Start · Einlagensicherung · Einlagensicherung Postbank: Niederlassung der Deutschen Bank
Einlagensicherung Postbank: Niederlassung der Deutschen Bank
Ihr Sparbuch liegt seit Jahrzehnten bei der Postbank, das Festgeld bei der Deutschen Bank. Beides zählt inzwischen als eine Bank, und das weiß kaum jemand.
Hier steht, was die Verschmelzung von 2020 für Ihren Schutz bedeutet, mit Rechenwegen für Abfindung und Sparbuch.
Die Einlagensicherung der Postbank ist die der Deutsche Bank AG, denn die Postbank ist seit Mai 2020 keine eigene Bank mehr, sondern eine Niederlassung der Deutschen Bank. Gesetzlich sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken 100.000 € je Person gesichert, und zwar für alle Konten bei Postbank und Deutscher Bank zusammen. Darüber hinaus ist die Postbank über die Deutsche Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands, ohne Rechtsanspruch.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Der Informationsbogen der Postbank (926 040 008, Fassung 10.25) sagt: Einlagen bei der Deutsche Bank AG sind geschützt, die Postbank ist eine Marke dieses Instituts.
- Gesetzlich sind 100.000 € je Person für Postbank, Deutsche Bank, DSL Bank, FYRST und maxblue zusammen gesichert, Erstattung binnen 7 Arbeitstagen.
- Seit der Eintragung am 15. Mai 2020 ist die frühere DB Privat- und Firmenkundenbank AG mit der Postbank in der Deutsche Bank AG aufgegangen.
- Neugeld-Aktion Tagesgeld: 3,2 % p. a. für 6 Monate ab 01.11.2026, nur für Geld, das Ihr Gesamtguthaben bei der Postbank erhöht.
Ist die Postbank noch eine eigene Bank?
Nein, die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG und damit für die Einlagensicherung kein eigenes Institut. So steht es im Impressum: Herausgeber ist die Postbank als Niederlassung der Deutsche Bank AG in Bonn, Sitz der Deutsche Bank AG ist Frankfurt am Main, eingetragen unter HRB 30 000. Rechtlich geht das auf den 15. Mai 2020 zurück. An diesem Tag wurde die DB Privat- und Firmenkundenbank AG, in der die Postbank zuvor aufgegangen war, ins Handelsregister eingetragen auf die Deutsche Bank AG verschmolzen. Laut Deutscher Bank gingen Kunden und Bilanzpositionen vollständig auf die Deutsche Bank AG über.
Für Kunden änderte sich damals äußerlich wenig: Kontonummern, Filialen und Produkte blieben. Für die Einlagensicherung änderte sich dagegen Grundlegendes. Seitdem gibt es für Postbank und Deutsche Bank nur noch eine gemeinsame gesetzliche Grenze.
| Merkmal | Angabe | Quelle |
|---|---|---|
| Institut | Deutsche Bank AG, Postbank ist Niederlassung | Informationsbogen 926 040 008, 10.25 |
| Gesetzliches System | Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH | Informationsbogen |
| Grenze | 100.000 € je Person, gemeinsam mit Deutscher Bank, DSL Bank, FYRST, maxblue | Informationsbogen |
| Erstattungsfrist | 7 Arbeitstage | Informationsbogen, § 14 Abs. 3 EinSiG |
| Freiwillige Sicherung | Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands, Grenze nach Eigenkapital | Postbank Einlagensicherungsseite |
| Nicht geschützt | Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate | Postbank Einlagensicherungsseite |
Abruf 01.10.2026
Wie hoch ist der freiwillige Schutz bei der Postbank?
Eine Zahl nennt die Postbank nicht: Sie schreibt, die Grenze des Einlagensicherungsfonds bemesse sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank, und verweist auf den Bankenverband. Nach dem Statut des Fonds sind das 8,75 % der Eigenmittel, für Privatpersonen gedeckelt bei 3 Mio. €, ab dem 01.01.2030 bei 1 Mio. € (§ 6 Abs. 8 Statut). Weil die Postbank Teil der Deutschen Bank ist, zählen deren Eigenmittel; bei einer Großbank liegt der Prozentwert weit über dem Deckel. Das ist unsere Ableitung aus dem Statut.
Geschützt sind laut Postbank im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, also Girokonto, Tagesgeld, Sparbuch und Festgeld. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate schützt der Fonds nicht. Fragen zum Fonds beantwortet der Bankenverband auch per E-Mail. Wie der Fonds arbeitet, erklärt freiwillige Einlagensicherung.
Ich habe 160.000 € Abfindung auf meinem Postbank-Konto und 40.000 € bei der Deutschen Bank: was ist gesichert?
In den ersten sechs Monaten nach Gutschrift der Abfindung sind alle 200.000 € gesetzlich gesichert, danach 100.000 €. Postbank und Deutsche Bank sind ein Institut, deshalb werden die 160.000 € und die 40.000 € addiert. Abfindungen stehen im Katalog des § 8 Abs. 3 EinSiG, die erhöhte Deckung reicht bis insgesamt 500.000 € und gilt nur auf schriftlichen Nachweis, etwa mit Aufhebungsvertrag.
Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): 160.000 € plus 40.000 € = 200.000 € bei der Deutsche Bank AG. Bis sechs Monate nach Gutschrift gedeckt: 200.000 €. Danach: 100.000 € gesetzlich, 100.000 € im Einlagensicherungsfonds ohne Anspruch. Wer den Teil über 100.000 € vor Fristende zu einem anderen Institut bringt, hat wieder alles mit Anspruch gesichert. Dafür taugt auch die norisbank, die zwar zur Deutsche Bank Gruppe gehört, aber ein eigenes Institut ist.
Bevor Sie umschichten, klären Sie die Steuer auf die Abfindung, siehe Abfindung versteuern, und legen eine Reserve fest. Wie die Abfindung danach angelegt werden kann, steht unter Abfindung anlegen.
Ich bin 81 und habe 130.000 € auf Sparbuch und Tagesgeld bei der Postbank: muss ich etwas ändern?
Sie müssen nichts ändern, aber 30.000 € liegen über der gesetzlichen Grenze und sind nur über den Einlagensicherungsfonds geschützt, auf den es keinen Rechtsanspruch gibt. Haben Sie zusätzlich ein Konto bei der Deutschen Bank, kommt es hinzu. Die Entscheidung hängt davon ab, wie wichtig Ihnen der Rechtsanspruch ist und wie viel Aufwand ein zweites Konto für Sie bedeutet.
| Möglichkeit | Mit Rechtsanspruch | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|---|
| Alles bleibt bei der Postbank | 100.000 € | keine Umstellung | 30.000 € nur im Fonds |
| 30.000 € oder mehr zu einer anderen Bank | 130.000 € | voller gesetzlicher Schutz | zweites Konto, zweiter Zugang |
| Gemeinschaftskonto mit Ehepartner, wenn das Geld beiden gehört | bis 200.000 € für zwei Personen | eine Bank genügt | beide verfügen, Folgen im Erbfall bedenken |
Berechnet von geld-was-nun.de nach § 7 Abs. 3 und 4 EinSiG
Ein Gemeinschaftskonto ändert die Eigentumslage und kann Folgen für Schenkung- und Erbschaftsteuer haben; das klärt im Einzelfall eine Steuerberatung. Wie Gemeinschaftskonten gesichert sind, steht unter Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto. Wer ein Postbank-Sparbuch erbt, findet die Schritte unter Sparbuch geerbt.

Den Teil über 100.000 € woanders sichern
Raisin vermittelt Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. Jede Partnerbank ist ein eigenes Institut mit eigener gesetzlicher Sicherung bis 100.000 €.
Deutsche Bank
FestzinsSparen mit Neugeld-Aktion bis 250.000 € (3,0 % für 12 Monate, Stand 01.10.2026). Postbank-Einlagen zählen bei der Sicherung mit.
Im Vergleich ansehenRaisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Welche Zinsen zahlt die Postbank auf Tagesgeld?
Die Postbank zahlt auf das Tagesgeld regulär 0,75 % p. a. variabel auf die gesamte Einlage (Stand 01.07.2025). Für Neugeld, das zwischen dem 14. September und dem 26. Oktober 2026 eingezahlt wird, gibt es ab dem 1. November 2026 für sechs Monate 3,2 % p. a. Bedingung ist, dass das Neugeld Ihr Gesamtguthaben bei der Postbank erhöht. Ob eine Umbuchung von der Deutschen Bank als Zuwachs zählt, sagt die Seite nicht; das klären Sie vorher mit der Bank. Beim Zinssparen nennt die Postbank 2,8 % p. a. fest für 12 Monate auf Neugeld.
Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): 100.000 € Neugeld × 3,2 % × 6/12 = 1.600 € Zinsen vor Steuer für das Halbjahr. Mit den Zinsen kann ein Guthaben knapp unter der Grenze über 100.000 € wachsen, lassen Sie daher Luft.
Wo steht schwarz auf weiß, wer für mein Postbank-Konto haftet?
In drei Unterlagen, die Sie ohnehin bekommen. Der Informationsbogen für den Einleger kommt vor Kontoeröffnung und danach einmal im Jahr (§ 23a KWG); in der Fassung 10.25 steht oben die Postbank, darunter der Satz, dass Einlagen bei der Deutsche Bank AG geschützt sind. Die vorvertraglichen Informationen zum Postbank Tagesgeld (Stand 06/2026) nennen ebenfalls die Deutsche Bank AG als Mitglied im Einlagensicherungsfonds. Und auf dem Kontoauszug muss die Bank bestätigen, dass ein Guthaben entschädigungsfähig ist.
Wer ein altes Postbank-Sparbuch aus der Zeit vor 2020 im Schrank hat, muss nichts tun: Mit der Verschmelzung ging das Guthaben auf die Deutsche Bank AG über, der Schutz besteht unverändert, nur eben gemeinsam mit allen Konten bei der Deutschen Bank.
BHW, norisbank und Depot: was zählt getrennt?
Die BHW Bausparkasse AG ist ein eigenes Institut und steht in der Liste der EdB unter den privaten Bausparkassen, die nur EdB-gesichert sind; Bausparguthaben dort haben eine eigene Grenze von 100.000 €, aber keinen Fondsschutz. Die norisbank GmbH ist ebenfalls eigenständig, siehe Einlagensicherung norisbank. Wertpapiere im Postbank-Depot bleiben Ihr Eigentum und fallen nicht unter die Einlagensicherung, Einzelheiten unter Einlagensicherung im Depot.
Was tun mit mehr als 100.000 Euro bei Postbank und Deutscher Bank?
Rechnen Sie zuerst alle Guthaben bei Postbank, Deutscher Bank, maxblue, DSL Bank und FYRST zusammen. Liegt die Summe über 100.000 €, entscheiden Sie, ob Ihnen der Fonds genügt oder ob Sie verteilen. Die Seite Einlagensicherung Deutsche Bank zeigt den Rest der Gruppe, Einlagensicherung mehrere Banken weitere Zuordnungen, der Vergleich Banken mit Zins und Stand.
Der Rechner zeigt, welcher Teil Ihres Guthabens bei Postbank und Deutscher Bank zusammen gesetzlich gesichert ist.

Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei der Postbank?
Gesetzlich 100.000 € je Person, aber gemeinsam mit allen Guthaben bei der Deutschen Bank, weil die Postbank eine Niederlassung der Deutsche Bank AG ist. Zahlen würde die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken binnen sieben Arbeitstagen. Darüber hinaus schützt der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands, nach Statut bis 3 Mio. € je Privatperson, ohne Rechtsanspruch.
Sind Postbank und Deutsche Bank bei der Einlagensicherung getrennt?
Nein. Seit der Verschmelzung am 15. Mai 2020 gehören beide zur Deutsche Bank AG. Der Informationsbogen nennt die Postbank ausdrücklich als Marke dieses Instituts. 70.000 € bei der Postbank und 70.000 € bei der Deutschen Bank sind 140.000 € bei einer Bank, davon sind 100.000 € gesetzlich gesichert.
Ist mein Postbank-Sparbuch über 100.000 Euro sicher?
Bis 100.000 € haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, zusammen mit allen anderen Konten bei Postbank und Deutscher Bank. Darüber greift der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, der Spareinlagen ausdrücklich schützt, aber keinen Rechtsanspruch gibt. Wer jeden Euro mit Anspruch sichern will, legt den Teil über 100.000 € bei einer anderen Bank an.
Zählt die norisbank zur Postbank?
Nein. Die norisbank GmbH gehört zwar wie die Postbank zur Deutsche Bank Gruppe, ist aber ein eigenes Kreditinstitut mit Sitz in Bonn und eigener Grenze von 100.000 € je Person. Guthaben bei der norisbank werden also nicht mit der Postbank addiert. Für Aktionszinsen behandelt die Deutsche Bank Geld von der norisbank trotzdem als Bestandsgeld.
Ich bin 70 und habe 250.000 € aus dem Verkauf meiner Wohnung auf dem Postbank-Konto: ist das geschützt?
Sechs Monate nach der Gutschrift ja, vollständig, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnt haben und das schriftlich nachweisen. § 8 Abs. 2 EinSiG erhöht die Deckung dann auf insgesamt bis 500.000 €. Danach sind gesetzlich 100.000 € gesichert, 150.000 € liegen im Einlagensicherungsfonds. Nutzen Sie die sechs Monate, um das Geld zu verteilen.
Ist das Bausparguthaben bei BHW mit der Postbank zusammengerechnet?
Nein. Die BHW Bausparkasse AG ist ein eigenes Institut und hat ihre eigene gesetzliche Grenze von 100.000 € je Person. Sie steht in der Liste der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bei den privaten Bausparkassen, die nur gesetzlich gesichert sind. Den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken gibt es für BHW-Guthaben nicht.
Was ändert sich 2030 bei der Einlagensicherung der Postbank?
Ab dem 01.01.2030 sinkt die Obergrenze des Einlagensicherungsfonds für Privatpersonen von 3 Mio. € auf 1 Mio. € je Person, gerechnet über Postbank und Deutsche Bank zusammen. Das steht bereits im Statut des Fonds. Die gesetzliche Grenze von 100.000 € bleibt. Für die meisten Sparer ändert sich dadurch nichts, für Millionenbeträge schon.
Weiterlesen

Einlagensicherung Deutsche Bank: was zur Bank gehört und was nicht
Deutsche Bank AG: EdB bis 100.000 €, Fonds darüber; Postbank zählt mit, norisbank und ZinsMarkt-Partnerbanken getrennt.
Weiterlesen
Einlagensicherung Santander: aus Santander wurde Openbank
Santander heißt in Deutschland jetzt Openbank Deutschland AG: EdB bis 100.000 €, Fonds bis 3 Mio. €, deutsches Recht.
Weiterlesen
Einlagensicherung Targobank: deutscher Schutz, französische Mutter
TARGOBANK AG, Düsseldorf: EdB bis 100.000 €, Fonds laut AGB bis 3 Mio. €, ab 2030 bis 1 Mio. €; keine französische Sicherung.
WeiterlesenQuellen
- Postbank: Informationsbogen für den Einleger (PDF), Stand Fassung 10.25, Abruf 01.10.2026
- Postbank: Einlagensicherung, Stand Abruf 01.10.2026
- Postbank: Impressum, Stand Abruf 01.10.2026
- Postbank: Tagesgeld, Stand Zins Stand 01.07.2025, Aktion 14.09. bis 26.10.2026, Abruf 01.10.2026
- Postbank: Vorvertragliche Informationen Tagesgeldkonto (PDF), Stand Stand 06/2026, Abruf 01.10.2026
- Deutsche Bank: DB Privat- und Firmenkundenbank AG geht in der Deutsche Bank AG auf, Stand Medieninformation 18.05.2020, Abruf 01.10.2026
- EdB: Zugeordnete Banken, Stand Abruf 01.10.2026
- Statut des Einlagensicherungsfonds (PDF), Stand Fassung Oktober 2023, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsgesetz § 8 (erhöhte Deckung), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsgesetz § 7 (Gesamtforderung, Gemeinschaftskonto), Stand Abruf 01.10.2026
Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.