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Einlagensicherung Österreich: Schutz für Sparer aus Deutschland
Ihr Tagesgeld liegt bei einer Bank in Österreich. Als die FMA 2022 der Sberbank Europe den Geschäftsbetrieb untersagte, kamen 34.800 deutsche Privatkunden nicht mehr an ihre Konten.
Hier stehen Grenzen, Fristen und Zuständigkeiten nach österreichischem Gesetz, der Ablauf am Beispiel Sberbank und ein Rechenweg für Beträge über 100.000 €.
Einlagensicherung Österreich heißt: Guthaben bis 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut sind gesetzlich geschützt, auch für Kunden mit Wohnsitz in Deutschland. Zuständig ist je nach Bankengruppe eines von drei Systemen: die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA), die Sparkassen-Haftungs GmbH oder die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung. Für Geld aus einem Wohnungsverkauf oder aus Lebensereignissen wie Pensionsantritt oder Kündigung gilt zwölf Monate lang eine Deckung bis insgesamt 500.000 €, allerdings nur auf schriftlichen Antrag (§ 12 ESAEG). Diese Seite zeigt, wer im Ernstfall zahlt, wie schnell das geht und wann die deutsche Entschädigungseinrichtung als Anlaufstelle dient.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut, Zinsen eingerechnet; jede Bank mit eigener Konzession zählt getrennt, auch innerhalb einer Bankengruppe (§ 7, § 13 Abs. 1 ESAEG).
- Für Geld aus einem Wohnimmobilienverkauf oder Lebensereignissen wie Pensionsantritt, Kündigung oder Tod gilt bis zwölf Monate nach Gutschrift eine Deckung bis insgesamt 500.000 €, nur auf schriftlichen Antrag (§ 12 ESAEG).
- Die Erstattung kommt binnen sieben Arbeitstagen nach dem Sicherungsfall, in Euro und nur auf ein Konto bei einer anderen Bank (§ 13 Abs. 1 ESAEG, ESA).
- Bei der Sberbank Europe lagen 2022 von 947 Mio. € gedeckten Einlagen 939 Mio. € bei Kunden in Deutschland; die EdB zahlte im Auftrag der ESA aus.
Wie hoch ist die Einlagensicherung in Österreich?
Die Einlagensicherung in Österreich beträgt 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut. Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) definiert gedeckte Einlagen als erstattungsfähige Einlagen bis zu dieser Höhe oder dem Gegenwert in fremder Währung pro Einleger bei einem Mitgliedsinstitut (§ 7 ESAEG). Alle Konten und Sparbücher bei derselben Bank werden zusammengerechnet. Zinsen, die bis zum Sicherungsfall aufgelaufen sind, zahlt die Sicherungseinrichtung mit, solange die Summe 100.000 € nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 ESAEG).
Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Die ESA schreibt ausdrücklich, dass auch Guthaben von Kunden gesichert sind, die keine österreichischen Staatsbürger sind. Guthaben in Fremdwährung sind ebenfalls erstattungsfähig, ausgezahlt wird laut Sparkassen-Haftungs GmbH aber in Euro.
Die Grunddeckung ist in beiden Ländern gleich, weil beide die EU-Richtlinie 2014/49/EU umsetzen; Unterschiede zeigt die Tabelle.
| Regel | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Grunddeckung | 100.000 € je Einleger und Institut (§ 7 ESAEG) | 100.000 € je Einleger und Institut (§ 8 Abs. 1 EinSiG) |
| Erhöhte Deckung | insgesamt bis 500.000 € (§ 12 ESAEG) | insgesamt bis 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG) |
| Dauer der erhöhten Deckung | 12 Monate nach Gutschrift | 6 Monate nach Gutschrift |
| Verfahren für den Mehrbetrag | schriftlicher Antrag binnen 12 Monaten nach dem Sicherungsfall | schriftliche Glaubhaftmachung (§ 8 Abs. 5 EinSiG) |
| Auszahlungsfrist | 7 Arbeitstage nach Sicherungsfall (§ 13 Abs. 1 ESAEG) | 7 Arbeitstage nach Feststellung (§ 14 Abs. 3 EinSiG) |
| Anlegerentschädigung Wertpapiere | bis 20.000 € je Privatperson (ESA) | 90 %, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG) |
| Zielausstattung des Fonds | mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen (§ 18 Abs. 1 ESAEG) | siehe Themenseite Einlagensicherung |
Quelle: ESAEG (RIS, Fassung vom 01.10.2026), Einlagensicherung AUSTRIA, EinSiG und AnlEntG auf gesetze-im-internet.de. Abruf 01.10.2026.
Der Rechner rechnet mit der EU-weiten Grenze von 100.000 € je Bank und gilt deshalb für österreichische Institute genauso wie für deutsche.
Welche Sicherungseinrichtung ist für meine österreichische Bank zuständig?
Das hängt von der Bankengruppe ab. Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Einlagen annimmt, muss einer von drei Sicherungseinrichtungen angehören, sonst erlischt seine Konzession für das Einlagengeschäft. Die Eigentümerstruktur ist laut ESA unerheblich, entscheidend ist die österreichische Konzession.
Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. in Wien ist das einheitliche System für Privatbanken, Volksbanken und Hypobanken. Ihre Mitgliederliste vom 24.09.2026 nennt unter anderem BAWAG P.S.K., UniCredit Bank Austria, Oberbank, BKS Bank, Kommunalkredit Austria, bank99 sowie die Volksbanken und Landes-Hypothekenbanken. Auf ihrer Startseite nennt die ESA 75 Mitgliedsinstitute und 114 Mrd. € gesicherte Guthaben.
Die Sparkassen-Haftungs GmbH sichert Erste Bank und alle österreichischen Sparkassen. Die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) übernimmt diese Aufgabe seit 29.11.2021 für Raiffeisenbanken, Raiffeisenlandesbanken und die Raiffeisen Bank International. Für alle drei gelten dieselben Beträge und Fristen aus dem ESAEG.
Wichtig für die Rechnung: Laut Sparkassen-Haftungs GmbH zählt jedes Kreditinstitut mit eigener Bankkonzession getrennt, auch wenn es zur selben Gruppe gehört. Eine regionale Sparkasse und die Erste Bank sind also zwei Institute mit je 100.000 € Schutz, sofern beide eine eigene Konzession haben. Wie das in Deutschland bei Marken und Töchtern läuft, erklärt die Seite Einlagensicherung mehrere Banken.
Ich habe 80.000 € bei einer Bank in Österreich: wer zahlt bei einer Pleite?
Die österreichische Sicherungseinrichtung Ihrer Bank zahlt die 80.000 € vollständig, grundsätzlich binnen sieben Arbeitstagen und in Euro. Ein förmlicher Antrag ist bei Beträgen bis 100.000 € nicht nötig. Die ESA braucht aber die IBAN eines Kontos bei einer anderen Bank, denn die Entschädigung wird ausschließlich dorthin überwiesen.
Wer zahlt, hängt davon ab, wie die Bank in Deutschland auftritt. Haben Sie das Konto direkt bei der Bank in Österreich eröffnet, etwa online, meldet sich die österreichische Einrichtung selbst bei Ihnen. Unterhält die österreichische Bank eine Zweigniederlassung in Deutschland, bleibt das österreichische System zuständig, ausgezahlt wird aber über die deutsche Entschädigungseinrichtung (Art. 14 Abs. 2 RL 2014/49/EU). Die EdB beschreibt das so: Sie bekommt vom Heimatland die Einleger der deutschen Niederlassung mitgeteilt, nimmt Kontakt auf und wickelt die Zahlung ab.
Genau so lief es 2022. Die FMA untersagte der Sberbank Europe AG am 01.03.2022 den Geschäftsbetrieb. Laut ESA waren 34.800 Einleger Privatkunden aus Deutschland, geführt über die Filiale in Frankfurt am Main unter der Marke „Sberbank Direct“. Für sie führte die EdB das Verfahren im Auftrag und auf Rechnung der ESA durch, die rund 120 österreichischen Einleger entschädigte die ESA direkt. Am 09.03.2022 verschickten beide Einrichtungen Briefe an alle Einleger; die ersten Zahlungen kündigte die ESA für dieselbe Woche an. Das Geld dafür hatten alle österreichischen Banken anteilig aufgebracht.
- Referenzkonto bereithalten: Die Entschädigung geht nur auf ein Konto bei einer anderen Bank.
- Post und E-Mail im Blick behalten: Die Sicherungseinrichtung schreibt Sie an.
- Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen kommen von der Bank oder dem Masseverwalter.
- Ein Betrag über 100.000 € ohne Sonderfall geht als Forderung ins Konkursverfahren; bei der Commerzialbank Mattersburg verwies die ESA dafür auf die Masseverwalterin.
Ich habe 250.000 € aus einem Wohnungsverkauf bei einer österreichischen Bank: wie viel ist gesichert?
Bis zwölf Monate nach der Gutschrift sind alle 250.000 € gesichert, weil § 12 ESAEG Erlöse aus Immobilientransaktionen mit privat genutzten Wohnimmobilien bis insgesamt 500.000 € deckt. Automatisch kommen aber nur 100.000 €. Den Rest müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls schriftlich beantragen und belegen, dass das Geld aus dem Verkauf stammt und nicht älter als zwölf Monate ist. Ausgezahlt wird dieser Teil erst nach Prüfung durch die Sicherungseinrichtung.
Neben dem Wohnungsverkauf nennt § 12 ESAEG Beträge, die gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllen und an Lebensereignisse anknüpfen, etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod. Dazu kommen Versicherungsleistungen und Entschädigungen für Körperschäden aus Straftaten oder für falsche strafrechtliche Verurteilung. Eine Beschränkung auf Immobilien in Österreich enthält der Gesetzestext nicht; ob Ihr Nachweis reicht, entscheidet die Sicherungseinrichtung.
| Zeitpunkt des Sicherungsfalls | automatisch erstattet | auf Antrag zusätzlich | ungesichert |
|---|---|---|---|
| 3 Monate nach Gutschrift | 100.000 € | 150.000 € | 0 € |
| 9 Monate nach Gutschrift | 100.000 € | 150.000 € | 0 € |
| 13 Monate nach Gutschrift | 100.000 € | 0 € | 150.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 12 und § 13 Abs. 1 ESAEG; Annahme: keine weiteren Guthaben bei dieser Bank, Zinsen vernachlässigt. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
In Deutschland endet der erhöhte Schutz schon nach sechs Monaten (§ 8 Abs. 2 EinSiG). Für einen Verkaufserlös, der länger liegen bleibt, ist eine österreichische Bank also im Vorteil, solange die Bank selbst so viel annimmt. Sicherer ohne Antrag und Nachweis ist die Verteilung auf mehrere Institute zu je 100.000 €. Wie Sie einen Erlös bis zur Anlage parken, steht unter Verkaufserlös parken.
Geld auf österreichische und andere EU-Banken verteilen
Über Raisin lassen sich Tages- und Festgeld bei Banken aus mehreren EU-Ländern mit einem Konto eröffnen. Jede Partnerbank ist im System ihres Sitzlandes bis 100.000 € gesichert.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Was gilt für Erbschaften und Konten eines Verstorbenen in Österreich?
Konten und Sparbücher, die zu einer Verlassenschaft gehören, sind gesichert. Die Sparkassen-Haftungs GmbH betrachtet die Verlassenschaft dabei als eine einzige, nicht natürliche Person. Lagen beim Verstorbenen 180.000 € bei einer Bank, sind während des Verlassenschaftsverfahrens also 100.000 € geschützt, nicht 100.000 € je Erbe.
„Tod“ steht zwar im Katalog des § 12 ESAEG, aber nur für Beträge, die gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllen. Ob eine gewöhnliche Erbschaft darunterfällt, ist nicht eindeutig geregelt. Sicher ist nur die Verteilung auf mehrere Banken zu je 100.000 €, sobald das Geld auf Ihr eigenes Konto übertragen ist.
Treuhand- und Anderkonten, etwa eines Notars, sichern laut Sparkassen-Haftungs GmbH den wirtschaftlich Berechtigten bis 100.000 €. Steuerlich bleibt ein Erbe aus Österreich in Deutschland steuerpflichtig, wenn Sie hier wohnen; die Regeln stehen unter Geld im Ausland geerbt.
Gemeinschaftskonto, Sparbuch und Wertpapiere: was ist gedeckt?
Bei einem Gemeinschaftskonto gilt die Grenze für jeden Inhaber. Die ESA rechnet mit gleichen Teilen: Liegen 200.000 € auf einem Konto zweier Inhaber, kann jeder 100.000 € beanspruchen. Vor einem Sicherungsfall können die Inhaber der Bank schriftlich eine andere Aufteilung mitteilen, die dann nur für die Entschädigung gilt. Wie sich das mit eigenen Konten mischt, rechnet die Seite Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto vor.
Sparbücher sind gesichert, wenn sie legitimiert sind. Vor der Auszahlung muss das Sparbuch vorgelegt und ein vereinbartes Losungswort genannt werden. Anonyme Sparbücher aus der Zeit vor dem 01.11.2000 müssen binnen zwölf Monaten nach dem Sicherungsfall legitimiert werden, sonst gibt es nichts.
Wertpapiere im Depot bleiben Ihr Eigentum und werden im Insolvenzfall auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen. Kann die Bank Papiere pflichtwidrig nicht zurückgeben, greift die Anlegerentschädigung bis 20.000 €. Das Geld auf dem Verrechnungskonto zum Depot ist dagegen eine Einlage und zählt zu den 100.000 €. Details zum Depot stehen unter Einlagensicherung beim Depot.
Wie belastbar ist das österreichische Sicherungssystem?
Jede Sicherungseinrichtung muss einen Fonds von mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen ihrer Mitglieder aufbauen (§ 18 Abs. 1 ESAEG). Fällt der Fonds nach einem Fall darunter, erhebt sie jährliche Beiträge, um die Zielausstattung binnen fünf Jahren wieder zu erreichen (§ 21 Abs. 4 ESAEG); bei Bedarf kommen Sonderbeiträge der Mitglieder dazu (§ 22 ESAEG). Den aktuellen Fondsstand der ESA haben wir auf ihrer Website nicht gefunden.
Erfahrung mit Auszahlungen hat die ESA. Seit 2020 führt sie fünf Sicherungsfälle: Anglo Austrian AAB (März 2020), Commerzialbank Mattersburg (Juli 2020), AutoBank (Juli 2021), Sberbank Europe (März 2022) und European American Investment Bank (Oktober 2024).
Einen Sonderweg gab es bei der Sberbank: Guthaben über 100.000 € zahlte die Bank in Abwicklung später selbst aus, auf das Konto, auf das die ESA bereits entschädigt hatte. Darauf können Sie sich im nächsten Fall nicht verlassen, es hing an der Vermögenslage der Bank. Ein Länderrating geben wir hier nicht an, weil wir es nicht aus einer Primärquelle belegen können.
So verteilen Sie einen größeren Betrag mit österreichischen Banken
Für einen Betrag über 100.000 € zählt die Zahl der Institute. Rechenbeispiel, berechnet von geld-was-nun.de: 300.000 € sind gesetzlich voll gesichert, wenn je 100.000 € bei einer deutschen Bank, einer ESA-Bank und einer Sparkasse mit eigener Konzession liegen. Vorher prüfen Sie im Informationsbogen für den Einleger, welches System zuständig ist und ob die Bank in Deutschland über eine Zweigniederlassung tätig ist. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
Wer nicht drei Konten eröffnen will, nutzt Plattformen wie Raisin, die Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern vermitteln; es gilt jeweils das System des Sitzlandes. Wie die Plattform selbst abgesichert ist, steht unter Einlagensicherung Raisin. Die Grundregeln für Beträge über der Grenze fasst Einlagensicherung über 100.000 Euro zusammen, den Vergleich der EU-Länder Einlagensicherung in der EU.
Häufige Fragen
Ist mein Geld bei einer österreichischen Bank genauso sicher wie in Deutschland?
Gesetzlich ja, bis 100.000 € je Person und Bank. Beide Länder setzen dieselbe EU-Richtlinie um, die Auszahlungsfrist beträgt in beiden sieben Arbeitstage. Unterschiede gibt es im Detail: Österreich schützt Erlöse aus einem Wohnungsverkauf zwölf statt sechs Monate bis 500.000 €, verlangt dafür aber einen Antrag. Einen freiwilligen Fonds mit Schutz über 100.000 € je Kunde wie den deutschen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken haben wir bei den drei österreichischen Systemen nicht gefunden.
Ich habe 120.000 € Tagesgeld bei einer österreichischen Bank. Ist alles gesichert?
Nein, gesichert sind 100.000 €. Die übrigen 20.000 € sind nur gedeckt, wenn sie aus einem Sonderfall nach § 12 ESAEG stammen, etwa aus einem Wohnungsverkauf in den letzten zwölf Monaten, und Sie das schriftlich beantragen. Sonst melden Sie den Rest im Konkursverfahren an und bekommen nur die Quote. Sicher ist es, 20.000 € oder mehr auf eine zweite Bank mit eigener Konzession zu legen.
Muss ich bei einer Bankpleite in Österreich einen Antrag stellen?
Für Beträge bis 100.000 € nicht. Die Sicherungseinrichtung schreibt Sie an und braucht nur die IBAN eines Kontos bei einer anderen Bank, manchmal zusätzlich eine Ausweiskopie. Einen Antrag stellen Sie nur für den Mehrbetrag aus einem Sonderfall wie einem Wohnungsverkauf, und zwar schriftlich binnen zwölf Monaten nach dem Sicherungsfall, mit Belegen über Herkunft und Datum der Gutschrift.
Wer zahlt mir als Deutschem, wenn eine österreichische Bank ausfällt?
Zahlungspflichtig ist immer die österreichische Sicherungseinrichtung der Bank. Hatten Sie das Konto bei einer deutschen Zweigniederlassung, wickelt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken die Zahlung im Auftrag ab, so geschehen 2022 bei 34.800 Kunden der Sberbank Direct. Bei einem direkt in Österreich geführten Konto meldet sich die österreichische Einrichtung selbst. Die Höhe ist in beiden Fällen gleich.
Gilt die 500.000-€-Grenze in Österreich auch für ein Erbe von 300.000 €?
Das ist nicht eindeutig. § 12 ESAEG nennt den Tod als Lebensereignis, aber nur für Beträge, die gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllen. Ob eine gewöhnliche Erbschaft dazugehört, entscheidet die Sicherungseinrichtung im Einzelfall. Wer 300.000 € geerbt hat, ist ohne Streitrisiko geschützt, wenn das Geld auf drei Banken mit je eigener Konzession liegt, jede mit höchstens 100.000 €.
Zählen Erste Bank und eine regionale Sparkasse als eine Bank?
Nein, sofern beide eine eigene Bankkonzession haben. Laut Sparkassen-Haftungs GmbH sind Guthaben bei jeder Bank mit eigener Konzession getrennt bis 100.000 € gesichert, auch wenn die Banken zur selben Gruppe gehören. Ob ein Institut eine eigene Konzession hat, zeigt die Datenbank der Finanzmarktaufsicht. Marken ohne eigene Konzession zählen dagegen zur Bank, der sie gehören.
Wie schnell haben die Kunden der Sberbank Direct ihr Geld bekommen?
Die FMA untersagte den Geschäftsbetrieb am 01.03.2022. Am 09.03.2022 schrieben ESA und EdB alle Einleger an, und die ESA kündigte die ersten Entschädigungszahlungen für dieselbe Woche an. Voraussetzung war, dass die Kunden die IBAN eines Kontos bei einer anderen Bank übermittelten, in manchen Fällen mit Ausweiskopie. Insgesamt waren 947 Mio. € gedeckte Einlagen zu entschädigen.
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WeiterlesenQuellen
- Einlagensicherung AUSTRIA: Einlagensicherung und häufige Fragen, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherung AUSTRIA: Mitgliedsinstitute (PDF), Stand Stand 24.09.2026, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherung AUSTRIA: Sicherungsfall Sberbank Europe AG, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherung AUSTRIA: Presseaussendung vom 09.03.2022 zur Sberbank Europe (PDF), Stand 09.03.2022, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherung AUSTRIA: Sicherungsfall Commerzialbank Mattersburg, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- ESAEG, Bundesrecht konsolidiert (RIS), Stand Fassung vom 01.10.2026
- Sparkassen-Haftungs GmbH: Fragen und Antworten, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Raiffeisen: Einlagensicherung der Raiffeisen Bankengruppe (ÖRS), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- EdB: So entschädigen wir (grenzüberschreitende Fälle), Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand Ursprungsfassung ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
- EinSiG § 8 (gesetze-im-internet.de), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- AnlEntG § 4 (gesetze-im-internet.de), Stand Abruf 01.10.2026
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