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200.000 Euro anlegen: Kosten, Zinsen und Sicherung für Paare
200.000 € auf einer Bank: Die Hälfte liegt außerhalb der gesetzlichen Sicherung. Und zwischen günstigster und teuerster Verwaltung liegen 1.980 € im Jahr.
Hier stehen Banken-Zahl, Kosten aller Verwalter und Zinsen mit Stand für genau 200.000 €, auch für Paare.
Wer 200.000 Euro anlegen will, braucht für den sicheren Teil mindestens zwei Banken, als Paar mit Gemeinschaftskonto reicht rechnerisch eine. Bei diesem Betrag liegen die Kosten einer Vermögensverwaltung zwischen 1.000 € und 2.980 € im Jahr. Diese Seite zeigt, welche Anbieter ab 200.000 € offen sind, wie viel Zinsen der Betrag bringt und was davon nach Steuern bleibt. Wer 200.000 Euro geerbt hat, findet unten die Reihenfolge vom Sichern über die Erbschaftsteuer bis zur Anlage.
Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Kurz beantwortet
- Eine Person braucht für 200.000 € zwei Banken, um gesetzlich voll gesichert zu sein (100.000 € je Bank, § 8 Abs. 1 EinSiG). Ein Paar mit Gemeinschaftskonto ist mit 200.000 € bei einer Bank gedeckt (§ 7 Abs. 4 EinSiG).
- Eine digitale Vermögensverwaltung kostet bei 200.000 € zwischen 1.000 € (Raisin) und 2.980 € (Estably Modern Value) im Jahr, berechnet aus den Preisverzeichnissen, Stand 01.10.2026.
- Festgeld für ein Jahr bringt 200.000 € zwischen 3.900 € (Skatbank, 1,95 %) und 6.400 € (norisbank, 3,20 %) Zinsen vor Steuern, Stand September und Oktober 2026.
- Steuerfrei bleiben 1.000 € Ertrag, für zusammen veranlagte Paare 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Bei 200.000 € ist das bei 0,5 % beziehungsweise 1,0 % Ertrag erreicht.
Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?
Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.
Wie legen Sie 200.000 Euro sicher an?
Gesetzlich sicher liegen 200.000 € nur, wenn eine einzelne Person sie auf mindestens zwei Banken verteilt, weil die Einlagensicherung je Person und Bank bei 100.000 € endet (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Zinsen zählen mit, der Anspruch bleibt trotzdem auf 100.000 € begrenzt (§ 7 Abs. 1 und 2 EinSiG). Wer jeweils genau 100.000 € einzahlt, hat damit die Zinsen ungesichert; eine dritte Bank löst das.
Sicher vor Bankpleite heißt nicht sicher vor Wertverlust. Die Inflationsrate lag im September 2026 bei voraussichtlich 3,3 % (Statistisches Bundesamt, vorläufig, 30.09.2026). Kein Festgeld in unserer Recherche verzinst sich höher. Wer einen Teil in Wertpapiere legt, nimmt dafür Kursrisiko in Kauf, Verluste sind auch über Jahre möglich.
Wie der Betrag aufgeteilt wird, entscheiden Ihre Termine: Was in den nächsten Jahren gebraucht wird, gehört nicht ins Depot. Die Grundlagen der Aufteilung stehen auf der Übersichtsseite 100.000 Euro anlegen.
Wie viele Banken brauchen Sie für 200.000 Euro als Paar?
Als Paar mit Gemeinschaftskonto brauchen Sie für 200.000 € rechnerisch eine Bank, weil jeder Inhaber mit seinem Anteil gesichert ist. Fehlt eine andere Vereinbarung, gehört jedem die Hälfte (§ 7 Abs. 4 EinSiG). Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken rechnet mit demselben Prinzip: 80.000 € auf einem Gemeinschaftskonto zählen als je 40.000 €.
Die Anteile werden mit den Einzelkonten derselben Person bei derselben Bank zusammengerechnet. Hat ein Partner dort noch 30.000 € Tagesgeld, liegt er mit seiner Hälfte des Gemeinschaftskontos bei 130.000 €. Mehr dazu auf der Seite Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto.
| Kontoform | gesichert je Bank | Banken nötig | mit Zinsen |
|---|---|---|---|
| Einzelkonto, eine Person | 100.000 € | 2 | 3 |
| Gemeinschaftskonto, zwei Personen | 200.000 € | 1 | 2 |
| Zwei Personen, je 100.000 € auf eigenem Konto | 100.000 € je Person | 1, auch dieselbe Bank | 2 |
Berechnet nach § 7 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 8 Abs. 1 EinSiG, Fassung vom 25.03.2026.
Kommen die 200.000 € aus einer Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust oder dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, sind bis zu 500.000 € für sechs Monate nach der Gutschrift gesichert (§ 8 Abs. 2 EinSiG); der Anlass ist schriftlich glaubhaft zu machen (§ 8 Abs. 5 EinSiG). Eine gewöhnliche Erbschaft und die Auszahlung einer privaten Lebensversicherung stehen nicht im Katalog des Gesetzes; dort ist die erhöhte Deckung nicht eindeutig. Der sichere Weg ist, auf mehrere Banken je 100.000 € zu verteilen. Das verschafft Zeit, ersetzt aber keine dauerhafte Verteilung. Details unter Einlagensicherung über 100.000 Euro.
Wie viel Zinsen bringen 200.000 Euro?
200.000 € bringen für ein Jahr Festgeld zwischen 3.900 € und 6.400 € Zinsen vor Steuern, je nach Bank. Das sind 325 € bis 533,33 € im Monat. Zwei Aktionen enden genau oberhalb von 200.000 €: Deutsche Bank zahlt 3,0 % auf Neugeld bis 250.000 €, die norisbank nennt für ihr Neugeld-Angebot ebenfalls 250.000 € als Höchstbetrag.
Für eine Laufzeit von zehn Jahren bietet die Commerzbank 3,10 % (Stand 14.09.2026), die Skatbank 2,25 % (Stand 24.09.2026). Auf 200.000 € sind das 6.200 € beziehungsweise 4.500 € Zinsen im Jahr. Das Geld ist dann zehn Jahre gebunden. Bei der Commerzbank ist bis 5 Mio. € je Anlage möglich, gesetzlich gesichert bleiben trotzdem nur 100.000 € je Person; darüber greift nur der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken, ohne Rechtsanspruch (§ 6 Abs. 19 Statut ESF).
| Bank, Produkt | Zins p. a. | Stand | Zinsen pro Jahr |
|---|---|---|---|
| norisbank Festzins-Sparen, 12 Monate | 3,20 % | 01.10.2026 | 6.400 € |
| Commerzbank Online-Festgeld, 10 Jahre | 3,10 % | 14.09.2026 | 6.200 € |
| Deutsche Bank FestzinsSparen, Neugeld-Aktion 12 Monate | 3,0 % | 01.10.2026 | 6.000 € |
| Commerzbank Online-Festgeld, 1 Jahr | 2,75 % | 14.09.2026 | 5.500 € |
| ING Festgeld, 12 Monate, ab 100.000 € | 2,60 % | 22.09.2026 | 5.200 € |
| Skatbank Festgeld, 12 Monate | 1,95 % | 24.09.2026 | 3.900 € |
| Skatbank Tagesgeld | 1,42 % | 24.09.2026 | 2.840 € |
Quelle: Zinsaushänge und Konditionenseiten der Banken, Abruf 01.10.2026. Zinsen pro Jahr berechnet, vor Steuern. Deutsche Bank und norisbank gehören zur selben Gruppe.
Welche Anbieter nehmen 200.000 Euro und was kosten sie?
Alle zehn digitalen Vermögensverwalter unserer Recherche nehmen 200.000 € an, mit einer Einschränkung: bevestor nennt auf der Website für die Einmalanlage eine Obergrenze von 100.000 €. Die Kosten reichen von 1.000 € bis 2.980 € im Jahr, berechnet aus Staffel und Produktkosten.
Raisin rechnet bei 200.000 € eindeutig mit 0,32 %, denn die Stufe reicht von 100.000 € bis 250.000 €. LIQID, Whitebox Value und Estably senken ihre Sätze erst ab 250.000 €. Wer 200.000 € anlegt, zahlt also den Satz der Stufe darunter.
| Anbieter, Produkt | Gebühr p. a. | Produktkosten p. a. | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Raisin Vermögensverwaltung | 0,32 % | 0,18 bis 0,19 % | 1.000 bis 1.020 € |
| Whitebox Global | 0,35 % | 0,21 % | 1.120 € |
| FollowMyMoney MyInvestor | 0,49 % + 0,175 bis 0,25 % | nicht gefunden | 1.330 bis 1.480 € + Performance-Gebühr |
| LIQID CORE Global | 0,60 % | 0,07 bis 0,22 % | 1.340 bis 1.640 € |
| bevestor Select | 0,60 % | 0,12 bis 0,24 % | 1.440 bis 1.680 € |
| Whitebox Value | 0,60 % | 0,22 % | 1.640 € |
| OSKAR klassik | 0,70 % | 0,15 % | 1.700 € |
| comdirect cominvest | 0,75 % | 0,23 % | 1.960 € |
| Fidelity Wealth Expert | 0,55 % | 0,56 % | 2.220 € |
| froots | 1,00 % | 0,17 % | 2.340 € |
| Estably Modern Value | 1,19 % + 0,30 % Bankspesen | keine ausgewiesen | 2.980 € + Performance-Gebühr |
Alle Werte berechnet: Satz der erreichten Staffel auf den ganzen Betrag plus durchschnittliche Produktkosten laut Preisverzeichnis, Stand Juni bis September 2026, Abruf 01.10.2026.
Ab 200.000 € öffnet LIQID zusätzlich den Private-Equity-Dachfonds PRO, allerdings nur für semiprofessionelle Anleger nach KAGB. Die Initialgebühr beträgt 1,00 % der Kapitalzusage, die Laufzeit 12 Jahre, eine Rückgabe der Anteile ist ausgeschlossen. Die Kosten der Zielfonds sind nicht beziffert. Das ist ein anderes Produkt als eine Vermögensverwaltung mit ETFs und steht deshalb nicht in der Tabelle.
Den eigenen Betrag rechnet der Rechner, die Merkmale der Anbieter stehen im Vermögensverwaltung-Vergleich.

Wie viel Steuer zahlen Sie auf Erträge aus 200.000 Euro?
Auf Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag zahlen Sie 25 % Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG) und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf (§ 4 SolZG). Der Pauschbetrag beträgt 1.000 € für eine Person und 2.000 € für zusammen veranlagte Ehepaare (§ 20 Abs. 9 EStG). Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer.
Bei 200.000 € ist der Pauschbetrag schon bei 0,5 % Ertrag ausgeschöpft, für Paare bei 1,0 %. Ein Rechenbeispiel mit 2,75 % Festgeldzins, ohne Kirchensteuer:
- Eine Person: 5.500 € Zinsen, 4.500 € steuerpflichtig, 1.125 € Abgeltungsteuer und 61,88 € Solidaritätszuschlag. Netto 4.313,12 €.
- Ein zusammen veranlagtes Paar: 3.500 € steuerpflichtig, 875 € Abgeltungsteuer und 48,13 € Solidaritätszuschlag. Netto 4.576,87 €.
Der Unterschied zwischen beiden Fällen beträgt 263,75 € im Jahr. Gebühren einer Vermögensverwaltung lassen sich nicht absetzen, weil tatsächliche Werbungskosten bei Kapitalerträgen ausgeschlossen sind (§ 20 Abs. 9 Satz 1 EStG). Wie sich die Steuer in Ihrem Fall verteilt, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Was bedeuten 200.000 Euro für die Rente?
Für die Rente bedeuten 200.000 € eine Entnahme von 1.000 € im Monat über 16 Jahre und 8 Monate, wenn das Geld keinerlei Ertrag bringt (berechnet: 200.000 € geteilt durch 1.000 €). Jeder Zins verlängert diesen Zeitraum, jede Gebühr und jede Steuer verkürzt ihn. Die Teuerung lässt die gleichen 1.000 € mit jedem Jahr weniger wert sein.
Wie lange das Geld mit Zins, Kosten und Steuer reicht, rechnet die Seite Entnahmeplan durch. Ob der Ertrag allein für den Lebensunterhalt genügt, zeigt von Zinsen leben. Kommt die Summe aus einer Lebensversicherung, ist auch eine lebenslange Rente gegen Einmalzahlung eine Option; die Unterschiede stehen unter Sofortrente gegen Einmalzahlung.
Welche Risiken müssen Sie bei 200.000 Euro abwägen?
- Kursverlust: Ein ETF-Depot von 200.000 € kann in einem schwachen Börsenjahr deutlich an Wert verlieren. Kein Verwalter garantiert einen Mindestwert.
- Inflation: Bei 3,3 % Teuerung verlieren 200.000 € rechnerisch 6.600 € Kaufkraft in einem Jahr, wenn sie unverzinst liegen.
- Konzentration auf eine Bank: Über 100.000 € je Person hilft nur der freiwillige Fonds der privaten Banken, ohne Rechtsanspruch und seit 2025 begrenzt auf 8,75 % der Eigenmittel der Bank.
- Gebundenes Geld: Festgeld und Private-Equity-Fonds sind während der Laufzeit nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.
- Pleite des Verwalters: Wertpapiere gehören dem Kunden und werden ausgesondert (§ 47 InsO). Die Anlegerentschädigung zahlt nur, wenn ein Institut Wertpapiere nicht herausgeben kann, und dann höchstens 20.000 € (§ 4 Abs. 2 AnlEntG).
200.000 Euro geerbt: was tun?
Wer 200.000 € geerbt hat, verteilt das Geld zuerst auf mindestens zwei Banken, prüft dann die Erbschaftsteuer, legt eine Reserve fest und entscheidet erst danach über die Anlage. Ein gewöhnliches Erbe fällt nicht eindeutig unter den erhöhten Schutz bis 500.000 € (§ 8 Abs. 2 und 3 EinSiG), für die Planung gelten deshalb 100.000 € je Person und Bank.
- Sichern: zwei Banken, mit Zinsen drei, weil der Anspruch je Bank auf 100.000 € begrenzt bleibt (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 EinSiG). Welche Marken zu einem Institut gehören, steht unter welche Banken gehören zusammen.
- Steuer prüfen: Ein Kind zahlt auf 200.000 € nichts, der Freibetrag liegt bei 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Geschwister zahlen 36.000 €: 200.000 € minus 20.000 € Freibetrag ergibt 180.000 €, darauf 20 % in Steuerklasse II (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Diesen Betrag bis zum Bescheid verfügbar halten.
- Reserve festlegen: Beispielrechnung mit 2.500 € Ausgaben im Monat: Sechs Monate ergeben 15.000 €, geplante größere Ausgaben wie ein Auto oder eine Sanierung kommen dazu (berechnet von geld-was-nun.de).
- Anlegen: Erst danach den Rest aufteilen. Die Kosten der Verwalter stehen oben, die Frage nach Einmalanlage oder gestaffeltem Einstieg unter Einmalanlage oder Sparplan. Wer eine Immobilie finanzieren will, liest Erbe als Eigenkapital.
| Erbe | Steuerklasse | Freibetrag | Steuer ohne Abzüge | mit 15.000 € Erbfallkosten |
|---|---|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € | 0 € | 0 € |
| Kind, Stiefkind | I | 400.000 € | 0 € | 0 € |
| Enkel (Elternteil lebt) | I | 200.000 € | 0 € | 0 € |
| Eltern, Großeltern | I | 100.000 € | 11.000 € | 9.350 € |
| Geschwister, Nichte, Neffe | II | 20.000 € | 36.000 € | 33.000 € |
| nicht verwandt, Lebensgefährte | III | 20.000 € | 54.000 € | 49.500 € |
Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 15, 16 und 19 ErbStG, Stand 01.10.2026: Erbe minus Freibetrag, auf volle 100 € abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG), mal Steuersatz, Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG geprüft. Rechte Spalte zusätzlich mit dem Erbfallkosten-Pauschbetrag von 15.000 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Ohne Vorschenkungen, Schulden und Versorgungsfreibetrag.
Den Pauschbetrag von 15.000 € für Bestattung, Grabmal und Nachlassabwicklung zieht das Finanzamt ohne Nachweis ab (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über das Erbschaftsteuergesetz; bis zu einer Entscheidung gelten die Werte der Tabelle. Rechenwege für Geschwister stehen unter Erbschaftsteuer Geschwister, für andere Beträge unter Erbschaftsteuer berechnen.
Wie gehen Sie mit 200.000 Euro jetzt vor?
Zuerst kommt die Sicherung, danach die Anlage. In dieser Reihenfolge entstehen keine Lücken, während Sie Anbieter vergleichen.
- Das Geld auf zwei Banken verteilen oder als Paar ein Gemeinschaftskonto nutzen. Wie man einen Erlös vorübergehend parkt, steht unter Verkaufserlös parken.
- Festlegen, welcher Teil in den nächsten Jahren verfügbar bleiben muss.
- Für den übrigen Teil die Kosten im Rechner oben vergleichen und die Ex-ante-Kosteninformation des gewählten Anbieters lesen.
- Bei einem Erbe die Anzeigefrist von drei Monaten beachten (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Fragen zum Erbe stehen unter Erbe anlegen.

Häufige Fragen
Wie viel Zinsen bekomme ich für 200.000 Euro im Monat?
Mit einem Jahr Festgeld zwischen 325 € (Skatbank, 1,95 %) und 533,33 € (norisbank, 3,20 %) im Monat vor Steuern, Stand September und Oktober 2026. Nach Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag bleiben bei 2,75 % Zins für eine Person 4.313,12 € im Jahr, also 359,43 € im Monat. Zinsen ändern sich laufend.
Sind 200.000 Euro auf einem Gemeinschaftskonto gesichert?
Ja, wenn zwei Personen Inhaber sind und bei dieser Bank sonst kein Guthaben haben. Jeder Inhaber ist mit seinem Anteil bis 100.000 € gesichert, im Zweifel gehört jedem die Hälfte (§ 7 Abs. 4 EinSiG). Die Zinsen liegen dann allerdings über der Grenze. Einzelkonten derselben Personen bei derselben Bank werden zu ihrem Anteil hinzugerechnet.
Was kostet eine Vermögensverwaltung bei 200.000 Euro?
Zwischen 1.000 € und 2.980 € im Jahr, berechnet aus den Preisverzeichnissen mit Stand Juni bis September 2026. Am unteren Ende liegt Raisin mit 0,32 % Gebühr plus 0,18 bis 0,19 % Produktkosten, am oberen Estably Modern Value mit 1,49 % zuzüglich 10 % Gewinnbeteiligung. Mehrere Anbieter senken ihre Sätze erst ab 250.000 €.
Wie lange reichen 200.000 Euro, wenn ich monatlich 1.000 Euro entnehme?
Ohne jeden Ertrag 200 Monate, also 16 Jahre und 8 Monate (berechnet). Zinsen verlängern diesen Zeitraum, Gebühren und Steuern verkürzen ihn. Liegt das Geld in einem Depot, hängt die Dauer zusätzlich von Kursverlusten ab, besonders in den ersten Jahren. Wie Sie das planen, steht auf der Seite Entnahmeplan mit Rechenbeispielen.
Kann ich 200.000 Euro für zehn Jahre fest anlegen?
Ja, zum Beispiel bei der Commerzbank zu 3,10 % für zehn Jahre (Stand 14.09.2026) oder bei der Skatbank zu 2,25 % (Stand 24.09.2026). Das ergibt 6.200 € beziehungsweise 4.500 € Zinsen im Jahr vor Steuern. Während der Laufzeit ist Festgeld bei der ING gar nicht, bei der norisbank nur in Ausnahmefällen verfügbar. Gesetzlich gesichert sind dabei nur 100.000 € je Person und Bank.
Lohnt sich ein Gemeinschaftskonto für die Steuer?
Für die Steuer zählt nicht die Kontoform, sondern die Zusammenveranlagung. Zusammen veranlagte Ehepaare haben 2.000 € Sparer-Pauschbetrag statt 1.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Bei 2,75 % Zins auf 200.000 € sparen sie dadurch 263,75 € Steuer im Jahr gegenüber einer Einzelperson. Welche Veranlagung in Ihrem Fall günstiger ist, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Ich bin 40 und habe 200.000 € geerbt. Was soll ich damit machen?
Eine persönliche Empfehlung geben wir nicht. Mit 40 liegen bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren (§ 35 SGB VI) noch 27 Jahre, ein Teil des Geldes kann also lange angelegt bleiben und Kursschwankungen aussitzen. Vorher kommen die Verteilung auf zwei Banken, die Anzeige beim Finanzamt binnen drei Monaten und eine Reserve für feste Ausgaben. Eine Vermögensverwaltung kostet bei 200.000 € zwischen 1.000 € und 2.980 € im Jahr, Verluste bleiben möglich.
Ich habe 200.000 € von meinen Eltern geerbt. Muss ich Steuern zahlen?
Erbschaftsteuer nein, solange Sie von jedem Elternteil nicht mehr als 400.000 € erhalten; der Freibetrag gilt je Elternteil (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Schenkungen desselben Elternteils aus den letzten zehn Jahren werden angerechnet (§ 14 Abs. 1 ErbStG). Anzeigen müssen Sie das Erbe trotzdem binnen drei Monaten (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Zinsen und Kursgewinne aus dem Erbe sind über 1.000 € im Jahr einkommensteuerpflichtig (§ 20 Abs. 9 EStG).
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WeiterlesenQuellen
- Einlagensicherungsgesetz § 7 (Gemeinschaftskonto), Stand zuletzt geändert 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
- Einlagensicherungsgesetz § 8, Stand zuletzt geändert 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
- Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, Fragen und Antworten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Einkommensteuergesetz § 20 (Sparer-Pauschbetrag), Stand zuletzt geändert 29.06.2026, Abruf 01.10.2026
- Commerzbank Online-Termingeld EUR, Stand 14.09.2026
- ING Festgeld Konditionen, Stand Zinssätze seit 22.09.2026
- Deutsche Bank FestzinsSparen, Stand 01.10.2026
- LIQID Private Equity PRO, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
- Raisin Geschäftsbedingungen Version 19 mit Preisverzeichnis, Stand Juni 2026
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 348: Inflationsrate September 2026, Stand 30.09.2026
- Erbschaftsteuergesetz § 10 (steuerpflichtiger Erwerb, Erbfallkosten-Pauschbetrag), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
- Erbschaftsteuergesetz § 14 (frühere Erwerbe), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
- Erbschaftsteuergesetz § 16 (Freibeträge), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
- Erbschaftsteuergesetz § 19 (Steuersätze, Härteausgleich), Stand zuletzt geändert 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
- Erbschaftsteuergesetz § 30 (Anzeige des Erwerbs), Stand Abruf 01.10.2026
- BVerfG, Pressemitteilung Nr. 48/2026 (Verhandlung ErbStG am 12.10.2026), Stand 30.07.2026
- SGB VI § 35 (Regelaltersgrenze), Stand Abruf 01.10.2026
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