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Einlagensicherung Spanien: Was der FGD Sparern aus Deutschland ersetzt
Eine spanische Bank bietet mehr Zins als Ihre Hausbank. Im Ernstfall zahlt ein Fonds in Madrid nach spanischem Recht, und der Sonderschutz für einen Verkaufserlös endet nach drei Monaten.
Hier stehen Grenzen, Sonderfälle und der Auszahlungsweg des FGD mit Gesetzesstelle, dazu zwei Rechenwege für Kunden aus Deutschland.
Einlagensicherung Spanien heißt: Der Fondo de Garantía de Depósitos de Entidades de Crédito (FGD) ersetzt Guthaben bis 100.000 € je Einleger und Bank, wenn ein spanisches Kreditinstitut ausfällt (Art. 10 Abs. 1 Real Decreto-ley 16/2011). Für Geld aus einem Wohnungsverkauf oder aus Zahlungen rund um Heirat, Scheidung, Ruhestand, Kündigung, Invalidität oder Todesfall gilt drei Monate lang ein Schutz ohne Obergrenze. Wertpapiere sichert der FGD getrennt mit weiteren 100.000 €. Diese Seite zeigt die Regeln, den Auszahlungsweg für Kunden aus Deutschland und warum die Openbank, die viele Deutsche kennen, gar nicht unter den spanischen Fonds fällt.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir
Kurz beantwortet
- Der FGD erstattet bis 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut, Zinsen eingerechnet, alle Konten bei derselben Bank zusammen (Art. 10 Abs. 1 RDL 16/2011, Art. 7 RD 2606/1996).
- Geld aus dem Verkauf privater Wohnimmobilien und einmalige Zahlungen zu Heirat, Scheidung, Ruhestand, Kündigung, Invalidität oder Todesfall sind drei Monate lang unabhängig vom Betrag gedeckt (Art. 10 Abs. 1 RDL 16/2011).
- Der FGD zahlt binnen sieben Arbeitstagen ohne Antrag; der Teil über 100.000 € kann später kommen (Art. 9 Abs. 1 Buchst. a RD 2606/1996).
- Ende 2025 verfügte der Fonds für Einlagen über 8.472,4 Mio. €, das sind 0,88 % der gedeckten Einlagen bei einem Mindestziel von 0,8 % (FGD-Jahresbericht 2025).
Wie hoch ist die Einlagensicherung in Spanien?
Die Einlagensicherung in Spanien beträgt 100.000 € je Einleger und Kreditinstitut. Grundlage ist Art. 10 Abs. 1 des Real Decreto-ley 16/2011, mit dem der FGD gegründet wurde. Die Grenze gilt für jede Person, natürlich oder juristisch, unabhängig von Zahl und Art der Konten bei derselben Bank (Art. 7 Abs. 4 RD 2606/1996). Aufgelaufene, noch nicht gutgeschriebene Zinsen sind eingeschlossen, solange die Grenze nicht überschritten wird.
Gedeckt sind Girokonten, Sparkonten, Tagesgeld und Festgeld. Nicht gedeckt sind Einlagen, bei denen die Rückzahlung des Nennwerts nicht zugesagt ist, etwa bestimmte strukturierte Einlagen, außerdem Kryptowerte und Pensionspläne. Guthaben in fremder Währung rechnet der FGD zum Kurs des Tages um, an dem der Sicherungsfall eintritt (Art. 7 Abs. 3 RD 2606/1996). Schulden bei der Bank werden nur verrechnet, wenn sie vorher fällig waren und der Vertrag das vorsieht (Art. 7 Abs. 2 RD 2606/1996).
Der Rechner gilt mit seiner Grenze von 100.000 € je Bank auch für spanische Institute. Die Tabelle zeigt die Unterschiede zu Deutschland.
| Regel | Spanien (FGD) | Deutschland |
|---|---|---|
| Grunddeckung | 100.000 € je Einleger und Institut (Art. 10 Abs. 1 RDL 16/2011) | 100.000 € (§ 8 Abs. 1 EinSiG) |
| Sonderdeckung Betrag | ohne Obergrenze | insgesamt bis 500.000 € (§ 8 Abs. 2 EinSiG) |
| Sonderdeckung Dauer | 3 Monate ab Gutschrift | 6 Monate ab Gutschrift |
| Todesfall im Katalog | ja, einmalige Zahlungen im Zusammenhang mit dem Tod | gewöhnliche Erbschaft nicht genannt |
| Auszahlung | 7 Arbeitstage, ohne Antrag (Art. 9 RD 2606/1996) | 7 Arbeitstage nach Feststellung (§ 14 Abs. 3 EinSiG) |
| Wertpapiere | getrennt bis 100.000 € (Art. 10 Abs. 2 RDL 16/2011) | 90 %, höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG) |
| Mindestausstattung Fonds | 0,8 % der gedeckten Einlagen (Art. 6 Abs. 4 RDL 16/2011) | siehe Themenseite Einlagensicherung |
Quelle: Real Decreto-ley 16/2011 (Stand 24.06.2017) und Real Decreto 2606/1996 (Stand 24.11.2021) auf boe.es, FGD, EinSiG und AnlEntG auf gesetze-im-internet.de. Abruf 01.10.2026.
Welche Banken sind beim spanischen FGD, und welche nicht?
Alle spanischen Kreditinstitute müssen dem FGD angehören. Zweigstellen von Banken aus anderen EU-Staaten gehören dagegen dem Fonds ihres Heimatlandes an; Zweigstellen aus Ländern außerhalb der EU müssen beitreten, wenn ihr heimischer Schutz schwächer ist als der spanische, etwa unter 100.000 €. Ob eine Bank Mitglied ist, zeigt die Suche nach angeschlossenen Instituten auf fgd.es.
Für Sparer aus Deutschland ist eine Verwechslung wichtig. Die Openbank Deutschland AG, früher Santander Consumer Bank AG, ist ein deutsches Institut. Sie gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds an, der laut Bank bis 3 Mio. € je natürlicher Person schützt. Der spanische FGD ist für sie nicht zuständig, sondern nur für die spanische Openbank S.A. Einzelheiten stehen unter Einlagensicherung Openbank und Einlagensicherung Santander.
Führt eine spanische Bank Ihr Konto direkt in Spanien, ob selbst eröffnet oder über eine Zinsplattform, ist der FGD zuständig. Hat die spanische Bank eine Zweigniederlassung in Deutschland, bleibt der FGD zahlungspflichtig, die Abwicklung übernimmt aber die deutsche Sicherungseinrichtung (Art. 14 RL 2014/49/EU).
Ich habe 80.000 € Festgeld bei einer spanischen Bank: wer zahlt bei einer Pleite?
Der FGD zahlt Ihnen die 80.000 € vollständig, binnen sieben Arbeitstagen und ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen (Art. 9 Abs. 1 Buchst. a RD 2606/1996). Die Bank übermittelt dem FGD die Daten aller Einleger, der FGD rechnet selbst.
Der Ablauf hat laut FGD vier Schritte. Der Fonds erhält die Kundendaten von der Bank, schreibt Ihnen einen Brief mit Ihren Einlagen und dem gedeckten Betrag, Sie bestätigen per Brief oder über die Website des FGD und nennen die IBAN Ihres Zielkontos, dann zahlt der FGD. Kosten entstehen Ihnen nicht.
Aktuelle Kontaktdaten sind entscheidend. Bei der Banco de Madrid, deren Einleger der FGD seit März 2015 entschädigt, waren Ende 2025 von 127,0 Mio. € gedeckten Einlagen 126,1 Mio. € ausgezahlt. Die restlichen 0,9 Mio. € blieben laut FGD-Jahresbericht vor allem liegen, weil Einleger nicht antworteten oder nicht auffindbar waren. Wer umzieht oder die E-Mail-Adresse wechselt, meldet das auch der spanischen Bank.
- Gemeinschaftskonto: Der Betrag wird nach dem Vertrag aufgeteilt, ohne Regel zu gleichen Teilen (Art. 7 Abs. 5 RD 2606/1996).
- Treuhandkonten: Der FGD schützt den identifizierten wirtschaftlich Berechtigten (Art. 7 Abs. 6 RD 2606/1996).
- Ruhende Kleinstguthaben: Keine Zahlung, wenn 24 Monate keine Bewegung war und das Guthaben unter den Verwaltungskosten liegt (Art. 9 Abs. 1 RD 2606/1996).
Ich habe 400.000 € aus einem Hausverkauf bei einer spanischen Bank: ist alles gesichert?
In den ersten drei Monaten nach der Gutschrift ja, in voller Höhe; danach nur noch 100.000 €. Art. 10 Abs. 1 RDL 16/2011 deckt Einlagen aus Geschäften mit privaten Wohnimmobilien unabhängig vom Betrag, gerechnet ab der Gutschrift. Eine Beschränkung auf Immobilien in Spanien enthält der Gesetzestext nicht; ob Ihr Nachweis reicht, prüft der FGD.
Die Sonderdeckung hat zwei Haken. Sie läuft nur drei Monate statt sechs wie in Deutschland. Und die Auszahlung des Teils über 100.000 € darf der FGD aufschieben (Art. 9 Abs. 1 Buchst. a Nr. 4 RD 2606/1996). Die 100.000 € kommen also schnell, der Rest erst nach Prüfung.
| Ausfall der Bank | gesichert | davon binnen 7 Arbeitstagen | ungesichert |
|---|---|---|---|
| 1 Monat nach Gutschrift | 400.000 € | 100.000 € | 0 € |
| 3 Monate nach Gutschrift | 400.000 € | 100.000 € | 0 € |
| 4 Monate nach Gutschrift | 100.000 € | 100.000 € | 300.000 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach Art. 10 Abs. 1 RDL 16/2011 und Art. 9 RD 2606/1996; Annahme: keine weiteren Guthaben bei dieser Bank, Zinsen vernachlässigt. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
In Deutschland wären bei derselben Summe sechs Monate lang 400.000 € gedeckt, weil die Grenze von insgesamt 500.000 € nicht erreicht ist. Bei einer Million Euro wäre Spanien in den ersten drei Monaten im Vorteil, weil es keine Obergrenze gibt. Für die Zeit bis zur Anlage ist die Verteilung auf mehrere Banken zu je 100.000 € die einfachere Lösung; wie das geht, steht unter Verkaufserlös parken.
Festgeld in Spanien und anderen EU-Ländern
Raisin vermittelt Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto, jede bis 100.000 € im System ihres Sitzlandes gesichert. Die Openbank Deutschland AG ist ein deutsches Institut mit deutscher Sicherung.
Raisin/WeltSparen
Tages- und Festgeld bei Partnerbanken aus mehreren EU-Ländern über ein Konto. So lässt sich ein großer Betrag auf mehrere Banken verteilen, jede mit eigener Einlagensicherung bis 100.000 €.
Im Vergleich ansehenWerbehinweis: Einige Links führen zu Anbietern, die uns bei Abschluss eine Provision zahlen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Thema dieser Seite, nicht nach der Provision. Mehr dazu.
Gilt die spanische Sonderdeckung auch für ein Erbe?
Das ist nicht eindeutig. Das Gesetz nennt einmalige Zahlungen, die mit dem Tod zusammenhängen, und das spricht für Zahlungen aus einem Nachlass oder einer Todesfallleistung. Ausdrücklich steht das Wort Erbschaft aber nicht im Text, und Versicherungsleistungen sind eine eigene Fallgruppe. Wie der FGD ein überwiesenes Erbe einordnet, entscheidet er im Einzelfall.
Selbst wenn das Erbe darunterfällt, gilt der Schutz nur drei Monate ab Gutschrift. In Deutschland steht die gewöhnliche Erbschaft gar nicht im Katalog des § 8 EinSiG. Sicher ist bei einem großen Erbe nur die Verteilung auf mehrere Banken zu je 100.000 €. Die Reihenfolge bleibt dieselbe: erst sichern, dann Steuer und Nachlass klären, eine Reserve festlegen und zuletzt anlegen. Die Schritte stehen unter Geld geerbt, was tun, die Steuer auf ein Erbe aus Spanien unter Geld im Ausland geerbt.
Wertpapiere bei einer spanischen Bank: die zweite Garantie
Spanien schützt Wertpapiere getrennt von den Einlagen. Kann eine Bank Aktien, Anleihen oder Fondsanteile nicht zurückgeben, zahlt der FGD bis 100.000 € je Anleger und Bank, zusätzlich zur Einlagensicherung (Art. 10 Abs. 2 RDL 16/2011). Erstattet wird der Wert an dem Tag, an dem feststeht, dass die Papiere nicht zurückgegeben werden können. Kursverluste seit dem Kauf ersetzt der FGD nicht.
Diese Garantie ist kein Schutz gegen fallende Kurse, sondern gegen Fehler oder Betrug bei der Verwahrung. In Deutschland greift in diesem Fall die Anlegerentschädigung mit 90 %, höchstens 20.000 €. Wie Wertpapiere bei einer deutschen Bank geschützt sind, erklärt Einlagensicherung beim Depot.
Wie gut ist der spanische Einlagensicherungsfonds ausgestattet?
Ende 2025 verfügte der Einlagenteil des FGD über 8.472,4 Mio. €. Das sind 0,88 % der gedeckten Einlagen und damit mehr als das gesetzliche Mindestziel von 0,8 % (Art. 6 Abs. 4 RDL 16/2011, FGD-Jahresbericht 2025). Gespeist wird der Fonds aus jährlichen Beiträgen der Banken, die sich nach den gedeckten Einlagen und dem Risikoprofil jeder Bank richten.
Reichen die Mittel nicht, kann der FGD Sonderbeiträge der Banken verlangen, Kredite aufnehmen oder sich am Kapitalmarkt finanzieren. Ein Länderrating führen wir nicht auf, weil wir es nicht aus einer Primärquelle belegen können.
So nutzen Sie spanische Banken beim Verteilen
Jedes spanische Institut zählt mit eigener Grenze. Rechenbeispiel, berechnet von geld-was-nun.de: 250.000 € sind gesetzlich voll gesichert, wenn 100.000 € bei einer deutschen Bank, 100.000 € bei einer spanischen und 50.000 € bei einer dritten Bank liegen. Prüfen Sie vorher im Informationsbogen für den Einleger, ob wirklich der FGD zuständig ist oder, wie bei der Openbank Deutschland AG, ein deutsches System. Beispielrechnung, keine Anlageberatung.
Was bei Summen über der Grenze gilt, steht unter Einlagensicherung über 100.000 Euro. Wie sich Spanien von anderen EU-Ländern unterscheidet, zeigt Einlagensicherung in der EU.
Häufige Fragen
Ist mein Geld bei einer spanischen Bank sicher?
Bis 100.000 € je Person und Bank ja, gesetzlich garantiert durch den Fondo de Garantía de Depósitos. Er zahlt binnen sieben Arbeitstagen und ohne Antrag. Ende 2025 hatte der Fonds 8.472,4 Mio. € für Einlagen, mehr als das gesetzliche Mindestziel. Für Beträge darüber gilt nur in Sonderfällen wie einem Wohnungsverkauf ein befristeter Schutz von drei Monaten.
Ich habe 120.000 € bei einer spanischen Bank. Was bekomme ich bei einer Pleite?
Sicher sind 100.000 €. Die übrigen 20.000 € sind nur gedeckt, wenn sie aus einem Sonderfall stammen, etwa einem Wohnungsverkauf oder einer Zahlung im Zusammenhang mit Ruhestand oder Kündigung, und höchstens drei Monate zuvor gutgeschrieben wurden. Sonst gehen die 20.000 € ins Insolvenzverfahren. Eine zweite Bank für den Rest vermeidet dieses Risiko.
Ist die Openbank durch die spanische Einlagensicherung geschützt?
Nicht die Openbank für Kunden in Deutschland. Die Openbank Deutschland AG, früher Santander Consumer Bank AG, ist ein deutsches Institut und gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken an, zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds mit bis zu 3 Mio. € je natürlicher Person laut Bank. Der spanische FGD ist nur für die spanische Openbank S.A. zuständig.
Muss ich bei einer Bankpleite in Spanien einen Antrag stellen?
Nein, der FGD zahlt von sich aus. Sie bekommen einen Brief mit Ihren Einlagen und dem gedeckten Betrag und bestätigen ihn per Brief oder über die Website des FGD, zusammen mit der IBAN Ihres Zielkontos. Danach überweist der Fonds. Für Beträge über 100.000 € aus Sonderfällen helfen Belege über Herkunft und Datum der Gutschrift.
Wie lange gilt der Sonderschutz nach einem Hausverkauf in Spanien?
Drei Monate ab der Gutschrift oder ab dem Zeitpunkt, ab dem das Geld rechtlich übertragen werden kann (Art. 10 Abs. 1 RDL 16/2011). In dieser Zeit ist der Erlös ohne Obergrenze gedeckt. Danach gelten wieder 100.000 € je Person und Bank. In Deutschland läuft der Schutz sechs Monate, ist aber auf insgesamt 500.000 € begrenzt.
Sind Aktien und Fonds bei einer spanischen Bank auch geschützt?
Ja, über eine eigene Garantie. Kann die Bank verwahrte Wertpapiere nicht zurückgeben, zahlt der FGD bis 100.000 € je Anleger und Bank, zusätzlich zur Einlagensicherung (Art. 10 Abs. 2 RDL 16/2011). Erstattet wird der Wert zum Zeitpunkt, an dem die Rückgabe scheitert. Kursverluste seit dem Kauf deckt der Fonds nicht.
Wie viel Geld hat der spanische Einlagensicherungsfonds?
Ende 2025 verfügte der Einlagenteil des FGD über 8.472,4 Mio. €, das entspricht 0,88 % der gedeckten Einlagen. Das Gesetz verlangt mindestens 0,8 % (Art. 6 Abs. 4 RDL 16/2011). Reicht das Geld in einem Fall nicht, kann der Fonds Sonderbeiträge der Banken erheben, Kredite aufnehmen oder sich am Kapitalmarkt finanzieren.
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WeiterlesenQuellen
- Real Decreto-ley 16/2011 (FGD), konsolidierter Text auf boe.es, Stand letzte Änderung veröffentlicht 24.06.2017, Abruf 01.10.2026
- Real Decreto 2606/1996 über Einlagensicherungsfonds, konsolidierter Text auf boe.es, Stand letzte Änderung veröffentlicht 24.11.2021, Abruf 01.10.2026
- FGD: Merkblatt Tus depósitos están protegidos (PDF), Stand 04/2025, Abruf 01.10.2026
- FGD: Informe anual 2025 (PDF), Stand Geschäftsjahr 2025, Abruf 01.10.2026
- FGD: Recursos financieros del FGD, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Openbank Deutschland: Einlagensicherung, Stand ohne Seitendatum, Abruf 01.10.2026
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme, Stand Ursprungsfassung ABl. L 173 vom 12.6.2014, Abruf 01.10.2026
- EinSiG § 8 (gesetze-im-internet.de), Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.3.2026, Abruf 01.10.2026
- AnlEntG § 4 (gesetze-im-internet.de), Stand Abruf 01.10.2026
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