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Einlagensicherung Consorsbank: französische Pflicht, deutscher Fonds
Die Consorsbank wirbt auf Deutsch, das Konto läuft aber über eine französische Bank. Wer zahlt bei einer Pleite, und gilt das deutsche Gesetz überhaupt?
Hier steht aus beiden Informationsbögen und der FGDR-Broschüre, welche Sicherung greift, welche Marken mitzählen und wo die Dokumente veraltet sind.
Die Einlagensicherung bei der Consorsbank kommt aus Frankreich: Die Consorsbank ist eine Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, und für eine Zweigniederlassung einer französischen Bank zahlt gesetzlich der Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR), bis 100.000 € je Person. Zusätzlich ist die Niederlassung Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, der den Betrag über der französischen Grenze freiwillig absichert.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- Kreditinstitut ist die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland; Consorsbank, DAB BNP Paribas, Consors Finanz und BNP Paribas Wealth Management zählen als ein Institut.
- Gesetzlich: Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (Paris), 100.000 € je Einleger, Erstattung binnen 7 Arbeitstagen.
- Freiwillig: deutscher Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, seit 2025 höchstens 3 Mio. € je Person, ab 2030 höchstens 1 Mio. €; er zahlt nur, was über der französischen Grenze liegt.
- Tagesgeld für Neukunden 3,80 % p. a. für 5 Monate bis 1 Mio. €, Festgeld 2.500 € bis 1.000.000 € je Anlage (Abruf 01.10.2026).
Warum gilt bei der Consorsbank die französische Einlagensicherung?
Bei der Consorsbank gilt die französische Einlagensicherung, weil die Consorsbank keine eigene deutsche Bank ist, sondern eine unselbstständige Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. mit Sitz in Paris. Für Zweigstellen einer Bank aus einem anderen EU-Staat schreibt Art. 14 der Richtlinie 2014/49/EU vor, dass das Sicherungssystem des Herkunftslandes die Einleger schützt. Ausgezahlt wird im Ernstfall laut EdB über die deutsche Entschädigungseinrichtung als Sicherung des Gastlandes, im Namen und mit dem Geld des französischen Systems.
Der Informationsbogen für den Einleger (gesetzliche Einlagensicherung, gültig ab 01.01.2020) nennt als System den Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, 65 rue de la Victoire in Paris, eine Obergrenze von 100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut, eine Erstattungsfrist von 7 Arbeitstagen und die Währung Euro. Er listet fünf Marken desselben Instituts: Consorsbank, Consors Finanz BNP Paribas, BNP Paribas Corporate & Institutional Banking, BNP Paribas Wealth Management Private Banking und DAB BNP Paribas.
| Stufe | Träger | Grenze je Person | Rechtsanspruch |
|---|---|---|---|
| Gesetzlich | Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (Frankreich) | 100.000 € | ja, 7 Arbeitstage |
| Freiwillig seit 01.01.2025 | Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands | höchstens 3 Mio. €, max. 8,75 % der Eigenmittel | nein |
| Freiwillig ab 01.01.2030 | Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands | höchstens 1 Mio. € | nein |
| Wertpapiere | Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution | Entschädigung, wenn die Bank Papiere nicht zurückgeben kann | ja, nach französischem Recht |
Quelle: Consorsbank Informationsbögen für den Einleger, gesetzlich (gültig ab 01.01.2020) und freiwillig (gültig ab 01.01.2023), Mitgliederliste Einlagensicherungsfonds; Abruf 01.10.2026
Welche Marken zählen bei der Consorsbank zusammen?
Alle fünf Marken der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland zählen für die Grenze von 100.000 € zusammen. Der Informationsbogen schreibt ausdrücklich, dass die Gesamtsumme aller Einlagen bei einer oder mehreren dieser Marken bis 100.000 € gedeckt ist. Praktisch betrifft das vor allem Kunden, die neben der Consorsbank noch ein Depot mit Verrechnungskonto bei der DAB BNP Paribas führen.
Rechenbeispiel (berechnet von geld-was-nun.de): 90.000 € Tagesgeld bei der Consorsbank und 40.000 € Verrechnungskonto bei der DAB BNP Paribas ergeben 130.000 € beim selben Institut. Gesetzlich über den FGDR gesichert sind 100.000 €, für 30.000 € kommt der deutsche Fonds in Frage. Welche Marken bei anderen Banken zusammengehören, zeigt Einlagensicherung mehrere Banken.
Was leistet der deutsche Einlagensicherungsfonds bei der Consorsbank?
Der Fonds der privaten Banken sichert bei der Consorsbank den Teil, der über der französischen Grenze von 100.000 € liegt. Das steht im freiwilligen Informationsbogen (gültig ab 01.01.2023): Bei Zweigniederlassungen ausländischer Banken aus dem EWR zahlt der Fonds nur, wenn und soweit die Guthaben die Grenze der Heimatland-Sicherung übersteigen. In der Mitgliederliste des Fonds ist die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland als EU-Zweigniederlassung geführt; der Fonds nennt dort einen Sicherungsumfang von mindestens 438.000 € einschließlich des ausländischen gesetzlichen Schutzes.
Die Grenzen laut Bogen: seit 01.01.2025 höchstens 3 Mio. € für natürliche Personen und höchstens 8,75 % der Eigenmittel, ab 01.01.2030 höchstens 1 Mio. €. Für 2030 schreibt der Bogen „maximal 8,85 %“ der Eigenmittel; das Statut nennt auch für 2030 8,75 %. Wir halten das für einen Schreibfehler im Bogen, maßgeblich ist das Statut. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Mehr dazu unter freiwillige Einlagensicherung.
Auch der gesetzliche Bogen ist nicht mehr aktuell: Er nennt noch eine Erstattung „bis zu 90 Mio. Euro“ durch den Fonds. Diese Zahl passt nicht zu den heutigen Grenzen des Fonds; seit 2025 gilt für Privatpersonen höchstens 3 Mio. €.
Ich habe 180.000 € bei der Consorsbank, ist das sicher?
Mit Rechtsanspruch gesichert sind 100.000 € über den französischen FGDR, die übrigen 80.000 € liegen im Rahmen des deutschen Einlagensicherungsfonds, der bis 3 Mio. € je Person reicht, aber freiwillig leistet.
Rechenweg (berechnet von geld-was-nun.de): 180.000 € minus 100.000 € französische Grenze ergibt 80.000 €. Dieser Betrag liegt unter der Mindestgrenze von 438.000 €, die der Fonds für die Niederlassung nennt, und weit unter 3 Mio. €. Im Ernstfall hätten Sie es mit zwei Stellen zu tun: dem FGDR für die ersten 100.000 € und dem deutschen Fonds für den Rest. Die Rechnung je Person und Institut zeigt Einlagensicherung pro Person.
| Teil | Betrag | zuständig |
|---|---|---|
| bis 100.000 € | 100.000 € | FGDR, mit Rechtsanspruch |
| über 100.000 € | 80.000 € | deutscher Einlagensicherungsfonds, ohne Rechtsanspruch |
| Summe | 180.000 € | zwei Stellen |
Berechnet von geld-was-nun.de nach den Consorsbank-Informationsbögen; Beispielrechnung, keine Anlageberatung
Neben der Consorsbank verteilen
Wer den Überhang nicht dem freiwilligen Fonds überlassen will, kann ihn über Raisin bei weiteren Banken anlegen. Jede hat eine eigene gesetzliche Grenze von 100.000 € nach ihrem Sitzland.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Ich habe 300.000 € geerbt und auf das Consorsbank-Tagesgeld gelegt, gilt eine höhere Grenze?
Das ist nicht eindeutig geregelt, weil sich die Unterlagen widersprechen: Nach der Broschüre des FGDR erhöht Frankreich die Grenze für ein Erbe um 500.000 €, wenn das Geld weniger als drei Monate vor dem Ausfall gutgeschrieben wurde. Der Informationsbogen der Consorsbank verweist dagegen auf § 8 EinSiG mit sechs Monaten, in dessen Katalog ein gewöhnliches Erbe nicht eindeutig steht.
Die FGDR-Broschüre nennt als „dépôts exceptionnels temporaires“ Beträge aus dem Verkauf einer eigenen Wohnimmobilie, aus einer Kapitalauszahlung zur Altersvorsorge, aus Erbschaft, Vermächtnis und Schenkung sowie aus Abfindungen nach Ende eines Arbeitsvertrags; für Personenschäden gilt keine Obergrenze. Die erhöhte Erstattung muss beim FGDR beantragt werden. Ob die französische Regel bei einer deutschen Niederlassung so angewendet wird, haben wir nicht abschließend geklärt; fragen Sie im Zweifel die Consorsbank oder den FGDR. Unabhängig davon liegt ein Betrag von 300.000 € auch im Rahmen des deutschen Fonds. Was nach einem Erbe zuerst zu tun ist, beschreibt Geld geerbt, was tun.
Welche Zinsen zahlt die Consorsbank auf Tagesgeld und Festgeld?
Auf der Tagesgeld-Seite bietet die Consorsbank Neukunden 3,80 % p. a. für fünf Monate auf Beträge bis 1.000.000 €, darüber 1,00 % p. a.; den Antrag müssen Sie bis 30.11.2026 stellen. Die Seite mit Preisen und Zinsen nennt als Regelzins 1,00 % p. a. (Stand 01.08.2025). Festgeld nimmt die Consorsbank von 2.500 € bis 1.000.000 € je Anlage in 100-Euro-Schritten an, mehrere Festgelder sind möglich.
| Laufzeit | Zins p. a. |
|---|---|
| 6 Monate | 1,60 % |
| 12 Monate | 2,50 % |
| 24 Monate | 2,50 % |
| 36 Monate | 2,50 % |
| 48 Monate | 2,70 % |
| 60 Monate | 2,70 % |
Quelle: Consorsbank Festgeld-Seite und Preise & Zinsen Konten, Abruf 01.10.2026; Anlage 2.500 € bis 1.000.000 €, Momentaufnahme
Die Consorsbank bietet auch ein Festgeld in US-Dollar an, laut Preisseite 3,25 % p. a. für 12 Monate. Die Einlagensicherung zahlt aber in Euro; ein Kursverlust des Dollars ist nicht gesichert. Wie viel Geld überhaupt auf Tagesgeld gehört, bespricht Wie viel Geld auf Tagesgeld.
Was gilt für das Depot bei der Consorsbank?
Wertpapiere im Consorsbank-Depot sind keine Einlagen und bleiben Ihr Eigentum; die Bank verwahrt sie nur, Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe. Kann die Bank Wertpapiere pflichtwidrig nicht zurückgeben, besteht laut freiwilligem Informationsbogen ein Entschädigungsanspruch gegen den FGDR, also wieder gegen die französische Stelle und nicht gegen die deutsche EdB. Gesichert ist das Geld auf dem Verrechnungskonto, nicht der Kurswert. Mehr unter Einlagensicherung im Depot.
Was tun, wenn mehr als 100.000 Euro bei der Consorsbank liegen?
Rechnen Sie alle Marken der BNP Paribas Niederlassung zusammen und entscheiden Sie, ob Ihnen der freiwillige Fonds für den Überhang genügt.
- Consorsbank, DAB BNP Paribas und Consors Finanz als ein Institut zählen.
- Bei Gemeinschaftskonten jedem Inhaber seinen Anteil zurechnen; Beispiele unter Einlagensicherung Gemeinschaftskonto.
- Für Beträge mit Rechtsanspruch weitere Institute wählen; Übersicht unter Einlagensicherung Banken Übersicht.
- Andere Banken mit Annahmegrenze und Zins vergleicht der Vergleich im Hub Einlagensicherung.
Im Rechner sehen Sie, welcher Teil eines Consorsbank-Guthabens unter die Grenze des FGDR fällt.
Häufige Fragen
Ist die Consorsbank eine deutsche Bank?
Nein. Die Consorsbank ist eine Marke der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, also einer Zweigniederlassung der französischen BNP Paribas. Gesetzlich sichert deshalb der französische Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution bis 100.000 € je Person. Zusätzlich ist die Niederlassung Mitglied im deutschen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei der Consorsbank?
Gesetzlich 100.000 € je Person über den FGDR, Erstattung binnen 7 Arbeitstagen. Darüber sichert der deutsche Fonds der privaten Banken freiwillig, seit 2025 bis zu 3 Mio. € je Person, begrenzt auf 8,75 % der Eigenmittel der Bank; ab 2030 sinkt die Grenze auf 1 Mio. €. Auf den Fondsteil besteht kein Rechtsanspruch.
Zählen Consorsbank und DAB BNP Paribas zusammen?
Ja. Laut Informationsbogen gehören Consorsbank, DAB BNP Paribas, Consors Finanz BNP Paribas, BNP Paribas Corporate & Institutional Banking und BNP Paribas Wealth Management zum selben Institut. Einlagen bei allen diesen Marken werden addiert und sind zusammen gesetzlich bis 100.000 € je Person gedeckt.
Wir sind 60 und 63 und haben 240.000 € auf einem Consorsbank-Gemeinschaftskonto, ist das sicher?
Gesetzlich gilt die Grenze von 100.000 € für jeden Inhaber, bei Ihnen also bis 200.000 €. Jedem werden ohne andere Vereinbarung 120.000 € zugerechnet; je 20.000 € liegen über der französischen Grenze und fallen unter den deutschen Fonds, ohne Rechtsanspruch. Einzelkonten bei der Consorsbank erhöhen Ihren jeweiligen Anteil. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
Wer zahlt mein Geld aus, wenn BNP Paribas ausfällt?
Die ersten 100.000 € erstattet der französische FGDR. Die Auszahlung an Kunden der deutschen Niederlassung läuft laut EdB über die deutsche Entschädigungseinrichtung, im Auftrag und mit dem Geld des FGDR. Den Betrag darüber kann der deutsche Einlagensicherungsfonds übernehmen, freiwillig und erst oberhalb der französischen Grenze.
Ist US-Dollar-Festgeld bei der Consorsbank gesichert?
Ja, auch Einlagen in Fremdwährung zählen zur Einlagensicherung, sie werden aber in Euro erstattet. Ein gesunkener Dollarkurs verringert damit den erstatteten Betrag. Die Grenze von 100.000 € gilt für alle Einlagen beim Institut zusammen, gleich in welcher Währung. Wer Dollar bewusst halten will, rechnet das Währungsrisiko deshalb getrennt von der Einlagensicherung.
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WeiterlesenQuellen
- Consorsbank: Informationsbogen für den Einleger, gesetzliche Einlagensicherung (PDF), Stand gültig ab 01.01.2020, Abruf 01.10.2026
- Consorsbank: Informationsbogen für den Einleger, freiwillige Einlagensicherung (PDF), Stand gültig ab 01.01.2023, Abruf 01.10.2026
- Consorsbank: Wie Ihre Einlagen abgesichert sind, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Consorsbank: Tagesgeld, Stand Abruf 01.10.2026
- Consorsbank: Festgeld, Stand Abruf 01.10.2026
- Consorsbank: Preise & Zinsen Konten, Stand Tagesgeld-Regelzins Stand 01.08.2025, Abruf 01.10.2026
- FGDR: Plaquette explicative, la protection de votre argent, Stand Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsfonds: Mitwirkende Institute, Stand Abruf 01.10.2026
- Statut des Einlagensicherungsfonds (PDF), Stand Fassung Oktober 2023, Abruf 01.10.2026
- EdB: So entschädigen wir, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme (Art. 14), Stand Ursprungsfassung, Abruf 01.10.2026
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