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Erbschaftsteuer Nichte und Neffe: was das Erbe der Tante kostet
Ihre Tante oder Ihr Onkel hat Sie im Testament bedacht, und erst jetzt erfahren Sie, dass schon ab 20.000 € Steuer fällig wird.
Hier sehen Sie, wie viel Nichten und Neffen zahlen, wo die Steuerklasse wechselt und welche Abzüge greifen.
Für die Erbschaftsteuer sind Nichte und Neffe Steuerklasse II: Sie haben 20.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) und zahlen auf den Rest 15 bis 43 Prozent. Erbt eine Nichte 200.000 € von ihrer Tante, gehen 36.000 € an das Finanzamt (berechnet von geld-was-nun.de). Großnichten und die Nichten des angeheirateten Partners zahlen in Steuerklasse III sogar mindestens 30 Prozent.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Nichten und Neffen sind Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG); darüber gelten 15 % bis 75.000 €, 20 % bis 300.000 €, 25 % bis 600.000 €.
- 200.000 € von der Tante kosten 36.000 €, 100.000 € kosten 13.750 € mit Härteausgleich (berechnet von geld-was-nun.de).
- Großnichten und Großneffen sowie Nichten des Ehepartners sind Steuerklasse III: Bei 200.000 € zahlen sie 54.000 € statt 36.000 € (berechnet).
- Wer Tante oder Onkel gepflegt hat, kann bis 20.000 € Pflegefreibetrag erhalten (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG).
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Wie viel Erbschaftsteuer zahlt eine Nichte?
Eine Nichte zahlt auf alles über 20.000 € Erbschaftsteuer, mit 15 Prozent bis 75.000 €, 20 Prozent bis 300.000 € und 25 Prozent bis 600.000 € steuerpflichtigem Erwerb (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Für Neffen gilt dasselbe. Nichten und Neffen stehen im Gesetz als Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern in der Steuerklasse II, gleichauf mit den Geschwistern selbst (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
Die Grenze zieht das Gesetz genau: Nur die Kinder Ihrer Geschwister sind Klasse II. Deren Kinder, also Großnichten und Großneffen, sind Klasse III. Ebenso Klasse III sind die Nichten und Neffen Ihres Ehepartners, mit denen Sie nur verschwägert sind. Beide haben zwar ebenfalls 20.000 € Freibetrag, zahlen aber mindestens 30 Prozent.
| Erbe | Nichte, Neffe (II) | Großnichte, angeheiratete Nichte (III) |
|---|---|---|
| 50.000 € | 4.500 € | 9.000 € |
| 100.000 € | 13.750 € | 24.000 € |
| 200.000 € | 36.000 € | 54.000 € |
| 300.000 € | 56.000 € | 84.000 € |
| 500.000 € | 120.000 € | 144.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 15, 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026; ohne Kostenpauschale. 13.750 € mit Härteausgleich (ohne 16.000 €).
Meine Tante (82, verwitwet, kinderlos) vermacht mir 200.000 €: wie viel bleibt?
Ihnen bleiben 164.000 €, denn die Steuer beträgt 36.000 €: 200.000 € minus 20.000 € Freibetrag ergibt 180.000 €, darauf 20 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Ob Sie Erbin sind oder ein Vermächtnis erhalten, ändert an der Steuer nichts. Als Vermächtnisnehmerin haben Sie aber nur einen Anspruch gegen die Erben und müssen das Geld von ihnen fordern.
Tragen Sie die Kosten der Beerdigung oder der Nachlassabwicklung, ziehen Sie bis zu 15.000 € ohne Nachweis ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Bei 165.000 € steuerpflichtigem Erwerb sinkt die Steuer dann auf 33.000 €. Wer nur ein Vermächtnis erhält und keine Kosten trägt, bekommt die Pauschale in der Regel nicht.
Erbtante mit drei Nichten und Neffen: 400.000 € zu gleichen Teilen
Jeder der drei zahlt 22.660 €, zusammen also 67.980 € (berechnet von geld-was-nun.de). Jeder Anteil beträgt 133.333 €. Abzüglich 20.000 € Freibetrag bleiben 113.333 €, abgerundet 113.300 €, darauf 20 Prozent. Hätte die Tante einer Nichte alles vererbt, läge die Steuer bei 95.000 €: 380.000 € steuerpflichtig, darauf 25 Prozent (berechnet). Der Härteausgleich an der Grenze von 300.000 € wirkt in Klasse II nur bis 360.000 € und hilft hier nicht mehr.
Mehrere Erben nutzen mehrere Freibeträge, und kleinere Anteile landen in einer niedrigeren Stufe. Hier spart die Aufteilung zusammen 27.020 €, vor allem weil jeder Anteil bei 20 statt 25 Prozent bleibt.
Angeheiratete Nichte: wann das Berliner Testament hilft
Haben sich Onkel und Tante gegenseitig zu Erben und eine Nichte zur Schlusserbin eingesetzt, kommt es darauf an, wer zuerst stirbt. Ist die Nichte mit dem zuerst verstorbenen Onkel blutsverwandt, mit der Tante aber nur verschwägert, wäre sie beim Tod der Tante in Steuerklasse III. Auf Antrag zählt für das Vermögen des Onkels, das beim Tod der Tante noch vorhanden ist, ihr Verhältnis zum Onkel (§ 15 Abs. 3 ErbStG). Für diesen Teil gilt dann Klasse II.
Für das eigene Vermögen der Tante bleibt es bei Klasse III. Halten Sie deshalb fest, was aus dem Vermögen des Onkels stammt, etwa über Kontoauszüge und den ersten Erbschein. Die Regel steht auch auf Erbschaftssteuer Freibetrag.

Pflegefreibetrag für Nichten und Neffen
Haben Sie Ihre Tante oder Ihren Onkel unentgeltlich gepflegt, kann das Finanzamt bis 20.000 € zusätzlich freistellen, soweit das Erbe als angemessenes Entgelt für die Pflege gilt (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG). Bei 100.000 € Erbe sinkt die Steuer dann von 13.750 € auf 9.000 € (berechnet). Belegen Sie Umfang und Dauer: Pflegegrad, Zeitaufwand, ersparte Kosten für einen Pflegedienst.
Dazu kommen bis 12.000 € für Hausrat, Kleidung und andere bewegliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c ErbStG). Geld, Wertpapiere, Münzen und Edelmetalle sind davon ausgenommen. Wer Goldmünzen von der Tante erbt, findet die Besonderheiten unter Gold geerbt.
Erbschaftsteuer für Nichte und Neffe berechnen
Wählen Sie im Rechner „Geschwister, Nichte oder Neffe“. Für Großnichten und Nichten des Ehepartners wählen Sie „nicht verwandt“. Geben Sie Ihren Anteil nach Abzug von Kosten, Hausrat und Pflegefreibetrag ein. Den Rechenweg Schritt für Schritt zeigt Erbschaftsteuer berechnen.
Wenn die Eltern zugunsten der Nichte ausschlagen
Erbt ohne Testament Ihr Vater als Bruder des Verstorbenen, kann er binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 Abs. 1 BGB). Dann erben an seiner Stelle seine Kinder, also Sie und Ihre Geschwister. Steuerlich gewinnt die Familie dadurch je Kind 20.000 € Freibetrag, und der Satz kann eine Stufe tiefer liegen. Ihr Vater bleibt mit seinem eigenen Vermögen außen vor; was er nicht erbt, wird bei ihm später nicht noch einmal besteuert.
Erhält der Ausschlagende dafür eine Abfindung, ist sie bei ihm steuerpflichtig (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG). Ob sich der Schritt lohnt, rechnet eine Beratung vorher durch; die Frist ist kurz und die Ausschlagung nicht frei widerrufbar.
Auch Tante oder Onkel können zu Lebzeiten schenken. Der Freibetrag von 20.000 € gilt dann je zehn Jahre, Schenkung und späteres Erbe werden zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Dieses Thema reißen wir hier nur an.
Was 2026 offen ist und was als Nächstes kommt
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22). Eine Verhandlung ändert kein Gesetz; bis zu einer Entscheidung gelten die Werte dieser Seite.
Die Anzeige beim Finanzamt ist binnen drei Monaten fällig (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Bei einem Erbe von der Tante oder dem Onkel lohnt der Blick in Erbschaftsteuer Geschwister, denn dieselbe Steuerklasse gilt für Ihre Eltern. Bis zum Bescheid legen Sie die erwartete Steuer sicher beiseite, höchstens 100.000 € je Bank. Wann gezahlt wird, steht auf Erbschaftsteuer: wann zahlen, wie das restliche Geld geparkt wird, auf Erbe auf Tagesgeld oder Festgeld.

Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für eine Nichte bei der Erbschaftsteuer?
Der Freibetrag für eine Nichte beträgt 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG), für einen Neffen ebenso. Er gilt gegenüber jeder Tante und jedem Onkel getrennt und alle zehn Jahre neu. Darüber zahlen Nichten und Neffen in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent. Zusätzlich frei sind bis 12.000 € Hausrat und Gegenstände sowie gegebenenfalls ein Pflegefreibetrag.
Ich erbe als Neffe 75.000 € von meinem Onkel. Wie viel Steuer zahle ich?
Sie zahlen 8.250 € Erbschaftsteuer: 75.000 € minus 20.000 € Freibetrag ergibt 55.000 €, darauf 15 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Tragen Sie die Kosten der Beerdigung, ziehen Sie 15.000 € Pauschale ab; dann bleiben 40.000 € steuerpflichtig und die Steuer sinkt auf 6.000 €. Ihr Alter spielt für die Berechnung keine Rolle.
Welche Steuerklasse hat die Großnichte?
Großnichten und Großneffen sind Steuerklasse III, weil § 15 Abs. 1 ErbStG nur die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern in Klasse II aufnimmt. Sie haben 20.000 € Freibetrag und zahlen 30 Prozent bis 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb. Erbt eine Großnichte 100.000 €, zahlt sie 24.000 €, eine Nichte zahlte 13.750 € (berechnet).
Ist die Nichte meines Mannes mit mir verwandt im Sinne der Erbschaftsteuer?
Nein. Die Nichte Ihres Mannes ist mit Ihnen nur verschwägert, und das Gesetz nennt in Steuerklasse II nur Schwiegerkinder und Schwiegereltern als Verschwägerte. Erbt sie von Ihnen, gilt Steuerklasse III. Beim Berliner Testament kann sie für das Vermögen, das von Ihrem Mann stammt, beantragen, nach ihrem Verhältnis zu ihm besteuert zu werden (§ 15 Abs. 3 ErbStG).
Muss ich als Nichte das Erbe meiner Tante dem Finanzamt melden?
Ja, der Erwerb ist binnen drei Monaten nach Kenntnis anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Anzeige entfällt, wenn ein deutsches Gericht oder ein Notar das Testament eröffnet hat und Ihr Verwandtschaftsverhältnis daraus klar hervorgeht, außer bei Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen. Bei 20.000 € Freibetrag fällt in Klasse II schnell Steuer an; das Finanzamt fordert dann eine Erklärung an.
Können mehrere Nichten die Erbschaftsteuer durch Aufteilung senken?
Ja, ein wenig. Jede Nichte und jeder Neffe hat einen eigenen Freibetrag von 20.000 €, und kleinere Anteile fallen in niedrigere Stufen. Vererbt eine Tante 400.000 € an drei Nichten und Neffen, zahlen sie zusammen 67.980 €; bekommt eine Nichte alles, sind es 95.000 € (berechnet von geld-was-nun.de). Die Aufteilung legt das Testament fest.
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- § 15 ErbStG Steuerklassen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 16 ErbStG Freibeträge, Stand Abruf 01.10.2026
- § 19 ErbStG Steuersätze und Härteausgleich, Stand Abruf 01.10.2026
- § 13 ErbStG Steuerbefreiungen (Hausrat, Pflege), Stand Abruf 01.10.2026
- § 10 ErbStG Kostenpauschale, Stand Abruf 01.10.2026
- § 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen, Stand Abruf 01.10.2026
- § 30 ErbStG Anzeigepflicht, Stand Abruf 01.10.2026
- § 1944 BGB Ausschlagungsfrist, Stand Abruf 01.10.2026
- BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026 (1 BvF 1/23), Stand 30.07.2026
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