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Einlagensicherung norisbank: eigene Bank, eigene 100.000 Euro

Sie haben Geld bei der norisbank und bei der Deutschen Bank und wissen nicht, ob das als eine Bank zählt. Davon hängen bei Ihnen 100.000 € Schutz ab.

Hier steht belegt, warum die norisbank getrennt zählt, wie weit der Fonds reicht und was die Zinsangebote wirklich bedeuten.

Die Einlagensicherung der norisbank ist von der Deutschen Bank getrennt, obwohl die norisbank zur Deutsche Bank Gruppe gehört: Die norisbank GmbH mit Sitz in Bonn ist ein eigenes Kreditinstitut und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken mit eigener Grenze von 100.000 € je Person zugeordnet. Zusätzlich ist sie selbst Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Eine Zahl für dessen Grenze nennt die norisbank nicht.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet

  • Die norisbank GmbH ist im Handelsregister Bonn unter HRB 21185 eingetragen und laut eigener Angabe ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe.
  • Sie steht in der EdB-Liste und in der Liste des Einlagensicherungsfonds als eigenes Institut: 100.000 € gesetzlicher Schutz zusätzlich zu Deutscher Bank und Postbank.
  • Für Aktionszinsen der Deutschen Bank gilt Geld von der norisbank trotzdem nicht als Neugeld.
  • Festzins-Sparen ab 2.500 €: 3,20 % p. a. für 12 Monate laut Zinsaushang vom 01.10.2026.

Ist die norisbank eine eigene Bank?

Ja, die norisbank ist eine eigene Bank in der Rechtsform einer GmbH, nicht nur eine Marke der Deutschen Bank. Ihr Impressum nennt die norisbank GmbH mit Firmensitz am Bundeskanzlerplatz 4 in Bonn, eingetragen beim Amtsgericht Bonn unter HRB 21185, mit eigener Geschäftsführung. Auf ihrer Unternehmensseite schreibt sie, sie sei ein Unternehmen der Deutsche Bank Gruppe und seit 2012 eine Direktbank. Gegründet wurde sie in Nürnberg, daher der Name: Noris ist der alte Beiname der Stadt.

Für die Einlagensicherung zählt allein, dass sie ein eigenes Kreditinstitut ist. Ihr Informationsbogen für den Einleger sagt: Einlagen bei der norisbank GmbH sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geschützt, Obergrenze 100.000 € pro Einleger pro Kreditinstitut, Erstattung binnen 7 Arbeitstagen. Im Informationsbogen der Deutsche Bank AG, der Postbank, DSL Bank, FYRST und maxblue als eigene Marken aufzählt, kommt die norisbank nicht vor.

norisbank und Deutsche Bank: getrennte Institute
MerkmalnorisbankDeutsche Bank mit Postbank
Rechtsträgernorisbank GmbH, BonnDeutsche Bank AG, Frankfurt am Main
HandelsregisterAG Bonn, HRB 21185AG Frankfurt am Main, HRB 30 000
Gesetzliche Grenze je Person100.000 €100.000 €, gemeinsam für alle Marken
Einlagensicherungsfondseigene Mitgliedschafteigene Mitgliedschaft
Eintrag in der EdB-Listenorisbank GmbH, RegionalbankenDeutsche Bank AG, Großbanken

Quelle: Impressum norisbank, Impressum Postbank, Informationsbögen beider Banken, EdB-Liste; Abruf 01.10.2026

Ich habe 90.000 € bei der norisbank und 90.000 € bei der Deutschen Bank: ist alles gesichert?

Ja, beide Beträge sind voll gesetzlich gesichert, weil norisbank und Deutsche Bank zwei Institute sind und jedes seine eigene Grenze von 100.000 € je Person hat. Zusammen haben Sie 180.000 € mit Rechtsanspruch.

Anders sieht es aus, wenn noch ein Postbank-Konto dazukommt. Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): 90.000 € bei der Deutschen Bank plus 30.000 € bei der Postbank ergeben 120.000 € bei der Deutsche Bank AG, gesetzlich gesichert sind dort 100.000 €. Bei der norisbank bleiben die 90.000 € voll gesichert. Zusammen sind von 210.000 € dann 190.000 € mit Anspruch geschützt, 20.000 € liegen im Fonds der Deutschen Bank. Warum Postbank und Deutsche Bank zusammenzählen, steht unter Einlagensicherung Postbank.

Wie weit reicht der Einlagensicherungsfonds bei der norisbank?

Eine feste Zahl gibt die norisbank nicht an: In ihren Fragen und Antworten schreibt sie, die Grenze des Fonds bemesse sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank, und verweist auf den Bankenverband. Der Fonds selbst zeigt in seiner Abfrage für die norisbank wie für fast alle Mitglieder „mindestens 438.000 Euro“, den gesetzlichen Schutz eingeschlossen. Nach seinem Statut sind es 8,75 % der Eigenmittel, höchstens 3 Mio. € je Privatperson, ab 2030 höchstens 1 Mio. € (§ 6 Abs. 8).

Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): Damit der Deckel von 3 Mio. € erreicht wird, braucht eine Bank Eigenmittel von 3.000.000 € ÷ 0,0875 = rund 34,3 Mio. €. Die Eigenmittel der norisbank haben wir nicht geprüft. Wer mehr als 438.000 € bei der norisbank halten will, sollte die genaue Grenze schriftlich bei der Bank erfragen. Geschützt sind laut norisbank Sicht-, Termin- und Spareinlagen, nicht aber Inhaberpapiere wie Zertifikate. Was der Fonds leistet und warum es keinen Anspruch gibt, steht unter freiwillige Einlagensicherung.

Weitere Institute neben norisbank und Deutscher Bank

Raisin vermittelt Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. Jede Partnerbank ist ein eigenes Institut mit eigener gesetzlicher Sicherung bis 100.000 €.

norisbank

Festzins-Sparen und Top-Zinskonto der Deutsche-Bank-Tochter. Sonderzins laut Website bis 250.000 €; gesetzliche Einlagensicherung plus freiwilliger Fonds der privaten Banken.

Im Vergleich ansehen

Raisin/WeltSparen

Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.

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Ich bin 52 und will 250.000 € Erbe ins Festzins-Sparen der norisbank legen: was gilt?

Gesetzlich gesichert sind davon 100.000 €, die übrigen 150.000 € liegen im Einlagensicherungsfonds unterhalb der Mindestgrenze von 438.000 €, aber ohne Rechtsanspruch. Ein gewöhnliches Erbe steht nicht im Katalog des § 8 Abs. 3 EinSiG, die befristete erhöhte Deckung bis 500.000 € ist dafür nicht eindeutig. Bevor Sie anlegen, klären Sie die Erbschaftsteuer, siehe Erbschaftsteuer berechnen, und halten eine Reserve auf einem täglich verfügbaren Konto.

Zinsen (berechnet von geld-was-nun.de): 250.000 € × 3,20 % = 8.000 € vor Steuer für 12 Monate, Satz laut Zinsaushang vom 01.10.2026. Beim Festzins-Sparen kündigen Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Festzinszeitraums; ohne Kündigung verlängert es sich. Vorzeitig kommen Sie laut norisbank grundsätzlich nicht an das Geld, bei Krankheit oder Todesfall prüft die Bank im Einzelfall.

250.000 € Erbe: Aufteilung und Schutz (Beispielrechnung, keine Anlageberatung)
AufteilungMit RechtsanspruchIm FondsAbwägung
250.000 € Festzins-Sparen norisbank100.000 €150.000 €ein Vertrag, 8.000 € Zins vor Steuer
100.000 € norisbank, 100.000 € Deutsche Bank, 50.000 € dritte Bank250.000 €0 €drei Institute, unterschiedliche Zinsen
100.000 € norisbank, 150.000 € Wertpapiere im Depot100.000 € plus Wertpapiere als Eigentum0 €Kursrisiko bei den Wertpapieren

Berechnet von geld-was-nun.de nach § 7 Abs. 3 EinSiG, Zinsaushang norisbank 01.10.2026; Zinsen nur für die erste Zeile

Die zweite Zeile nutzt, dass norisbank und Deutsche Bank getrennt zählen. Für Aktionszinsen der Deutschen Bank wäre Geld, das bei der norisbank lag, allerdings kein Neugeld; das FestzinsSparen der Deutschen Bank nennt die norisbank ausdrücklich unter den Gruppenbanken, deren Gelder ausgeschlossen sind.

Was zahlt die norisbank, und wo widersprechen sich die Angaben?

Laut Zinsaushang vom 01.10.2026 zahlt das Top-Zinskonto 0,75 % p. a. variabel, für Neukunden mit norisbank Girokonto gibt es seit 01.10.2026 einen variablen Sonderzins von 2,50 % p. a. auf das zuerst eröffnete Top-Zinskonto. Das Festzins-Sparen ab 2.500 € bringt 2,90 % für 6 Monate, 3,20 % für 12 Monate, 3,50 % für 60 Monate und 3,75 % für 96 Monate.

Website und Aushang passen nicht ganz zusammen. Die Tagesgeld-Seite nennt für den Sonderzins eine Grenze von 250.000 €, ein Enddatum 31.12.2026 und einen Kontowechsel mit mindestens fünf Zahlungspartnern bis 30.11.2026; der Aushang nennt weder Grenze noch Enddatum. Die Festzins-Seite wirbt mit 3,2 % für 6 Monate auf Neugeld bis 250.000 €, der Aushang nennt für 6 Monate 2,90 %. Lassen Sie sich die Bedingungen vor dem Abschluss schriftlich bestätigen. Der Informationsbogen trägt im Dateinamen die Kennung 290615 und ist womöglich eine ältere Fassung; inhaltlich entspricht er der geltenden Rechtslage.

Gemeinschaftskonto und Depot bei der norisbank

Bei einem Gemeinschaftskonto zweier Personen sind laut Informationsbogen bis 100.000 € je Einleger gesichert, zusammen also bis 200.000 €; ohne andere Vereinbarung wird je zur Hälfte zugerechnet (§ 7 Abs. 4 EinSiG). Wertpapiere im Depot bleiben Ihr Eigentum und fallen nicht unter die Einlagensicherung. Mehr dazu unter Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto und Einlagensicherung im Depot.

Erben, die nach einem Todesfall ein Konto bei der norisbank auflösen oder umschreiben lassen, sollten vorher prüfen, ob sie dort schon eigenes Geld haben, damit ihr Gesamtguthaben nicht unbemerkt über 100.000 € steigt. Wie Erben mit Konten des Verstorbenen umgehen, steht unter Erbengemeinschaft Konto.

Mehr als 100.000 Euro: wie die norisbank in die Verteilung passt

Die norisbank ist eine der wenigen Möglichkeiten, innerhalb einer Bankengruppe zwei gesetzliche Grenzen zu nutzen. Wer weitere Institute braucht, findet die Systeme unter Einlagensicherung Banken Übersicht, Zuordnungen von Marken unter Einlagensicherung mehrere Banken, Banken mit Zins und Stand im Vergleich. Den Rest der Gruppe beschreibt Einlagensicherung Deutsche Bank.

Der Rechner zeigt, welcher Teil Ihres Guthabens bei der norisbank gesetzlich gesichert ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei der norisbank?

Gesetzlich 100.000 € je Person über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, Erstattung binnen sieben Arbeitstagen. Darüber hinaus ist die norisbank Mitglied im Einlagensicherungsfonds der privaten Banken; dessen Grenze nennt sie nicht, der Fonds gibt mindestens 438.000 € an, höchstens 3 Mio. € je Privatperson. Auf den Fondsteil besteht kein Rechtsanspruch.

Zählen norisbank und Deutsche Bank bei der Einlagensicherung zusammen?

Nein. Die norisbank GmbH gehört zur Deutsche Bank Gruppe, ist aber ein eigenes Kreditinstitut mit eigenem Eintrag bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. 100.000 € bei der norisbank und 100.000 € bei der Deutschen Bank sind beide voll gesetzlich gesichert. Postbank und Deutsche Bank zählen dagegen zusammen.

Ist mein Geld bei der norisbank über 100.000 Euro sicher?

Bis 100.000 € mit Rechtsanspruch, darüber über den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, mindestens bis 438.000 € einschließlich des gesetzlichen Teils. Wie hoch die Grenze genau ist, hängt von den Eigenmitteln der norisbank ab und steht nicht auf ihrer Website. Beträge aus Hausverkauf oder Abfindung sind sechs Monate lang bis insgesamt 500.000 € gesetzlich gedeckt.

Gehört die norisbank zur Postbank?

Nein. Postbank und norisbank gehören beide zur Deutsche Bank Gruppe, aber nur die Postbank ist eine Niederlassung der Deutsche Bank AG. Die norisbank GmbH ist eine eigene Bank mit Sitz in Bonn. Deshalb werden Guthaben bei Postbank und norisbank nicht addiert, jede hat ihre eigene gesetzliche Grenze.

Wir sind ein Ehepaar mit 240.000 € auf einem Gemeinschaftskonto bei der norisbank: was ist gesichert?

Gesetzlich sind 200.000 € gesichert, je 100.000 € pro Person. Ohne andere Absprache wird jedem 120.000 € zugerechnet, je 20.000 € liegen also über der gesetzlichen Grenze. Diese 40.000 € deckt der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, der ebenfalls je Person rechnet, aber keinen Rechtsanspruch gibt.

Kann ich bei der norisbank vorzeitig an mein Festzins-Sparen?

Grundsätzlich nicht. Laut norisbank kündigen Sie mit drei Monaten Frist zum Ende des Festzinszeitraums, ohne Kündigung verlängert sich die Anlage. Bei Krankheit oder Todesfall prüft die Bank eine vorzeitige Auszahlung im Einzelfall. Für Geld, das Sie jederzeit brauchen könnten, eignet sich das Top-Zinskonto besser.

Was passiert mit meinem Geld, wenn die norisbank ausfällt?

Stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest, zahlt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis 100.000 € je Person innerhalb von sieben Arbeitstagen, ohne Antrag; sie schreibt die Kunden selbst an. Den Teil darüber übernimmt der Einlagensicherungsfonds bis zur Grenze der norisbank, ohne Rechtsanspruch. Die Sicherung läuft über die norisbank als eigenes Institut, nicht über die Deutsche Bank.

Weiterlesen

Quellen

  1. norisbank GmbH: Informationsbogen für den Einleger (PDF), Stand Dateiname 290615, Abruf 01.10.2026
  2. norisbank: Häufige Fragen Geldanlage und Einlagensicherung, Stand Abruf 01.10.2026
  3. norisbank: Impressum, Stand Abruf 01.10.2026
  4. norisbank: Über uns, Überblick, Stand Abruf 01.10.2026
  5. norisbank: Zinsaushang (PDF), Stand 01.10.2026, Abruf 01.10.2026
  6. norisbank: Tagesgeld, Stand Abruf 01.10.2026
  7. norisbank: Festzins-Sparen, Stand Abruf 01.10.2026
  8. Deutsche Bank AG: Informationsbogen für den Einleger (PDF), Stand Formularkennung 251113, Abruf 01.10.2026
  9. EdB: Zugeordnete Banken, Stand Abruf 01.10.2026
  10. Einlagensicherungsfonds: Abfrage Sicherungsgrenze, Stand Abruf 01.10.2026
  11. Statut des Einlagensicherungsfonds (PDF), Stand Fassung Oktober 2023, Abruf 01.10.2026

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