Start · Erbschaft · Erbe anlegen: Beispiele für neun Lebenslagen, durchgerechnet

Erbe anlegen: Beispiele für neun Lebenslagen, durchgerechnet

Sie haben geerbt und lesen überall nur allgemeine Tipps. Was bei 55 Jahren, schuldenfreiem Haus und 300.000 € konkret zu tun ist, sagt Ihnen niemand.

Hier finden Sie neun durchgerechnete Fälle mit Steuer, Banken, Reserve und Kosten je Option. Suchen Sie den, der Ihrem am nächsten kommt.

Erbe anlegen, Beispiel für Beispiel: Diese Seite rechnet neun typische Fälle durch, vom 30-Jährigen mit 100.000 € bis zur Erbin von 500.000 €, die kein Risiko eingehen will. Jeder Fall folgt derselben Reihenfolge: Steuer nach §§ 16 und 19 ErbStG, Sicherung auf Konten mit höchstens 100.000 € je Bank, Reserve für feste Ausgaben, dann Optionen mit Zahlen. Die Fälle sind Beispielrechnungen, keine Anlageberatung; welche Option zu Ihnen passt, hängt von Ausgaben, Alter und Ihrer Bereitschaft ab, Schwankungen auszuhalten.

Stand: Oktober 2026 · Redaktion geld-was-nun.de, verantwortlich Rico Peuker · So arbeiten wir

Familie im Gespräch am Küchentisch

Kurz beantwortet

  • Ein Kind erbt bis 400.000 € steuerfrei, ein Enkel bis 200.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und nicht verwandte Personen nur 20.000 € (§ 16 Abs. 1 ErbStG).
  • Beispiele, berechnet von geld-was-nun.de: Kind erbt 500.000 €: 11.000 € Steuer; Schwester erbt 200.000 €: 36.000 €; Nichte erbt 250.000 €: 46.000 € (§ 19 ErbStG).
  • Gesetzlich gesichert sind 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG); ein Erbe von 300.000 € gehört auf mindestens drei Banken, die erhöhte Deckung bis 500.000 € gilt für Erbschaften nicht eindeutig.
  • Eine Vermögensverwaltung für 200.000 € kostet laut Preisverzeichnissen bei Whitebox Global 1.120 €, bei LIQID 1.640 € und bei Estably Modern Value 2.980 € im Jahr ohne Gewinnbeteiligung, berechnet von geld-was-nun.de.

Welche Anlage passt zu Ihrem Betrag?

Drei Fragen, dann die passenden Anbieter, sortiert nach Kosten laut Kosteninformation.

Die neun Fälle im Überblick

Alle Beispiele sind nach demselben Muster gerechnet. Steuer: steuerpflichtiger Erwerb gleich Erbe minus Freibetrag (§ 16 ErbStG), mal Steuersatz (§ 19 Abs. 1 ErbStG), mit Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG), ohne Versorgungsfreibetrag und Pauschbeträge. Sicherung: Zahl der Banken gleich Betrag geteilt durch 100.000 €, aufgerundet. Kosten: Betrag mal Verwaltungsgebühr plus durchschnittliche Produktkosten laut Preisverzeichnis, Stand 01.10.2026, für vier bankunabhängige Verwalter von Whitebox Global bis Estably Modern Value; weitere Anbieter zeigt der Rechner.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13.10.2026 über Freibeträge, Steuersätze und die Verschonung von Betriebsvermögen. Bis zu einer Entscheidung gelten die Werte unverändert; der Ausgang ist offen.

Neun Erbfälle: Steuer und Sicherung
FallErbeErblasserErbschaftsteuerNach SteuerBanken bei 100.000 € je Bank
1: 55, Haus schuldenfrei300.000 €Mutter0 €300.000 €3
2: 45, Schulden, keine Vorsorge200.000 €Vater0 €200.000 €2
3: Teil in 3 Jahren gebraucht400.000 €Vater0 €400.000 €4
4: Rentner200.000 €Schwester36.000 €164.000 €2
5: 30 Jahre alt100.000 €Großmutter0 €100.000 €1
6: geerbte Wohnung350.000 € WertVater0 €350.000 €4 nach Verkauf
7: kein Risiko500.000 €Mutter11.000 €489.000 €5
8: Wohnung kaufen?150.000 €Vater0 €150.000 €2
9: Erbe von der Tante250.000 €Tante46.000 €204.000 €3

Berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 15, 16, 19 ErbStG, Stand 01.10.2026; angenommen ist jeweils kein weiteres Vermögen vom selben Erblasser in den letzten zehn Jahren (§ 14 ErbStG).

Ich bin 55, habe ein schuldenfreies Haus und 300.000 € von meiner Mutter geerbt: Was tun?

Sie zahlen keine Erbschaftsteuer, weil der Freibetrag für Kinder 400.000 € beträgt (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), und können die 300.000 € nach der Verteilung auf drei Banken ohne Zeitdruck aufteilen. Die Anzeige beim Finanzamt ist trotzdem binnen drei Monaten fällig (§ 30 Abs. 1 ErbStG), außer ein Gericht oder Notar hat das Testament eröffnet und es gibt weder Grundbesitz noch Auslandsvermögen.

Ausgangslage: kein Kredit, Rente voraussichtlich in zwölf Jahren, Einkommen deckt die laufenden Ausgaben. Reihenfolge: Anzeige, drei Tagesgeldkonten mit je höchstens 100.000 €, Ausgaben der nächsten Jahre auflisten, dann aufteilen. Angenommen sind 30.000 € Reserve für Auto und Reparaturen am Haus.

  • Option A, alles sicher: 300.000 € als Festgeld und Tagesgeld. Bei 2,75 Prozent für 12 Monate (Commerzbank, 14.09.2026) wären das 8.250 € Zinsen vor Steuer (berechnet von geld-was-nun.de). Kein Kursrisiko; bei 3,3 Prozent Inflation (September 2026) bleibt nach Steuer real wenig oder nichts.
  • Option B, ein Drittel in Fonds: 200.000 € sicher, 100.000 € breit gestreut. Ein angenommener Kursrückgang um 30 Prozent kostet 30.000 €, also 10 Prozent des Erbes.
  • Option C, zwei Drittel in Fonds: 100.000 € sicher, 200.000 € breit gestreut. Ein Rückgang um 30 Prozent kostet 60.000 €. Verwaltet kostet der Fondsteil im Jahr 1.120 € bei Whitebox Global, 1.640 € bei LIQID, 2.340 € bei froots und 2.980 € bei Estably Modern Value ohne Gewinnbeteiligung (berechnet von geld-was-nun.de).

Abwägung: Mit zwölf Jahren bis zur Rente ist der Anlagezeitraum lang genug, um Schwankungen abzuwarten; ein Haus ohne Kredit senkt den Bedarf an Reserve. Dagegen spricht, wenn Sie bei einem Minus von 60.000 € nicht ruhig schlafen würden.

Ich bin 45, habe 200.000 € geerbt, 50.000 € Schulden und keine Altersvorsorge: Was zuerst?

Zuerst prüfen Sie, ob die Schulden teurer sind als jede sichere Anlage; ist das so, bringt die Tilgung eine sichere Ersparnis in Höhe des Kreditzinses. Erbschaftsteuer fällt bei einem Kind nicht an (Freibetrag 400.000 €).

Rechenweg mit angenommenem Kreditzins, berechnet von geld-was-nun.de: Ein Ratenkredit über 50.000 € zu 6 Prozent kostet 3.000 € Zinsen im Jahr. Dasselbe Geld als Festgeld zu 3,20 Prozent (norisbank, 12 Monate, 01.10.2026) bringt 1.600 € vor Steuer. Die Tilgung spart hier 1.400 € mehr, ohne Risiko. Bei einem Baukredit mit 1 Prozent Zins dreht sich die Rechnung; eine vorzeitige Rückzahlung kann zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung kosten, deren Höhe die Bank nennt. Mehr unter Erbe: Kredit tilgen.

Danach bleiben 150.000 €. Bis zur Regelaltersgrenze liegen gut 20 Jahre; das spricht dafür, einen großen Teil langfristig anzulegen.

  • Option A, tilgen und Vorsorge aufbauen: 50.000 € tilgen, 20.000 € Reserve auf Tagesgeld, 130.000 € breit gestreut. Verwaltet kostet das im Jahr 728 € bei Whitebox Global bis 1.937 € bei Estably Modern Value (berechnet von geld-was-nun.de).
  • Option B, Kredit laufen lassen: sinnvoll nur, wenn der Kreditzins unter dem sicheren Anlagezins nach Steuer liegt.
  • Option C, alles sicher: 150.000 € auf zwei Banken. Kein Kursrisiko, aber über 20 Jahre der stärkste Kaufkraftverlust der drei Varianten.

Ich habe 400.000 € geerbt und brauche 100.000 € in drei Jahren: Wie lege ich das an?

Die 100.000 € für die geplante Ausgabe gehören in eine Anlage ohne Kursrisiko mit drei Jahren Laufzeit, der Rest kann nach Reserve langfristig angelegt werden. Für ein Kind ist das Erbe gerade noch steuerfrei, weil es genau dem Freibetrag von 400.000 € entspricht; jeder Euro darüber würde mit 7 Prozent besteuert (§ 19 Abs. 1 ErbStG).

Rechenweg, berechnet von geld-was-nun.de: Festgeld für 36 Monate zu 3,40 Prozent (norisbank, 01.10.2026) bringt auf 100.000 € 3.400 € im Jahr vor Steuer, ohne Zinseszins 10.200 € in drei Jahren. Achtung: Zinsen zählen zur Sicherungsgrenze (§ 7 EinSiG). Wer Kapital und Zinsen voll gesichert haben will, legt bei einer Bank etwas weniger als 100.000 € an und den Rest bei einer zweiten.

Die übrigen 300.000 € verteilen sich zunächst auf drei weitere Banken. Angenommen sind 50.000 € Reserve.

  • Option A: 250.000 € breit gestreut. Verwaltet kostet das im Jahr 1.400 € (Whitebox Global), 1.925 € (LIQID), 2.925 € (froots) oder 3.475 € (Estably Modern Value, ohne Gewinnbeteiligung), berechnet von geld-was-nun.de.
  • Option B: 150.000 € breit gestreut, 100.000 € in einer Festgeld-Treppe über zwei bis fünf Jahre. Weniger Schwankung, weniger Ertragschance.
  • Option C: alles sicher. Planbar, aber ohne Chance auf mehr als den Zins.

Ich bin Rentner und habe 200.000 € von meiner Schwester geerbt: Was bleibt und wie lege ich es an?

Nach Steuer bleiben 164.000 €, denn Geschwister gehören zur Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. Rechenweg, berechnet von geld-was-nun.de: 200.000 − 20.000 = 180.000 € steuerpflichtig, mal 20 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG, Stufe bis 300.000 €) = 36.000 €. Diesen Betrag legen Sie bis zum Steuerbescheid auf Tagesgeld zurück. Details zur Klasse unter Erbschaftsteuer Geschwister.

Ausgangslage: Rente deckt die Grundausgaben, das Erbe soll das Leben die nächsten 15 Jahre angenehmer machen.

  • Option A, Festgeld-Treppe: 164.000 € in Tranchen auf zwei Banken, jedes Jahr wird ein Teil frei. Kein Kursrisiko.
  • Option B, gleichmäßig verbrauchen: Ohne Zinsen ergeben 164.000 € über 15 Jahre 911 € im Monat (berechnet von geld-was-nun.de: 164.000 / 180 Monate). Mit Zinsen mehr; die Rechnung steht unter Entnahmeplan.
  • Option C, lebenslange Zahlung: Eine Sofortrente tauscht den Betrag gegen eine Rente bis zum Tod; das Geld ist dann nicht mehr verfügbar und nicht vererbbar, außer der Vertrag sieht es vor. Siehe Sofortrente gegen Einmalzahlung.

Zinsen über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (bei Ehepaaren 2.000 €) kosten 26,375 Prozent Steuer einschließlich Solidaritätszuschlag (§ 20 Abs. 9, § 32d EStG).

Familie im Gespräch am Küchentisch: Details

Ich bin 30 und habe 100.000 € von meiner Großmutter geerbt: Was mache ich damit?

Sie zahlen keine Erbschaftsteuer, weil Enkel einen Freibetrag von 200.000 € haben (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), und 100.000 € sind bei einer einzigen Bank voll gesichert. Lebt der Elternteil nicht mehr, über den Sie verwandt sind, gilt sogar der Kinderfreibetrag von 400.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Mehr unter Erbschaftsteuer Enkel.

Mit 30 Jahren liegen mehr als drei Jahrzehnte bis zur Rente vor Ihnen.

  • Option A, Eigenkapital für Wohneigentum: Das Erbe senkt den Kredit. Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer zahlen Sie aus Eigenkapital. Siehe Erbe als Eigenkapital.
  • Option B, langfristig anlegen: 20.000 € Reserve, 80.000 € breit gestreut. Verwaltet kosten 80.000 € im Jahr 448 € bei Whitebox Global oder 936 € bei froots (berechnet von geld-was-nun.de); LIQID nimmt erst ab 100.000 €. Selbst angelegt fallen Fonds-, Depot- und Orderkosten an, siehe Erbe in ETF investieren.
  • Option C, aufteilen: ein Teil als Eigenkapital in einigen Jahren, auf Festgeld geparkt, der Rest langfristig.

Ich habe eine Wohnung im Wert von 350.000 € geerbt: Verkaufen oder vermieten?

Ob Verkaufen oder Vermieten mehr bringt, hängt von der erzielbaren Miete, den Kosten der Wohnung und Ihrer Lust auf Vermietung ab; ein Kind zahlt in beiden Fällen keine Erbschaftsteuer, solange der Gesamtwert unter 400.000 € liegt. Beim Verkauf zählt für die zehnjährige Spekulationsfrist die Besitzzeit des Verstorbenen mit (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Hatte er die Wohnung länger als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei.

Vergleichsmaßstab, berechnet von geld-was-nun.de: Die Bruttomietrendite ist die Jahreskaltmiete geteilt durch den Wert. Bei 350.000 € entspricht jede 1.000 € Monatsmiete 3,43 Prozent brutto (12.000 / 350.000). Davon gehen Instandhaltung, nicht umlegbare Kosten und Leerstand ab; die Miete versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Zum Vergleich: Festgeld für 12 Monate brachte bei den ausgewerteten Banken bis 3,20 Prozent vor Steuer.

  • Verkaufen: Geld wird liquide und lässt sich streuen. 350.000 € brauchen vier Banken mit je 100.000 €; ob der Erlös einer vermieteten Wohnung unter die erhöhte Deckung für privat genutzte Wohnimmobilien fällt, ist nicht eindeutig.
  • Vermieten: laufende Einnahmen und Sachwert, aber das ganze Erbe steckt in einem Objekt, und Vermietung macht Arbeit.
  • Selbst einziehen: Für Kinder bleibt die Wohnung bis 200 Quadratmeter steuerfrei, wenn sie zehn Jahre selbst genutzt wird (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG); das zählt, wenn das Erbe über dem Freibetrag liegt.

Die vollständige Abwägung steht unter Geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten.

Ich habe 500.000 € geerbt und will kein Risiko eingehen: Wie geht das?

Ohne Kursrisiko verteilen Sie das Erbe nach Steuer auf mindestens fünf Banken mit je höchstens 100.000 €, als Tagesgeld und Festgeld mit gestaffelten Laufzeiten. Ein Kind zahlt auf 500.000 € Erbschaftsteuer von 11.000 €: 100.000 € über dem Freibetrag mal 11 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG), berechnet von geld-was-nun.de. Es bleiben 489.000 €.

Rechenweg zum Ertrag, berechnet von geld-was-nun.de mit einem angenommenen Durchschnittszins von 3,0 Prozent: 14.670 € Zinsen im Jahr vor Steuer. Nach 26,375 Prozent Steuer auf den Betrag über 1.000 € bleiben 11.065 €. Bei einer Inflation von 3,3 Prozent entsprechen 500.065 € nach einem Jahr einer Kaufkraft von 484.090 €, real 4.910 € weniger als zu Beginn.

Ohne Risiko heißt also: kein Ausfall- und kein Kursrisiko, aber Inflationsrisiko. Für Erbschaften gilt die erhöhte Einlagensicherung bis 500.000 € nicht eindeutig (§ 8 Abs. 2 und 3 EinSiG), die Verteilung bleibt deshalb nötig.

  • Option A: fünf Banken, Festgeld-Treppe von einem bis fünf Jahren. Planbar, Aufwand für fünf Konten.
  • Option B: ein Teil in Bundeswertpapieren oder Geldmarktfonds im Depot; keine Grenze von 100.000 €, aber keine Einlagensicherung und kleine Kursschwankungen. Siehe Geldmarkt-ETF oder Tagesgeld.
  • Option C: ein kleiner Fondsanteil, etwa 10 Prozent, um der Inflation etwas entgegenzusetzen. Ein Rückgang dieses Teils um 30 Prozent kostet 14.670 € (berechnet: 48.900 × 0,30).

Ich habe 150.000 € geerbt: Soll ich davon eine Wohnung kaufen?

Ob ein Kauf passt, entscheidet sich an drei Fragen: selbst wohnen oder vermieten, wie hoch der Kredit bleibt und ob Sie einen großen Teil Ihres Vermögens in einem Objekt binden wollen. Erbschaftsteuer fällt bei einem Kind nicht an.

Rechenweg für eine Wohnung zu 300.000 € in Sachsen, berechnet von geld-was-nun.de: Grunderwerbsteuer 5,5 Prozent (Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz) = 16.500 €. Bleiben 133.500 € Eigenkapital, der Kredit beträgt 166.500 €, zuzüglich Notar und Grundbuch. Das Gesetz sieht 3,5 Prozent vor (§ 11 Abs. 1 GrEStG), die Länder setzen eigene Sätze. Alle Posten stehen unter Kaufnebenkosten.

  • Selbst nutzen: Statt Miete zahlen Sie Zins und Tilgung; das Geld steckt im Objekt, nicht im Depot.
  • Vermieten: Mieteinnahmen, Abschreibung und Kreditzinsen sind steuerlich relevant; Leerstand und Reparaturen tragen Sie. Siehe Kapitalanlage Wohnung.
  • Nicht kaufen: 150.000 € auf zwei Banken parken und anlegen. Kosten einer Verwaltung im Jahr 840 € (Whitebox Global) bis 2.235 € (Estably Modern Value), berechnet von geld-was-nun.de.

Den Vergleich zwischen Wohnung und breit gestreuten Fonds zieht Immobilie oder ETF.

Ich habe 250.000 € von meiner Tante geerbt: Wie viel Steuer zahle ich und was dann?

Sie zahlen 46.000 € Erbschaftsteuer, weil Nichten und Neffen zur Steuerklasse II gehören: 250.000 − 20.000 = 230.000 € steuerpflichtig, mal 20 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG), berechnet von geld-was-nun.de. Es bleiben 204.000 €. Nicht verwandte Erben zahlen in Klasse III 30 Prozent.

An der Stufengrenze wirkt der Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG). Bei einem Erbe von 100.000 € von der Tante wären 80.000 € steuerpflichtig: Statt 20 Prozent, also 16.000 €, sind nur 13.750 € fällig (berechnet: 75.000 × 15 % + 5.000 × 50 %). Mehr unter Erbschaftsteuer Nichte und Neffe.

  • Schritt 1: 46.000 € für den Steuerbescheid auf Tagesgeld zurücklegen.
  • Schritt 2: 204.000 € auf drei Banken verteilen, Reserve festlegen.
  • Schritt 3: Anlage, etwa 150.000 € langfristig. Verwaltet kostet das im Jahr 840 € bei Whitebox Global bis 2.235 € bei Estably Modern Value (berechnet von geld-was-nun.de).

Was alle neun Fälle gemeinsam haben

In jedem Fall kommt die Anlage zuletzt. Vorher stehen Anzeige und Steuer, die Verteilung auf Banken und eine Reserve mit Betrag. Wer die Reihenfolge einhält, muss im Kursrückgang nichts verkaufen und unterschreibt nichts, bevor die Steuer feststeht. Die Grundlagen stehen unter Erbe anlegen und Geld geerbt, was tun; wie die Steuer genau berechnet wird, unter Erbschaftsteuer berechnen.

Wir sind keine Anlage- oder Steuerberater und vermitteln nichts. Ob in Ihrem Fall Besonderheiten gelten, etwa frühere Schenkungen oder Auslandsvermögen, klärt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Familie im Gespräch am Küchentisch: Blick in den Raum

Häufige Fragen

Ich habe 300.000 € geerbt. Wie viel Steuer muss ich zahlen?

Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Kinder zahlen nichts, weil ihr Freibetrag 400.000 € beträgt, Ehegatten ebenfalls nichts (500.000 €). Enkel zahlen auf 100.000 € über ihrem Freibetrag 11.000 €. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen auf 280.000 € steuerpflichtigen Erwerb 20 Prozent, also 56.000 €, nicht verwandte Personen 30 Prozent, also 84.000 € (berechnet von geld-was-nun.de nach §§ 16, 19 ErbStG).

Wie lege ich 250.000 € aus einem Erbe an?

Zuerst Steuer und Fristen klären, dann auf mindestens drei Banken mit je höchstens 100.000 € verteilen und eine Reserve für feste Ausgaben bestimmen. Erst danach geht es um die Aufteilung zwischen sicherem und renditeorientiertem Teil. Eine Vermögensverwaltung für 250.000 € kostet laut Preisverzeichnissen zum Beispiel 1.400 € im Jahr bei Whitebox Global oder 3.475 € bei Estably Modern Value ohne Gewinnbeteiligung, berechnet von geld-was-nun.de.

Ich habe geerbt. Muss ich das Geld sofort anlegen?

Nein, eine Frist für die Anlage gibt es nicht. Fristen gelten für die Anzeige beim Finanzamt (drei Monate, § 30 ErbStG) und eine mögliche Ausschlagung (§ 1944 BGB). Bis die Aufteilung steht, kann das Geld auf Tagesgeld liegen, höchstens 100.000 € je Bank. Wer Erbschaftsteuer zahlt, legt den Betrag bis zum Bescheid zurück, im Beispiel der Tante 46.000 €.

Lohnt es sich, mit dem Erbe den Kredit abzuzahlen?

Wenn der Kreditzins höher ist als der sichere Zins nach Steuer, spart die Tilgung mehr, als das Festgeld bringt, und zwar ohne Risiko. Im Beispiel kostet ein Ratenkredit über 50.000 € zu angenommenen 6 Prozent 3.000 € im Jahr, Festgeld zu 3,20 Prozent bringt 1.600 € vor Steuer (berechnet von geld-was-nun.de). Bei einem günstigen Baukredit kann es umgekehrt sein; eine Vorfälligkeitsentschädigung nennt die Bank.

Ist ein Erbe von 500.000 € auf einem Konto sicher?

Nur zu 100.000 € sicher. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 100.000 € je Person und Bank (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Die erhöhte Deckung bis 500.000 € für sechs Monate gilt ausdrücklich für Hausverkauf, Abfindung und Betriebsrenten; eine gewöhnliche Erbschaft steht nicht im Katalog des § 8 Abs. 3 EinSiG. Wer sicher planen will, verteilt das Erbe auf mindestens fünf Banken.

Wie viel Steuer zahlt eine Schwester auf 200.000 € Erbe?

36.000 €. Geschwister gehören zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag (§ 15, § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG). Steuerpflichtig sind 180.000 €, der Satz für Erwerbe bis 300.000 € beträgt in Klasse II 20 Prozent (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Der Härteausgleich greift hier nicht, weil die normale Steuer niedriger ist als die Vergleichsrechnung (berechnet von geld-was-nun.de).

Weiterlesen

Quellen

  1. § 16 ErbStG Freibeträge, Stand zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.06.2026, Abruf 01.10.2026
  2. § 19 ErbStG Steuersätze, Stand Abruf 01.10.2026
  3. § 15 ErbStG Steuerklassen, Stand Abruf 01.10.2026
  4. § 13 ErbStG Steuerbefreiungen, Stand Abruf 01.10.2026
  5. § 30 ErbStG Anzeige des Erwerbs, Stand Abruf 01.10.2026
  6. BVerfG Pressemitteilung Nr. 48/2026, Stand 30.07.2026
  7. § 8 EinSiG Deckungssumme, Stand zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 5 G v. 25.03.2026, Abruf 01.10.2026
  8. § 23 EStG Private Veräußerungsgeschäfte, Stand Abruf 01.10.2026
  9. § 11 GrEStG Steuersatz, Stand Abruf 01.10.2026
  10. Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz, Stand gültig ab 01.01.2023, Abruf 01.10.2026
  11. Destatis Pressemitteilung Nr. 348: Inflationsrate September 2026, Stand 30.09.2026
  12. norisbank Zinsaushang, Stand 01.10.2026
  13. Commerzbank Online-Termingeld, Stand 14.09.2026
  14. Whitebox: Höhe der Gebühren, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026
  15. LIQID Vertragsbedingungen mit Preisverzeichnis, Stand September 2026
  16. froots Vermögensverwaltungsvertrag, Stand September 2026
  17. Estably Kosten, Stand ohne Datum, Abruf 01.10.2026

Über diese Seite. Wir sind keine Steuerberater, keine Bank und kein Vermögensverwalter und vermitteln keine Finanzprodukte. Wir werten Gesetze, BMF-Schreiben, Sicherungssysteme und die Kosteninformationen der Anbieter aus und nennen jede Quelle. Fehler gefunden? Schreiben Sie an r.peuker@rp-realestate.de.