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Geld anlegen als Rentner: Steuer, Krankenkasse und Verfügbarkeit

Das Ersparte liegt auf dem Girokonto und bringt nichts. Und bei der falschen Versicherung kosten 6.000 € Zinsen 1.005,38 € Krankenkassenbeitrag im Jahr.

Hier steht, was Rentner bei Steuer, Krankenkasse und Verfügbarkeit prüfen, mit Rechenbeispielen und Zinsen mit Stand.

Wer als Rentner Geld anlegen will, klärt vor der Anlage drei Dinge: wie viel verfügbar bleiben muss, wie die Krankenkasse Zinsen behandelt und ob Steuer überhaupt anfällt. Bis 1.000 € Kapitalertrag im Jahr sind steuerfrei, in der Krankenversicherung der Rentner kosten Zinsen keine Beiträge, freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch auf Zinsen. Diese Seite rechnet typische Lagen mit 60, 65 und über 70 durch.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

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Kurz beantwortet

  • Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €, sind steuerfrei (§ 20 Abs. 9 EStG). Bei 2,75 % Zins ist das bei 36.363,64 € Kapital erreicht (berechnet).
  • In der Krankenversicherung der Rentner zählen nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Zinsen kosten dort keine Beiträge.
  • Freiwillig gesetzlich versicherte Rentner zahlen auch auf Zinsen, abzüglich 51 € Werbungskosten im Jahr. Bei 6.000 € Zinsen sind das im Beispiel 83,78 € im Monat plus Pflegeversicherung.
  • Liegt das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, § 32a EStG), zieht die Bank mit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung keine Steuer ab (§ 44a EStG).

Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?

Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Wie legen Rentner Geld richtig an?

Rentner legen Geld in einer festen Reihenfolge an: zuerst die Summe sichern, die in den nächsten Jahren gebraucht wird, dann Einlagensicherung, Steuer und Krankenkasse klären, erst danach den Rest nach Zeitraum verteilen. Richtig heißt dabei nicht die höchste Rendite, sondern eine Anlage, bei der Sie jederzeit an das Geld kommen, das Sie brauchen.

Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Größere Beträge gehören auf mehrere Banken. Wie sich die Lage mit dem Alter verschiebt, zeigt die Tabelle. Die Zeiträume bis 90 sind eine Annahme für die Planung, keine Lebenserwartung.

Drei typische Lagen im Vergleich
LageZeitraum bis 90Zinsen und KrankenkasseSteuer auf Zinsen
60, noch berufstätig30 Jahreals Arbeitnehmer pflichtversichert: beitragsfrei (§ 226 SGB V)meist 25 % Abgeltungsteuer über dem Freibetrag
65, Rentenbeginn25 JahreKVdR: beitragsfrei (§ 237 SGB V); freiwillig versichert: beitragspflichtig (§ 240 SGB V)Günstigerprüfung prüfen (§ 32d Abs. 6 EStG)
75, Rentner15 Jahrewie mit 65unter 12.348 € Einkommen: Nichtveranlagungs-Bescheinigung möglich (§ 44a EStG)

Zusammengestellt nach §§ 226, 237, 240 SGB V, § 20 Abs. 9, § 32a, § 32d Abs. 6 und § 44a EStG, Stand 01.10.2026. KVdR: Krankenversicherung der Rentner.

Ich bin 60, arbeite noch und habe 200.000 € geerbt: was ist anders?

Mit 60, Arbeitsvertrag und 200.000 € Erbe ist anders, dass Sie als Kind keine Erbschaftsteuer zahlen, die Zinsen bis zur Rente keine Krankenkassenbeiträge kosten und Ihnen bis 90 noch rund 30 Jahre Anlagezeit bleiben. Der Freibetrag eines Kindes liegt bei 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Melden müssen Sie das Erbe trotzdem binnen drei Monaten, außer es beruht auf einem eröffneten Testament, aus dem Ihr Verhältnis klar hervorgeht (§ 30 Abs. 1 und 3 ErbStG). Über das Erbschaftsteuergesetz verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13.10.2026; bis zu einer Entscheidung gelten die heutigen Freibeträge.

Als pflichtversicherter Arbeitnehmer zahlen Sie Beiträge nur auf Lohn, Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 226 Abs. 1 SGB V). Ein gewöhnliches Erbe deckt die erhöhte Einlagensicherung bis 500.000 € nicht eindeutig ab; sicher ist, auf zwei Banken je höchstens 100.000 € zu verteilen. Danach stehen drei Wege offen, hier mit Zahlen für 200.000 €:

  • Festgeld: Bei 2,75 % für ein Jahr (Commerzbank, Stand 14.09.2026) 5.500 € Zinsen vor Steuern, kein Kursrisiko, aber unter der Inflationsrate von 3,3 % im September 2026.
  • Vermögensverwaltung: 900 € (Raisin) bis 4.580 € (Estably Best of Funds) Kosten im Jahr (berechnet aus site/anlage.json). Ertrag offen, Kursverluste über Jahre möglich.
  • Aufteilung: Bedarf der nächsten Jahre auf Tages- und Festgeld, der Rest langfristig. Die Gewichtung hängt von Ihrer künftigen Rente und Ihren Ausgaben ab.

Das ist eine Beispielrechnung, keine Anlageberatung. Wer neben dem Erbe eine Abfindung erhält, findet die Besonderheiten unter Abfindung kurz vor der Rente. Den Ablauf für ein Erbe beschreibt Erbe anlegen.

Ich bin 65 und gehe in Rente: zahle ich auf Zinsen Krankenkassenbeiträge?

In der Krankenversicherung der Rentner zahlen Sie auf Zinsen keine Beiträge, als freiwillig versicherter Rentner schon. Pflichtversichert als Rentner ist, wer seit Beginn der Erwerbstätigkeit mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums gesetzlich versichert war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Dann zählen nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V).

Wer diese Zeit nicht erfüllt und weder privat noch familienversichert ist, wird freiwilliges Mitglied. Dann zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 Abs. 1 SGB V), und der Katalog des GKV-Spitzenverbands (Stand 26.05.2026) führt Zinsen aus Kapitalvermögen als beitragspflichtig. Abgezogen werden nur 51 € Werbungskosten im Jahr, nicht der Sparer-Pauschbetrag (§ 3 Abs. 1b Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler).

Zinsen und Krankenkasse nach Versicherungsstatus
StatusZinsen beitragspflichtig?Rechtsgrundlage
Pflichtversicherter Arbeitnehmernein§ 226 Abs. 1 SGB V
Krankenversicherung der Rentnernein§ 237 SGB V
Freiwillig versichert, auch als Rentnerja, abzüglich 51 € im Jahr§ 240 SGB V, § 3 Abs. 1b Beitragsverfahrensgrundsätze

Quelle: SGB V, Abruf 01.10.2026; GKV-Spitzenverband, Katalog von Einnahmen nach § 240 SGB V, Stand 26.05.2026; Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, Stand 01.01.2025.

Ein selbst gerechnetes Beispiel für einen freiwillig versicherten Rentner: 200.000 € bringen bei 3 % Zins 6.000 € im Jahr. Abzüglich 51 € sind 495,75 € im Monat beitragspflichtig. Mit dem ermäßigten Satz von 14,0 % für Mitglieder ohne Krankengeld (§ 243 SGB V) und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % sind das 83,78 € im Monat oder 1.005,38 € im Jahr, dazu kommt die Pflegeversicherung. Ihre Kasse rechnet mit ihrem eigenen Zusatzbeitrag.

Zwei Grenzen begrenzen den Effekt: Beiträge fallen höchstens auf 5.812,50 € Einnahmen im Monat an und mindestens auf 1.318,33 € (Werte 2026, § 240 Abs. 4 SGB V). Liegt Ihre Rente unter dieser Mindestgrenze, erhöhen Zinsen den Beitrag erst, wenn Rente und Zinsen zusammen darüber liegen. Was für Auszahlungen aus Lebensversicherungen gilt, steht unter Lebensversicherung und Krankenkasse.

Wie legen Rentner Geld steuerfrei an?

Steuerfrei bleiben Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare bis 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG); dafür reicht ein Freistellungsauftrag bei der Bank (§ 44a Abs. 2 EStG). Wie viel Kapital das ist, hängt vom Zins ab, die Tabelle rechnet es aus.

Wer mit Rente und Zinsen insgesamt unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026, § 32a Abs. 1 EStG) bleibt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Dann zieht die Bank auch über 1.000 € hinaus keine Steuer ab (§ 44a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz zwar über null, aber unter 25 %, hilft die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG). Sie beantragen sie mit der Steuererklärung; das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit Ihrem persönlichen Satz, wenn das weniger ergibt. Ob es sich lohnt, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Kapital, bis zu dem Zinsen steuerfrei bleiben
Zins p. a.Beispieleine PersonEhepaar, zusammen veranlagt
1,42 %Skatbank Tagesgeld, Stand 24.09.202670.422,54 €140.845,07 €
2,75 %Commerzbank Festgeld 1 Jahr, Stand 14.09.202636.363,64 €72.727,27 €
3,20 %norisbank Festzins-Sparen 1 Jahr, Stand 01.10.202631.250 €62.500 €

Berechnet von geld-was-nun.de: 1.000 € beziehungsweise 2.000 € Sparer-Pauschbetrag geteilt durch den Zinssatz. Über diesen Beträgen fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, wenn keine Nichtveranlagung und keine Günstigerprüfung greift.

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Ich bin 72 und habe 80.000 € auf dem Girokonto: wie viel sollte verfügbar bleiben?

Verfügbar bleiben sollte, was Sie in den nächsten ein bis zwei Jahren sicher ausgeben, plus eine Reserve für Unvorhergesehenes wie eine Reparatur, einen Umzug oder Zuzahlungen bei Pflege. Der Rest kann gestaffelt fest liegen, sodass jedes Jahr ein Teil frei wird. Auf dem Girokonto bringen 80.000 € in der Regel keine Zinsen und verlieren bei 3,3 % Teuerung rechnerisch 2.640 € Kaufkraft im Jahr.

Das Beispiel teilt 80.000 € in eine Reserve und eine Treppe aus drei Festgeldern. Es ist eine Beispielrechnung, keine Anlageberatung; wie groß die Reserve sein muss, hängt von Ihren Ausgaben ab.

Beispiel: 80.000 € in vier Teilen
TeilBetragAnlage im BeispielZinsen im ersten Jahr
Reserve, täglich verfügbar20.000 €Skatbank Tagesgeld 1,42 %284 €
frei nach 1 Jahr20.000 €norisbank Festzins-Sparen 12 Monate, 3,20 %640 €
frei nach 2 Jahren20.000 €norisbank Festzins-Sparen 24 Monate, 3,30 %660 €
frei nach 3 Jahren20.000 €norisbank Festzins-Sparen 36 Monate, 3,40 %680 €

Berechnet von geld-was-nun.de, vor Steuer. Zinsen: Skatbank Stand 24.09.2026, norisbank Zinsaushang 01.10.2026. Zusammen 2.264 € im ersten Jahr; davon sind für eine Person 1.000 € steuerfrei, für ein Ehepaar 2.000 €.

Wird ein Festgeld fällig und nicht gebraucht, kann es ans Ende der Treppe wandern. Ob das Geld verfügbar bleibt, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können, regeln Kontovollmachten bei der jeweiligen Bank. Wie viel Geld grundsätzlich auf ein Tagesgeldkonto gehört, steht unter Wie viel Geld auf Tagesgeld.

Welche Anlageformen passen im Ruhestand?

Im Ruhestand passen Anlageformen, deren Verfügbarkeit zu Ihren Ausgaben passt. Die vier üblichen Bausteine unterscheiden sich in Ertrag, Risiko und Bindung, hier mit Zahlen für 100.000 €:

  • Tagesgeld: täglich verfügbar, Zins variabel. Skatbank 1,42 % (Stand 24.09.2026) bringen 1.420 € im Jahr. Aktionszinsen von 3,2 % (ING) oder 4,0 % (Openbank) gelten nur vier Monate und nur für Neukunden.
  • Festgeld: fester Zins, gebunden. Commerzbank 2,75 % für ein Jahr, 3,10 % für zehn Jahre (Stand 14.09.2026), also 2.750 € oder 3.100 € im Jahr. Vor Ende der Laufzeit kommen Sie nicht an das Geld.
  • Wertpapiere über eine Vermögensverwaltung: täglich verkäuflich, aber im Wert schwankend. Kosten bei 100.000 € zwischen 450 € (Raisin) und 2.290 € (Estably Best of Funds) im Jahr, berechnet aus site/anlage.json. Mehr zum Für und Wider unter Geld anlegen ohne Risiko.
  • Rente gegen Einmalzahlung: lebenslange Zahlung vom Versicherer, das Kapital ist dafür hergegeben. Einzelheiten unter Sofortrente gegen Einmalzahlung.

Wie lange ein Betrag bei festen Entnahmen reicht, rechnet Entnahmeplan durch. Die Kosten der Verwalter für Ihren eigenen Betrag zeigt der Rechner.

Welche Risiken wiegen im Ruhestand schwerer?

  • Bindung: Festgeld ist bis zum Ende fest. Wer plötzlich Geld für Pflege oder Umzug braucht, muss auf andere Töpfe zurückgreifen.
  • Kursverlust: Ein Depot kann in einem schwachen Jahr deutlich fallen. Mit 75 bleibt weniger Zeit, das aufzuholen, als mit 60.
  • Inflation: Bei 3,3 % Teuerung (Destatis, September 2026, vorläufig) liegt jeder Zins dieser Seite darunter.
  • Aktionszinsen: Nach vier Monaten fallen ING und Openbank auf 0,75 % beziehungsweise 2,0 %.
  • Sicherungsgrenze: Über 100.000 € je Person und Bank hilft nur der freiwillige Fonds der privaten Banken, ohne Rechtsanspruch.

Wie gehen Sie als Rentner jetzt vor?

  • Ausgaben der nächsten zwei Jahre aufschreiben und diesen Betrag verfügbar halten.
  • Versicherungsstatus bei der Krankenkasse erfragen: Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig?
  • Freistellungsauftrag erteilen, bei Einkommen unter dem Grundfreibetrag eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen.
  • Beträge über 100.000 € auf mehrere Banken verteilen, Hilfe dazu unter Einlagensicherung.
  • Für den langfristigen Teil Kosten vergleichen; Summenbeispiele stehen unter 100.000 Euro anlegen.
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Häufige Fragen

Wie lege ich als Rentner 100.000 Euro sicher an?

Sicher heißt hier: gesetzlich gedeckt und ohne Kursrisiko. 100.000 € sind bei einer Bank genau bis zur Grenze gesichert, die Zinsen darüber nicht; zwei Banken lösen das. Festgeld bringt bei 2,75 % für ein Jahr 2.750 € vor Steuern, Tagesgeld bei 1,42 % 1.420 € (Stand September 2026). Beides liegt unter der Teuerung von 3,3 %.

Muss ich als Rentner Zinsen bei der Krankenkasse angeben?

Nur als freiwillig versichertes Mitglied. In der Krankenversicherung der Rentner zählen nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Freiwillig Versicherte müssen ihre Einnahmen nachweisen, sonst setzt die Kasse die Höchstgrenze von 5.812,50 € im Monat an (§ 240 Abs. 1 SGB V). Zinsen zählen dort abzüglich 51 € im Jahr.

Wie viel Geld darf ein Rentner auf dem Konto haben?

Eine Obergrenze gibt es für Rentner nicht. Grenzen gelten nur für Menschen, die Grundsicherung im Alter beantragen: Dann muss vorhandenes Vermögen bis auf kleinere Barbeträge zuerst eingesetzt werden (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII). Für die Einlagensicherung zählt eine andere Grenze: 100.000 € je Person und Bank.

Zahlen Rentner Steuern auf Zinsen?

Nur auf Zinsen über 1.000 € im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare über 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Darüber fallen 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an. Liegt das gesamte Einkommen unter 12.348 €, erspart eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung den Abzug. Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % hilft die Günstigerprüfung.

Lohnt sich mit 70 noch eine Anlage in ETFs?

Das hängt davon ab, wann Sie das Geld brauchen, nicht allein vom Alter. Bis 90 sind es 20 Jahre; Geld, das erst in zehn Jahren oder später gebraucht wird, kann Kursschwankungen eher aussitzen. Geld für die nächsten Jahre gehört auf Tages- oder Festgeld. Eine Vermögensverwaltung kostet bei 100.000 € 450 € bis 2.290 € im Jahr.

Ich habe mit 60 geerbt: muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Als Kind des Erblassers erst über 400.000 €, als Ehegatte über 500.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Geschwister haben nur 20.000 € frei. Das Alter spielt für den Freibetrag keine Rolle. Melden müssen Sie das Erbe in der Regel binnen drei Monaten beim Finanzamt (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt.

Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Eine Bescheinigung des Finanzamts, dass für Sie voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt. Legen Sie sie Ihrer Bank vor, zieht diese auch über 1.000 € Zinsen hinaus keine Abgeltungsteuer ab (§ 44a EStG). Voraussetzung ist ein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, 2026 sind das 12.348 € (§ 32a EStG). Den Antrag stellen Sie beim Wohnsitz-Finanzamt.

Weiterlesen

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz § 20 (Sparer-Pauschbetrag), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
  2. Einkommensteuergesetz § 32a (Grundfreibetrag 2026), Stand Abruf 01.10.2026
  3. Einkommensteuergesetz § 32d (Abgeltungsteuer, Günstigerprüfung), Stand Abruf 01.10.2026
  4. Einkommensteuergesetz § 44a (Freistellungsauftrag, Nichtveranlagungs-Bescheinigung), Stand Abruf 01.10.2026
  5. § 226 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter, Stand Abruf 01.10.2026
  6. § 237 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner, Stand Abruf 01.10.2026
  7. § 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, Stand Abruf 01.10.2026
  8. § 5 SGB V Versicherungspflicht (Krankenversicherung der Rentner, Abs. 1 Nr. 11), Stand Abruf 01.10.2026
  9. § 243 SGB V Ermäßigter Beitragssatz, Stand Abruf 01.10.2026
  10. GKV-Spitzenverband: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V, Stand 26.05.2026, Abruf 01.10.2026
  11. GKV-Spitzenverband: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, Stand 01.01.2025, Abruf 01.10.2026
  12. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 1 Bezugsgröße, Stand Abruf 01.10.2026
  13. Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2 (Grenze 5.812,50 € im Monat), Stand Abruf 01.10.2026
  14. BMG: Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2026, Stand BAnz AT 10.11.2025 B7, Abruf 01.10.2026
  15. Erbschaftsteuergesetz § 16 (Freibeträge), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
  16. Erbschaftsteuergesetz § 30 (Anzeigepflicht), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
  17. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 48/2026 (Verhandlung ErbStG 12.10.2026), Stand 30.07.2026, Abruf 01.10.2026
  18. Einlagensicherungsgesetz § 8 (Deckungsumfang, erhöhte Deckung), Stand zuletzt geändert 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
  19. § 90 SGB XII Einzusetzendes Vermögen, Stand Abruf 01.10.2026
  20. Skatbank Konditionen- und Preisverzeichnis, Stand gültig ab 24.09.2026
  21. norisbank Zinsaushang, Stand 01.10.2026
  22. Commerzbank Online-Termingeld EUR, Stand 14.09.2026
  23. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 348: Inflationsrate September 2026, Stand 30.09.2026, vorläufige Werte

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