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Erbschaftsteuer nicht verwandt: Lebensgefährte, Freunde, Patenkind

Sie haben Jahrzehnte mit Ihrem Partner gelebt, ohne zu heiraten. Jetzt behandelt das Finanzamt Sie wie einen Fremden und verlangt ab 20.000 € 30 Prozent.

Hier sehen Sie, was nicht Verwandte zahlen, wie groß der Abstand zur Ehe ist und welche Abzüge trotzdem greifen.

Bei der Erbschaftsteuer nicht verwandt zu sein, ist die teuerste Lage: Wer vom Lebensgefährten ohne Trauschein, von einem Freund oder der Patentante erbt, ist Steuerklasse III, hat 20.000 € Freibetrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG) und zahlt 30 Prozent, ab 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb 50 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG). 300.000 € vom Partner kosten 84.000 €; verheiratet wären es 0 € (berechnet von geld-was-nun.de).

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Paar lacht auf einer Parkbank

Kurz beantwortet

  • Nicht verheiratete Partner, Freunde, Patenkinder, Pflegekinder, Cousins und Stiefgeschwister sind Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag (§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG).
  • Der Satz beträgt 30 Prozent bis 6 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb und 50 Prozent darüber; der Härteausgleich wirkt an dieser Grenze bis 10,8 Mio. € (berechnet).
  • 300.000 € Erbe kosten den Lebensgefährten 84.000 €, 1 Mio. € kosten 294.000 €; ein Ehepartner zahlte 0 € und 75.000 € (berechnet von geld-was-nun.de).
  • Abziehbar sind 15.000 € Kostenpauschale, bis 12.000 € Hausrat und Gegenstände und bis 20.000 € Pflegefreibetrag (§ 10 Abs. 5 Nr. 3, § 13 Abs. 1 Nr. 1c und Nr. 9 ErbStG).

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Wie viel Erbschaftsteuer zahlen nicht Verwandte?

Wer nicht verwandt ist, zahlt auf alles über 20.000 € mindestens 30 Prozent Erbschaftsteuer. Anders als in den Klassen I und II gibt es in Klasse III keine niedrigen Einstiegssätze: 30 Prozent gelten schon ab dem ersten Euro über dem Freibetrag und bleiben bis 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb gleich. Darüber steigt der Satz auf 50 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG).

Zur Steuerklasse III gehören alle, die § 15 Abs. 1 ErbStG nicht in Klasse I oder II nennt. Das sind der Lebensgefährte ohne Trauschein, Freunde und Nachbarn, Patenkinder, nicht adoptierte Pflegekinder, die Kinder des Lebensgefährten, Cousins und Cousinen, Onkel und Tanten als Erben ihrer Neffen, Großnichten und Stiefgeschwister. Schwiegerkinder und Schwiegereltern dagegen sind Klasse II, Stiefkinder des Ehepartners sogar Klasse I.

Erbschaftsteuer Klasse III im Vergleich zur Ehe
Erbenicht verwandt (III)Ehepartner (I, nur 500.000 €)
50.000 €9.000 €0 €
100.000 €24.000 €0 €
250.000 €69.000 €0 €
300.000 €84.000 €0 €
500.000 €144.000 €0 €
1.000.000 €294.000 €75.000 €

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026; ohne Kostenpauschale, Hausrat, Familienheim und Versorgungsfreibetrag.

Ich bin 62, wir waren 25 Jahre zusammen, nicht verheiratet: mein Partner vererbt mir 300.000 €

Sie zahlen 84.000 € Erbschaftsteuer, denn auf 280.000 € nach Abzug des Freibetrags fallen 30 Prozent an (berechnet von geld-was-nun.de). Die Dauer der Beziehung spielt keine Rolle; das Gesetz knüpft allein an Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Verwandtschaft an. Wären Sie verheiratet gewesen, läge die Steuer bei 0 €.

Drei Abzüge senken den Betrag. Die Pauschale für Bestattung und Abwicklung von 15.000 €, wenn Sie diese Kosten tragen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Bis 12.000 € für Hausrat, Möbel und Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c). Und bis 20.000 €, wenn Sie Ihren Partner gepflegt haben und das Erbe als angemessenes Entgelt dafür gilt (§ 13 Abs. 1 Nr. 9). Mit Pflegefreibetrag und Hausrat sinkt die Steuer auf 74.400 €, mit Pauschale weiter auf 69.900 € (berechnet).

84.000 €

Steuer auf 300.000 € für nicht verheiratete Partner (berechnet)

0 €

Steuer auf dieselben 300.000 € für Ehepartner (berechnet)

Gemeinsame Wohnung: die Hälfte des Partners kostet Steuer

Gehört Ihnen eine selbst bewohnte Wohnung je zur Hälfte, erben Sie die Hälfte des Partners und zahlen darauf Steuer. Bei einem Wert von 400.000 € sind das 200.000 €. Nach 20.000 € Freibetrag bleiben 180.000 €, die Steuer beträgt 54.000 € (berechnet von geld-was-nun.de). Die Befreiung für das Familienheim gilt nur für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Können Sie die Steuer nur zahlen, indem Sie die Wohnung verkaufen, stundet das Finanzamt sie auf Antrag bis zu zehn Jahre, beim Erbfall ohne Zinsen (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Das hilft, wenn Sie wohnen bleiben wollen und kein anderes Geld da ist. Was beim geerbten Haus sonst ansteht, steht auf Haus geerbt: was tun; wie der Wert ermittelt wird, auf Geerbte Immobilie bewerten.

Patenkind, Freund, Nachbar: was kleine Vermächtnisse kosten

Auch kleine Beträge über 20.000 € kosten sofort 30 Prozent. Ein Patenkind, das 30.000 € erbt, zahlt auf 10.000 € also 3.000 €; bei 50.000 € sind es 9.000 € (berechnet). Ein Freund, der 150.000 € erhält, zahlt 39.000 €. Wer jemanden ohne Verwandtschaft bedenken will, sollte wissen, dass bei diesen Summen rund ein Viertel an das Finanzamt geht.

Die Anzeige ist auch bei kleinen Vermächtnissen binnen drei Monaten fällig (§ 30 Abs. 1 ErbStG), außer ein Gericht oder Notar hat das Testament eröffnet und das Verhältnis zum Verstorbenen geht daraus hervor. Mehr dazu auf Geerbtes Geld beim Finanzamt melden.

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50 Prozent ab 6 Millionen €: der große Sprung

Oberhalb von 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb springt der Satz in Klasse III von 30 auf 50 Prozent. Weil die Mehrsteuer höchstens drei Viertel des Betrags über der Grenze ausmachen darf, dämpft der Härteausgleich den Sprung bis zu einem steuerpflichtigen Erwerb von 10,8 Millionen € (§ 19 Abs. 3 ErbStG, berechnet von geld-was-nun.de).

Ein Beispiel: Bei 7 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb wären ohne Ausgleich 3,5 Millionen € fällig. Mit Ausgleich sind es 1,8 Millionen € für die ersten 6 Millionen € plus drei Viertel der übersteigenden Million, zusammen 2,55 Millionen €. Solche Fälle gehören in eine Steuerberatung, schon wegen der Bewertung von Unternehmen und Immobilien.

Was die Steuer für Partner ohne Trauschein senkt

Die wirksamste Änderung ist die Heirat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft, die nach heutigem Recht nicht mehr neu begründet werden kann. Mit der Ehe gelten Steuerklasse I, 500.000 € Freibetrag, der Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 € und die Befreiung für das Familienheim; die Seite Erbschaftsteuer Ehepartner zeigt die Zahlen. Maßgeblich ist der Familienstand am Todestag.

Eine Risikolebensversicherung kann helfen, wenn der überlebende Partner sie selbst abschließt und bezahlt. Steuerpflichtig ist eine Auszahlung beim Tod nur, wenn sie auf einem Vertrag des Verstorbenen beruht (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Einzelheiten stehen unter Lebensversicherung: Auszahlung im Todesfall. Schenkungen zu Lebzeiten helfen kaum, weil auch dort nur 20.000 € je zehn Jahre frei sind (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

Erbschaftsteuer für nicht Verwandte berechnen

Wählen Sie im Rechner „Lebensgefährte (nicht verheiratet) oder nicht verwandt“ und geben Sie Ihren Anteil nach Abzug von Kosten, Hausrat und Pflegefreibetrag ein. Den vollständigen Rechenweg zeigt Erbschaftsteuer berechnen.

Was 2026 offen ist und was als Nächstes kommt

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen (1 BvF 1/23, 1 BvR 804/22). Eine Verhandlung ändert kein Gesetz; bis zu einer Entscheidung gelten die Werte dieser Seite.

Weil die Steuer in Klasse III hoch ausfällt, sollten Sie sie früh beiseitelegen. Sie wird erst mit dem Bescheid fällig, oft viele Monate nach dem Erbfall; Einzelheiten auf Erbschaftsteuer: wann zahlen. Bis dahin gehört das Geld auf sichere Konten, höchstens 100.000 € je Bank, und erst nach Steuer und Reserve in eine Anlage. Für die Wartezeit eignet sich Erbe auf Tagesgeld oder Festgeld.

Paar lacht auf einer Parkbank: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Wie viel Erbschaftsteuer zahlt ein Lebensgefährte ohne Trauschein?

Ein Lebensgefährte ohne Trauschein zahlt 30 Prozent auf alles über 20.000 €, ab 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb 50 Prozent (§§ 16, 19 ErbStG). Bei 100.000 € Erbe sind das 24.000 €, bei 300.000 € 84.000 € (berechnet von geld-was-nun.de). Ein Ehepartner zahlte auf beide Beträge nichts. Familienheim und Versorgungsfreibetrag gibt es für Lebensgefährten nicht.

Welche Steuerklasse habe ich, wenn ich nicht verwandt bin?

Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG). Sie gilt für alle, die das Gesetz nicht in Klasse I oder II aufzählt: Lebensgefährten, Freunde, Patenkinder, Pflegekinder ohne Adoption, Cousins, Großnichten und Stiefgeschwister. Der Freibetrag beträgt 20.000 €, der Satz 30 Prozent bis 6 Millionen € steuerpflichtigem Erwerb und 50 Prozent darüber. Auch Vereine ohne Gemeinnützigkeit fallen darunter.

Ich erbe 50.000 € von meiner Patentante. Wie viel Steuer zahle ich?

Sie zahlen 9.000 € Erbschaftsteuer: 50.000 € minus 20.000 € Freibetrag ergibt 30.000 €, darauf 30 Prozent (berechnet von geld-was-nun.de). Eine Patenschaft begründet keine Verwandtschaft, es gilt Steuerklasse III. Tragen Sie die Beerdigungskosten, ziehen Sie bis 15.000 € ab; dann bleiben 15.000 € steuerpflichtig und die Steuer sinkt auf 4.500 €.

Zahlen Pflegekinder Erbschaftsteuer wie leibliche Kinder?

Nein. Ein Pflegekind ist steuerlich nicht verwandt und gehört zur Steuerklasse III mit 20.000 € Freibetrag und 30 Prozent. Erst eine Adoption macht es zum Kind in Steuerklasse I mit 400.000 € Freibetrag (§ 15 Abs. 1 und 1a ErbStG). Stiefkinder, also Kinder des Ehepartners, sind dagegen Klasse I. Kinder eines nicht verheirateten Partners sind Klasse III.

Kann ich als Lebensgefährtin die Erbschaftsteuer stunden lassen?

Ja, für eine geerbte Wohnimmobilie, wenn Sie die Steuer nur durch ihren Verkauf aufbringen könnten. Dann stundet das Finanzamt auf Antrag bis zu zehn Jahre, beim Erbfall zinslos (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Haben Sie genug Geld aus dem Erbe oder eigenes Vermögen, gibt es diese Stundung nicht. Für andere Fälle bleibt nur die allgemeine Stundung nach § 222 AO mit Zinsen.

Lohnt sich eine Heirat wegen der Erbschaftsteuer?

Steuerlich ist der Unterschied groß: Ein Ehepartner hat 500.000 € statt 20.000 € Freibetrag, zahlt ab 7 statt 30 Prozent und kann das Familienheim steuerfrei übernehmen (§§ 13, 16, 19 ErbStG). Bei 300.000 € Erbe sind das 0 € statt 84.000 € (berechnet). Ob eine Ehe passt, hängt aber auch an Unterhalt, Rente und Erbrecht der Kinder. Das klärt eine Beratung.