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Erbschaftsteuer Enkel: Freibetrag und Beispiele für Großeltern-Erbe
Ihre Oma oder Ihr Opa hat Ihnen Geld hinterlassen, und Sie wissen nicht, ob für Enkel dieselben Regeln gelten wie für die eigenen Kinder.
Hier sehen Sie, wann Enkel 200.000 € und wann 400.000 € Freibetrag haben, mit Beispielen bis 1 Million €.
Bei der Erbschaftsteuer haben Enkel einen Freibetrag von 200.000 € gegenüber jedem Großelternteil, und 400.000 €, wenn der Elternteil, über den sie mit den Großeltern verwandt sind, vor dem Erbfall gestorben ist (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG). Enkel gehören zur Steuerklasse I und zahlen auf den Rest 7 bis 30 Prozent. Ein Enkel, der 300.000 € von der Oma erbt, zahlt 11.000 € (berechnet von geld-was-nun.de).
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Enkel haben gegenüber jedem Großelternteil 200.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG); ist ihr Elternteil vorverstorben, steigt er auf 400.000 € (Nr. 2).
- Urenkel haben 100.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG); alle gehören zur Steuerklasse I mit 7 bis 30 Prozent.
- 300.000 € von der Oma kosten einen Enkel 11.000 €, 500.000 € kosten 33.000 €, 1 Mio. € kostet 152.000 €; bei vorverstorbenem Elternteil 0 €, 11.000 € und 90.000 € (berechnet).
- Einen Versorgungsfreibetrag gibt es für Enkel nicht; das Familienheim bleibt nur steuerfrei, wenn der Elternteil des Enkels vorverstorben ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
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Wie hoch ist der Freibetrag für Enkel bei der Erbschaft?
Ein Enkel kann von jedem Großelternteil 200.000 € steuerfrei erben, solange seine Mutter oder sein Vater noch lebt. Ist der Elternteil, über den er mit den Großeltern verwandt ist, schon gestorben, rückt der Enkel steuerlich an dessen Stelle und hat 400.000 € wie ein Kind (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Entscheidend ist der Zeitpunkt des Erbfalls: Der Elternteil muss vor dem Großelternteil gestorben sein.
Weil der Freibetrag je Großelternteil gilt, kann ein Enkel von allen vier Großeltern zusammen 800.000 € steuerfrei erhalten, alle zehn Jahre neu. Urenkel haben 100.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Die Übersicht aller Verwandtschaftsgrade steht unter Erbschaftssteuer Freibetrag.
| Erbe | Enkel, Elternteil lebt | Enkel, Elternteil vorverstorben | Urenkel |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
| 200.000 € | 0 € | 0 € | 11.000 € |
| 300.000 € | 11.000 € | 0 € | 22.000 € |
| 500.000 € | 33.000 € | 11.000 € | 60.000 € |
| 1.000.000 € | 152.000 € | 90.000 € | 171.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026; ohne Kostenpauschale und frühere Schenkungen.
Ich bin 24 und erbe 300.000 € von meiner Oma: wie viel Steuer?
Sie zahlen 11.000 € Erbschaftsteuer, wenn Ihre Mutter oder Ihr Vater noch lebt: 300.000 € minus 200.000 € ergibt 100.000 €, darauf 11 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Ist der Elternteil, über den Sie mit der Oma verwandt sind, vor ihr gestorben, zahlen Sie nichts, weil dann 400.000 € frei sind.
Ihr Alter spielt keine Rolle. Der Versorgungsfreibetrag für junge Erben nach § 17 Abs. 2 ErbStG gilt nur für Kinder des Verstorbenen, nicht für Enkel. Haben Sie die Pauschale für Erbfallkosten von 15.000 € selbst zu tragen, weil Sie die Beerdigung bezahlt haben, sind noch 85.000 € steuerpflichtig, die Steuer liegt dann bei 9.350 €.
Mein Vater ist vor meinem Opa gestorben: welcher Freibetrag gilt?
Dann gilt für Sie der Freibetrag eines Kindes, 400.000 €, und auch das Familienheim kann steuerfrei bleiben. Das Gesetz nennt die Kinder verstorbener Kinder ausdrücklich in § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Dasselbe gilt für das Familienheim: Ziehen Sie unverzüglich in das Haus Ihres Opas, in dem er selbst gewohnt hat, und bleiben zehn Jahre, ist es bis 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).
Ohne Testament erben Sie in diesem Fall gesetzlich an Stelle Ihres Vaters. Teilen Sie den Anteil mit Geschwistern, hat jedes Enkelkind seinen eigenen Freibetrag von 400.000 €. Erben zwei Enkel je 450.000 €, zahlt jeder auf 50.000 € 7 Prozent, also 3.500 € (berechnet).
Warum Großeltern oft direkt an Enkel vererben
Wer an Kinder und Enkel verteilt, nutzt mehr Freibeträge, und dasselbe Vermögen wird nicht zweimal besteuert. Ein vereinfachtes Beispiel, berechnet von geld-was-nun.de: Eine Großmutter hinterlässt 1 Mio. €. Sie hat eine Tochter und zwei Enkel. Erbt die Tochter alles, zahlt sie 90.000 €. Vererbt die Großmutter 600.000 € an die Tochter und je 200.000 € an die Enkel, zahlt nur die Tochter auf 200.000 € 11 Prozent, also 22.000 €. Die Enkel bleiben steuerfrei.
Dazu kommt der zweite Erbfall: Was die Tochter erbt, geht später an die Enkel weiter und wird dann erneut besteuert. Was die Enkel direkt bekommen, nicht. Ob sich das für die Familie lohnt, hängt davon ab, wie viel die Tochter selbst braucht. Das gehört in eine Beratung vor dem Testament, nicht danach.
| Verteilung | Steuer Tochter | Steuer Enkel | zusammen |
|---|---|---|---|
| alles an die Tochter | 90.000 € | 0 € | 90.000 € |
| 600.000 € Tochter, je 200.000 € an zwei Enkel | 22.000 € | 0 € | 22.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026; ohne Pauschale, ohne späteren Erbfall.
Ist das Testament schon geschrieben, bleibt eine Möglichkeit: Die Tochter kann das Erbe binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Dann erben an ihrer Stelle die Nächstberufenen, oft die Enkel, allerdings nur mit 200.000 € Freibetrag, weil die Tochter lebt. Eine Teilausschlagung ist nicht ohne Weiteres möglich. Diesen Schritt sollte eine Beratung vorher durchrechnen.

Erbschaftsteuer für Enkel berechnen
Wählen Sie im Rechner „Enkel“, wenn Ihr Elternteil lebt. Ist er vorverstorben, wählen Sie „Kind oder Stiefkind“, weil dann derselbe Freibetrag gilt. Geben Sie Ihren Anteil nach Abzug von Schulden und Kosten ein. Den ausführlichen Rechenweg zeigt Erbschaftsteuer berechnen.
Minderjährige Enkel: wer verwaltet das Geld?
Erbt ein minderjähriges Enkelkind, verwalten in der Regel die Eltern das Vermögen für das Kind. Großeltern können im Testament bestimmen, dass jemand anderes verwaltet, etwa ein Testamentsvollstrecker. Steuerlich ändert das nichts: Erwerber und Steuerschuldner ist das Kind (§ 20 Abs. 1 ErbStG), die Anzeige und die Zahlung erledigen die Eltern für das Kind.
Wie man ein Erbe für Kinder sicher und mit langem Anlagehorizont anlegt und was beim Konto auf den Namen des Kindes zu beachten ist, steht auf Erbe für Kinder anlegen.
Schenkung von Oma und Opa: alle zehn Jahre
Der Freibetrag von 200.000 € gilt auch für Schenkungen und steht alle zehn Jahre neu zur Verfügung (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Großeltern, die früh schenken, nutzen ihn so mehrfach. Was innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod geschenkt wurde, wird zum Erbe addiert. Dieses Thema reißen wir hier nur an; konkrete Schenkungspläne gehören in eine Beratung.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22). Eine Verhandlung ändert kein Gesetz; bis zu einer Entscheidung gelten die Werte dieser Seite.
Was nach dem Erbfall ansteht
Die Anzeige beim Finanzamt ist binnen drei Monaten fällig (§ 30 Abs. 1 ErbStG), siehe Geerbtes Geld beim Finanzamt melden. Danach gilt die Reihenfolge: Geld sichern, höchstens 100.000 € je Bank, die erwartete Steuer beiseitelegen, eine Reserve bestimmen, dann anlegen. Für die Wartezeit bis zum Bescheid eignet sich Erbe auf Tagesgeld oder Festgeld. Ein Sparbuch der Großeltern behandelt Sparbuch geerbt.

Häufige Fragen
Wie viel dürfen Enkel steuerfrei erben?
Enkel dürfen von jedem Großelternteil 200.000 € steuerfrei erben (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Ist der Elternteil, über den sie verwandt sind, vor dem Großelternteil gestorben, sind es 400.000 € (Nr. 2). Hinzu kommen Hausrat bis 41.000 € und andere Gegenstände bis 12.000 € (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Schenkungen der letzten zehn Jahre werden angerechnet.
Mein Opa vererbt mir 500.000 €, meine Mutter lebt. Wie viel Steuer zahle ich?
Sie zahlen 33.000 € Erbschaftsteuer: 500.000 € minus 200.000 € Freibetrag ergibt 300.000 €, darauf 11 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Wäre Ihre Mutter vor dem Opa gestorben, hätten Sie 400.000 € Freibetrag und zahlten 11.000 €. Mit der Pauschale von 15.000 €, falls Sie die Kosten tragen, sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 285.000 €.
Welche Steuerklasse haben Enkel bei der Erbschaftsteuer?
Enkel und Urenkel gehören zur Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 ErbStG), wie Kinder und Ehepartner. Die Sätze betragen 7 Prozent bis 75.000 €, 11 Prozent bis 300.000 € und 15 Prozent bis 600.000 € steuerpflichtigem Erwerb. Der Unterschied zu Kindern liegt nur im Freibetrag: 200.000 € statt 400.000 €, solange der Elternteil lebt.
Bekommen Enkel einen Versorgungsfreibetrag?
Nein. Den Versorgungsfreibetrag nach § 17 Abs. 2 ErbStG erhalten nur Kinder des Verstorbenen bis zum 27. Lebensjahr. Ein Enkel, der von der Großmutter erbt, bekommt ihn auch dann nicht, wenn er minderjährig ist oder sein Elternteil vorverstorben ist. Er hat dann aber den höheren persönlichen Freibetrag von 400.000 €.
Haben Urenkel denselben Freibetrag wie Enkel?
Nein, Urenkel haben 100.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Sie gehören aber ebenfalls zur Steuerklasse I mit Sätzen ab 7 Prozent. Erbt ein Urenkel 300.000 €, zahlt er auf 200.000 € 11 Prozent, also 22.000 € (berechnet von geld-was-nun.de). Ein Enkel mit lebendem Elternteil zahlte auf dieselbe Summe 11.000 €.
Muss mein Enkel für ein geerbtes Sparbuch mit 30.000 € Steuern zahlen?
Nein, 30.000 € liegen weit unter dem Freibetrag von 200.000 € für Enkel (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), Erbschaftsteuer fällt nicht an. Die Bank meldet das Guthaben trotzdem dem Finanzamt (§ 33 ErbStG), und auch der Enkel muss den Erwerb binnen drei Monaten anzeigen, außer ein Gericht oder Notar hat das Testament eröffnet und es geht nur um Bankguthaben. Bei Minderjährigen erledigen das die Eltern.
Kann die Oma ihrem Enkel zu Lebzeiten 200.000 € steuerfrei schenken?
Ja, eine Schenkung bis 200.000 € von der Großmutter an ein Enkelkind bleibt steuerfrei, und nach zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Stirbt die Großmutter innerhalb dieser zehn Jahre, wird die Schenkung zum Erbe gerechnet. Die Schenkung ist binnen drei Monaten beim Finanzamt anzuzeigen, von Enkel und Oma (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG).
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Lebensgefährte, Freund, Patenkind: Klasse III mit 20.000 € Freibetrag und 30 bis 50 Prozent. Beispiele und Vergleich zur Ehe.
WeiterlesenQuellen
- § 16 ErbStG Freibeträge, Stand Abruf 01.10.2026
- § 15 ErbStG Steuerklassen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 19 ErbStG Steuersätze, Stand Abruf 01.10.2026
- § 13 ErbStG Steuerbefreiungen (Familienheim, Hausrat), Stand Abruf 01.10.2026
- § 17 ErbStG Versorgungsfreibetrag, Stand Abruf 01.10.2026
- § 14 ErbStG frühere Erwerbe, Stand Abruf 01.10.2026
- § 20 ErbStG Steuerschuldner, Stand Abruf 01.10.2026
- § 30 ErbStG Anzeigepflicht, Stand Abruf 01.10.2026
- § 33 ErbStG Anzeigepflicht der Banken, Stand Abruf 01.10.2026
- § 1944 BGB Ausschlagungsfrist, Stand Abruf 01.10.2026
- BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026 (1 BvF 1/23), Stand 30.07.2026
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