EStG), Steuer fällt durch den Übertrag nicht an. Erst wenn Sie verkaufen, behält die Bank Abgeltungsteuer auf den Gewinn ein. Ob Behalten sinnvoll ist, hängt von Streuung, Kosten der Fonds und Ihren eigenen Plänen ab.

Wie wird ein geerbtes Depot für die Erbschaftsteuer bewertet?

Mit dem Wert am Todestag, denn die Steuer entsteht mit dem Tod (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) und dieser Zeitpunkt ist für die Bewertung maßgeblich (§ 11 ErbStG). Börsennotierte Wertpapiere zählen mit dem niedrigsten an diesem Tag im regulierten Markt notierten Kurs (§ 11 Abs. 1 BewG). Spätere Kursverluste mindern die Erbschaftsteuer nicht.

Wie hoch ist die Steuer, wenn ich geerbte Aktien verkaufe?

Auf den Veräußerungsgewinn fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an, bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt um ein Viertel der darauf entfallenden Kirchensteuer (§ 32d Abs. 1 EStG). Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr bleiben mit Freistellungsauftrag steuerfrei, bei Ehepaaren 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Gewinn ist der Unterschied zwischen Verkaufserlös und den Anschaffungskosten, die die Bank aus den Daten des Verstorbenen übernimmt.

Ist ein geerbtes Depot bei einer Bankpleite sicher?

Die Wertpapiere selbst ja: Sie gehören dem Kunden, in Sammelverwahrung als Miteigentum (§ 6 DepotG), und können in der Insolvenz ausgesondert werden (§ 47 InsO). Fondsvermögen ist zusätzlich als Sondervermögen getrennt (§ 92 KAGB). Geld auf dem Verrechnungskonto ist bis 100.000 € je Person und Bank gesetzlich gesichert. Die Anlegerentschädigung zahlt 90 Prozent, höchstens 20.000 €, wenn Papiere nicht herausgegeben werden können.

Darf ein Miterbe allein Aktien aus dem Nachlass verkaufen?

Nein. Das Depot gehört der Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet (§§ 2032, 2038 BGB), und die Bank leistet nur an alle Erben gemeinsam (§ 2039 BGB). Ein Verkauf braucht deshalb die Mitwirkung aller. Praktisch bleibt den Erben, sich auf einen Verkauf zu einigen oder darauf, die Positionen nach Quoten auf eigene Depots zu übertragen.

Sind Aktien, die meine Mutter vor 2009 gekauft hat, beim Verkauf steuerfrei?

Ja, der Kursgewinn auf Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, bleibt ohne Abgeltungsteuer (§ 52 Abs. 28 Satz 11 EStG), und als Erbe übernehmen Sie das Kaufdatum Ihrer Mutter. Voraussetzung ist, dass die Bank das Kaufdatum kennt; beim Depotübertrag innerhalb Deutschlands muss die abgebende Bank es weitergeben (§ 43a Abs. 2 Satz 3 EStG). Bei Fonds aus dieser Zeit sind nur Gewinne bis Ende 2017 frei, spätere über 100.000 € steuerpflichtig.

Weiterlesen

Quellen

  1. § 6 DepotG Miteigentum am Sammelbestand, Stand zuletzt geändert durch Art. 24 G v. 23.10.2024, Abruf 01.10.2026
  2. § 47 InsO Aussonderung, Stand Abruf 01.10.2026
  3. § 4 AnlEntG Entschädigungsanspruch, Stand zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 09.04.2026, Abruf 01.10.2026
  4. EdB, Fragen und Antworten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  5. § 92 KAGB Sondervermögen, Stand Abruf 01.10.2026
  6. § 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Stand Abruf 01.10.2026
  7. § 11 BewG Wertpapiere und Anteile, Stand Abruf 01.10.2026
  8. § 32d EStG Gesonderter Steuertarif für Kapitalerträge, Stand Abruf 01.10.2026
  9. § 43a EStG Bemessung der Kapitalertragsteuer, Stand Abruf 01.10.2026
  10. BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15, Stand 05.04.2016
  11. LIQID Vertragsbedingungen mit Preisverzeichnis, Stand September 2026
  12. Whitebox: Höhe der Gebühren, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  13. Whitebox Vermögensverwaltungsvertrag, Stand Oktober 2021
  14. Einkommensteuergesetz § 20 (Gewinnermittlung Abs. 4, Sparer-Pauschbetrag Abs. 9), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  15. Einkommensteuergesetz § 52 Abs. 28 (Anwendung auf Anteile ab 2009), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  16. Investmentsteuergesetz § 56 Abs. 6 (bestandsgeschützte Alt-Anteile), Stand Abruf 01.10.2026
  17. BMF-Schreiben Einzelfragen zur Abgeltungsteuer vom 14.05.2025, Rn. 165 bis 169, Stand 14.05.2025, Abruf 01.10.2026
  18. Erbschaftsteuergesetz § 16 (Freibeträge), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026

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